Kultur und Bildung in Wedel: Was uns der Blick über den Tellerrand lehrt

Um die aktuelle Haushaltsdebatte sachlich führen zu können, müssen wir uns ansehen, wie andere Kommunen ihre Bildungs- und Kultureinrichtungen organisieren. Ein Blick in die Anlagen unseres Haushaltsbegleitbeschlusses offenbart eine deutliche Schieflage: Wedel leistet sich in vielen Bereichen Zuschüsse, die weit über dem Niveau vergleichbarer Städte in Schleswig-Holstein liegen.

1. Volkshochschule (VHS): Spitzenreiter beim Defizit

Die Volkshochschule ist ein Herzstück unserer Bildungslandschaft. Doch der interkommunale Vergleich zeigt, dass Wedel hier im Jahr 2024 mit einem negativen Jahresergebnis von rund 902.300 Euro an der Spitze steht.

  • Zum Vergleich: Städte wie Heide (-646.000 €) oder Elmshorn (-634.200 €) kommen mit deutlich geringeren Zuschüssen aus.
  • Noch deutlicher wird der Unterschied zu Städten wie Pinneberg (-356.800 €) oder Bad Oldesloe (-335.700 €).
  • Interessant ist der Blick auf andere Rechtsformen: Die VHS Geesthacht, die als gGmbH geführt wird, weist lediglich ein Defizit von rund 78.000 Euro aus.

Dies zeigt, dass die Organisationsform und die Bewirtschaftung einen massiven Einfluss auf die Belastung des städtischen Haushalts haben.

2. Musikschule: Städtische Struktur vs. Vereinsmodelle

Bei der Musikschule ist der Kontrast besonders extrem. Wedel führt seine Musikschule als rein städtische Einrichtung mit einem Zuschussbedarf von 942.000 Euro. Damit liegen wir fast auf Augenhöhe mit der weitaus größeren Stadt Norderstedt (-881.800 €).

Ein Blick auf Städte, die ihre Musikschulen als eingetragene Vereine (e.V.) organisieren, zeigt ein völlig anderes Bild:

  • Musikschule Pinneberg e.V.: ca. 305.000 € Zuschuss.
  • Musikschule Elmshorn e.V.: ca. 103.700 € Zuschuss.
  • Musikschule Glinde (mit Reinbek) e.V.: ca. 94.600 € Zuschuss.

Während Wedel also fast eine Million Euro beisteuert, kommen Nachbarstädte mit einem Bruchteil dieser Summe aus, um ein qualitativ hochwertiges Musikschulangebot sicherzustellen. Hier liegt ein enormes Einsparpotenzial durch strukturelle Veränderungen.

3. Stadtbücherei: Höchste Kosten im Vergleich

Auch bei der Stadtbücherei belegt Wedel den unrühmlichen ersten Platz im Kostenvergleich (ohne kreisfreie Städte). Mit einem Jahresergebnis von -1.235.100 Euro für 2024 ist der Zuschussbedarf in Wedel signifikant höher als in anderen Kommunen:

  • Elmshorn: -1.031.600 €
  • Itzehoe: -689.400 €
  • Pinneberg: -666.800 €
  • Heide: -272.600 €

Obwohl die Stadtbücherei eine wichtige soziale und bildungspolitische Funktion erfüllt, müssen wir uns fragen, warum der Betrieb in Wedel fast doppelt so viel kostet wie in Pinneberg oder Itzehoe.

Fazit: Strukturreform statt Kahlschlag

Diese Vergleiche machen eines deutlich: Die Forderung nach einem Kostendeckungsgrad von 80 % ist kein willkürlicher Wert. Er ist der notwendige Anstoß, um über moderne Trägerformen, interkommunale Zusammenarbeit und effizientere Abläufe nachzudenken.

Wir wollen das Angebot in Wedel erhalten. Aber wir können nicht länger ignorieren, dass unsere Nachbarn zeigen, wie Bildung und Kultur mit deutlich weniger Steuergeld auf hohem Niveau organisiert werden können. Angesichts eines 50-Millionen-Euro-Defizits ist es unsere Pflicht, diese Strukturen jetzt anzupassen.

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    Da stimme ich Ihnen in weiten Teilen zu – insbesondere was die Notwendigkeit angeht, diesen „Schandfleck“ endlich sinnvoll zu entwickeln. Eine wirtschaftliche Nutzung mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu generieren, ist aus Sicht der CDU absolut wünschenswert. Was mögliche Ansiedlungen wie DHL betrifft: Bisher liegen uns[…]
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    Frank fuchs kommentierte auf Samstag, 22. März 2025 07:27
    Fest steht, das das Gelände im jetzigen Zustand einen Schandfleck darstellt. Man sollte jede Möglichkeit nutzen, dort ein Unternehmen anzusiedeln. Wenn DHL in Wedel investieren möchte, wird doch sicherlich so etwas wie eine Machbarkeitsstudie existieren,auf die man aufbauen könnte. Es ist doch so: Ohne zusätzliche Steuereinnahmen kein Raum fü[…]
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    Ein Hinweis. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB werden auch die Arbeitsverträge übernommen. Eine Kündigung der Arbeitnehmer ist rechtlich selten durchsetzbar.