10. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Sitzung

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Gastvortrag Dorfstromer e.V. Carsharing-System

Hauptthemen:

  • Vorstellung des Carsharing-Systems durch Dorfstromer e.V.
  • Vorteile des Carsharings für Einzelne und das Gemeinwohl
  • Herausforderungen und Verpflichtungen bei der Einführung
  • Erste Schritte und langfristige Planung

Kernaussagen:

  • Frau Raithel von "Wedel im Wandel" präsentierte das Carsharing-System des Dorfstromer e.V.
  • Das System startet mit zwei festen Fahrzeugen und soll auf sechs Fahrzeuge erweitert werden.
  • Kritik an der bisherigen Integration in private Bauvorhaben, jedoch positive Aussichten im Ansgariusweg.
  • Verwaltung muss geeignete Flächen auswählen und ein Wettbewerbsverfahren durchführen.
  • Vorschlag zur Bildung einer Arbeitsgruppe und Sicherstellung der Finanzierung.
  • Unterstützungsmöglichkeiten durch Wedel Marketing und positive Beispiele aus der Gemeinde Holm.
  • Vorstellung der Vorteile des Carsharings für Einzelne und das Gemeinwohl.
  • Verschiedene Carsharing-Modelle: Freefloating und stationsbasiert.
  • Verein Dorfstromer e.V. bietet ein standortbasiertes Elektro-Carsharing an.
  • Kosten und Mitgliedschaftsmodelle des Dorfstromer e.V.
  • Erreichbarkeit und geplante Standorte in Wedel.
  • Aufgaben und Pflichten in der Kooperationsvereinbarung.
  • Entscheidung: Keine Entscheidung, da Mitteilungsvorlage

Präsentation Kommunaler Wärme- und Kälteplan der Stadt Wedel

 Hauptthemen:

  • Bestands- und Potenzialanalyse
  • Zielszenario 2040
  • Maßnahmenkatalog
  • Übergeordnete Ziele und Inhalte des Plans

Kernaussagen:

  • Herr Germann präsentierte die zentralen Ergebnisse des kommunalen Wärme- und Kälteplans.
  • Bestandsanalyse zeigt, dass die aktuelle Wärmeversorgung zu über 95% auf fossilen Energieträgern basiert.
  • Der Wohnsektor macht ca. 73% des Gesamt-Wärmebedarfs aus, mit Gas als dominierendem Heizsystem (ca. 74%).
  • Potenzialanalyse identifiziert oberflächennahe Erdwärme, Flusswärme (Elbe) und Umweltwärme als vielversprechende Wärmequellen.
  • Ziel ist es, den Fernwärmeanteil bis 2040 von 4% auf über 50% zu steigern.
  • Maßnahmenkatalog umfasst energetische Sanierung, Wärmenetzmodernisierung und Erschließung lokaler Wärmequellen.
  • Übergeordnete Ziele des Plans beinhalten Treibhausgasneutralität, Versorgungssicherheit, stabile Preise und wirtschaftliche Tragfähigkeit.
  • Der Plan dient als strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung.
  • Erste Schritte zur Realisierung umfassen sieben konkrete Maßnahmen, wie z.B. Machbarkeitsstudien und Beratungsangebote.

 

Beschluss des kommunalen Wärme- und Kälteplans der Stadt Wedel

Hauptthemen:

  • Gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage des KWKP
  • Ziele und Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität bis 2040
  • Finanzielle Auswirkungen und Beratung von Privatpersonen
  • Diskussion und Änderungsanträge

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel soll den KWKP beschließen, der Bestands- und Potenzialanalyse, Bedarfsprognose, Zielszenario, Maßnahmenkatalog und Monitoringkonzept umfasst.
  • Ziele des Plans: Treibhausgasneutralität, Versorgungssicherheit, stabile Preise und wirtschaftliche Tragfähigkeit.
  • Der Plan dient als strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung.
  • Finanzielle Auswirkungen: Beratung für Privatpersonen mit maximalen Kosten von 10.000 € pro Jahr.
  • Die CDU-Fraktion beantragte, dass die Beratungsstelle in vorhandenen öffentlichen Gebäuden untergebracht wird, um Kosten zu sparen.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte die Wichtigkeit der Beratung, besonders für Bewohner des Moorweggebiets.
  • Der Antrag zur Vertagung der Vorlage wurde abgelehnt (2 Ja, 9 Nein).
  • Der Antrag der CDU, die Beratungsstelle in öffentlichen Gebäuden unterzubringen, wurde angenommen (9 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen).
  • Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen (9 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen).

