Datum: 17. Oktober 2024
Hier geht es zu den Informationen aus dem Ratsinformationssystem
1. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Fragen zu aktuellen kommunalpolitischen Themen zu stellen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bebauungsplan „Hogschlag“ und der geplanten Nutzung der Steinberghalle lag.
Fragen und Diskussion zum Bebauungsplan „Hogschlag“
Mehrere Anwohner stellten Fragen zur geplanten Bebauung im Bereich „Hogschlag“. Sie äußerten Bedenken hinsichtlich der Verdichtung der Bebauung und möglicher Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen. Bürger sprachen außerdem den Bedarf an frühzeitiger Bürgerbeteiligung und Transparenz im Planungsverfahren an. Die Verwaltung sicherte zu, dass weitere Informationen über das Ratsinformationssystem verfügbar seien und der frühzeitige Austausch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gewährleistet werde. Fragen zur Infrastruktur und den finanziellen Verpflichtungen der Stadt wurden zur Klärung an die nächsten Planungsausschüsse verwiesen.
Fragen zur Steinberghalle und dem SC Rist
Vertreter des SC Rist und weitere Bürgerinnen und Bürger richteten Fragen zur Sanierung und Nutzung der Steinberghalle an die Verwaltung. Besonders kritisch wurde die geplante Einschränkung der Zuschauerkapazität während der Bauphase gesehen, da der Verein SC Rist durch reduzierte Kapazitäten möglicherweise sportlich benachteiligt wäre. Herr Hansen, Mitglied des SC Rist, äußerte Sorge, dass der Verein durch die begrenzten Kapazitäten und möglichen Einnahmeverluste an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen könnte. Die stellvertretende Bürgermeisterin erläuterte, dass eine Beschlussvorlage zur Nutzung und Sanierung der Steinberghalle für den 21. November 2024 in Arbeit sei, in der auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten und eine mögliche Sponsorensuche für die Sanierung berücksichtigt würden.
Die Verwaltung nahm die Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur schriftlichen Bearbeitung und Beantwortung auf, um sicherzustellen, dass alle Aspekte im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt werden.
2. Auswahlverfahren Erste Stadträtin/Erster Stadtrat und Leitung des Fachbereichs Innerer Service
Hauptthemen:
Ausschreibung der Position: Die Stelle der Ersten Stadträtin/Ersten Stadtrats und der Leitung des Fachbereichs Innerer Service wurde vom Fachdienst Personal in Abstimmung mit politischen Vertretern und der stellvertretenden Bürgermeisterin ausgeschrieben. Sowohl interne als auch externe Bewerbungen wurden berücksichtigt.
Bewerbungsverfahren: Die Ausschreibung berücksichtigte die Anforderungen der Gemeindeordnung bezüglich Eignung, Befähigung und Sachkunde. Insgesamt gingen 22 Bewerbungen ein.
Potentialanalyse: Am 09. und 10. Oktober 2024 wurde eine Potentialanalyse durchgeführt, um die geeignetsten Kandidaten zu ermitteln. Diese wurde von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. (DGP) geleitet, die auf wissenschaftlich fundierte Testverfahren spezialisiert ist.
Kernaussagen:
Vorauswahl: Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen wurden 5 Bewerberinnen für die Potentialanalyse ausgewählt. Diese basierte auf Kriterien wie Führungserfahrung und Erfahrung im öffentlichen Dienst.
Durchführung der Analyse: Die Analyse umfasste Aufgaben wie Selbstpräsentation, eine Präsentation zum Thema „New Leadership in Wedel“, sowie Rollenspiele zu Mitarbeiter- und Konfliktgesprächen. Die Aufgaben bewerteten Kompetenzen wie Entscheidungsfähigkeit, Empathie und Kommunikationsstärke.
Ergebnis: Eine Bewerberin stach mit 4,9 von 5 Punkten hervor, was der Note „sehr gut“ entspricht. Die Auswahlkommission entschied sich einstimmig für diese Bewerberin.
Ergänzung aus dem Protokoll:
Frau Claudia Friederich stellte sich dem Rat in einer Präsentation vor. Sie wurde einstimmig zur Ersten Stadträtin gewählt. Frau Friederich nahm die Wahl an und dankte für das entgegengebrachte Vertrauen. Ihr Dienstbeginn ist für den 1. Februar 2025 vorgesehen.
