15. Ratssitzung - Zusammenfassung

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinforamationssystem

Tagesordnung

Ort: Ratssaal der Stadt Wedel

Datum: 21.11.2024

Zeit: 19:00 Uhr

Zu Beginn der Sitzung wurden Änderungen an der Tagesordnung beschlossen:

  1. Vertagung der Tagesordnungspunkte 5 und 6 (Steinberghalle):
    • Die stellvertretende Bürgermeisterin beantragte die Vertagung auf die nächste Sitzung im Dezember.
    • Begründung: Eine gemeinsame Stellungnahme der Stadt Wedel und des SC Rist Wedel e.V. hob die Notwendigkeit hervor, weitere Gespräche und Abstimmungen durchzuführen, um eine fundierte und faktenbasierte Entscheidung zu treffen. Die Stellungnahme betonte die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt, SC Rist und Johann-Rist-Gymnasium (JRG). Ziel ist eine abgestimmte Planung, die alle Beteiligten einbindet und bestehende Wissenslücken schließt. Hier geht es zur Stellungnahme.
    • Der Vertagung wurde einstimmig zugestimmt.
  1. Änderung zum Tagesordnungspunkt „Carsharing“:
    • Auf Antrag von Frau Drewes wurde der Punkt aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil unter TOP 15.4 verschoben, da keine Gründe für eine Nichtöffentlichkeit vorlagen.
    • Der Änderung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 1.1: Antworten aus vergangenen Sitzungen

TOP 1.1.1: Bebauungsplan 27 b Hogschlag (1. Änderung „Teilbereich Ost“)

Hintergrund:

In der vergangenen Sitzung wurden umfangreiche Fragen der Anwohner zum Bebauungsplan 27 b „Hogschlag“ (1. Änderung, „Teilbereich Ost“) behandelt. Die Fragen bezogen sich auf:

    • Rechtliche Grundlagen und Bauvorschriften
    • Vertragliche und finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Wedel
    • Verkehrs- und Parksituation
    • Trinkwasserschutz und Umweltbelastungen
    • Wohnraumbedarfsanalyse

Wichtige Punkte der Diskussion und Antworten der Verwaltung:

    1. Rechtliche Grundlagen:
      • Die geplante Änderung des Bebauungsplans wird eine neue Bau-Bemaßung und qualifizierte Festsetzungen umfassen.
    2. Vertragliche Situation und finanzielle Auswirkungen:
      • Es gibt mehrere Grundstückseigentümer, die alle die „Grundsätze der Bodennutzung“ sowie das „Folgekostenkonzept“ der Stadt Wedel unterzeichnet haben.
      • Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren werden vollständig von der Firma Rehder übernommen.
    3. Verkehr und Parken:
      • Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
      • Die Verkehrsbelastung und die Parkraum-Situation werden im weiteren Verfahren analysiert.
    4. Trinkwasserschutz:
      • Der Einfluss auf das Grundwasser wird im Bebauungsplanverfahren untersucht, unter Einbindung der Stadtentwässerung und des Kreises Pinneberg.
    5. Wohnraumbedarf:
      • Ziel des Projekts ist es, den angespannten Wohnungsmarkt in Wedel zu entlasten.
      • Die Wohnungsgrößen sind noch nicht definiert. Der Bedarf wird vom Fachdienst Soziales vorgegeben.

Zusammenfassung der Fragen und Diskussionen:

    • Die Anwohner kritisierten die Verkehrs- und Umweltbelastungen, die hohe Versiegelung und die geplante Wohnungsgröße.
    • Die Verwaltung wies auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und den notwendigen städtebaulichen Vertrag hin, um die Risiken für die Stadt zu minimieren.
    • Alle offenen Fragen und Anliegen der Anwohner werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weiter behandelt.

 

TOP 1.1.2: SC Rist / Steinberghalle

Hintergrund:

Die Sanierung der Steinberghalle ist seit längerer Zeit ein zentrales Thema in der Stadt Wedel. Die Verwaltung informierte über den aktuellen Stand der Planungen und beantwortete umfangreiche Fragen von Ratsmitgliedern und Vertretern der betroffenen Vereine.

Wichtige Punkte der Sitzung:

    1. Erste Abstimmungen:
      • Herr Waßmann berichtete von einem ersten Austausch mit den betroffenen Vereinen.
      • Am 11. Dezember 2024 ist ein „Runder Tisch Sport“ geplant, bei dem konkrete Maßnahmen für die Übergangszeit besprochen werden sollen.
    2. Antworten der Verwaltung auf Anfragen:
      • Die Verwaltung bekräftigte, dass die vollständige Schließung der Halle notwendig sei, um sicherzustellen, dass die umfangreichen Baumaßnahmen (inklusive Beleuchtung, Lüftung, Brandschutz) durchgeführt werden können.
      • Ausweichmöglichkeiten für den Schulsport sowie den Vereinsbetrieb während der Schließzeit werden geprüft.
      • Die Stadt arbeitet eng mit den betroffenen Vereinen zusammen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
    3. Beleuchtungsanlage:
      • Die Verwaltung und der SC Rist sind in enger Abstimmung über die Ertüchtigung der Beleuchtungsanlage, die für den Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga erforderlich ist.
      • Die Kosten für diese Maßnahme (45.000 €) können durch den SC Rist nur teilweise übernommen werden.
    4. Kritik der Vereine und Anwohner:
      • Vertreter des SC Rist und des Wedeier Turn- und Sportvereins (WTSV) äußerten ihre Bedenken zur geplanten Schließung:
        • Die Einschränkungen könnten zu einem Rückgang der Vereinsaktivitäten führen.
        • Finanzielle Einbußen und soziale Nachteile wurden betont.
      • Der Jugendbeirat kritisierte die langfristigen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und forderte eine etappenweise Sanierung.