Entscheidung:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, den KWKP zu beschließen.

 

Vorbereitende Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache

Hauptthemen:

  • Notwendigkeit eines Neubaus
  • finanzielle Auswirkungen
  • Grundstücksuntersuchungen

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel soll den Fachdienst Gebäudemanagement mit vorbereitenden Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache beauftragen

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Brandschutzgesetz (BrSchG) sind Gemeinden verpflichtet, leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, einschließlich Feuerwehrhäuser mit den erforderlichen Einrichtungen.

  • Die aktuelle Feuerwache, in Betrieb seit 1971, entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beanstandungen durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK).
  • Eine Machbarkeitsstudie zeigt, dass das aktuelle Grundstück zu klein ist für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Feuerwache.
  • Der bevorzugte Standort für den Neubau ist gegenüber dem jetzigen Standort, auf der gegenüberliegenden Parkplatzfläche und dem danebenliegenden Grünland.
  • In der aktuellen Planungsphase "0" sollen Grundstücke auf Bodengrunduntersuchung, Schadstofferkundung und Kampfmittelauskunft geprüft werden.
  • Die Kosten für Bodengrunduntersuchung und Schadstofferkundung betragen ca. 10.000 € und sollen in den Haushalt 2025 eingeworben werden.
  • Die Kosten für die Kampfmittelsondierung werden nach Vorlage der Kampfmittelauskunft ermittelt.
  • Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung dieser Untersuchungen, um die Eignung der Grundstücke sicherzustellen und die Kostenschätzungen weiter zu konkretisieren.
  • Ohne Maßnahmen zur Modernisierung der Feuerwache könnten Teilbereiche der aktuellen Wache von der HFUK geschlossen werden.
  • Der Standort der neuen Feuerwache ist alternativlos, um die Hilfeleistungsfrist von 10 Minuten im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Bodengrunduntersuchung und Schadstofferkundung betragen ca. 10.000 €.
  • Mittel für diese Maßnahmen sind teilweise im Haushalt veranschlagt, die restlichen Mittel werden im Haushalt 2025 eingeworben.

Diskussion und Abstimmung:

  • Die Beschlussfassung erfolgte ohne Aussprache.
  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, den Fachdienst Gebäudemanagement mit vorbereitenden Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache zu beauftragen.
  • Abstimmungsergebnis: Einstimmig (9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen).

Entscheidung:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, den Fachdienst Gebäudemanagement mit vorbereitenden Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache zu beauftragen.

 

Stadtentwässerung Wedel: Jahresabschluss 2023, Beschluss über die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage und Gewinnverwendungsbeschluss 2023

Hauptthemen:

  • Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtentwässerung Wedel
  • Teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage zur Begrenzung der Schmutzwassergebühren
  • Gewinnverwendungsbeschluss zur Abführung des Bilanzgewinns an den städtischen Haushalt

Kernaussagen:

  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2023 fest.
  • Es wird die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage in Höhe von 242.352,96 EUR beschlossen, um die Anhebung der Schmutzwassergebühren zu begrenzen.
  • Der Bilanzgewinn in Höhe von 36.407,30 EUR wird an den Haushalt der Stadt Wedel abgeführt.
  • Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 durch den Ausschuss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesrechnungshof.
  • Die Abschlussprüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat GmbH durchgeführt, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen wird.
  • Die kalkulatorische Rücklage besteht aus der Differenz zwischen Abschreibungen nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) und Wiederbeschaffungszeitwerten (WBZW). Sie dient dem Ausgleich von Gebührenschwankungen und der Vermeidung von Gebührenerhöhungen.
  • Aufgrund der geringeren Schmutzwassermenge und höheren Abwassermenge durch regenreiches Wetter ergab sich ein Fehlbetrag von 242.352,96 EUR.
  • Die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage soll den Fehlbetrag ausgleichen und zukünftige Gebührenerhöhungen abmildern.

