12. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

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Datum: Donnerstag, 07. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal, Rathaus Wedel

 

5. Beschlussvorlage zur vorzeitigen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle

Überblick

Die Beschlussvorlage BV/2024/109 sieht die vorzeitige Planung und Installation einer neuen Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle vor. Ziel ist es, eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux zu erreichen, um den Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B zu genügen, die der SC Rist in Wedel austrägt. Ohne diese Anpassungen riskiert der SC Rist ab September 2025 die Zulassung zur Austragung der Heimspiele in der Steinberghalle zu verlieren.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, die Planung und Ausführung der neuen Beleuchtungsanlage mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux vor dem geplanten Umbau und der Sanierung der Steinberghalle vorzuziehen. Die Durchführung soll 2024/2025 erfolgen, während die umfassende Sanierung der Halle für 2026/2027 angesetzt ist.

Darstellung des Sachverhalts

Die 2. Basketball-Bundesliga Pro B fordert eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux. Aktuell wird eine Ausnahmegenehmigung für die Steinberghalle erteilt, die jedoch im August 2025 ausläuft. Die Halle müsste ab September 2025 die Beleuchtungsanforderungen vollständig erfüllen, um Strafzahlungen zu vermeiden und die Heimspiele des SC Rist weiterhin auszutragen. Diese neue Beleuchtungsanlage umfasst ebenfalls die notwendige technische Abstimmung mit den Gewerken Elektrotechnik, Heizung und Lüftung.

Finanzierung und Kostenschätzung

Die Kosten für die Beleuchtungsanlage und die vorgezogenen Arbeiten sind wie folgt aufgegliedert:

Position Kosten Bemerkungen
Lieferung und Montage der Leuchten inkl. Leitungsnetz, Verteilungsumbau und Steuerung 66.566,45 € Standardkosten für Beleuchtung
Demontage und Lagerung während der Bauphase 8.600,00 € Temporäre Einlagerung erforderlich
Wiedermontage nach Bauende 6.000,00 € Endmontage nach Abschluss der Sanierungsarbeiten
Honorar für Elektrotechnik-Planung und Bauüberwachung 14.097,59 € Leistungsphasen 3-8
Honorar für Abstimmung Heizstrahlplatten und Lüftung mit Leuchtenpositionen 6.500,00 € Leistungsphasen 3-5
Architektenhonorar für Unterkonstruktion und statische Änderungen 10.000,00 € Für neue Aufhängung und evtl. statische Anpassungen
Statischer Nachweis der neuen Aufhängung 2.000,00 € Prüfung der Statik für Leuchtenaufhängung
Gesamtsumme 113.764,04 €  

Hinweis: Ein Großteil der Kosten (66.566,45 €) würde auch ohne Vorziehen der Maßnahme anfallen und wird daher nicht zu den Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten der vorgezogenen Maßnahme belaufen sich auf 45.197,59 €.

Fördermöglichkeiten

Es ist vorgesehen, Fördermittel für die Beleuchtungsanlage zu beantragen, um die städtischen Kosten zu reduzieren.

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die Beleuchtung frühzeitig zu installieren, um eine technisch geprüfte Lösung mit Gewährleistung zu erhalten. Da es sich um spezifische Anforderungen der 2. Bundesliga Pro B handelt, wird angeregt, dass der Verein SC Rist sich an den Mehrkosten beteiligt.

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen

Alternativ könnte auf die vorgezogene Maßnahme verzichtet werden, was jedoch zur Folge hätte, dass der SC Rist die Zulassung zur 2. Bundesliga Pro B verlieren würde. Eine provisorische Zwischenlösung wurde geprüft, erwies sich jedoch als technisch nicht realisierbar und wirtschaftlich unrentabel.

 

5.1 Hauptsanierung und Ausbau der Steinberghalle

Die Steinberghalle benötigt eine umfassende Hauptsanierung, um den sportlichen Anforderungen und modernen Standards gerecht zu werden. Die Verwaltung stellt der Politik vier unterschiedliche Optionen zur Sanierung und Kapazitätserweiterung der Halle vor. Ziel ist es, eine Kapazität von entweder 500 oder 750 Zuschauern zu schaffen und die Halle langfristig für Ligaspiele des SC Rist und andere Veranstaltungen nutzbar zu machen.