Zusammenfassung der Diskussionen:

    • Die Sanierung der Steinberghalle bleibt ein heikles Thema, das sowohl organisatorische als auch finanzielle Herausforderungen mit sich bringt.
    • Die Verwaltung wird im „Runden Tisch Sport“ im Dezember weitere Details klären und Lösungen für die Übergangszeit präsentieren.

 

TOP 1.1.3: Ehrung Hüseyin Inak

Hintergrund:

Hüseyin Inak, eine in Wedel hoch geschätzte Persönlichkeit, verstarb am 7. August 2024. Er wurde für seinen unermüdlichen Einsatz für die Integration Geflüchteter, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit über Parteigrenzen hinweg geachtet. Sein Engagement für Jugendliche in Wedel, etwa durch Projekte wie den Friedenscup und Zusammenarbeit mit Wedel TV, machte ihn zu einem Vorbild für viele.

Jugendbeirat:

Der Jugendbeirat der Stadt Wedel erinnerte in seiner Stellungnahme an die Verdienste von Hüseyin Inak und forderte eine angemessene Ehrung, um sein Andenken zu bewahren. Eine Online-Unterschriftenaktion zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde sammelte bis zum 15. Oktober 2024 454 Unterstützerinnen und Unterstützer.

Fragen des Jugendbeirats an die Verwaltung:

    1. Welche Möglichkeiten gibt es, Hüseyin Inak zu ehren, und zu welchem Ergebnis ist die angekündigte Prüfung gekommen?
    2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Ehrenbürgerwürde zu verleihen?
    3. Welche Kriterien gelten für die Benennung einer öffentlichen Verkehrsfläche nach Hüseyin Inak?

Antwort der stellvertretenden Bürgermeisterin:

Die stellvertretende Bürgermeisterin kündigte an, dass es eine angemessene Lösung geben werde. Sie konnte jedoch keine konkreten Aussagen treffen und verwies auf laufende Prüfungen.

Zusammenfassung:

    • Der Jugendbeirat und die Ratsmitglieder würdigten die außergewöhnlichen Leistungen von Hüseyin Inak.
    • Die Verwaltung prüft weiterhin die Möglichkeiten, ihm ein würdiges Andenken zu schaffen.

TOP 1.2: Aktuelle Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Fragen und Anmerkungen:

  1. Herr Schneider:
    • Bedankte sich für die erhaltenen Antworten zu seinen Anfragen im Bereich Hogschlag, bemängelte jedoch, dass die Antworten erst am Sitzungstag übermittelt wurden.
    • Er kündigte an, weitere Fragen schriftlich einzureichen (siehe Anlage).
    • Nachfrage: Präzisierung darüber, wer welche Verträge einsehen darf und welche Verträge überhaupt existieren.

Antwort der Verwaltung:

Herr Grass sicherte zu, die gestellten Fragen im nächsten Rat zu beantworten.

Weitere Fragen:

Es wurden keine weiteren Fragen von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern gestellt.

Zusammenfassung:

  • Die Frage zur Einsichtnahme von Verträgen im Rahmen des Bebauungsplans 27b wurde als zentral hervorgehoben.
  • Die Antwort der Verwaltung auf eine schriftliche Nachfrage wird in der nächsten Ratssitzung erwartet.

TOP 4: Kodex für die Diskussionskultur (Respekt im Rat)

Hintergrund:

  • Das Projekt „Respekt im Rat“ wurde ursprünglich in der Ratssitzung vom 25.01.2024 vorgestellt.
  • Ziel des Projekts, unterstützt durch die Körber-Stiftung, ist die Förderung einer respektvollen und sachlichen Diskussionskultur im Rat.
  • In vier Treffen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern aller Fraktionen, wurde ein Kodex für die Diskussionskultur entwickelt.

Wichtige Punkte des Kodex:

  1. Respekt und Wertschätzung:
    • Freundlicher und respektvoller Umgang miteinander.
    • Keine persönlichen Angriffe oder diskriminierende Sprache.
  2. Fachlichkeit und Sachlichkeit:
    • Debatten basieren auf Fakten, sind lösungsorientiert und themenbezogen.
    • Beiträge bleiben auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beschränkt.
  3. Offenheit und Transparenz:
    • Offenheit gegenüber Argumenten und transparente Entscheidungsfindung.
  4. Gleichberechtigung und Ausgewogenheit:
    • Förderung breiter Beteiligung und ausgewogener Diskussionen.

Zusätzliche Aspekte:

  • Der Kodex wird im ersten Quartal 2025 visuell durch das Kunstprofil des Johann-Rist-Gymnasiums (JRG) gestaltet und im Ratssaal ausgestellt.
  • Eine Evaluation der Umsetzung durch die Körber-Stiftung ist für Sommer 2025 geplant.

Diskussion im Rat:

  • Frau Heyer erläuterte das Vorgehen und betonte die Einbindung aller Fraktionen.
  • Frau Keck begrüßte die zusätzlichen Runden und sah den Kodex als Schutz demokratischer Werte.
  • Frau Kärgel schlug vor, ein stärkeres Signal gegen Rechtsradikalismus und Antisemitismus zu setzen, was jedoch nicht Teil des Kodex wurde.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt einstimmig den Kodex „Respekt im Rat“.