Diskussion und Abstimmung:

  • Herr Seydewitz erklärte, dass die Vorlagen BV/2024/055 und BV/2024/070 nicht beraten und beschlossen werden können, da das Land der teilweisen Auflösung der kalkulatorischen Rücklagen zur Reduzierung einer Beitragserhöhung nicht zugestimmt hat.
  • Eine neue Vorlage zum Jahresabschluss 2023 und Gewinnverwendungsbeschluss 2023 wird zur nächsten Sitzung vorgelegt.
  • Anhand von Folien erläuterte Herr Seydewitz, dass der geringere Trinkwasserverbrauch und der Anstieg der abweichenden Niederschlagsmenge zu einer Kostensteigerung geführt haben.
  • Die Auflösung von Rücklagen hätte die Gebührenbelastung reduziert.
  • Auf Nachfrage erklärte Herr Seydewitz, dass mit einer Gebührenerhöhung von mindestens 18 % zu rechnen sei. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage.

Entscheidung:

Die Beschlussfassung der Vorlagen BV/2024/055 und BV/2024/070 wurde vertagt, da das Land der teilweisen Auflösung der kalkulatorischen Rücklagen zur Reduzierung einer Beitragserhöhung nicht zugestimmt hat.

 

Stadtentwässerung Wedel: Beschluss über die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage für das Geschäftsjahr 2024

Hauptthemen:

  • Gebührenstabilität
  • finanzielle Auswirkungen für 2024

Kernaussagen:

  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Wedel soll die teilweise Auflösung der kalkulatorischen Rücklage für das Geschäftsjahr 2024 in der Höhe beschließen, in der ein Fehlbetrag von unabhängigen Wirtschaftsprüfern im Jahresabschluss 2024 festgestellt wird.
  • Ziel des Beschlusses ist es, die Anhebung der Schmutzwassergebühren zu begrenzen.
  • Die kalkulatorische Rücklage, ein Teil des Eigenkapitals in Höhe von aktuell 5,890 Mio. EUR, wurde aus der Differenz zwischen Abschreibungen nach Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) und Wiederbeschaffungszeitwerten (WBZW) gebildet.
  • Die Eigenkapitalquote wurde bis 2022 mit 58,4 % übererfüllt, weshalb der Ausschuss der Stadtentwässerung folgte, die Abschreibungen wieder auf AHK umzustellen, um die Gebührenanhebung für 2023 zu mildern.
  • Aufgrund geringerem Wasserverbrauch und regenreichem Wetter mit erhöhten Abwassermengen ergab sich dennoch ein Fehlbetrag.
  • Für 2024 wird eine weitere Unterdeckung zwischen 450.000 EUR und 500.000 EUR erwartet.
  • Eine Gebührenerhöhung ist unumgänglich, jedoch soll die teilweise Auflösung der Rücklage die Erhöhung auf etwa 14 % begrenzen, anstelle von bis zu 18 % ohne Rücklagenauflösung.
  • Die Verwaltung empfiehlt die teilweise Auflösung der Rücklage im Sinne der Gebührenzahlenden.
  • Eine Übersicht über die Auswirkungen mit und ohne teilweise Auflösung der Rücklagen ist in der Anlage 1 beigefügt.
  • Für das Geschäftsjahr 2024 wird eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich, die zur Beratung und Beschlussfassung voraussichtlich im November vorgelegt wird.

  Diskussion und Abstimmung:

  • Siehe TOP 6.3: Die Vorlagen BV/2024/055 und BV/2024/070 wurden nicht beraten und beschlossen, da das Land der teilweisen Auflösung der kalkulatorischen Rücklagen zur Reduzierung einer Beitragserhöhung nicht zugestimmt hat.
  • Eine neue Vorlage zum Jahresabschluss 2023 und Gewinnverwendungsbeschluss 2023 wird zur nächsten Sitzung vorgelegt.

Entscheidung:

Die Beschlussfassung zur teilweisen Auflösung der kalkulatorischen Rücklage für das Geschäftsjahr 2024 wurde vertagt.

