Nachdem wir im ersten Teil geklärt haben, was der „Bau-Turbo“ ist, schauen wir uns heute an, wie er technisch funktioniert. Der Gesetzgeber hat dafür tief in den Werkzeugkasten des Baurechts gegriffen und einige „Bremsen“ gelockert.
1. Der Befreiungsschlag: § 246e BauGB
Dies ist das Herzstück des neuen Gesetzes. In Gebieten, in denen Wohnraum besonders knapp ist, können Bauherren nun von fast allen starren Festsetzungen eines Bebauungsplans abweichen. Das bedeutet: Wo früher vielleicht nur ein Einfamilienhaus erlaubt war, könnte nun – unter bestimmten Auflagen – ein Mehrfamilienhaus entstehen, um mehr Menschen ein Zuhause zu bieten.
2. Bauen in der „zweiten Reihe“ (§ 34 BauGB)
In vielen Stadtvierteln gibt es große Gärten oder ungenutzte Hinterhöfe. Bisher scheiterten Bauvorhaben dort oft am sogenannten „Einfügensgebot“: Ein neues Haus musste sich exakt in die Umgebung einfügen (Höhe, Breite, Tiefe). Der Bau-Turbo lockert dies. Wenn dort Wohnraum entsteht, darf das Gebäude nun auch etwas anders aussehen oder anders platziert werden als die Nachbarhäuser.
3. Höher hinaus: Dachausbau und Aufstockung
Warum neu versiegeln, wenn man auch nach oben bauen kann? Der Gesetzgeber erleichtert es massiv, bestehende Gebäude um ein Stockwerk zu erhöhen oder Dächer auszubauen. Das spart nicht nur Grundfläche, sondern nutzt die vorhandene Infrastruktur (Straßen, Leitungen) optimal aus.
4. Pragmatismus beim Lärmschutz
Oft scheitert Wohnungsbau daran, dass Gewerbebetriebe in der Nähe sind. Der Bau-Turbo ermöglicht hier pragmatische Lösungen (z. B. durch bauliche Schallschutzmaßnahmen am neuen Wohnhaus), anstatt den Bau komplett zu verbieten. So können ungenutzte Flächen in Mischgebieten endlich reaktiviert werden.
🎥 Experten-Einblick
In diesem Video werden die rechtlichen Details für Laien verständlich erklärt:
Rechtliche Neuerungen im BauGB 2025/2026 einfach erklärt