TOP 5: Bericht über den Jahresabschluss 2020 der Stadt Wedel und Stellungnahme der Verwaltung

Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Wedel zeigt eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Haushaltsplanungen. Statt eines geplanten Jahresfehlbetrags von −4,918 Millionen Euro konnte ein Jahresüberschuss von 8,604 Millionen Euro erzielt werden. Dies stellt eine erhebliche Ergebnisumkehr dar und reflektiert Einmaleffekte, wie etwa höhere Gewerbesteuereinnahmen und andere Landeszuweisungen, bei gleichzeitigen Einsparungen in verschiedenen Bereichen.

Prüfergebnisse: Der Bericht bestätigt, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Wedel vermittelt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es insbesondere in der Verwaltung noch Verbesserungspotenzial gibt, was die vollständige und rechtzeitige Erfassung aller Forderungen betrifft. Auch wurden einige kleinere Differenzen in Fachbereichen festgestellt, die jedoch die Gesamtaussage des Abschlusses nicht beeinträchtigen.

Empfehlungen des Prüfers: Die Prüfstelle empfiehlt der Stadt Wedel, ein umfassendes Forderungsmanagement zu implementieren und dabei insbesondere auf eine rechtzeitige und vollständige Erfassung aller offenen Forderungen zu achten. Zudem wird die Implementierung elektronischer Schnittstellen empfohlen, um die Datenkonsistenz zwischen verschiedenen Fachbereichen und dem Hauptsystem H&H proDoppik zu gewährleisten. Weiterhin wird vorgeschlagen, E-Payment-Möglichkeiten auszuweiten und die IT-Architektur der Stadt so zu gestalten, dass das Finanzsystem eine zentrale Rolle einnimmt.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung stimmte den Empfehlungen größtenteils zu und erläuterte bereits eingeleitete Maßnahmen:

  • Die Novellierung der Dienstanweisung zur Regelung von Mahnsperren und Stundungen ist geplant, um zukünftige Verfahren klar zu definieren.
  • In Bezug auf die Erfassung von Forderungen wird die Verwaltung zukünftig verstärkt auf eine periodengerechte Darstellung achten und entsprechende Anweisungen in den Anhang des Jahresabschlusses aufnehmen.
  • Die Implementierung elektronischer Schnittstellen wird bereits schrittweise umgesetzt, z.B. für die Bereiche Gehälter, Kita-Beiträge und Ordnungsgelder. Weitere Fachverfahren sind in Planung.
  • Das Thema E-Payment wird im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bearbeitet und befindet sich derzeit in der Projektphase.
  • Die Verwaltung betonte, dass H&H proDoppik künftig als zentrale Komponente in der städtischen IT-Hierarchie priorisiert wird.

 

Bericht über den Jahresabschluss 2021 der Stadt Wedel und Stellungnahme der Verwaltung

Der Jahresabschluss 2021 zeigt im Vergleich zur Haushaltsplanung eine deutliche Verbesserung. Statt des ursprünglich prognostizierten Fehlbetrags von 9,536 Millionen Euro schließt das Jahr mit einem Fehlbetrag von 2,990 Millionen Euro ab, was eine Ergebnisverbesserung von etwa 6,5 Millionen Euro darstellt. Diese positive Abweichung ist vor allem auf Einsparungen bei Aufwendungen und bessere Erträge aus Finanzeinnahmen zurückzuführen.

Prüfergebnisse: Der Bericht bestätigt, dass der Jahresabschluss sachgerecht und ordnungsgemäß erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Wedel vermittelt. Dabei wurden keine wesentlichen Beanstandungen erhoben, jedoch betont das RPA die Notwendigkeit zur fortgesetzten Haushaltskonsolidierung angesichts der hohen Kassenkredite und steigenden Investitionsbedarfe.

Empfehlungen des Prüfers:

  • Die Wiederaufnahme eines geordneten Mahnverfahrens zur Minimierung von Forderungsverlusten wird empfohlen.
  • Es wird angeregt, eine Gefährdungsanalyse für die Stadtkasse durchzuführen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu erhöhen.
  • Zusätzliche Schulungen zur Deeskalation bei Konflikten mit aggressiven Bürgern sollen angeboten werden.
  • Zur Verbesserung des Forderungsmanagements wird die Implementierung eines internen Kontrollsystems empfohlen.
  • Das RPA regt an, dass eine Lösung zur vollständigen Prüfbarkeit elektronischer Akten etabliert wird, um langfristige Transparenz und Konsistenz zu gewährleisten.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung stimmt den Empfehlungen des Prüfers größtenteils zu und führt bereits erste Maßnahmen durch:

  • Der enge Austausch zwischen den relevanten Fachdiensten wurde wiederaufgenommen, um die Bearbeitung offener Forderungen zu verbessern. Die Buchungssystematik wurde angepasst, um Zahlungen übersichtlicher zu verwalten.
  • Die Verwaltung folgt den Anregungen zur Gefährdungsanalyse und den Schulungen zur Deeskalation, um die Mitarbeitersicherheit zu erhöhen.
  • Im Bereich der Benutzungsgebühren für Unterkünfte wird die Verwaltung eine KAG-konforme Gebührenkalkulation ermöglichen und entsprechende Verhandlungen mit dem Kreis Pinneberg anstreben.
  • Für das Marktwesen wurden kalkulatorische Mieten auf Grundlage einer aktuellen Kalkulation angepasst.
  • Die Einführung eines internen Kontrollsystems wird unterstützt, um die Transparenz und Effizienz der Prozesse zu erhöhen.