3. Interfraktioneller Antrag zur Wahl der Ersten Stadträtin
Hauptthemen:
Vorschlag zur Wahl: Der Antrag schlägt vor, Frau Claudia Friederich zur Ersten Stadträtin zu wählen. Diese soll nach dem von der Verwaltungsleitung im Sommer 2024 vorgeschlagenen und von der Politik mit einstimmigem Beschluss vom 11.07.2024 genehmigten Verwaltungsgliederung zugleich die Fachbereichsleitung Innerer Service übernehmen. Die Stelle wurde bereits im Dezember 2023 vom Rat beschlossen und soll nun mit Frau Friederich besetzt werden.
Kernaussagen:
Verfahren: Das Auswahlverfahren wurde von der DGP entwickelt und umfasste mehrere Schritte, darunter eine Selbstpräsentation und Rollenspiele. Frau Friederich überzeugte die Kommission durch ihre herausragende Leistung.
Antragstellung: Der Antrag wird von Vertretern aller Fraktionen unterstützt (CDU, Bündnis90/Grüne, SPD, WSI, FDP und Die Linke).
Ergänzung aus dem Protokoll:
Nach der Präsentation von Frau Friederich und der Erklärung des interfraktionellen Antrags erfolgte die Abstimmung einstimmig. Frau Friederich akzeptierte die Wahl und bekräftigte ihre Freude auf die bevorstehende Zusammenarbeit.
4. Haushaltskonsolidierung – Maßnahme Nr. A 6 (Einforderung eines Nachlasses auf die Kosten der Wärmeerzeugung)
Hauptthemen:
Forderung eines Nachlasses auf die Wärmeerzeugungskosten von den Stadtwerken Wedel. Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt.
Kernaussagen:
Die Maßnahme soll die Aufwendungen für Wärme in städtischen Gebäuden senken und die finanzielle Handlungsfähigkeit verbessern. Der Nachlass könnte bis zu 125.000 Euro jährlich einsparen. Die Stadtwerke Wedel versorgen zahlreiche Gas- und Wärmezählpunkte in der Stadt, wobei die Wärmelieferung über eine Preisgleitformel berechnet wird. Bisherige Einsparungen gegenüber Marktpreisen beliefen sich 2022 auf 386.000 Euro. Für 2023 sind noch keine verlässlichen Vergleichswerte verfügbar. Ein Großkundenvertrag für Gaslieferungen könnte zusätzliche Einsparungen von 1.000 Euro pro Jahr bringen. Der Wärme- und Kälteplan der Stadt wurde bereits beschlossen, und ein Transformationsplan könnte Effizienzgewinne bringen.
Ergänzung aus dem Protokoll:
Der Rat diskutierte intensiv und kam zu dem Schluss, dass die Stadt bereits von günstigen Konditionen profitiere. Mehrere Fraktionen befürchteten, dass ein weiterer Nachlass eine versteckte Gewinnausschüttung darstellen könnte. Der Antrag wurde mit 35 Gegenstimmen abgelehnt.
5. Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"
Hauptthemen:
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“. 1. Änderung „Teilbereich Ost“ durch Erweiterung des Geltungsbereiches. Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan. Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Kernaussagen:
Die zu überplanende Baulandfläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27 b „Hogschlag“ als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche stellte ursprünglich einen Teil der bis Anfang der 2000er Jahre favorisierten Südumfahrungstrasse der Wedeler Altstadt dar, diese Planung wurde jedoch aufgegeben. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ vom 22.12.2022 (BV/2022/095) wird durch die Erweiterung des Geltungsbereiches mit Straßenverkehrsfläche ergänzt. Die Haupterschließung des Baugebietes von der Holmer Straße bedarf einer Umplanung des jetzigen Straßenraumes (Linksabbieger). Kosten des Planverfahrens wurden vom Investor übernommen; ein städtebaulicher Vertrag regelt die Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau und die Kosten für Infrastruktur. Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden werden durchgeführt.
