Das Zusammenspiel in der kommunalen Verwaltung Schleswig-Holsteins

Die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein, wie in ganz Deutschland, basiert auf dem Prinzip, dass Gemeinden und Städte innerhalb der gesetzlichen Grenzen ihre Angelegenheiten eigenständig regeln. Dies umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger direkt beeinflussen. Die Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein teilt die Verantwortlichkeiten zwischen dem hauptamtlichen Verwaltungsorgan, geleitet vom Bürgermeister, und dem ehrenamtlichen Verwaltungsorgan, der Ratsversammlung, auf. Die Ratsversammlung, gewählt von den Bürgern alle fünf Jahre, bestimmt die Richtlinien der Politik und überwacht deren Umsetzung durch die Verwaltung. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, direkt von den Bürgern für sechs Jahre gewählt, führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung.

 

Erweitert man den Blick auf die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, so umfassen diese insbesondere:

 

  1. Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Dazu zählen die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Ordnungsämter, die für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sorgen.
  2. Soziale Dienste: Kommunen sind verantwortlich für die Bereitstellung sozialer Dienste, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialhilfe und der Betreuung von Senioren und Menschen mit Behinderungen.
  3. Bildung und Kultur: Die Trägerschaft von Kindergärten, Schulen und kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken und Museen liegt ebenfalls in kommunaler Hand.
  4. Stadtplanung und Infrastruktur: Die kommunale Selbstverwaltung ist zuständig für die Stadt- und Raumplanung, den Bau und Unterhalt von Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden sowie die Versorgung mit Wasser und Energie.
  5. Wirtschaftsförderung: Kommunen setzen Maßnahmen zur Förderung der lokalen Wirtschaft um, unterstützen Unternehmen und fördern die Schaffung von Arbeitsplätzen.
  6. Umweltschutz: Die Verantwortung für Abfallentsorgung, Abwasserbehandlung, Luftreinhaltung und den Schutz von Grünflächen liegt bei den Kommunen.
  7. Öffentlicher Nahverkehr: Die Planung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine weitere wichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Diese Aufgaben erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen der hauptamtlichen Verwaltung und der ehrenamtlichen Ratsversammlung. Während die Ratsversammlung die politischen Ziele und Grundsätze festlegt, ist es die Aufgabe des Bürgermeisters oder Bürgermeisterin, diese Ziele umzusetzen und die Verwaltung effizient und bürgerorientiert zu führen. Die strikte Aufgabentrennung und die gegenseitige Kontrolle sollen eine transparente, demokratische und effektive Verwaltung zum Wohle der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

 

Die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein steht somit für ein System, in dem Bürgerinnen und Bürger über die Ratsversammlung und den direkt gewählten Bürgermeister oder Bürgermeisterin unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes nehmen können. Dieses System der Selbstverwaltung ist ein fundamentaler Bestandteil der deutschen Demokratie und ermöglicht eine bürgernahe und bedarfsgerechte Politikgestaltung und Verwaltung.

 

Die strikte Aufgabentrennung und die enge Zusammenarbeit werden von Herrn Kaser leider nicht in dem Maße umgesetzt, wie es für eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit nötig wäre.

Die von uns an anderer Stelle auf unserer Seite beschriebenen Sachverhalte rund um die Arbeit des Bürgermeisters haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Funktionsweise und Effektivität der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Auswirkungen lassen sich in mehreren Schlüsselbereichen der kommunalen Verwaltung identifizieren:

  1. Vertrauensverlust und Kommunikationsbrüche: Die beschriebene Diskussions- und Informationspolitik des Bürgermeisters kann zu einem erheblichen Vertrauensverlust zwischen den verschiedenen Akteuren der kommunalen Selbstverwaltung führen. Wenn Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit sich nicht angemessen informiert oder einbezogen fühlen, kann dies die Zusammenarbeit und das Vertrauen in die Führung der Verwaltung untergraben.

 

  1. Eingeschränkte Transparenz und Partizipation: Eine Kommunikationsstrategie, die sich hauptsächlich auf soziale Medien stützt und kritische Stimmen ignoriert oder sogar indirekt fördert, kann die Transparenz und Partizipation in der kommunalen Selbstverwaltung beeinträchtigen. Dies steht im Widerspruch zu den Prinzipien der offenen und partizipativen Demokratie, die eine ausgewogene und respektvolle Diskussion erfordern.

 

  1. Missachtung rechtlicher und prozeduraler Vorgaben: Die Nichtbeachtung von Verwaltungsvorschriften, gesetzlichen Mitbestimmungsrechten und Verfahrensregeln, wie sie in den beschriebenen Fällen vorkommt, kann die Rechtmäßigkeit und Legitimität der Verwaltungshandlungen infrage stellen. Dies kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und einer allgemeinen Ineffizienz der Verwaltung führen.

 

  1. Ineffiziente Ressourcennutzung: Die unnötige Ausgabe von Haushaltsmitteln für externe Berater und Rechtsanwälte, insbesondere wenn diese aus dem persönlichen Umfeld des Bürgermeisters stammen, kann als Missachtung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebotes angesehen werden. Dies bindet finanzielle Ressourcen, die anderweitig für die Gemeinschaft eingesetzt werden könnten.

 

  1. Schwächung der Rolle des Rates: Die mangelnde Einbeziehung und Information des Rates bei wichtigen Entscheidungen und Veränderungsprozessen schwächt dessen Rolle als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Dies kann die demokratische Legitimität der kommunalen Selbstverwaltung untergraben und die Fähigkeit des Rates einschränken, seine Kontroll- und Gestaltungsfunktion effektiv wahrzunehmen.

 

  1. Beeinträchtigung der Verwaltungseffizienz: Die Nichtumsetzung von Ratsbeschlüssen und die mangelnde Bereitstellung von Ressourcen für die Verwaltung können zu Verzögerungen und einer allgemeinen Beeinträchtigung der Verwaltungseffizienz führen. Dies kann sich negativ auf die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger auswirken.

 

Insgesamt zeigen diese Punkte, dass die beschriebenen Verhaltensweisen und Entscheidungen des Bürgermeisters die Grundprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung, wie Transparenz, Rechtmäßigkeit, Effizienz und demokratische Partizipation, erheblich beeinträchtigen können. Um die Integrität und Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung zu wahren, ist es entscheidend, dass alle Akteure, einschließlich des Bürgermeisters, sich an rechtliche und ethische Standards halten und eine offene, inklusive und respektvolle Kommunikation pflegen.

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  • Bericht zur Unterrichtsversorgung und -organisation an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein
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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
    test1234567890
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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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