 

TOP 6: Bericht über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Wedel und Stellungnahme der Verwaltung

Der Jahresabschluss 2022 weist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Planung auf. Statt eines prognostizierten Defizits von 1,83 Millionen Euro wurde ein Jahresüberschuss von 8,4 Millionen Euro erzielt. Diese positive Abweichung ist primär auf erhebliche Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer und zusätzliche Zuweisungen zurückzuführen, während die Aufwendungen weitgehend im Rahmen der Planung blieben.

Prüfergebnisse: Der Bericht bestätigt die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2022 und dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Wedel vermittelt. Das RPA weist jedoch auf strukturelle Herausforderungen hin und empfiehlt, sich auf unabwendbare Investitionen zu beschränken, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

Empfehlungen des Prüfers:

  • Die Wiederaufnahme eines geordneten Mahnverfahrens zur besseren Bearbeitung offener Forderungen wird erneut empfohlen.
  • Eine Neuregelung der Zuständigkeiten in der Stadtkasse und Optimierungen bei der Kassensicherheit sowie der Prozessfestlegung für Hausverbote werden dringend angeraten.
  • Eine Überprüfung und Anpassung der Pacht- und Mietkonditionen städtischer Immobilien wird vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass marktgerechte Preise angesetzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt die Empfehlungen und erläutert bereits eingeleitete oder geplante Maßnahmen:

  • Die Wiederaufnahme des Mahnverfahrens wurde in Angriff genommen; eine vollständige Zentralisierung ist jedoch aufgrund der Sachgebietsstruktur in der Stadtkasse derzeit nicht umsetzbar.
  • Zur Optimierung der Kassensicherheit wurden bauliche Anpassungen und die Einführung einer softwaregestützten Alarmfunktion veranlasst. Zusätzlich werden Deeskalationstrainings für Mitarbeitende geprüft.
  • Die Verwaltung stimmt der Notwendigkeit zu, Pachten und Mieten marktgerecht anzupassen, und wird entsprechende Prüfungen in Angriff nehmen.
  • Zur korrekten Verbuchung von Einzahlungen wird ab 2023 das Kassenwirksamkeitsprinzip strenger angewandt, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

Lagebericht der Stadtwerke Wedel GmbH für das Geschäftsjahr 2023

Die Stadtwerke Wedel GmbH betreibt die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze in Wedel und hat zusätzlich Konzessionen für Netzbetriebe in den umliegenden Gemeinden erworben. Neben der Energieversorgung engagiert sich das Unternehmen mit der Marke "WedelNet" auch im Bereich der Telekommunikation.

Wirtschaftliches Umfeld: Im Jahr 2023 war die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland geprägt von hoher Inflation und stagnierendem Wachstum. Trotz Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg und Energiepreisschwankungen zeigte sich die deutsche Wirtschaft widerstandsfähig, und die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stieg.

Ertragslage: Die Stadtwerke Wedel GmbH verzeichnete für 2023 einen Jahresüberschuss von 4,175 Millionen Euro, was das Planergebnis um 2,823 Millionen Euro übertraf. Besonders erfolgreich war der Bereich Gas-Vertrieb. Herausforderungen durch den Rückgang von Verbrauchsmengen und Preisanpassungen wurden durch operative Optimierungen und Preisanpassungen ausgeglichen.

Vermögenslage: Die Bilanzsumme stieg auf 102,665 Millionen Euro. Das Eigenkapital blieb stabil mit einer Eigenkapitalquote von 36,3 %, die Passivseite wuchs vor allem durch langfristige Kredite. Die Investitionen umfassten unter anderem den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur und Ladesäulen für E-Mobilität.

Regulatorische Herausforderungen: Der Netzbetrieb unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, die sich an den Klimazielen der Bundesregierung orientieren. Die Stadtwerke Wedel müssen diese Vorgaben einhalten und zugleich eine stabile Versorgungssicherheit gewährleisten.

Digitalisierung und Kundenbindung: Die Stadtwerke setzen auf Digitalisierung zur Effizienzsteigerung und Kundenbindung. Geplante digitale Angebote und der Einsatz künstlicher Intelligenz sollen die Servicequalität und langfristige Kundenbeziehungen verbessern.

Herausforderungen durch Preisdruck: Der starke Wettbewerb aufgrund sinkender Energiepreise führt zu einer erschwerten Kundenbindung. Die Stadtwerke planen, flexible Preismodelle anzubieten, um den Bedürfnissen preissensibler Kunden gerecht zu werden.

Aufsichtsrat und Prüfungsbericht: Der Aufsichtsrat erhielt während des Jahres regelmäßige Berichte zur Lage des Unternehmens. 2023 wurden Beschlüsse zur Flexibilität in der Beschaffung und Preisanpassungen in der Grundversorgung gefasst. Der Jahresabschluss und Lagebericht wurden geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Jahresabschluss zu und dankte der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden für ihren Einsatz.

Zukünftige Chancen: Die Stadtwerke Wedel sehen strategische Möglichkeiten im Ausbau der Fernwärmeversorgung, im Glasfaserausbau und in der Entwicklung neuer Angebote im Bereich erneuerbarer Energien. Diese Investitionen sollen die Position des Unternehmens als regionaler Infrastrukturdienstleister festigen.

