Datum & Uhrzeit: Donnerstag, 08. Mai 2025, 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses Wedel (barrierefrei), Rathausplatz 3–5
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Öffentlicher Teil der Tagesordnung
1. Einwohnerfragestunde
Antworten der Verwaltung zu früheren Anfragen:
Haushaltsbegleitbeschluss
In der Ratssitzung am 27.03.2025 wurde von Einwohnerseite kritisch hinterfragt, ob der Haushaltsbegleitbeschluss (BV/2024/132–1) nicht einem „Blankoscheck“ gleichkomme und spätere Maßnahmen als „alternativlos“ erscheinen lassen könnten. Zudem wurde die Sorge geäußert, es könne auf Steuererhöhungen oder den Verkauf städtischer Grundstücke – etwa der Liegewiese an der Badebucht – hinauslaufen.
Die Verwaltung hat nun klargestellt:
Die Zusammensetzung der Projektgruppen zur Umsetzung des Beschlusses ist inzwischen verwaltungsseitig definiert. Die Politik wird regelmäßig über Sachstände informiert – in der Regel öffentlich, wodurch auch Bürger:innen Einblick erhalten. Es gibt Maßnahmen mit unterschiedlicher Priorität und Umsetzbarkeit. Manche lassen sich kurzfristig realisieren, andere erfordern vertiefte Prüfung. Neben den im Haushaltsbegleitbeschluss benannten Punkten werden weitere Konsolidierungsvorschläge entwickelt. Die Verwaltung verweist damit auf einen gestuften, transparenten Prozess, der laufend öffentlich begleitet wird – eine „Blackbox“ sei dies nicht.
Badebucht
Die Verwaltung betont, dass bei der Badebucht erheblicher Sanierungsbedarf besteht: Die Gebäude sind energetisch und technisch veraltet, die Betriebskosten hoch. Ohne umfassende Sanierung wäre die Einrichtung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Ein Weiterbetrieb im jetzigen Zustand würde dauerhaft Zuschüsse von ca. 2,5 Mio. € jährlich erfordern.
Seit März 2025 ist eine Solaranlage aktiv, die laut Prognose jährlich rund 35.000 € einsparen soll. Verschiedene Alternativen – etwa ein reines Freibad mit Überdachung oder eine Teilschließung – wurden geprüft, aber verworfen. Übrig blieben zwei realistische Szenarien: Komplettschließung oder eine zielgerichtete Sanierung mit Fokus auf Schwimmausbildung und sportives Schwimmen.
Die geplante Investition von 14 Mio. € würde laut Verwaltung den Zuschussbedarf auf ca. 1,8 bis 2 Mio. € senken – eine jährliche Entlastung von 500.000 bis 700.000 €. Die Schließzeit während des Umbaus ist noch nicht konkret kalkuliert. Insgesamt gilt das Sanierungskonzept als wirtschaftlichstes verfügbares Szenario.
Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB)
Die Einwohnerfrage kritisierte das Fehlen eines einheitlichen Konzepts für den Offenen Ganztag in Wedel sowie die hohen Kosten durch Parallelstrukturen aus SKB und Kurssystemen. Die Verwaltung erklärte, dass bis März 2025 keine verbindlichen Vorgaben des Landes zur Ausgestaltung des künftigen Rechtsanspruchs vorlagen, weshalb ein Gesamtkonzept nicht früher erarbeitet werden konnte.
Der aktuelle Qualitätsstandard stammt aus 2022 (MV/2022/080). Die geplante Förderrichtlinie des Landes sieht strengere Vorgaben vor, u. a. kleinere Gruppen, mehr ausgebildete Fachkräfte und verpflichtende Kursangebote aus verschiedenen Bereichen. Wedel erfüllt diese Vorgaben noch nicht vollständig, insbesondere bei der Fachkraftquote.
Ein Modellwechsel – etwa wie in Elmshorn oder Norderstedt – wäre nicht zwingend günstiger und würde neue Anforderungen mit sich bringen (andere Trägerstrukturen, größere Räume, höhere Elternbeiträge). Wedel liegt mit rund 60 % Platzabdeckung bereits gut im landesweiten Vergleich.
Perspektivisch sollen an beiden Schulen eigene Konzepte erarbeitet werden. Beitragserhöhungen sind erst mit Umsetzung der Landesrichtlinie ab 2026/27 vorgesehen.
Erweiterter Stellenplan
Die Einwohnerfrage stellte die hohe Personalzahl der Wedeler Stadtverwaltung infrage (ca. 450 Mitarbeitende) – insbesondere im Vergleich zu Ahrensburg mit rund 250 Beschäftigten. Die Verwaltung erklärte, dass ein direkter Vergleich nicht zielführend sei: In Ahrensburg sind z. B. ganze Aufgabenbereiche – wie die Ganztagsbetreuung – extern organisiert und erscheinen daher nicht im städtischen Stellenplan.
