9. Sitzung des Rates - Zusammenfassung

Am Donnerstag, den 11. April 2024, fand im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Rates der Stadt Wedel statt.

Folgende Tagesordnungspunkte waren dabei relevant:

 

4. Nachbesetzung von Gremien:

Neuwahl des Vorsitzes des Haupt- und Finanzausschusses: Aufgrund des Rücktritts von Frau Dr. Valerie Wilms musste der Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses neu besetzt werden. Die WSI-Fraktion schlug Herrn Philipp Grüßner als neuen Vorsitzenden vor.

 

5. Abwahl des Bürgermeisters:

Begründung und Standpunkte des Rates zum Abwahlverfahren: Der Rat legte die Gründe für das Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Gernot Kaser dar. Es wurde berichtet, dass der Bürgermeister die Erwartungen nicht erfüllt hatte und in seiner Amtsführung enttäuscht hatte. Ihm wurde unangemessener Umgang mit Mitarbeitern, Missachtung des Rates und grundlegender Verwaltungsvorschriften sowie Verstöße gegen Vertraulichkeit und Datenschutz vorgeworfen. Der Rat hatte das Vertrauen in seine Führungskompetenzen verloren und sah keine Möglichkeit mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Hintergrund zur Abwahl des Bürgermeisters

Am 28. März hatte der Rat mit 38 Ja- und einer Nein-Stimme beschlossen, ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Gernot Kaser einzuleiten. Die Bürgerinnen und Bürger von Wedel sollten am 9. Juni 2024 darüber abstimmen, ob der Bürgermeister abgewählt wird.

 

Die Begründungen des Rates umfassten mehrere Punkte:

- Enttäuschte Erwartungen: Gernot Kaser hatte die hohen Erwartungen, die mit seiner Wahl verbunden waren, nicht erfüllt. Statt des versprochenen "frischen Winds" herrschte im Rathaus eine "kalte Brise".

- Unangemessener Umgang: Der Bürgermeister hatte einen unangemessenen Umgang mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezeigt.

- Missachtung des Rates: Der Rat als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger wurde missachtet, und das Fachwissen des Personals wurde nicht genutzt.

- Verstöße gegen Vertraulichkeit und Datenschutz: Es gab mehrere Verstöße gegen Vertraulichkeit und Datenschutz, darunter das Berichten aus nicht-öffentlichen Sitzungen und das Hochladen von Schriftstücken auf Facebook ohne Erlaubnis.

- Fehlende Verwaltungskompetenz: Trotz Hilfsangeboten verfügte der Bürgermeister nicht über die notwendigen Kenntnisse bezüglich öffentlicher Verwaltung und Kommunalpolitik.

 

Der Rat sah keine Möglichkeit mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und hatte das Vertrauen in die Führungskompetenzen des Bürgermeisters verloren. Die Ratsmitglieder forderten die Bürgerinnen und Bürger auf, am 9. Juni ihr Stimmrecht zu nutzen und für die Abwahl des Bürgermeisters zu stimmen.

 

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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Jan Luechau kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 19:45
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Artikel – auch wenn der Ton wieder einmal mehr auf Provokation als auf konstruktiven Austausch abzielt. Ich möchte dennoch auf Ihre Punkte eingehen: Warum wird das Personal in der Verwaltung aufgestockt? Ein Großteil der neuen Stellen resultiert aus rechtlichen Verpflichtungen. Ein Teil der nicht[…]
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    Die Annahme ergibt sich direkt aus den im Artikel genannten Punkten.
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    Worauf beruht die Annahme, das sich kein Investor für ein privat betriebenes Bad finden würde ?  
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.