18. Sitzung des Rates - Zusammenfassung der Einladung

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung

Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 28. Februar 2025, 19:00 Uhr

Ort: Rathaus, Sitzungssaal

Tagesordnungspunkt 4: Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters

Der Rat der Stadt Wedel wird über die Neuwahl der zweiten Stellvertretung der Bürgermeisterin entscheiden.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Neuwahl ist erforderlich, da das bisherige Ehrenamt durch das Ausscheiden von Frau Julia Fisauli-Aalto aus dem Rat freigeworden ist. Die Wahl erfolgt gemäß § 62 Abs. 3 GO.

Vorgeschlagene Person

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Torben Wunderlich als Kandidaten vor.

Wahlverfahren

  • Die Wahl erfolgt durch den Rat für die Dauer der Wahlperiode.
  • Die gewählte Person wird zur Ehrenbeamtin bzw. zum Ehrenbeamten ernannt.
  • Fraktionen können das Vorschlagsrecht einfordern.
  • Es gilt die allgemeine Beschlussfassungsvorschrift mit Stimmenmehrheit.
 

Tagesordnungspunkt 5: 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über die zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Diese Änderung ist erforderlich, um die Organisation und Aufgaben des Zweckverbandes an neue gesetzliche und technische Rahmenbedingungen anzupassen.

Hintergrund:

Der Kommunit IT-Zweckverband wurde gegründet, um die Digitalisierung und IT-Dienstleistungen für Kommunen in Schleswig-Holstein zu bündeln. Durch technologische Weiterentwicklungen und veränderte Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit ist eine Aktualisierung der Satzung notwendig.

Geplante Änderungen:

  • Erweiterung des Aufgabenbereichs: Die Satzung soll um zusätzliche IT-Dienstleistungen ergänzt werden, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit und Cloud-Computing.
  • Strukturreform: Einführung neuer Gremien zur besseren Steuerung und Überwachung der IT-Projekte.
  • Datenschutz: Anpassung an die aktuellen Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO, einschließlich klarer Verantwortlichkeiten für Datenschutzbeauftragte.
  • Videokonferenzen: Aufnahme einer Regelung zur Durchführung von Verbandsversammlungen und Ausschusssitzungen per Videokonferenz.
  • Kooperationen: Öffnung der Satzung für zukünftige Kooperationen mit anderen IT-Dienstleistern und öffentlichen Institutionen.

Rechtliche Grundlage:

Die Änderungen erfolgen auf Basis der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des Gesetzes über kommunale Zweckverbände. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass alle vorgeschlagenen Änderungen mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.

Auswirkungen der Änderung:

Die Anpassung der Verbandssatzung wird dazu beitragen, dass der IT-Zweckverband leistungsfähiger wird und den Kommunen moderne, sichere und wirtschaftliche IT-Dienstleistungen anbieten kann. Insbesondere die Einführung klarer Datenschutzvorgaben wird den Schutz sensibler Daten verbessern.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, der 2. Änderungssatzung zuzustimmen. Die Neuregelungen sorgen für eine bessere Anpassung des Zweckverbandes an aktuelle Herausforderungen und ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit der Kommunen in der Digitalisierung.


Tagesordnungspunkt 6: Aufgabe des Kita-Standortes im Fährenkamp

Sachverhalt

Seit Ende der 1990er Jahre besteht eine Kindertagesstätte im Bereich Fährenkamp. Diese Einrichtung, zuletzt unter dem Namen „Lütt Hütt“ geführt, hatte in der Vergangenheit mehrfach mit Insolvenzen zu kämpfen. Der aktuell verantwortliche Träger informierte die Stadt Wedel im Oktober 2024 darüber, dass der Betrieb zum 31. März 2025 aus persönlichen Gründen eingestellt werde. Aufgrund eines beantragten Insolvenzverfahrens wird die Schließung jedoch bereits zum 31. Januar 2025 umgesetzt.

Reaktionen und Maßnahmen

Der AWO Ortsverein Wedel e. V. erklärte sich bereit, allen betroffenen Kindern Plätze in seiner neuen Kita an der Rissener Straße anzubieten. Weitere freie Plätze wurden auch von anderen Kitas in Wedel sowie bei Tagespflegepersonen gemeldet, sodass alle betroffenen Kinder versorgt werden können.

Bedarfsplanung und Standortprüfung

Ein externer Sachverständiger überprüfte die Gebäudesubstanz, und der Kreis Pinneberg wurde hinsichtlich der Bedarfsplanung konsultiert. Die schriftliche Rückmeldung des Kreises vom 14. Januar 2025 ergab, dass durch die Schließung der Kita „Lütt Hütt“ kein Mangel an Elementarplätzen entstehen wird. Vielmehr wird perspektivisch ein Überangebot erwartet, weshalb ein neuer Träger für diesen Standort keine Fördermittel nach dem Kita-Gesetz (SQKM-Mittel) erhalten würde.

Empfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, den Kita-Standort im Fährenkamp aufzugeben. Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Bedarfs und der ausbleibenden Förderung durch den Kreis ist der Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht sinnvoll. Alternativen, wie die Einrichtung eines reinen Krippenhauses, würden umfangreiche bauliche Maßnahmen erfordern und zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt bedeuten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Schließung wird sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge der Stadt Wedel beeinflussen. Für das Jahr 2025 war ein Betriebskostenzuschuss von 799.400 € eingeplant, von dem nach der Schließung keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen. Die Einnahmen aus SQKM-Mitteln in Höhe von 560.300 € werden ebenfalls nicht mehr fließen.


Tagesordnungspunkt 7: Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB) an der Altstadtschule

Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, die Realisierung einer weiteren Schulkindbetreuungs-Gruppe (SKB) an der Altstadtschule zu beschließen. Dies beinhaltet:

  • Aufnahme des entsprechenden Personalbedarfs (Erzieher*in und SPA) in den Stellenplan 2025.
  • Beschaffung der notwendigen Ausstattung (Mobiliar, Technik, pädagogisches Material) für den Betrieb der SKB-Gruppe.

Hintergrund und Begründung der Verwaltung:

  1. Ziele:
    • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Sicherstellung, dass alle Anträge auf Schulkindbetreuungsplätze bewilligt werden können.
  2. Rechtsanspruch:
    • Ab 2026 besteht ein aufsteigender Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Klasse 1, der spätestens bis zum Schuljahr 2029/2030 umgesetzt sein muss.
    • Bereits jetzt können nicht alle Betreuungsanfragen bedient werden (11 Kinder auf der Warteliste). Es wird erwartet, dass die Nachfrage steigt.
  3. Finanzielle Details:
    • Gesamtkosten für die Ausstattungsinvestitionen: ca. 23.000 €.
    • Personalkosten für eine Erzieher*in (SUE S08a): 54.000 €/Jahr.
    • Personalkosten für eine SPA (SUE S03): 44.000 €/Jahr.
    • Jährlicher Aufwand insgesamt: 98.000 €, bei Einnahmen von 42.000 € (Saldo: -56.000 €/Jahr).
  4. Fördermöglichkeiten:

    Es besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau II bis zum 31.12.2025 zu beantragen.

  5. Alternativen:
    • Keine zusätzliche Gruppe einzurichten. Dies würde bedeuten:
      • Längere Wartelisten.
      • Potenziell Kompensationszahlungen der Stadt bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs ab 2026.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung der zusätzlichen SKB-Gruppe, da diese erforderlich ist, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten und den steigenden Bedarf zu decken. Ohne die Erweiterung drohen längere Wartelisten und mögliche Kompensationszahlungen.


Tagesordnungspunkt 8: Kündigung der Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kitas

Der Rat der Stadt Wedel wird über die Kündigung der Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den städtischen Kindertagesstätten zum 31. Dezember 2025 entscheiden.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Entscheidung basiert auf einem Antrag der CDU-Fraktion, welcher am 12. Februar 2025 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport diskutiert und mehrheitlich angenommen wurde.

Alternativen und Auswirkungen

  • Kündigung der Vereinbarung: Potenzielle finanzielle Entlastung, aber Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung.
  • Beibehaltung der Vereinbarung: Bestehende Struktur bleibt erhalten, jedoch bleibt auch die finanzielle Belastung für die Stadt bestehen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten für 2025: 52.000 €

Keine weiteren geplanten Kosten ab 2026 – Einsparungen durch Kündigung.

Beschlussvorschlag

„Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten zum 31.12.2025 zu kündigen.“

Zusätzliche Unterlagen

Mitteilungsvorlage MV 2024 103 BKS (Januar 2025) – Enthält weitere Details zur bisherigen Umsetzung.


Tagesordnungspunkt 16 – Kita "Bekstraße" der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH; Refinanzierung der Personalkosten

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Aufgrund vertraulicher Vertragsinhalte wird dieser Punkt nichtöffentlich behandelt.

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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 20:32
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    Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt.? Warum investiert die Stadtsparkasse in Holm und nicht in Wedel? Warum wird die Sparkasse nicht zu Geld gemacht? Letztendlich wundert mich auch folgendes: Wo war die CDU in den letzten 12 Jahren? Soweit ich mich erinnere, wurde Niels Schmidt urch die CDU[…]
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Renate Palm kommentierte auf Freitag, 21. März 2025 20:04
    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.