Informationen zur Unterbringung von Menschen in Not in Wedel

 

Sie möchten wissen, wie die Stadt Wedel Menschen in Not, insbesondere geflüchtete Personen, unterbringt und unterstützt? Dann sind Sie hier genau richtig. Die Unterbringung und Versorgung von Menschen in Not ist eine wichtige Aufgabe, die wir gemeinsam mit Bund und Ländern tragen. In Wedel haben wir verschiedene Unterkünfte und Unterstützungsangebote geschaffen, um diesen Menschen ein sicheres und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Warum die Stadt Wedel das macht

Die Stadt Wedel hat die gesetzliche und moralische Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen, unter anderem dem Grundgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Landesaufnahmegesetz Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist es unser Ziel, soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde zu gewährleisten. Indem wir geflüchteten Personen und anderen Menschen in Not eine sichere Unterkunft bieten, tragen wir dazu bei, ihnen den Einstieg in ein neues Leben zu erleichtern und ihre Integration in unsere Gesellschaft zu unterstützen.

Wer wird untergebracht?

  • Geflüchtete Personen: Menschen, die aufgrund von Krieg, Verfolgung oder anderen humanitären Notlagen nach Deutschland geflüchtet sind.
  • Obdachlose Personen: Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und keine feste Unterkunft haben.
  • Personen in wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Notlagen: Menschen, die aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

Welche Unterkünfte gibt es und wer wird dort untergebracht?

Es gab vor langer Zeit in Wedel eine Übereinkunft, dass die Adressen der Notunterkünfte nicht veröffentlicht werden. Diese Regelung stammt aus der Zeit, als, auch bei uns in Schleswig-Holstein, Brandanschläge o.ä. verübt worden sind (siehe Mölln 1992). Leider ist dies in den letzten Jahren nicht mehr angewendet worden.

Auch wenn sich das, gerade für ortskundige Menschen, unsinnig anhören mag - schließlich kennt man seine Nachbarschaft - möchte ich für Ortsunkundige keine Karte von Unterkünften erzeugen. Denn Straftaten in diesem Zusammenhang nehmen wieder zu. 

