Haushaltskonsolidierungserlass 2024

Schleswig-Holsteinische Kommunalaufsicht: Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen (Haushaltskonsolidierungserlass 2024)

Einführung

Der Haushaltskonsolidierungserlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung defizitärer Kommunen bei der Wiederherstellung ihrer finanziellen Stabilität. Der Erlass enthält eine umfassende Liste von Maßnahmen zur Beschränkung von Aufwendungen und Auszahlungen sowie zur Ausschöpfung von Ertrags- und Einzahlungsquellen.

Hintergrund

Der Erlass und die dazugehörige Hinweisliste wurden erstmals im Jahr 2004 veröffentlicht und sind seitdem regelmäßig ergänzt und angepasst worden. Die Liste dient als Diskussionsgrundlage und bietet Ideen zur Haushaltskonsolidierung, die individuell vor Ort ergänzt werden können.

Zielsetzung des Haushaltskonsolidierungserlasses

Der Erlass zielt darauf ab, Kommunen bei der Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts zu unterstützen und vermeidbare Fehlbeträge zu identifizieren. Er stellt keine zwingenden Vorgaben dar, sondern dient als Unterstützung und Angebot. Vermeidbare Fehlbeträge können jedoch nicht durch Fehlbetragszuweisungen aus Mitteln der Solidargemeinschaft ausgeglichen werden.

Voraussetzungen für Fehlbetragszuweisungen

Die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen sind:

  • Einhaltung der Mindesthebesätze von Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer.
  • Vorhandensein eines unvermeidlichen Jahresfehlbetrags.

Die Mindesthebesätze können sich durch die Grundsteuerreform ändern, und die Kommunen werden über etwaige Änderungen informiert.

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

1. Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen

1. Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände: Nachweis, dass diese nicht gestiegen sind und auf das Notwendige beschränkt wurden.
2. Steigerungsrate der Auszahlungen: Unterschreitung der Empfehlung bei defizitärem Ergebnisplan.
3. Freiwillige Leistungen: Kritische Überprüfung, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht.
4. VAK-Inanspruchnahme: Nutzung für Besoldung, Entgelte und Reisekostenabrechnungen.
5. Kreditangebote: Einbeziehung der Möglichkeit von Kommunalkrediten der KfW.
6. Kreditermächtigungen: Nachrangigkeit der Kreditaufnahme und Abgang von Restkreditermächtigungen.
7. Personalaufwendungen: Unterschreitung der Steigerungsrate und Nutzung der Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestands.
8. Versicherungen: Überprüfung und Optimierung.
9. Sportplätze und Spielplätze: Überprüfung der Bewirtschaftung und Schließung nicht genutzter Spielplätze.
10. Vereine und Verbände: Verzicht auf Zuschüsse und Übernahme von Fahrkosten.
11. Bekanntmachungen: Reduzierung der Kosten durch Internetnutzung.
12. Privatisierung: Nutzung von Möglichkeiten zur Privatisierung kommunaler Dienste.
13. Energieversorgung: Optimierung der Energiekosten und Nutzung moderner Technologien wie LED-Lampen.

2. Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen

1. Hundesteuer: Erhebung von mindestens 120 Euro.
2. Zweitwohnungssteuer: Prüfung und Erhebung.
3. Spielgerätesteuer: Erhebung von mindestens 12 % der Bruttokasse.
4. Konzessionsabgaben: Erhebung von Abgaben für Energie und Wasser.
5. Gebühren: Prüfung und Anpassung von Gebühren für verschiedene kommunale Dienstleistungen.
6. Strandbenutzungsgebühren: Erhebung in Tourismusgemeinden.
7. Kur- und Tourismusabgabe: Erhebung in anerkannten Kur-, Erholungs- oder Tourismusorten.
8. Straßenbaubeiträge: Erhebung und Verzicht auf Vergünstigungen für Eckgrundstücke.
9. Kostendeckung: Sicherstellung der Kostendeckung bei kommunalen Dienstleistungen.

3. Weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

1. Gebietsänderungen: Freiwillige Gemeindefusionen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
2. Verwaltungszusammenarbeit: Kooperation bei einzelnen Aufgabenbereichen.
3. Schulentwicklungsplanung: Durchführung und regelmäßige Aktualisierung.
4. Vollstreckung: Zusammenarbeit von Gemeinden und Kreisen.
5. Ausschussstruktur: Reduzierung der Anzahl und Zusammenlegung von Ausschüssen.
6. Verwaltungsgliederung: Straffung der Aufbauorganisation.
7. Personalmanagement: Nutzung moderner Instrumente und Optimierung des Personaleinsatzes.
8. Eigenbetriebe und Unternehmen: Gewinnabführung an die Kommune und Optimierung der Ertragslage.

Hinweise

1. Zuschüsse und Beiträge: Grundsätzlich Anerkennung von Zuschüssen für „übergemeindliche“ Einrichtungen.
2. Bauunterhaltung: Angemessene Höhe der Bauunterhaltungsmittel.
3. Rechnungsprüfung: Ausreichende personelle Besetzung der Rechnungsprüfungsämter.
4. Kassenkreditzinsen: Anerkennung auch bei Fehlbeträgen.
5. Leistungsprämien: Anerkennung von Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte.

Fazit

Der Haushaltskonsolidierungserlass des Landes Schleswig-Holstein bietet eine umfassende Liste von Maßnahmen und Hinweisen zur Unterstützung defizitärer Kommunen bei der Wiederherstellung ihrer finanziellen Stabilität. Die Kommunen sind frei in ihren Entscheidungen, müssen jedoch im Rahmen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung handeln. Vermeidbare Fehlbeträge können nicht durch Fehlbetragszuweisungen ausgeglichen werden. Der Erlass dient als wertvolles Instrument zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung und zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

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  • Bericht zur Unterrichtsversorgung und -organisation an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein
    2
    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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