 

TOP 7: Marktsatzung

Die neue Marktsatzung dient der Festlegung von Regelungen und Standgeldern für die Wochenmärkte in Wedel. Ziel ist es, den Marktbetrieb kostendeckend zu gestalten und die Standards für Hygiene, Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Die Satzung betrifft alle Marktbeschicker und soll klare Vorschriften zur Marktordnung und den Standgeldtarifen geben, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Wichtige Details der neuen Marktsatzung:

  • Standgeldstruktur: Die Standgelder werden angepasst, um eine Kostendeckung für die Marktbewirtschaftung zu erreichen. Eine Staffelung nach Standgröße und Standort ist vorgesehen, sodass die Gebühren flexibel nach Art und Umfang des Angebots variieren.
  • Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Für Lebensmittelstände werden besondere Hygieneanforderungen definiert, wie z. B. die Ausstattung mit Handwaschmöglichkeiten und gekühlter Lagerung von Waren. Sicherheitsvorgaben umfassen Feuerlöscher und Schutzvorkehrungen gegen Wetterbedingungen.
  • Qualitätssicherung: Die Satzung legt fest, dass die angebotenen Waren den geltenden Lebensmittelvorschriften und Qualitätsstandards entsprechen müssen. Regelmäßige Kontrollen durch die Marktverwaltung sollen die Einhaltung sicherstellen.

Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der neuen Marktsatzung, da sie zur finanziellen Stabilität des Marktbetriebs beiträgt und einheitliche Standards schafft.

 

TOP 8: V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung

Die Nachtragssatzung sieht eine Anpassung der Abwassergebühren für das kommende Jahr vor. Aufgrund gestiegener Kosten im Abwasserbereich und höherer Aufwendungen für die Instandhaltung und Modernisierung der Abwassersysteme müssen die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser angepasst werden, um eine finanzielle Deckung zu gewährleisten.

Gebührenanpassung im Detail:

  • Schmutzwassergebühren: Der neue Tarif für Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung soll die Kostensteigerungen durch die Wartung und den Ausbau der Kanalisation abdecken und eine angemessene Rücklagenbildung ermöglichen.
  • Niederschlagswassergebühren: Die Gebühren für Niederschlagswasser bleiben unverändert bei 0,57 Euro pro Quadratmeter. Die Stadtverwaltung begründet dies damit, dass die aktuellen Einnahmen im Bereich Niederschlagswasser ausreichend sind, um die Kosten zu decken.

Begründung für die Erhöhung: Die Anpassung ist erforderlich, da sich die Ausgaben für den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasseranlagen erhöht haben. Dies umfasst die regelmäßige Reinigung und Sanierung der Kanalisation sowie die Investitionen in neue Technologien zur Wasseraufbereitung. Die Gebührenanpassung stellt sicher, dass der Abwasserbetrieb langfristig finanziell abgesichert ist.

 

TOP 9: Doppelraumnutzung im Bereich Schule

Hintergrund:

Die Diskussion über die Nutzung von Klassenräumen für die Schulkinderbetreuung (SKB) wurde intensiv geführt. Der Vorschlag, eine Doppelraumnutzung ab dem Schuljahr 2025/2026 einzuführen, war Gegenstand eines interfraktionellen Antrags (WSI, CDU, FDP). Ziel war es, eine bessere Ressourcennutzung angesichts der finanziellen Herausforderungen der Stadt Wedel zu erreichen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

„Ab dem Schuljahr 2025/2026 erfolgt eine Doppelraumnutzung der Klassenräume durch die SKB.“

Diskussion und politische Perspektiven:

  1. Interfraktioneller Antrag (WSI, FDP, CDU):
    • Hauptanliegen: Erstellung eines Konzepts zur Doppelraumnutzung bis Juni 2025, das auch andere Doppelnutzungen städtischer Räume (z. B. VHS, Musikschule, KiJuZ) einbezieht.
    • Begründung: Die finanzielle Lage zwingt die Stadt Wedel, innovative Lösungen zu entwickeln, um Räume effizienter zu nutzen und gleichzeitig den Ganztagsanspruch ab 2026 umzusetzen.
  2. Änderungsantrag der Grünen:
    • Inhalte:
      • Erstellung eines Raumnutzungskonzepts für Schulen und SKB bis Herbst 2025.
      • Ein umfassendes Konzept für alle städtischen Liegenschaften bis März 2026.
    • Kritik am Hauptantrag: Die Grünen warnten vor unrealistischen Zeitvorgaben und den möglichen Kosten durch eine unzureichende Planung. Sie forderten realistischere Fristen und einen klareren Planungsauftrag.
  3. Kritik und Anregungen:
    • Herr Lüchau (CDU):
      • Erinnerte an das Jahr 2014 identifiziert wurde. Der Deckungsgrad der SKB-Kosten ist von 40 % (2014) auf 16 % gesunken.
      • Er betonte, dass die finanziellen Zwänge eine Doppelraumnutzung notwendig machen.
    • Herr Rothe (SPD):
      • Sah pädagogisches Potenzial in der Doppelraumnutzung, wies jedoch auf die Notwendigkeit hin, alle Akteure (Schulen, Elternbeiräte, Vereine) frühzeitig einzubeziehen.
    • Frau Heyer (Grüne):
      • Kritisierte die kurzfristigen Zeitvorgaben des Hauptantrags und plädierte für eine fundierte und abgestimmte Planung.
    • Frau Keck (SPD):
      • Betonte die Bedeutung einer klaren Priorisierung und warnte vor „symbolischen Maßnahmen“, die weder umsetzbar noch sinnvoll seien.
    • Frau Süß (Grüne):
      • Wünschte eine Präzisierung der Begriffe („Raumdoppelnutzung“ statt „Doppelraumnutzung“) und forderte, ins Handeln zu kommen, ohne dabei überhastet zu agieren.