Ergänzung aus dem Protokoll mit politischer Diskussion:
Im Rat entbrannte eine lebhafte Debatte über die Notwendigkeit und die möglichen Konsequenzen der geplanten Änderung des Bebauungsplans „Hogschlag“. Die SPD sprach sich deutlich für die Erweiterung des Baugebietes aus und argumentierte, dass in Wedel ein dringender Bedarf an Wohnraum bestehe, insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Die CDU unterstützte diesen Standpunkt und betonte, dass durch die Erweiterung des Geltungsbereichs zusätzliche Wohnflächen erschlossen und gleichzeitig verkehrstechnische Verbesserungen durch die Anbindung an die Holmer Straße umgesetzt werden könnten.
Im Gegensatz dazu äußerten die Grünen und die WSI erhebliche Bedenken. Sie kritisierten, dass der Bebauungsplan auf unzureichend durchdachten Annahmen beruhe und dass die finanzielle Belastung der Stadt durch die Erschließungsmaßnahmen und die verkehrliche Anbindung zu hoch sei. Beide Fraktionen stellten zudem die Frage, ob die notwendige Infrastruktur für eine vermehrte Bebauung bereitgestellt werden könne. Frau Süß (Grüne) forderte einen Rückverweisungsantrag in den Planungsausschuss, um offene Fragen zu klären und das Konzept zu überarbeiten. Dieser Antrag wurde jedoch von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Die SPD betonte, dass die anstehende Bürgerbeteiligung eine Gelegenheit sei, die Anliegen der Anwohner umfassend zu berücksichtigen.
Der Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplans und die Beteiligungsverfahren voranzutreiben, wurde schließlich mit einer Mehrheit gefasst. Die Fraktionen der Grünen und der WSI stimmten dagegen und äußerten Bedenken hinsichtlich der Transparenz und der Planungssicherheit.
6. Kindertagesstätten in Wedel; Kindergarten der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau, zusätzliche Stelle mit einer Arbeitszeit von 32 Wochenstunden
Hauptthemen:
Verlängerung der Genehmigung für eine heilpädagogische Stelle in einem Kindergarten. Finanzierung und Auswirkungen auf die Bildungsarbeit.
Kernaussagen:
Der Rat genehmigte 2023 die Einrichtung einer heilpädagogischen Stelle für den Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau, befristet bis Ende 2024. Die Verlängerung bis Ende 2025 wird nun beantragt. Hoher Migrationsanteil (98%) in der Einrichtung erfordert intensive sprachliche und pädagogische Förderung. Die Stelle wirkt sich positiv auf die Sprachentwicklung und Sozialisation der Kinder sowie auf die Elternarbeit aus. Aufgrund finanzieller Lage wird empfohlen, den Antrag abzulehnen, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die vollständig von der Stadt Wedel finanziert werden müsste. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt die Verlängerung der Stelle trotz der Verwaltungsempfehlung. Die Kosten für die Verlängerung der Stelle bis Ende 2025 betragen ca. 52.500 Euro.
Ergänzung aus dem Protokoll mit politischer Diskussion:
Die Diskussion über die heilpädagogische Stelle für den Kindergarten Schulau war kontrovers und spaltete die Fraktionen. Die Grünen und die Linken setzten sich vehement für die Verlängerung der Stelle ein und argumentierten, dass der hohe Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund (98%) in diesem Kindergarten eine intensive sprachliche und soziale Förderung erforderlich mache. Vertreter dieser Fraktionen betonten, dass die frühe Förderung und Integration dieser Kinder im Kindergartenalter unerlässlich sei, um deren Chancen im weiteren Bildungssystem zu verbessern und spätere Folgekosten für die Stadt zu reduzieren.
Auf der anderen Seite verwiesen CDU, WSI und FDP auf die angespannte Haushaltslage der Stadt und plädierten für eine Ablehnung des Antrags. Diese Fraktionen argumentierten, dass die Finanzierung zusätzlicher heilpädagogischer Stellen keine kommunale Pflichtaufgabe sei und dass Wedel sich freiwillige Leistungen in dieser Höhe derzeit nicht leisten könne. Frau Neumann-Rystow (WSI) machte zudem deutlich, dass der Stadt für die Fortführung dieser Maßnahme auch keinerlei finanzielle Unterstützung durch den Kreis oder das Land zur Verfügung stehe. Vertreter der SPD enthielten sich und brachten die Möglichkeit einer alternativen Finanzierung ins Gespräch, sahen jedoch den aktuellen Antrag ebenfalls kritisch.