Details der Sanierungsoptionen:
Option Zuschauerzahl Bauzeit Bauabschnitte Kosten Besonderheiten
Option 1 750 Personen 12 Monate 1 Abschnitt 4.739.250,00 € Erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B; multifunktional nutzbar
Option 2 500 Personen 12 Monate 1 Abschnitt 4.633.000,00 € Mittelfristig könnten keine Ligaspiele mehr stattfinden; weniger multifunktional
Option 3 750 Personen 36 Monate 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) 5.344.250,00 € Erhöhte Kosten und Verzögerungsrisiken durch Bauabschnitte
Option 4 500 Personen 36 Monate 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) 5.232.700,00 € Mehraufwand durch gestaffelte Ausschreibungen und mögliche Preissteigerungen

Option 1: Diese Option sieht eine Kapazität von 750 Personen und eine zusammenhängende Bauzeit von 12 Monaten vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.739.250,00 €. Diese Sanierung erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga und sichert somit eine multifunktionale Nutzung.

Option 2: Die zweite Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen bei einer Bauzeit von 12 Monaten und einem Kostenrahmen von 4.633.000,00 €. Diese Option bedeutet, dass der SC Rist mittelfristig keine Ligaspiele mehr in der Halle austragen könnte, und die Nutzbarkeit der Halle für andere Veranstaltungen wäre eingeschränkt.

Option 3: Diese Variante plant eine Kapazität von 750 Personen, aber die Bauzeit wird auf 36 Monate in 3 bis 4 Bauabschnitten gestreckt, um die Spielsaisonzeiten des SC Rist (Oktober bis April) zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten betragen aufgrund der Mehrkosten durch Bauabschnitte ca. 5.344.250,00 €. Risiken bestehen durch mögliche Verzögerungen und höhere Kosten.

Option 4: Die vierte Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen und verteilt die Sanierung ebenfalls auf 36 Monate und mehrere Bauabschnitte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.232.700,00 €, wobei durch die gestaffelte Ausschreibung höhere Aufwände und mögliche Preissteigerungen anfallen könnten.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, Option 1 zu wählen. Sie bietet eine Kapazität von 750 Personen und sichert langfristig die Nutzung für Ligaspiele des SC Rist sowie eine flexible Nutzung für andere Veranstaltungen. Die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt innerhalb von 12 Monaten ist dabei wirtschaftlich sinnvoller und vermeidet die hohen Zusatzkosten und Verzögerungsrisiken, die bei den abschnittsweisen Bauoptionen bestehen.

 

6. Beschlussvorlagen

6.1 Marktsatzung

Die neue Marktsatzung dient der Festlegung von Regelungen und Standgeldern für die Wochenmärkte in Wedel. Ziel ist es, den Marktbetrieb kostendeckend zu gestalten und die Standards für Hygiene, Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Die Satzung betrifft alle Marktbeschicker und soll klare Vorschriften zur Marktordnung und den Standgeldtarifen geben, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Wichtige Details der neuen Marktsatzung:

  • Standgeldstruktur: Die Standgelder werden angepasst, um eine Kostendeckung für die Marktbewirtschaftung zu erreichen. Eine Staffelung nach Standgröße und Standort ist vorgesehen, sodass die Gebühren flexibel nach Art und Umfang des Angebots variieren.
  • Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Für Lebensmittelstände werden besondere Hygieneanforderungen definiert, wie z. B. die Ausstattung mit Handwaschmöglichkeiten und gekühlter Lagerung von Waren. Sicherheitsvorgaben umfassen Feuerlöscher und Schutzvorkehrungen gegen Wetterbedingungen.
  • Qualitätssicherung: Die Satzung legt fest, dass die angebotenen Waren den geltenden Lebensmittelvorschriften und Qualitätsstandards entsprechen müssen. Regelmäßige Kontrollen durch die Marktverwaltung sollen die Einhaltung sicherstellen.

Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der neuen Marktsatzung, da sie zur finanziellen Stabilität des Marktbetriebs beiträgt und einheitliche Standards schafft.

 

6.2 V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung

Die Nachtragssatzung sieht eine Anpassung der Abwassergebühren für das kommende Jahr vor. Aufgrund gestiegener Kosten im Abwasserbereich und höherer Aufwendungen für die Instandhaltung und Modernisierung der Abwassersysteme müssen die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser angepasst werden, um eine finanzielle Deckung zu gewährleisten.