Verwaltungsperspektive:

  • Herausforderungen:
    • Fehlende rechtliche Rahmenbedingungen für den Ganztag ab 2026 erschweren die Planung.
    • Die Doppelraumnutzung könnte bestehende Fördermittel (ca. 500.000 €) gefährden.
    • Die räumlichen Engpässe in den Schulen, wie bereits jetzt überfüllte Klassen und umgewidmete Fachräume, würden verschärft.
  • Empfehlung der Verwaltung: Ein abgestimmtes Konzept mit allen Akteuren, das den rechtlichen Rahmen und die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt, ist unabdingbar.

Beschluss:

  1. Ab dem Schuljahr 2025/2026 erfolgt eine Doppelraumnutzung der Klassenräume durch die SKB.
  2. Die betroffenen Akteure (Schulleitungen, Elternbeiräte, Vereine, Kinderbeteiligung) werden von Beginn an in die Konzepterstellung einbezogen.

Abstimmungsergebnis:

  • 18 Ja-Stimmen (WSI, CDU, FDP)
  • 17 Nein-Stimmen (Grüne, SPD)

Zusammenfassung:

Die Entscheidung zur Doppelraumnutzung markiert einen bedeutenden Einschnitt in die Schul- und Betreuungspolitik der Stadt Wedel. Während die finanziellen Zwänge diese Maßnahme unausweichlich erscheinen lassen, bleibt die Umsetzung eine erhebliche Herausforderung. Die politische Diskussion offenbarte unterschiedliche Ansätze zwischen Pragmatismus, finanziellen Zwängen und pädagogischen Ansprüchen.

TOP 10: Sanierungsgebiet Stadthafen Wedel – Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln

Hintergrund:

  • Der 2. Bauabschnitt der Ostpromenade am Schulauer Hafen, der seit Frühjahr 2024 läuft, soll im Herbst 2025 abgeschlossen werden.
  • Der Abschnitt umfasst die Erstellung eines Hafenmeisterhauses sowie eines WC-Gebäudes mit Kiosk. Während die Freianlagen aus Städtebaufördermitteln finanziert werden, werden die Hochbauten durch ELER-Mittel der EU gefördert.
  • Aufgrund geänderter Förderbedingungen ist eine Zwischenfinanzierung durch das Treuhandkonto der Städtebauförderung nicht möglich. Daher schlägt die Verwaltung vor, 2 Mio. € überplanmäßig aus dem laufenden Haushalt 2024 bereitzustellen.

Begründung der Maßnahme:

  • Ohne diese Mittel würden Verzögerungen auftreten, die den Förderzeitraum und die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme bis 2025 gefährden könnten.
  • Durch die Bereitstellung der Mittel können bestehende Verträge eingehalten und Vertragsstrafen vermieden werden.

Fördermittel und Finanzierung

Die Hochbauten werden nicht durch die Städtebauförderung finanziert, sondern mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Aktivregion. Die Gesamtkosten der Hochbauten belaufen sich auf knapp 2 Millionen Euro, von denen etwa 800.000 Euro durch ELER-Mittel gefördert werden.

Ursprünglich war geplant, die Baukosten der Hochbauten aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung zwischenzufinanzieren. Jedoch wurde der Verwaltung bei Gesprächen mit dem Innenministerium und der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Sommer und Herbst 2024 mitgeteilt, dass dieser Weg nicht mehr zulässig sei. Der Bund und das Land fordern inzwischen freie Mittel vorzeitig zurück, anstatt wie früher bis zum Abschluss der Maßnahme zu warten.

Diskussion im Rat:

  1. Einführung durch Frau Bergstein (CDU):
    • Sie stellte den Beschluss vor und bat um Zustimmung, da die Maßnahme für die Attraktivität des Hafengebiets essenziell sei.
  2. Kritische Nachfragen:
    • Herr Rüdiger (SPD): Fragte nach der Basis für die Summe von 2 Mio. € und wie sich die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen auf die Finanzierung auswirken.
    • Herr Barop (SPD): Wollte exemplarische Zahlen zu den erwarteten Einnahmen aus der Bodenwertsteigerung, erhielt jedoch keine konkreten Antworten, da diese als nicht zielführend im öffentlichen Teil angesehen wurden.
  3. Bedenken der WSI-Fraktion:
    • Frau Drewes (WSI): Lehnte den Vorschlag ab, da sie in der aktuellen Haushaltslage eine Priorisierung anderer Projekte für wichtiger erachtete. Sie kritisierte die Umverteilung von Mitteln im Investitionshaushalt, ohne diese explizit anzupassen.
  4. Unterstützung aus anderen Fraktionen:
    • Frau Süß (Grüne): Betonte die vertraglichen Verpflichtungen und die Gefahr, Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Ein Abbruch der Maßnahme würde nicht zu Einsparungen führen, sondern Mehrkosten verursachen.
    • Herr Rothe (SPD): Sah die Maßnahme als alternativlos an und plädierte für die Fortsetzung unter Berücksichtigung der bestehenden Fördervorgaben.
    • Frau Goll (Grüne): Hielt das Hafenmeisterhaus für einen touristischen Mehrwert und betonte die Bedeutung der Maßnahme für die Attraktivität Wedels.
  5. Abschließende Erklärungen:
    • Herr Grass (Verwaltung): Wies darauf hin, dass bei einem Abbruch 300.000–400.000 € eingespart werden könnten, jedoch die langfristigen Verluste durch entgangene Fördergelder höher seien. Er hob die Bedeutung des Projekts für die Stadtentwicklung hervor.
    • Frau Schilling (FDP): Verständigte sich nach weiteren Erläuterungen auf die Zustimmung zum Beschluss.