Der Antrag zur Verlängerung der heilpädagogischen Stelle wurde schließlich mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Diskussion verdeutlichte die Differenzen zwischen den Fraktionen hinsichtlich der Prioritätensetzung im kommunalen Haushalt und der sozialen Verantwortung der Stadt.
7. Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel
Hauptthemen:
Bestätigung der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung. Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel gemäß dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Kernaussagen:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel am 17. September 2024 wurde Brandmeister Sebastian Meisel für sechs Jahre zur 2. Stellvertretung der Wehrführung gewählt. Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein muss die Wahl der Wehrführung und ihrer Stellvertretungen vom Träger der Feuerwehr, also der Stadt Wedel, genehmigt werden. Die Verwaltung empfiehlt, der Wahl zuzustimmen, um die gesetzlich erforderliche Struktur der Feuerwehr sicherzustellen. Der Beschluss hat keine neuen finanziellen Auswirkungen, da die Entschädigungen gemäß der bestehenden Satzung unabhängig von der Person, die gewählt wird, festgelegt sind.
Ergänzung aus dem Protokoll:
Der Rat stimmte einstimmig für die Wahl von Herrn Meisel und vereidigte ihn anschließend offiziell als Ehrenbeamten der Feuerwehr.
8. Öffentliche Mitteilungen und Anfragen
Bericht der Verwaltung: Die stellvertretende Bürgermeisterin berichtete über Ermittlungen zur Bürgermeister*innenwahl und die Einleitung einer Strafanzeige gegen Unbekannt wegen möglicher Wahlbeeinflussung. Zudem wurden Details zu Verzögerungen am Bauprojekt Doppeleiche genannt, die auf notwendige Nachprüfungen der Baugrundstatik zurückzuführen sind. Die Verwaltung gab außerdem an, dass eine umfangreiche Liste zur Haushaltskonsolidierung bald den Fraktionen übermittelt wird. Parallel dazu läuft eine interne Prüfung durch die Verwaltung selbst, bevor die Liste endgültig beschlossen wird.
Öffentliche Anfragen:
Der Jugendbeirat stellte Anfragen zur dringenden Renovierung der Steinberghalle und bat um eine Prüfung der Optionen, insbesondere zur Gewährleistung des Brandschutzes. Eine zweite Anfrage des Jugendbeirats bezog sich auf die Ehrung des verstorbenen Hüseyin Inak, bei der die stellvertretende Bürgermeisterin in Aussicht stellte, dass die Stadt eng mit der Familie Inak zusammenarbeiten werde. Frau Kärgel brachte eine Diskussion zur Förderung von Sportvereinen auf, speziell hinsichtlich der Kinder- und Jugendmitgliederzahlen der lokalen Vereine SC Rist, SC Cosmos und TSV Wedel. Herr Grüßner informierte zudem, dass ein früherer Sitzungstermin für den Hauptausschuss im November angesetzt werde.
9. Nichtöffentlicher Teil
Grundstücksangelegenheiten – Soziale Härtefallanträge auslaufende Erbbaurechte
Der Rat behandelte mehrere Anträge zu Härtefällen im Zusammenhang mit auslaufenden Erbbaurechten. In bestimmten Fällen stimmte der Rat dafür, den Betroffenen durch einen Nutzungsüberlassungsvertrag für die weitere Nutzung der Grundstücke mit ortsüblicher Entschädigung entgegenzukommen. Diese Regelung gilt für eine befristete Dauer, um sozialen Härtefällen gerecht zu werden.
Weiterbetrieb des Kombibades Wedel
Der Rat diskutierte mögliche Optionen zur Zukunft des Kombibades. Es wurde beschlossen, die Planungen für eine Betriebsvariante fortzusetzen, die sich auf Schwimmsport und Schwimmausbildung konzentriert und den Weiterbetrieb von Sauna und Gastronomie optional vorsieht. Diese Variante soll zu Kosteneinsparungen und einer finanziellen Entlastung für die Stadt führen.