 Gemeinschaftsunterkünfte

  • XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Frauen): Diese Unterkunft ist für Frauen vorgesehen und bietet Platz für 14 Personen. Frauen teilen sich Gemeinschaftsduschen, Toiletten und eine große Gemeinschaftsküche. Die Auslastung beträgt 85,71%.
  • XXX: Ein Neubau für Familien und Einzelpersonen. Jede Wohneinheit ist wie eine Wohnung ausgestattet und abschließbar. Diese Unterkunft bietet Platz für 54 Personen. Die Auslastung beträgt 94,44%.
  • XXX: Diese Unterkunft ist für Einzelpersonen vorgesehen und bietet Platz für 16 Personen. Die Wohneinheiten sind nebeneinander angeordnet und haben einen separaten Waschraum. Nach Beschlusslage sollten hier in 2021 und 2022 16 neue Einheiten in Modulbauweise entstehen. Die Bauvorhaben wurden im Dezember 2022 erneut genehmigt, aber die investiven Mittel für 2023 mussten gekürzt werden. Die Investitionsmittel sind nun für 2026 und 2027 geplant, sodass aktuell kein Baubeginn möglich ist. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 18 Personen, die jeweils eine eigene Wohneinheit mit Küchenanteil und Bad haben. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Frauen): Diese Unterkunft bietet Platz für 10 Frauen, im Notfall auch mit Kindern. Küche und Bad müssen gemeinsam genutzt werden. Die Auslastung beträgt 90,00%.
  • XXX: Diese Unterkunft ist vorwiegend für Familien mit Kindern vorgesehen und bietet Platz für 53 Personen. Die Auslastung beträgt 90,57%.
  • XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 25 Personen mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Die Auslastung beträgt 88,00%.
  • XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 19 Personen. Jede Wohneinheit ist mit eigenem Bad und Küche ausgestattet. Eigentlich war nach Fertigstellung des Neubaus Steinberg 8a der Abriss des alten Gebäudes geplant. Derzeit sind dort alle 14 Einheiten mit 19 Personen belegt. Die Unterkunft ist alt und eigentlich abgängig, aber aktuell benötigen wir die Plätze. Es gibt einen politischen Beschluss, den Neubau nach Abriss des alten Gebäudes zu spiegeln, um weitere Kapazitäten zu schaffen. Allerdings ist eine Verdichtung von untergebrachten Menschen an diesem Standort zu beachten, daher wäre ggf. ein kleineres Gebäude in Modulbauweise sinnvoll mit 20 Plätzen. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX (30 Einheiten für 42 Personen): Bei diesem Neubau handelt es sich um 30 Wohneinheiten für 42 Personen. Derzeit gibt es jedoch Schäden am Gebäude, sodass noch keine Abnahme erfolgen konnte. Die Verantwortlichkeiten sind noch nicht geklärt, und es ist unklar, wann die Schäden behoben und das Gebäude genutzt werden kann. 
  • XXX: Diese stark reparaturbedürftige Unterkunft bietet Platz für 19 Personen. Der Abriss soll zeitnah erfolgen, da das Gebäude sehr alt und baufällig ist. Derzeit wird es jedoch noch benötigt, weil der Steinberg Neubau nicht genutzt werden kann. Die Planungen für den Neubau sind bereits beschlossen und in Arbeit. Der Baubeginn ist nach der aktuellen Haushaltslage erst für 2025 geplant. Die Auslastung beträgt 84,21%.
  • XXX: Diese zweistöckige Unterkunft bietet Platz für 17 Personen. Jede Wohneinheit hat eine eigene Küche und ein Bad. Die Auslastung beträgt 100,00%.
  • XXX: Diese einstöckige Unterkunft bietet Platz für 23 Personen mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Es handelt sich um eine Mietunterkunft, die im Waldgebiet liegt und derzeit von der Forstbehörde und der Bauaufsicht geduldet wird. Eine langfristige Nutzung ist jedoch vermutlich nicht möglich. Die Auslastung beträgt 91,30%.

Eigene Häuser/Wohnungen

  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 7 Personen und ist zu 85,71% ausgelastet.
  • XXX (3 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 9 Personen und ist zu 88,89% ausgelastet.
  • XXX (4 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 18 Personen und ist zu 94,44% ausgelastet.
  • XXX (2 Wohnungen): Diese Unterkunft bietet Platz für 11 Personen und ist zu 109,09% ausgelastet.

Angemietete Gemeinschaftsunterkünfte

  • XXX: Diese beiden Unterkunft besteht aus Containern und bietet Platz für je 21 Personen. Jede Wohneinheit hat ein eigenes Bad und eine Küche. Die Genehmigung für die gemieteten Container endet am 31.10.2024. Die Container sind noch in einem brauchbaren Zustand, daher wird eine Verlängerung angestrebt. Die Auslastung beträgt 80,95%.
  • XXX (Gemeinschaftsunterkunft für Männer): Diese Unterkunft ist speziell für Männer vorgesehen und bietet Platz für 30 Personen. Die Männer teilen sich Toiletten, Duschen, Waschmaschinen und Küchen. Die Auslastung beträgt 93,33%.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 31 Personen und ist zu 80,65% ausgelastet.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 32 Personen und ist zu 90,63% ausgelastet.
  • XXX: Diese Unterkunft bietet Platz für 10 Personen und ist zu 90,00% ausgelastet.

Angemietete Wohnungen (Zusammenfassung)

Insgesamt bieten die angemieteten Wohnungen Platz für 315 Personen. Die Belegung beträgt 264 Personen, was einer Auslastung von 79,59% entspricht. Es handelt sich dabei um insgesamt 32 Wohnungen.

Gesamtsummen und Auslastung (Stand 26.02.2024)

  • Die Gesamtkapazität aller Unterkünfte beträgt 785 Plätze.
  • Die Gesamtbelegung liegt bei 693 Personen, was einer Auslastung von 88,28% entspricht.
  • Der Anteil der eigenen Unterkünfte beträgt 41,40%.
  • Der Anteil der gemieteten Unterkünfte beträgt 18,47%.
  • Der Anteil der Mietwohnungen beträgt 40,13%.