Beschluss:

Der Rat beschloss die Bereitstellung der überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 2 Mio. €.

Abstimmungsergebnis:

  • 28 Ja-Stimmen
  • 3 Nein-Stimmen (WSI)
  • 4 Enthaltungen (1 SPD, 1 FDP, 2 WSI)

Zusammenfassung der Diskussion:

Die Maßnahme wurde mehrheitlich als notwendig angesehen, um bestehende Verpflichtungen und die Fördervorgaben einzuhalten. Kritische Stimmen aus der WSI-Fraktion forderten eine bessere Priorisierung im Haushalt, während andere Fraktionen die Attraktivität des Hafens und die wirtschaftlichen Risiken eines Abbruchs betonten.

TOP 11: Kindertagesstätten in Wedel; erhöhte Kosten für das Außengelände der neuen AWO Kita

Hintergrund:

  • Die neue AWO Kita in der Rissener Straße wurde durch einen Beschluss des Rats am 25.11.2021 ins Leben gerufen, mit einer geplanten Finanzierung von 405.700 € für die Erstausstattung. Davon waren 68.500 € für das Außengelände vorgesehen.
  • Der Träger informierte die Verwaltung über gestiegene Kosten und beantragte zusätzliche Mittel in Höhe von 96.000 €. Grund dafür ist die besondere Lage des Außengeländes auf dem Dach einer Tiefgarage.

Begründung der zusätzlichen Mittel:

  1. Kostenprüfung durch die Verwaltung:
    • Der Fachdienst Gebäudemanagement bewertete die Kosten als hoch, jedoch aufgrund der baulichen Besonderheiten als akzeptabel.
    • Zu den Maßnahmen gehören u.a. Zäune, Absturzsicherungen, Spielgeräte, 14 Findlinge sowie Hochstämme mit Unterflurverankerung.
  2. Finanzierung:
    • 45.000 € der zusätzlichen Kosten werden durch den Träger aus nicht ausgeschöpften Mitteln bestehender Kitas übernommen.
    • Die restlichen 51.000 € stammen aus dem Produkt „Kindertagesstätten“ der Stadt Wedel.

Diskussion im Rat:

  1. Einbringung des Beschlusses:
    • Frau Heyer (Grüne):
      • Betonte, dass die Maßnahme zwingend erforderlich sei, da das Außengelände für die zwei Krippengruppen unabdingbar ist.
      • Wies darauf hin, dass die Mittel im Haushalt verfügbar und teilweise bereits umgewidmet wurden.
  2. Fragen der CDU-Fraktion:
    • Frau Lembach stellte vier Fragen, die wie folgt beantwortet wurden:
      • Mindestanforderungen: Die Ausschreibung basiert auf einem Leistungsverzeichnis des Bauträgers.
      • Zusätzliche Anschaffungen („Nice to have“): Keine; die Ausschreibung entspricht dem Leistungsverzeichnis.
      • Beschaffungsdetails: Ein Gerätehaus, ein Schaukelbock, eine Spielkombination und 14 Findlinge (ca. 32.600 €) sowie Zäune, Absturzgeländer und sechs Hochstämme mit Unterflurverankerung.
      • Abruf bestehender Mittel: Die Mittel wurden bereits für Erstausstattungsmaßnahmen (Möbel, Küche, EDV) gebunden und können nicht umgewidmet werden.
  3. Weitere Anmerkungen:
    • Herr Rothe (SPD): Lobte die vorausschauende Planung der Verwaltung und unterstützte die Bereitstellung der Mittel.
    • Frau Süß (Grüne): Wies auf die hohe Bedeutung der baulichen Maßnahmen für die Sicherheit der Kinder hin.

Beschluss:

Der Rat beschloss einstimmig die Bereitstellung zusätzlicher investiver Mittel in Höhe von 96.000 € für das Außengelände der neuen AWO Kita.

Zusammenfassung:

  • Die zusätzlichen Mittel wurden als notwendig und gerechtfertigt angesehen, insbesondere aufgrund der besonderen baulichen Lage auf einer Tiefgarage.
  • Der Beschluss fand einstimmige Unterstützung, mit klarer Betonung auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines geeigneten Außengeländes für Krippengruppen.

TOP 12: Kindertagesstätten in Wedel; überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln

Hintergrund:

  • Um den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder nachzukommen, fehlen im aktuellen Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 500.000 €.
  • Diese Mittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden, finanziert durch nicht benötigte Mittel aus dem Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen“.

Begründung der Maßnahme:

  1. Vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen:
    • Die Refinanzierungszahlungen und Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein Ausbleiben der Zahlungen würde zu Vertragsverletzungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen führen.
  2. Finanzielle Situation:
    • Aufgrund pauschaler Kürzungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 fehlen diese Mittel im Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“.
    • Die vorgeschlagene Bereitstellung würde das Ergebnis des Teilergebnisplans 3650010 um 500.000 € verschlechtern, von -9.358.400 € auf -9.858.400 €.