 

Widmung der Straße "Hanna-Lucas-Straße" für den öffentlichen Verkehr

Hauptthemen:

  • Gesetzliche Verpflichtung zur Widmung

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel soll die Hanna-Lucas-Straße nach der beiliegenden Widmungsverfügung dem öffentlichen Verkehr widmen.
  • Die Hanna-Lucas-Straße wurde gemäß dem Erschließungsvertrag vom 02.02.2018 hergestellt und am 18.01.2024 der Stadt Wedel übergeben.
  • Die Klassifizierung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) StrWG als Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient.
  • § 6 StrWG bestimmt, dass Gemeindestraßen vom Träger der Straßenbaulast zu widmen sind.
  • Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist.
  • Durch die Widmung können die Ausbaukosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die Grundstückseigentümerinnen umgelegt werden, deren Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
  • Aufnahme in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ermöglicht die Erhebung von Kosten für die Straßenreinigung.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

  • Die Widmung der Hanna-Lucas-Straße ist gesetzlich erforderlich, da sie dem öffentlichen Verkehr dient.
  • Die Widmung ermöglicht die Umlage der Ausbaukosten und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
  • Es gibt keine Alternative zur Widmung, da sonst das Gesetz nicht eingehalten würde.

  Diskussion und Abstimmung:

  • Die Beschlussfassung erfolgte ohne Aussprache.
  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel, die Straße "Hanna-Lucas-Straße" nach der beiliegenden Widmungsverfügung gemäß § 6 StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
  • Abstimmungsergebnis: Einstimmig (11 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen).

 

Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal (sogen. "S-Kurve") - Vorplanung

Hauptthemen:

  • Verbesserung des Verkehrsflusses
  • Fußgänger- und Radverkehrsführung
  • Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Itzehoe (LBV)

Kernaussagen:

  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss sollte die Straßenausbauplanung des Doppelknotens entsprechend der Variante 3 (LSA – ähnlich Bestand) fortsetzen.
  • Variante 3 sieht vor, die Netzstruktur der Landesstraße L 105 beizubehalten und die Verkehrsströme signaltechnisch zu steuern.
  • Die westliche Nebenfläche der Pinneberger Straße soll mind. 3 m breit werden und als Gehweg „Radfahrer frei“ nutzbar sein.
  • Der Breite Weg soll verbreitert und mit einer Mittelinsel versehen werden, um die Verkehrsführung und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
  • Die Planung berücksichtigt auch eine ökologisch nachhaltige Entwässerung der Verkehrsflächen und zusätzliche Baumanpflanzungen.
  • Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4 Mio. €, davon ca. 1 Mio. € für den Grunderwerb und ca. 3 Mio. € für Baukosten.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

  • Der Ausbau des Doppelknotens soll die Leistungsfähigkeit und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern.
  • Die Planung berücksichtigt die Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs sowie die Schulwegsicherung.
  • Der LBV Itzehoe hat signalisiert, dass er die Netzstruktur der L 105 beibehalten möchte und bauliche Veränderungen kritisch sieht.
  • Eine Vorplanung (Variante 3) wurde entwickelt, die diesen Anforderungen gerecht wird und positive Rückmeldung vom LBV erhalten hat.

Diskussion und Abstimmung:

  • Frau Boettcher erläuterte, dass es sich um eine Vorplanung handelt, die als Handlungsanweisung für weitere Gespräche mit dem Land dienen soll.
  • Das Gremium war sich einig, dass das Vorhaben aufgrund der schlechten Haushaltslage, wichtigeren Prioritäten und der möglichen städtebaulichen Entwicklung im Norden Wedels nicht unterstützt werden kann.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Eichberger merkten an, dass das Vorhaben keine deutlichen Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr bringe.
  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschloss die Ablehnung der Beschlussvorlage einstimmig (0 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltungen).

Entscheidung:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Ablehnung der Beschlussvorlage BV/2024/057 - Verkehrsgerechter Ausbau des Doppelknotens Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal (sogen. "S-Kurve") - Vorplanung.

