7. Sitzung des Rates - Zusammenfassung

Datum: 22.02.2024

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Die Sitzung des Rates begann um 18:00 Uhr und endete um 23:22 Uhr. Der Vorsitzende, Julian Fresch, begrüßte die Teilnehmer und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Insgesamt waren 37 Ratsmitglieder sowie 30 Bürger und Vertreter der Presse anwesend.

1. Einwohnerfragestunde

  • 1.1: Es lagen keine unbeantworteten Fragen der vorangegangenen Sitzung vor.
  • 1.2: Es wurden keine aktuellen Fragen durch die Einwohner gestellt.

2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.01.2024

Der öffentliche Teil des Protokolls der letzten Sitzung wurde mit einer kleinen Korrektur zur Kenntnis genommen.

3. Nachbesetzung von Gremien

Es wurden keine Anträge zur Nachbesetzung von Gremien eingereicht.

4. Neuformulierung und Neustrukturierung der strategischen Ziele ab 2024

Dieser Tagesordnungspunkt beschäftigte sich ausführlich mit den strategischen Zielen der Stadt Wedel für die kommenden Jahre. Die Neuformulierung und Neustrukturierung der Ziele war das Ergebnis eines Workshops, der im Vorfeld mit allen Ratsmitgliedern abgehalten wurde.

Der Rat verabschiedete die strategischen Ziele in folgenden Handlungsfeldern:

  • Bildung, Kultur und Sport: Ziel ist es, dass Wedel Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs bietet und ein vielfältiges Sport- sowie Kulturangebot aufrechterhält.
  • Umwelt und Klimaschutz: Wedel verpflichtet sich, Klima und Umwelt zu schützen.
  • Stadtentwicklung: Die Stadt fördert den Wohnungsbau entsprechend des Bedarfs und strebt einen ausgewogenen Verkehrsmix sowie lebenswerte Quartiere an.
  • Familie und Soziales: Es soll eine soziale Infrastruktur geschaffen werden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Zudem sollen alle Generationen Berücksichtigung finden.
  • Wirtschaft: Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Wedel soll gesteigert werden.
  • Transparenz und Beteiligung: Politische Entscheidungen in Wedel sollen transparent und nachvollziehbar getroffen werden.
  • Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung: Die Verwaltung wird als moderner und effizienter Dienstleister positioniert, der gleichzeitig ein attraktiver Arbeitgeber ist.
  • Finanzielle Handlungsfähigkeit: Neue Leistungen müssen haushalterisch gegenfinanziert werden, und der Haushalt soll dauerhaft genehmigungsfrei bleiben.

Im Verlauf der Diskussion gab es von den Linken kritische Anmerkungen. Dr. Murphy bemängelte, dass die neuen Formulierungen den ursprünglichen Zielen nicht gerecht würden und eine Verwässerung stattgefunden habe. Er sah darin den Einfluss eines Beratungsunternehmens und kritisierte die Kürze der Formulierungen. Trotz seiner Bedenken wurden die neuen Ziele mit 29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (Die Linke) und 6 Enthaltungen (SPD) angenommen.

5. Einführung einer Investitionspriorisierung ab 2025

Dieser Tagesordnungspunkt war ebenfalls Teil des vorherigen Workshops, bei dem ein Verfahren zur Priorisierung von Investitionen besprochen wurde. Der Rat beschloss, dass ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich ein Gesamtinvestitionsbudget festgelegt wird. Hierbei wird ein vierstufiges Verfahren zur Priorisierung der Investitionen eingeführt. Es zielt darauf ab, die verfügbaren finanziellen Mittel bestmöglich und transparent einzusetzen.

