Disziplinarverfahren des Innenministeriums gegen Herrn Kaser

Die Pressestelle des Innenministeriums in Kiel hat bestätigt: Gegen Herrn Kaser wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Zum Hintergrund: Im Zuge einer Sachverhaltsaufklärung ergaben sich unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) sowie dem Bürgermeister. Der HFA ist der Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters und bat die Kommunalaufsicht um Klärung der offenen Rechtsfrage.

Anstatt diese Frage zu beantworten, leitete das Innenministerium ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister ein.

Falsch ist die Behauptung von Herrn Kaser, dass die Kommunalaufsicht gezwungen war, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, um die Rechtsfrage beantworten zu können.

Richtig ist, dass das Innenministerium ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, weil das Ministerium zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen von Herrn Kaser sieht.

Gegenüber der Presse hat das Innenministerium bestätigt: Es bestehe der Verdacht, dass Herr Kaser

- durch sein Verhalten gegenüber einem seiner Mitarbeiter gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten und

- gegen seine Pflicht zu gewissenhafter Amtsführung verstoßen hat.

Der Bürgermeister ist Beamter und hat sich an die für Beamte geltenden Regeln zu halten.

Weitere Auskünfte zum Disziplinarverfahren kann nur das Innenministerium erteilen.

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