 

Ausbau der SKB am Standort "Highlight"

Hauptthemen:

  • Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB) der Altstadtschule am Standort "Highlight"/Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe
  • Umbau der Räumlichkeiten und Einwerbung der erforderlichen Mittel von ca. 40.000€
  • Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung ab 2026

Kernaussagen:

  • Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
  • Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen kann auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 bedient werden.
  • Der Standort Highlight/Bekstraße 22 hat die räumlichen Kapazitäten zur Einrichtung einer neuen Gruppe.
  • Die derzeitige Nutzung der Räumlichkeiten als Küche für die benachbarte Frauenunterkunft soll in den Wohntrakt der Unterkunft verlegt werden.
  • Bisher werden Schülerinnen und Schüler der Altstadtschule aufgrund fehlender Kapazitäten im Rahmen einer Kooperation am Standort „Autal“ durch die SKB der Moorwegschule betreut.
  • Ab 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, und die Stadt muss jede Nachfrage nach Betreuungsplätzen spätestens zum Schuljahr 2029/2030 bedienen können.
  • Der Standort Altstadtschule bietet keine Kapazitäten für einen zusätzlichen Gruppenraum.
  • Der Standort Highlight bietet neben den räumlichen Kapazitäten auch die notwendige Infrastruktur für Mittagessen und Außengelände sowie technische Anbindung.

Diskussion und Abstimmung:

  • Die Vorlage wurde bereits in der Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Schulausschusses beschlossen.
  • Herr Heyer erklärte, dass der Beschluss die Maßnahme in die Planung 2025 aufnehmen soll und die Priorisierung im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen soll.
  • Die CDU-Fraktion beanstandete die Formulierung des Beschlussvorschlages und beantragte eine Änderung, die mehrheitlich beschlossen wurde (9 Ja, 2 Nein).
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte die Wichtigkeit des Ausbaus und regte an, zu prüfen, ob Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • Herr Heyer erläuterte, dass ein Förderprogramm des Landes zur Verfügung stand, die Stadt jedoch nicht zum Zuge gekommen ist.
  • Der Umwelt, Bau und Feuerwehrausschuss beschloss, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten eingeworben werden.
  • Abstimmungsergebnis: Einstimmig (10 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung).

Entscheidung:

Der Umwelt, Bau und Feuerwehrausschuss beschließt, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten von ca. 40.000€ vom Gebäudemanagement eingeworben werden.

 

Ausbau Küchenbereich Mensa Albert-Schweitzer-Schule

Hauptthemen:

  • Erweiterung des Küchenbereichs in der Mensa der AlbertSchweitzerSchule
  • Einwerbung der erforderlichen Mittel von ca. 60.000 € und Beginn der Planung und Umsetzung im Jahr 2025
  • Sicherstellung der qualitativen Versorgung mit warmen Mittagessen im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule

Kernaussagen:

  • Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
  • Der Küchen- und Spülbereich der Mensa ist nicht für die Anzahl von ca. 370 Mittagessen täglich ausgelegt.
  • Die vorhandene Haubenspülmaschine ist zu klein, und der Platz reicht nicht für eine geeignete Spüleinrichtung aus.
  • Die angrenzende, nicht mehr genutzte Lehrküche bietet Raum für eine Küchenerweiterung.
  • Der neue Caterer ab dem 01.09.2024 wird zunehmend mit frischen, regionalen Zutaten kochen und benötigt zusätzlichen Platz.
  • Alternativen wären zusätzlicher Geschirranschaffung und erhöhte Personalkosten, was zu höheren Kosten für das Mittagessen führen könnte.
  • Ohne die Erweiterung könnten weiterhin Convenience-Produkte verwendet werden, was die Qualität des Essens beeinträchtigen würde.

Diskussion und Abstimmung:

  • Die Vorlage wurde bereits in der Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Schulausschusses beschlossen.
  • Herr Heyer betonte die Wichtigkeit der Entscheidung, da der jetzige Küchenbereich nicht ausreichend Platz bietet und die Spülmaschine die Mengen an Geschirr nicht bewältigen kann.
  • Die CDU-Fraktion äußerte haushaltstechnische Bedenken und interessierte sich für die Preisgestaltung des neuen Caterers.
  • Herr Heyer informierte, dass der neue Caterer günstiger sei und es viele Mängel beim alten Caterer gab.
  • Die WSI-Fraktion teilte die Bedenken hinsichtlich des Haushaltes.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Ausgabe von frischem Essen und die Notwendigkeit, die alte Spülmaschine zu ersetzen.
  • Die SPD-Fraktion unterstützte den Wechsel des Caterers und betonte die Bedeutung eines gesunden und sättigenden Essens.
  • Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss lehnte die Vorlage BV/2024/066 ab.
  • Abstimmungsergebnis: Abgelehnt (5 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung).