Das Priorisierungsverfahren umfasst vier Schritte:

  1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Gewichtung: 20%)
  2. Anlagezustand nach Abnutzungsgrad (Gewichtung: 15%)
  3. Fachliche Einschätzung durch die Verwaltung (Gewichtung: 15%)
  4. Strategische und politische Bedeutung der Investition (Gewichtung: 50%)

Das Verfahren wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Investitionen, die gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder dringend notwendig sind, Priorität erhalten. Andere Projekte werden je nach strategischer Bedeutung und dem Zustand der Anlagen eingeordnet. Eine Beispielrechnung zeigte, dass das Gesamtinvestitionsbudget für 2025 bei rund 12,1 Millionen Euro liegen wird. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Parkgebührenverordnung

Eine neue Verordnung über Parkgebühren in Wedel wurde vorgestellt. Die „Brötchentaste“ (kostenlose Kurzparkzeit) wurde kontrovers diskutiert. Einige Ratsmitglieder plädierten für deren Abschaffung, um Einnahmen von ca. 20.000 Euro zu sichern. Andere argumentierten, dass die Beibehaltung dieser Funktion wichtig für Anwohner sei, die z. B. zum Arzt gehen. Der Bürgermeister äußerte sich gegen die Abschaffung, wollte aber den Entscheidungsspielraum beim Rat lassen. Der Punkt wurde vertagt, um weitere Überarbeitungen der Vorlage zu ermöglichen.

7. Mitgliedschaft bei Wedel Marketing e.V.

Ein interfraktioneller Antrag zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25. Januar 2024 wurde diskutiert. Die Mitgliedschaft von Wedel in diesem Verein wurde kontrovers behandelt. Kritikpunkte betrafen den fehlenden Vertrag und die Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Der Bürgermeister kündigte an, innerhalb von 14 Tagen einen Entwurf für den Vertrag vorzulegen. Der Rat beschloss schließlich, den vorherigen Beschluss aufzuheben. Das Abstimmungsergebnis lautete 34 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

8. Änderung der Hauptsatzung

In diesem Tagesordnungspunkt ging es um eine weitreichende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel, die durch einen interfraktionellen Antrag eingebracht wurde. Wesentliches Ziel der Änderung war es, die Position des Ersten Stadtrats bzw. der Ersten Stadträtin in die Satzung aufzunehmen, um eine klare und rechtlich verankerte Vertretung des Bürgermeisters sicherzustellen. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und gewährleistet eine kontinuierliche Führung in Abwesenheit des Bürgermeisters.

Die Begründung des Antrags betont, dass die Einführung der Position des Ersten Stadtrats/der Ersten Stadträtin die Verwaltungseffizienz verbessern soll. In Zeiten, in denen der Bürgermeister nicht verfügbar ist, übernimmt der/die Erste Stadtrat/Stadträtin die Vertretung und sichert so die kontinuierliche Bearbeitung von wichtigen Aufgaben. Dies ermöglicht eine klare Hierarchie innerhalb der Verwaltung und stärkt die Entscheidungsfindung.

Zudem soll die Änderung die Transparenz und Bürgerbeteiligung in der politischen Entscheidungsfindung fördern. Durch die Einführung klarer Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten wird es für die Bürgerinnen und Bürger leichter, den politischen Prozess nachzuvollziehen und sich zu beteiligen.

Der Antrag zur Änderung der Hauptsatzung, einschließlich der Einführung der Position des Ersten Stadtrats/der Ersten Stadträtin, wurde mit großer Mehrheit vom Rat beschlossen.

Der Antrag zur Änderung der Hauptsatzung wurde schließlich mit großer Mehrheit vom Rat beschlossen.

9. Bebauungsplan „Geestrand“

Der Bebauungsplan für das Projekt „Geestrand“ sowie die 35. Änderung des Flächennutzungsplans wurden aufgehoben. Hier gab es keine größere Diskussion.

10. Kindertagesstätten Wedel – Umwandlung einer Krippengruppe

Die bisherige Krippengruppe in der Katholischen Kita "St. Marien" wurde in eine Elementargruppe umgewandelt, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Der Beschluss wurde ohne größere Debatte angenommen.

11. Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

  • 11.1 Zwischenstand Haushaltskonsolidierung: Die Finanzsituation der Stadt Wedel wurde angesprochen, ohne tiefere Diskussion.
  • 11.2 Bericht der Verwaltung: Der Bürgermeister und die Verwaltung informierten über laufende Projekte und Entwicklungen.
  • 11.3 Öffentliche Anfragen: Es wurden keine spezifischen Fragen gestellt.

Weitere nichtöffentliche Punkte

Die Sitzung wurde mit nichtöffentlichen Punkten fortgesetzt, die Themen wie die Rechnungsprüfung und die Stadtwerke Wedel behandelten.

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    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.