In den sozialen Medien wird derzeit der Eindruck erweckt, die Stadt Wedel hätte sich über viele Jahre hinweg Einnahmen in Millionenhöhe entgehen lassen – weil angeblich keine Ausschüttungen der Stadtsparkasse erfolgt seien.
👉 Was dabei gerne ausgeblendet wird:
Die Entscheidung über mögliche Gewinnabführungen liegt allein beim Verwaltungsrat der Sparkasse. Dieser ist nicht an Weisungen aus Politik oder Verwaltung gebunden, sondern gesetzlich zur Eigenständigkeit verpflichtet. Die Sparkasse handelt auf Grundlage des Sparkassengesetzes und als rechtlich selbstständiges Institut des öffentlichen Rechts – sie ist kein Eigentum der Kommune, sondern handelt im eigenen Unternehmensinteresse.
📌 § 27 des Sparkassengesetzes ermöglicht Ausschüttungen – verpflichtet aber nicht dazu. Die Entscheidung ist eine unternehmerische, und hängt von der Ertragslage, der Risikovorsorge und der strategischen Ausrichtung der Sparkasse ab. Ein Rückblick mit pauschalen Hochrechnungen über Jahrzehnte hinweg ist nicht nur spekulativ, sondern verkennt diese komplexen Rahmenbedingungen.
📣 Besonders irritierend ist, wenn ausgerechnet ehemalige Mitglieder dieses Verwaltungsrats heute lautstark Missstände anprangern, die sie selbst hätten thematisieren können – und sollen. Wer jetzt Transparenz fordert, sollte auch eigene Verantwortung nicht ausblenden.
⚖️ Noch ein Punkt ist wichtig: Wir leben in einem Rechtsstaat. Eine politische Einflussnahme auf den Verwaltungsrat wäre nicht nur rechtlich unzulässig, sondern ein Eingriff in die Unabhängigkeit eines gesetzlich geschützten Gremiums. Wer suggeriert, die Stadt hätte über Gewinne verfügen können, verzerrt bewusst den rechtlichen Rahmen.
📊 Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Stadt alles geprüft, was in ihrer Zuständigkeit liegt – auch Beteiligungen. Doch dort, wo keine rechtliche Grundlage für Einfluss besteht, ersetzt keine noch so populäre Forderung die Faktenlage.