Entscheidung:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss lehnt die Vorlage BV/2024/066 – Ausbau Küchenbereich Mensa Albert-Schweitzer-Schule – ab.

 

Erhöhung / Einführung von Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet - Stellungnahme der Politik

Hauptthemen:

  • Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel hat am 11.05.2023 beschlossen, die Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Stadtgebiet zu erweitern und die Parkgebühren in drei Stufen zu erhöhen.
  • In der ersten Stufe wurden die Gebühren auf den Parkplätzen an der Elbe erhöht. Bezüglich des Innenstadtbereichs folgte die Verwaltung den Einlassungen des UBF und beließ es bei den bisherigen Parkgebühren.
  • Der Erlass einer Parkgebührenverordnung ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren und muss dem Rat der Stadt Wedel vorgelegt werden.
  • Ziel der Verwaltung ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die in die Verwaltungsentscheidung einfließen kann.
  • Der nächste Schritt betrifft die Parkplätze im Bereich der Altstadt sowie der Schulauer Straße, einschließlich der Parkplätze Gärtnerstraße, Am Marktplatz, Jungfernstieg und am Freizeitpark Elbmarschen.
  • Der Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice bittet die Fraktionen um eine schriftliche Rückmeldung bis zum 30.09.2024. Diese Fristsetzung ist erforderlich, um die erforderlichen Aufwendungen und Mehreinnahmen in den Haushalt 2025 einzuplanen.

Diskussion und Abstimmung:

  • Herr Brix bittet die Fraktionen um interne Beratung und Rückmeldung bis zum 30.09.2024.
  • Es erfolgte keine weitere Aussprache zu diesem Punkt.

Entscheidung:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und die Fraktionen sollen bis zum 30.09.2024 eine schriftliche Rückmeldung abgeben.

 

Umlaufsperren - Anfrage Seniorenbeirat im UBFA vom 27.6.2024

Hauptthemen:

  • Überprüfung und Anpassung der Umlaufsperren

Kernaussagen:

  • Im Rahmen des regelmäßigen fachdienstübergreifenden Austausches zur Mobilitätsplanung wurde das Thema Umlaufsperren auf Rad- und Fußwegen im gesamten Stadtgebiet bereits behandelt.
  • Die derzeit vorhandenen Umlaufsperren werden hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und baulichen Gestaltung überprüft und entsprechend angepasst.
  • Eine erste Anpassung der Umlaufsperre hat es bereits im Verbindungsweg zwischen dem Mühlenweg und der Rud.-Breitscheid-Str. gegeben.
  • Die Umlaufsperren im Bereich der Pinneberger Straße zwischen dem Jörg-Balack-Weg und der Straße Wiede unterliegen ebenfalls der Überprüfung und werden bei Bedarf entsprechend den rechtlichen Vorgaben angepasst.
  • Diskussion und Abstimmung:
  • Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
  • Es erfolgte keine weitere Aussprache zu diesem Punkt.

 

Die folgenden Tagesordnungspunkte konnten aus Zeitmangel nicht behandelt werden. Dies wird nächsten UBF nachgeholt.

  • Stand der Durchführungen und Kostenentwicklungen wichtiger Hochbauprojekte sowie Außenanlagen
  • Entscheidung: Tagesordnungspunkt wurde aus Zeitmangel nicht behandelt
  • Bericht der Verwaltung
  • Sachstand Schulbau in Wedel
  • Antrag des Seniorenbeirats: Behinderungen des Geh- und Radverkehrs durch private und öffentliche Baustelleneinrichtungen
  • Antrag des Seniorenbeirats: Aufstellung von Trinkwasserspendern in Außenanlagen
  • Antrag des Seniorenbeirates: Öffentliche Toiletten in der Stadt Wedel - Nutzungszeiten

 

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