Punkt 12 - Zuschussangelegenheiten
Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme betrifft die Wohngeldzahlungen, die als Landesaufgabe vollständig vom Land Schleswig-Holstein erstattet werden. Hier sind keine Einsparungen vorgesehen, da die Stadt keine eigenen Mittel aufwendet.
Analyse
1. Potenzial der Einsparungen:
- Da das Wohngeld eine Landesaufgabe ist und vollständig erstattet wird, besteht für die Stadt kein direkter Einsparungsspielraum.
- Eine stärkere Verwaltungsdigitalisierung oder Effizienzsteigerung könnte jedoch indirekt zu Einsparungen in der Bearbeitung führen.
2. Praktische Umsetzung:
- Die Stadt hat hier keine direkten Steuerungsmöglichkeiten, da die Wohngeldzahlungen gesetzlich geregelt sind.
- Verwaltungstechnische Optimierungen könnten den Aufwand reduzieren, der mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen verbunden ist.
3. Risiken:
- Keine direkten finanziellen Risiken für die Stadt, da keine eigenen Mittel aufgewendet werden.
- Die einzige Herausforderung könnte im Bereich der Bearbeitungszeiten und Personalkapazitäten der Stadt liegen, wenn die Wohngeldanträge stark ansteigen.