Hohe Auslastung und die damit verbundenen Probleme

Die hohe Auslastung unserer Unterkünfte bringt einige Herausforderungen mit sich. Eine Auslastung von 88,28% bedeutet, dass wir nur noch begrenzte Kapazitäten zur Verfügung haben, um auf kurzfristige oder unerwartete Zuweisungen von geflüchteten Personen reagieren zu können. Dies kann zu folgenden Problemen führen:

  • Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten: Bei einem plötzlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen oder bei der Zuweisung zusätzlicher Personen durch das Land könnten unsere Kapazitäten schnell überlastet sein. Dies würde erfordern, dass wir kurzfristig zusätzliche Unterkünfte schaffen, was logistisch und finanziell herausfordernd ist.
  • Qualität der Unterbringung: Eine hohe Belegungsdichte kann die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Küchen und Bäder überlastet werden, was zu Spannungen und Konflikten führen kann.
  • Integration und Betreuung: Eine hohe Auslastung erschwert auch die individuelle Betreuung und Integration der Bewohner. Unsere Sozialarbeiter und Beratungsdienste könnten überlastet sein, was die Qualität der Unterstützung und Beratung beeinträchtigen könnte.

Kurz- und mittelfristig abgängige Unterkünfte

Einige unserer Unterkünfte sind kurz- oder mittelfristig abgängig, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt:

  • XXX: Diese Unterkunft sollte eigentlich schon abgerissen werden, wird aber aktuell noch benötigt, weil der XXX Neubau nicht genutzt werden kann. Der Abriss ist beschlossen und geplant.
  • XXX: Die Genehmigung für die gemieteten Container endet am 31.10.2024. Die Container sind noch in einem brauchbaren Zustand, daher wird eine Verlängerung angestrebt.
  • XXX: Diese Unterkunft mit 12 Einheiten für 20 Personen liegt im Waldgebiet und wird derzeit von der Forstbehörde und Bauaufsicht geduldet. Eine langfristige Nutzung ist jedoch vermutlich nicht möglich.
  • XXX: Diese Unterkunft mit 14 Einheiten für 19 Personen ist sehr alt und baufällig. Eigentlich war nach Fertigstellung des Neubaus der Abriss geplant, aber die Plätze werden aktuell noch benötigt.
  • XXX: Diese Mietobjekte mit 6 Einheiten haben einen Mietvertrag, der am 31.10.2025 endet. Die Objekte sind alt und nicht sehr günstig, sodass eine Verlängerung nur bei Bedarf in Betracht gezogen wird.
  • XXX (Mietobjekt): Diese Unterkunft mit 6 Einheiten hat einen Mietvertrag, der am 31.12.2025 endet. Eine Verlängerung des Vertrags wird angestrebt.

Geplante Neubauten

  • XXX: An diesem zusätzlichen Standort sollte ein Neubau mit 8 Einheiten für 29 Personen erfolgen. Der Ratsbeschluss stammt aus 2020 und die Baugenehmigung liegt vor. Die Fertigstellung war für 2022/23 geplant, konnte aber aus finanziellen und personellen Gründen bisher nicht realisiert werden. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor.

Geplante angemietete Sammelunterkünfte

  • XXX: Die Nutzung von 8 Wohneinheiten für etwa 25 Personen ist geplant, Stand zum Zeitpunkt des Einvernehmens im Februar 2024. Das Objekt ist für 3 Jahre gemietet. Zudem könnten im Erdgeschoss durch eine Vertragserweiterung mit dem Vermieter Platz für eine Gemeinschaftsunterkunft für 7-10 Personen geschaffen werden. Hierfür müsste die Stadt einen Teil der Umbaukosten tragen, da die Nutzungsdauer zunächst nur auf 3 Jahre begrenzt sein darf. Gespräche mit dem Vermieter sollten intensiviert werden.

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