Ein systematischer Kennzahlenvergleich wurde im Rahmen der Beantwortung nicht vorgenommen. Die geplante Erweiterung des Stellenplans basiert laut Verwaltung auf konkreten Fachbedarfen. Weitere Angaben zu Einsparpotenzialen oder Umstrukturierungen wurden nicht gemacht.
2. Aktuelle Fragen der Einwohner:innen
Eine Einwohnerin hatte Fragen zum Businesspark und zum Rechnungsprüfungsamt (näheres folgt)
3. Sachstand zu vorangegangenen Beschlüssen (Vorlage MV/2025/034)
Die Mitteilungsvorlage war zu Sitzungsbeginn noch nicht fertig.
4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 27.03.2025
5. Nachbesetzung von Gremien
6. Einspruch gegen das Nachrücken von Herrn Dutsch in den Stadtrat (BV/2025/023)
Nach dem geplanten Nachrücken von Herrn Wolfgang Dutsch in den Rat der Stadt Wedel wurde Einspruch eingelegt, da das Mandat von Frau Julia Fisauli-Aalto zum Zeitpunkt des Nachrückens noch nicht formell erloschen war. Die schriftliche Annahmeerklärung von Herrn Dutsch datiert vom 24. Januar 2025. Da jedoch sowohl zu diesem Zeitpunkt als auch am 30. Januar 2025 kein Sitz vakant war, war das Nachrücken rechtlich unzulässig.
Die Kommunalaufsicht bestätigte diese Einschätzung. Der Wahlprüfungsausschuss empfahl, dem Einspruch stattzugeben. Der Rat wird daher beschließen, dass Herr Dutsch zum genannten Zeitpunkt nicht hätte nachrücken dürfen. Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses scheidet er aus dem Rat aus.
Das Nachrückverfahren ist erneut korrekt durchzuführen. Die betroffenen Parteien (Herr Dutsch und die Einspruchsführerin) werden schriftlich informiert. Eine Klage gegen den Ratsbeschluss ist möglich und muss binnen zwei Wochen erfolgen.
Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Wedel gab dem Einspruch einstimmig statt. Das Nachrückverfahren muss erneut durchgeführt werden.
7. Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuern (BV/2025/024)
Aufgrund einer verspäteten öffentlichen Bekanntmachung der ursprünglichen Hebesatzsatzung vom 19.12.2024 ist ein erneuter Beschluss durch den Rat erforderlich. Die damalige Bekanntgabe erfolgte erst am 05.01.2025, wodurch für den Zeitraum vom 01.01. bis 04.01.2025 keine gültige Satzung bestand.
Die neue Satzung sieht unveränderte Hebesätze vor:
o Grundsteuer A: 494 %
o Grundsteuer B: 519 %
o Gewerbesteuer: 420 %
Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft, um alle Steuerbescheide rechtlich abzusichern.
Dieses Vorgehen ist gesetzlich zulässig und soll künftig Standard in Wedel werden – unabhängig vom Haushaltsbeschluss. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss, um die Wirksamkeit der Satzung sicherzustellen.
Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Wedel beschloss die Hebesatzsatzung einstimmig.
8. Mitteilungen und Anfragen
Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2024 (MV/2025/020)
Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
10. Bericht der Verwaltung
Die Verwaltung hatte nichts zu berichten.
10. Öffentliche Anfragen
Von Ratsmitgliedern wurden unter anderem folgende Themen angesprochen:
Elbe 1 – Genehmigungsverfahren und Verzögerungen
Die Verwaltung erklärte, dass derzeit keine vollständigen Unterlagen (z. B. zum Brandschutz) vorliegen und das Verfahren deshalb ruht.
Haftungsfrage beim Segelverein
Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Elbe 1 wurde die Haftung bei möglichen Schäden am Deich thematisiert. Die Verwaltung stellte klar, dass sie keine rechtliche Bewertung oder Beratung abgeben könne.
Bettensteuer / Tourismusabgabe
Die Verwaltung berichtete über erste Gespräche mit Hoteliers sowie die Entwicklung möglicher Systeme (z. B. für Busreisen oder Vorbestellungen). Eine Einbindung der Ausschüsse ist vorgesehen, sobald konkrete Details vorliegen.
Parkraumbewirtschaftung
Es wurde über Handwerker-Parktickets sowie über das Parken großer Fahrzeuge (z. B. Wohnmobile, LKW) in Wohngebieten diskutiert.
Nichtöffentlicher Teil
11. Sachstand zu vorangegangenen Beschlüssen
12. Nichtöffentlicher Teil des Protokolls vom 27.03.2025
13. Vertragsangelegenheiten Kindertagesstätten
14. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen
Im nicht öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.