Gebührenanpassung im Detail:

  • Schmutzwassergebühren: Der neue Tarif für Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung soll die Kostensteigerungen durch die Wartung und den Ausbau der Kanalisation abdecken und eine angemessene Rücklagenbildung ermöglichen.
  • Niederschlagswassergebühren: Die Gebühren für Niederschlagswasser bleiben unverändert bei 0,57 Euro pro Quadratmeter. Die Stadtverwaltung begründet dies damit, dass die aktuellen Einnahmen im Bereich Niederschlagswasser ausreichend sind, um die Kosten zu decken.

Begründung für die Erhöhung: Die Anpassung ist erforderlich, da sich die Ausgaben für den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasseranlagen erhöht haben. Dies umfasst die regelmäßige Reinigung und Sanierung der Kanalisation sowie die Investitionen in neue Technologien zur Wasseraufbereitung. Die Gebührenanpassung stellt sicher, dass der Abwasserbetrieb langfristig finanziell abgesichert ist.

 

6.3 Haushaltssatzung 2025

(Die Haushaltssatzung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vertiefen)

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 steht im Zeichen erheblicher finanzieller Herausforderungen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Gewerbesteuereinnahmen: – Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben hinter den Erwartungen zurück. Für 2025 werden nur 19 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 4,6 Millionen Euro gegenüber den ursprünglich geplanten 23,6 Millionen Euro bedeutet.
  • Unterhaltung städtischer Gebäude: – Die Unterhaltungskosten städtischer Gebäude sind drastisch gestiegen. Für das Jahr 2025 werden 8,4 Millionen Euro erwartet, was eine Steigerung um 467 % im Vergleich zu den Vorjahren darstellt.
  • Defizit: – Insgesamt wird für 2025 ein Defizit von 17,536 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 19,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Die Verwaltung empfiehlt, die geplante Haushaltssatzung zu beraten und über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits zu diskutieren. Aufgrund der Pflichtaufgaben der Stadt, wie die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, bleibt nur begrenzter Spielraum zur Einsparung.

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss soll die Haushaltssatzung 2025 beraten und über mögliche Anpassungen zur Reduzierung des Defizits entscheiden.

Entwurf Haushalt 2025

Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung

 

7. Anträge

7.1 Antrag des Seniorenbeirats – Trinkwasserspender in öffentlichen Außenanlagen

Der Seniorenbeirat stellt den Antrag, in öffentlichen Außenanlagen und Naherholungsgebieten Trinkwasserspender zu installieren. Ziel ist es, den Bürger*innen einen kostenfreien Zugang zu Trinkwasser zu bieten und den ökologischen Fußabdruck zu senken, indem die Nutzung von Einwegflaschen reduziert wird.

Hintergrund und Begründung: Der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser in öffentlichen Außenanlagen unterstützt eine gesunde Lebensweise und erhöht die Attraktivität der Erholungsbereiche in Wedel. Besonders in den Sommermonaten wird erwartet, dass die Wasserspender stark genutzt werden.

Standorte: Vorgeschlagen werden Standorte wie der Stadtpark, das Freibad und zentrale Plätze in Wohngebieten. Die Verwaltung soll die Kosten und den Wartungsaufwand prüfen und gegebenenfalls Fördermittel beantragen.

 

7.2 Antrag des Seniorenbeirats – Verbesserung der Barrierefreiheit und Reduzierung von Behinderungen im Geh- und Radverkehr durch Baustellen

Der Seniorenbeirat weist auf häufige Behinderungen durch Baustellen im Geh- und Radverkehr hin und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ziel ist es, dass Gehwege und Radwege während der Bauphasen weiterhin sicher genutzt werden können.

Vorgeschlagene Maßnahmen:

  • Eine bessere Ausschilderung von Umleitungen für Fußgänger und Radfahrer.
  • Absicherungen und alternative Routen während der Bauzeit, die auch für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind.
  • Stärkere Kontrollen, um sicherzustellen, dass Baustellenbetreiber die Barrierefreiheitsvorgaben einhalten.

Der Ausschuss wird den Antrag des Seniorenbeirats diskutieren und über Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Baustellen beraten.

 

8.6 Anfrage des Jugendbeirats – Zigarettenabfallbehälter

Der Jugendbeirat hat eine Anfrage zur Aufstellung von Abfallbehältern für Zigaretten gestellt. Ziel ist es, die Entsorgung von Zigarettenstummeln in öffentlichen Bereichen zu verbessern und die Verschmutzung durch Zigarettenabfälle zu reduzieren. Der Jugendbeirat regt an, speziell gestaltete Abfallbehälter an stark frequentierten Plätzen wie Bushaltestellen, Parks und Schulhöfen aufzustellen.

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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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