Mangelhafte Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung

Als gewählter Bürgermeister von Wedel hat Herr Kaser nicht das „Sagen“ in Wedel, sondern hat als „Chef der Verwaltung“ die politischen Beschlüsse zusammen mit den Verwaltungsmitar-beitenden umzusetzen. Mehr zur Aufgabenteilung erfahren Sie hier.

Bis heute hat Herr Kaser diese Aufgabenteilung zwischen Rat, Bürgermeister und Verwaltung nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Herr Kaser verweigert nicht nur eine vertrauens-volle Zusammenarbeit mit dem Rat, sondern missachtet auch immer wieder das Informations-recht der Ratsmitglieder. So werden wichtige Informationen nicht weitergegeben. Ein besonders gravierendes Beispiel war die Freigabe des Haushaltes 2023 im April 2023 durch die Kommunalaufsicht. Anstatt diese Information umgehend an alle Ratsmitglieder zu senden, informierte der Bürgermeister lediglich die 12 Mitglieder des Lenkungsausschusses zur Haushaltskonsolidie-rung hierüber. Alle anderen erhielten erst zwei Wochen später auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes hiervon Kenntnis.

Mehr Infos: Der alte Rat bestand neben den 6 Fraktionen zusätzlich aus drei fraktionslosen Mitgliedern. Erhielten die Fraktionsvorsitzenden Informationen, so gaben sie diese natürlich an ihre Mitglieder weiter, die drei fraktionslosen Mitglieder waren von diesen Informationen abgeschnitten. Gerade die Genehmigung des Haushaltes ist eine sehr wichtige Information für die Ratsmitglieder und hätte unverzüglich an alle geschickt werden müssen. Bis zur Genehmigung darf die Verwaltung nur Gelder für gesetzliche Pflichtaufgaben ausgeben. Erst wenn der Haushalt genehmigt ist, dürfen auch andere Ausgaben getätigt werden. Das fängt an beim normalen Bürobedarf, betrifft aber auch die Beauftragung von Beratern und Gutachtern oder soziale Aus-gaben.

Im Februar 2024 wollte Herr Kaser in der laufenden Ratssitzung kurzerhand die Tagesordnung ändern und eine Beschlussvorlage zum B-Plan 27d streichen lassen. Nach fast zwei Jahren im Amt wusste der Bürgermeister immer noch nicht, dass am Anfang einer Sitzung über die Tagesordnung abgestimmt wird, Einwände können hier vorgebracht und die Tagesordnung an-gepasst werden. Eine Änderung der Tagesordnung bei laufender Sitzung ist nicht zulässig. Dieser Vorfall war auch deshalb sehr irritierend, da es sich um Vorlagen aus der Verwaltung handelte, die zuvor bereits im Fachausschuss besprochen wurden. Dieses hätte Herrn Kaser bekannt hätte sein. Mitarbeitende, die diese Vorlagen erstellt haben, werden durch ein solches Verhalten zudem brüskiert.

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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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