Diskussion im Rat:

  1. Einbringung durch Herrn Grüßner:
    • Er verlas den Beschlussvorschlag, wie er zuvor im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig angenommen wurde, und bat um Zustimmung im Rat.
  2. Nachfragen aus den Fraktionen:
    • Frau Süß (Grüne): Betonte die Notwendigkeit der Maßnahme, um die Betriebskostenzuschüsse zu sichern.
    • Herr Rothe (SPD): Fragte nach den langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt 2025. Die Verwaltung erklärte, dass keine weiteren Kürzungen in anderen Produkten geplant seien.
    • Frau Drewes (WSI): Zeigte sich besorgt über die anhaltenden finanziellen Engpässe im Bereich der Kinderbetreuung und forderte eine strategische Lösung für 2025 und 2026.
  3. Erklärung der Verwaltung:
    • Die Stadt Wedel erhält SQKM-Fördermittel in Höhe von ca. 13,2 Mio. € für 2024. Diese Mittel sind jedoch zweckgebunden und können nicht zur Deckung des aktuellen Defizits herangezogen werden.
    • Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist notwendig, um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschloss einstimmig die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 500.000 € für das Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“, zulasten des Produkts „Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen“.

Zusammenfassung:

  • Die Bereitstellung der Mittel wurde als zwingend notwendig erachtet, um vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten.
  • Die Diskussion unterstrich die angespannte finanzielle Situation im Bereich der Kinderbetreuung und die Notwendigkeit langfristiger Lösungen für die kommenden Haushaltsjahre.

TOP 13.4: Öffentliche Anfragen

Fragen und Antworten im Überblick:

  1. Frage von Herrn Craemer:
    • Thema: Zufriedenheit mit der Beantwortung seiner ursprünglich nicht-öffentlichen Anfrage.
    • Antwort: Herr Craemer äußerte zunächst keine Anmerkungen, da er die MV/2024/099 noch nicht gelesen hatte.
  2. Frage von Frau Keck:
    • Thema: Gründer- und Technologiezentrum (GTZ).
    • Detaillierte Fragen:
      • Beratungsstand: Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Wedel und dem Kreis Pinneberg? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
      • Bewirtschaftungskonzept: Welche Überlegungen gibt es dazu? Was soll konkret im GTZ entstehen? Gibt es schon einen Zwischenstand oder eine Erklärung für Verzögerungen?
      • Details:
        • Grundstücksgröße und Bewertung.
        • Verwendung der zugesagten 5 Mio. €.
        • Drittel-Finanzierungsmodell.
    • Antwort von Frau Fisauli:
      • Es gab Arbeitskreise der Wirtschaftsförderer und eine neue Geschäftsführerin bei der WEP (Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Pinneberg). Fortschritte ziehen sich jedoch hin.
      • Die Stadt Wedel habe ihre „Hausaufgaben“ gemacht, stehe bereit, und die Vermarktungskosten müssten noch geklärt werden.
      • Weitere Details sollen Anfang 2025 folgen.
    • Anmerkung von Frau Keck:
      • Sie äußerte Unzufriedenheit über den mangelnden Entwicklungsfortschritt und forderte eine präzisere Beantwortung der Fragen, insbesondere zum Grundstück und zur Finanzierung.
  3. Zusatzfrage von Herrn Eichberger:
    • Thema: Finanzkonzept für den Unterhalt des GTZ.
    • Antwort: Die stellvertretende Bürgermeisterin sagte zu, dass Herr Baehr die Details in der nächsten Sitzung erläutern wird.
  4. Erneute Nachfrage von Herrn Craemer:
    • Thema: Zuständigkeit eines Ausschusses für seine erste Frage.
    • Antwort von Herrn Grass: Das Ausschreibungsverfahren wird von der Stadt durchgeführt, und das Thema könne im UBF (Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss) behandelt werden.

Nicht-Öffentlicher Teil

    • Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung S-H sowie § 46 Abs. 8 S.2 Gemeindeordnung S-H auszuschließen, da berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern.

    • Der Rat beschließt, der Ratsbeschluss vom 28.03.2024 zur BV/2024/014 wird insoweit korrigiert, dass nunmehr nicht mehr der Stadtpräsident zuständig ist.  
      Die Verwaltungsleitung wird beauftragt, die weitere Bearbeitung fortzuführen.

 

  • Kindertagesstätten in Wedel; Refinanzierung einer Miete 

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist betroffen.

    • Der Rat der Stadt Wedel beschließt, der Verwaltung ein Verhandlungsmandat i. H. v. 137.440,12 € für die Refinanzierung einer Mietzahlung für eine Kita durch die Stadt Wedel 
      zu erteilen.

 

  • Kindertagesstätten in Wedel; 1. Nachtrag der Finanzierungsvereinbarung mit der Kath. Pfarrei „Heiliger Martin“
    • Begründung der Nichtöffentlichkeit:

      In der Vorlage werden Vertragsinhalte behandelt, die vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

    • Der Rat der Stadt Wedel stimmt dem Abschluss eines 1. Nachtrags zum Finanzierungsvertrag vom 24.01.2022/01.02.2022 mit der Kath. Pfarrei „Heiliger Martin“ zu. Der 1. Nachtrag wird aufgrund einer Erweiterung der Kath. Kita „St. Marien“ um drei Krippengruppen zum 01.08.2024 und um eine Elementargruppe zum 01.01.2025 geschlossen.
  • Kindertagesstätten in Wedel; Finanzierungsvereinbarung Kita „Lütt Hütt“

    • Begründung der Nichtöffentlichkeit:

      In der Vorlage werden Vertragsinhalte behandelt, die vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

    • Der Rat der Stadt Wedel beschließt, den Finanzierungsvertrag über den Betrieb und die Finanzierung der unter der Trägerschaft „Das kleine Haus g UG“ in Wedel betriebenen Kin
      dertageseinrichtung „Lütt Hütt“ einvernehmlich zum 31.03.2025 aufzuheben. Bis zum 31.03.2025 werden die Betriebskostenzuschüsse entsprechend der Finanzierungsverein
      barung weiterhin durch die Stadt geleistet.

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