Kein Zebrastreifen am Caudryplatz – warum die Verwaltung abrät

Die Stadtverwaltung hat geprüft, ob an der Mühlenstraße, in Höhe des Caudryplatzes, ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Anlass war die Änderung der bundesweiten Vorschriften: Seit April 2025 ist es deutlich einfacher geworden, Zebrastreifen anzuordnen – eine „qualifizierte Gefahrenlage“ muss nicht mehr nachgewiesen werden. Stattdessen reicht nun eine einfache Gefahrensituation.

Trotz dieser neuen Rechtslage kommt die Verkehrsaufsicht in Wedel zu dem Ergebnis: Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wäre nicht sicher, sondern gefährlich.

Warum die Verwaltung dagegen ist

  • Unübersichtliche Lage: Die Mühlenstraße ist eine vielbefahrene Bundesstraße mit rund 14.000 Fahrzeugen pro Tag. Der mögliche Standort liegt in einer Kurve und zudem an einer Gefällestrecke. Autofahrer hätten dort nur schlechte Sicht auf den Übergang, abruptes Bremsen würde schnell zu Auffahrunfällen führen.

  • Konflikte mit der Schulstraße: Direkt neben dem geplanten Standort münden Autos in die Schulstraße ein oder aus. Wer dort abbiegen oder ausfahren will, müsste gleichzeitig auch auf Fußgänger am Übergang achten – zusätzliche Gefahrensituationen wären vorprogrammiert.

  • Falsches Sicherheitsgefühl: Vor allem für Grundschüler, die den Übergang als neue Schulweg-Verbindung nutzen könnten, würde der Zebrastreifen ein trügerisches Gefühl von Sicherheit schaffen. Auf einer vielbefahrenen Bundesstraße können Fußgänger leicht übersehen werden.

  • Grüne Welle: Entlang der B431 gibt es eine aufeinander abgestimmte „grüne Welle“ von Ampeln. Sie sorgt für flüssigen Verkehr, weniger Stop-and-Go und weniger Abgase. Ein Zebrastreifen würde diesen Verkehrsfluss stören, weil Fußgänger jederzeit überqueren dürfen und nicht – wie bei einer Ampel – gebündelt. Das würde gerade zu Stoßzeiten zu Rückstaus führen.

  • Radfahrer-Problematik: Viele Radfahrer nutzen Zebrastreifen nicht schiebend, sondern fahrend – oft auch mit höherem Tempo durch elektrische Unterstützung. Das würde zusätzliche Gefahrensituationen schaffen, da Autofahrer Radfahrer in dem unübersichtlichen Bereich nur schwer rechtzeitig erkennen könnten.

Einschätzungen von Polizei und Landesbetrieb

Die Verwaltung hat auch Polizei und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr einbezogen.

  • Der Landesbetrieb teilt die Bedenken und betont, dass Zebrastreifen die Verkehrssicherheit nicht automatisch erhöhen.

  • Die Polizei sieht die Stelle ebenfalls kritisch: Bisher ist sie unauffällig und kein Unfallschwerpunkt. Eine neue Querungsmöglichkeit würde zusätzliche Gefahren und Lärm durch Brems- und Anfahrvorgänge erzeugen.

Fazit

Nach Abwägung aller Argumente empfiehlt die Verwaltung dringend, keinen Fußgängerüberweg an der Mühlenstraße einzurichten. Die Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer wären zu groß.

Eine andere Lösung bleibt jedoch möglich: Eine gesicherte Querung mit Ampelanlage könnte – vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebs – weiterhin geprüft werden.

Das Prüfergebnis wird im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss am 11. September 2025 vorgestellt und diskutiert.

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