Die Stadt Wedel plant Zuschüsse von insgesamt 25.900 Euro für zwingend notwendige Erhaltungsmaßnahmen in zwei AWO-Kitas. Auch wenn die Maßnahmen sachlich richtig sind, offenbaren die Vorlagen einen vertrauten Mangel bei der Haushaltsdisziplin: Die geforderte Gegenfinanzierung ist völlig unkonkret. Um unseren eigenen strengen Haushaltsregeln treu zu bleiben, müssen wir die Vorlagen zwingend nachbessern.
Dass an den Gebäuden der Kitas Traute Gothe und Hanna Lucas Handlungsbedarf besteht, steht außer Frage. Ein fehlendes Brandschutzkonzept gefährdet die Betriebserlaubnis, und ein undichtes Dach führt mittelfristig zu massiven Bauschäden und Betriebsrisiken. Die 10.000 Euro für den Brandschutz und die 15.900 Euro für die Planungsleistungen der Dachsanierung sind in der Sache gut investiertes Geld, um Betreuungsplätze in Wedel zu sichern.
Freiwillige Leistung oder vertragliche Pflicht?
Als finanzpolitischer Sprecher bin ich kein Detail-Experte für alle Fachthemen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS). Daher kann ich die juristische Frage, ob die Stadt auf Grund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber den Kita-Trägern hier zwingend einspringen muss, nicht abschließend bewerten.
Die Verwaltung selbst liefert uns jedoch die Antwort: Sie ordnet diese Zuschüsse in den Beschlussvorlagen explizit als „Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen“ ein, für die städtische Mittel erforderlich sind. Daher werte ich diese Maßnahme als freiwillige Leistung.
Ein unkonkreter Blankoscheck
Und genau hier liegt das Problem. Gemäß unserem eigenen Haushaltsbegleitbeschluss zum Doppelhaushalt 2026/2027 sind neue freiwillige Leistungen nur zulässig, wenn sie durch eine „echte“, konkrete, dauerhafte und überprüfbare Kompensation gegenfinanziert werden. Pauschale Verweise auf künftige Einsparungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Trotzdem liest man in den Begründungen der Verwaltung lediglich, die Mittel könnten durch „Minderausgaben an anderer Stelle im Kita-Sachgebiet“ beziehungsweise im „investiven Kita-Haushalt“ kompensiert werden. Das ist keine echte Gegenfinanzierung, sondern eine Luftbuchung. Es bleibt völlig offen, auf welche andere Maßnahme stattdessen konkret verzichtet werden soll.
Beschlossen wird nur der Beschlusstext
Hinzu kommt ein entscheidendes formales Problem: Als Ratsmitglieder beschließen wir am Ende ausschließlich den formulierten Beschlusstext – nicht die erläuternde Begründung der Vorlage. Wenn eine Kompensation nur vage im Fließtext der Verwaltung steht, hat sie keine bindende Wirkung für das Verwaltungshandeln.
Aus meiner Sicht gibt es für die anstehenden Beratungen daher nur einen ordnungspolitisch sauberen Weg: Wir müssen die Beschlussvorlagen dahingehend verändern, dass die genaue, ausfinanzierte Kompensation direkt im Beschlusstext mit aufgeführt und konkretisiert wird. Nur so stellen wir sicher, dass Haushaltskonsolidierung in Wedel nicht nur auf dem Papier existiert.
Ihr Jan Lüchau
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