Ein Haushaltskonsolidierungserlass ist ein rechtliches Instrument, das von einer übergeordneten Behörde, wie beispielsweise dem Innenministerium eines Bundeslandes, erlassen wird, um finanzschwachen Kommunen verbindliche Vorgaben zur Konsolidierung ihrer Haushalte zu machen. Ziel eines solchen Erlasses ist es, die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit der betroffenen Kommunen wiederherzustellen und eine dauerhafte Überschuldung zu vermeiden.
Wesentliche Inhalte eines Haushaltskonsolidierungserlasses
1. Zielsetzung - Festlegung der übergeordneten Ziele zur Haushaltskonsolidierung, wie z.B. die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts oder die Reduzierung von Schulden.
2. Verpflichtungen der Kommunen - Die betroffenen Kommunen werden verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung ihrer finanziellen Lage zu ergreifen. Dies kann z.B. die Reduzierung von Ausgaben, die Erhöhung von Einnahmen oder die Optimierung von Verwaltungsprozessen umfassen.
3. Maßnahmenkatalog - Detaillierte Auflistung der Maßnahmen, die von den Kommunen umgesetzt werden müssen. Dies kann beispielsweise die Erhöhung von Steuern oder Gebühren, die Reduzierung von Personalkosten oder die Veräußerung von Vermögenswerten beinhalten.
4. Zeitrahmen - Vorgabe eines Zeitrahmens, innerhalb dessen die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden müssen.
5. Berichtspflichten - Die Kommunen müssen regelmäßig über den Fortschritt der Konsolidierungsmaßnahmen berichten. Diese Berichte werden von der übergeordneten Behörde überprüft.
6. Kontrolle und Überwachung - Festlegung von Mechanismen zur Kontrolle und Überwachung der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen durch die übergeordnete Behörde.
7. Sanktionen - Androhung von Sanktionen für den Fall, dass die Kommune die Vorgaben des Erlasses nicht einhält. Dies können beispielsweise finanzielle Sanktionen oder die Einsetzung einer Zwangsverwaltung sein.
Beispielhafte Maßnahmen im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungserlasses
- Einnahmensteigerung: - Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern. - Einführung oder Anhebung von Gebühren für kommunale Dienstleistungen.
- Ausgabenreduzierung: - Kürzung von freiwilligen Leistungen oder Subventionen. - Reduzierung der Personalkosten durch Stellenabbau oder Gehaltskürzungen.
- Strukturelle Reformen: - Effizienzsteigerung in der Verwaltung durch organisatorische Reformen und Digitalisierung. - Zusammenlegung von Aufgaben oder Kooperationen mit anderen Kommunen.
Fazit
Ein Haushaltskonsolidierungserlass ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung und Steuerung von Kommunen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Durch verbindliche Vorgaben und Maßnahmen soll die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen wiederhergestellt und langfristig gesichert werden. Die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben wird durch die übergeordnete Behörde streng überwacht, um sicherzustellen, dass die Ziele der Haushaltskonsolidierung erreicht werden.
Die Kommunalaufsicht ist eine staatliche Behörde, die die Aufsicht über die kommunalen Verwaltungen, also Städte, Gemeinden und Kreise, führt. In Schleswig-Holstein ist die Kommunalaufsicht dafür zuständig, sicherzustellen, dass die Kommunen die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Aufgaben der Kommunalaufsicht
1. Rechtsaufsicht:
Überprüfung, ob die kommunalen Entscheidungen und Handlungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen.
Sicherstellung, dass die Gemeinden ihre Aufgaben gesetzeskonform erfüllen.
2. Finanzaufsicht:
Überwachung der Haushaltsführung der Kommunen.
Genehmigung von kommunalen Haushaltsplänen und Kreditaufnahmen.
Kontrolle der finanziellen Stabilität und Sparsamkeit der Kommunen.
3. Beratung und Unterstützung:
Unterstützung der kommunalen Verwaltungen bei rechtlichen und organisatorischen Fragen.
Schulung und Fortbildung von kommunalen Mitarbeitern.
4. Eingreifen bei Missständen:
Einschreiten bei Missständen oder Rechtsverstößen in der kommunalen Verwaltung.
Anordnung von Maßnahmen zur Behebung von Problemen.
Warum ist die Kommunalaufsicht wichtig?
Die Kommunalaufsicht sorgt dafür, dass die Kommunen ihre Aufgaben ordnungsgemäß und im Interesse der Bürger erfüllen. Sie schützt die kommunale Selbstverwaltung und stellt sicher, dass öffentliche Gelder verantwortungsvoll verwendet werden. Durch ihre Arbeit trägt die Kommunalaufsicht zur Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der kommunalen Verwaltungen bei.
Eingriffsmöglichkeiten der Kommunalaufsicht bei Missständen in Kommunen
Typische Missstände
1. Rechtsverstöße:
Beschlüsse und Handlungen der Kommune, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Beispiele: Vergabeverfahren, die nicht rechtskonform durchgeführt wurden, oder Satzungen, die gegen übergeordnetes Recht verstoßen.
2. Finanzielle Misswirtschaft:
Unwirtschaftliche oder unsachgemäße Verwendung öffentlicher Gelder.
Beispiele: Übermäßige Verschuldung, unsachgemäße Haushaltsführung, nicht genehmigte Kreditaufnahmen.
3. Organisatorische Missstände:
Missstände in der Verwaltungspraxis oder im organisatorischen Ablauf.
Erfüllung von kommunalen Aufgaben, die nicht im Interesse der Bürger oder nicht gesetzeskonform erfolgt.
Beispiele: Vernachlässigung von Pflichtaufgaben, mangelhafte öffentliche Dienstleistungen.
Eingriffsmöglichkeiten der Kommunalaufsicht
1. Beratung und Hinweis:
Zunächst versucht die Kommunalaufsicht oft, durch Hinweise und Beratung auf Missstände aufmerksam zu machen und Korrekturen anzuregen.
2. Anordnung von Maßnahmen:
Die Kommunalaufsicht kann konkrete Maßnahmen anordnen, die die Kommune zur Behebung von Missständen umzusetzen hat.
Beispiel: Anordnung zur Änderung eines rechtswidrigen Beschlusses.
3. Genehmigungsvorbehalt:
In bestimmten Fällen muss die Kommune Maßnahmen von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen.
Beispiel: Kreditaufnahmen oder Haushaltspläne müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
4. Ersatzvornahme:
Wenn eine Kommune trotz Aufforderung nicht handelt, kann die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme selbst tätig werden.
Beispiel: Durchführung einer rechtlich notwendigen Handlung durch die Aufsichtsbehörde.
5. Beanstandung und Aufhebung von Beschlüssen:
Die Kommunalaufsicht kann rechtswidrige Beschlüsse der kommunalen Gremien beanstanden und ggf. aufheben.
Beispiel: Aufhebung eines Gemeinderatsbeschlusses, der gegen geltendes Recht verstößt.
6. Disziplinarische Maßnahmen:
In schweren Fällen kann die Kommunalaufsicht disziplinarische Maßnahmen gegen verantwortliche Amtsträger einleiten.
Beispiel: Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Bürgermeister.
7. Zwangsmittel:
Als letztes Mittel kann die Kommunalaufsicht Zwangsmittel anwenden, um die Umsetzung ihrer Anordnungen zu erzwingen.
Beispiele: Zwangsgeld, Ersatzvornahme.
Haushaltssicherungspflicht und Zwang zum Haushaltssicherungskonzept
Haushaltssicherungspflicht
Definition
Die Haushaltssicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung der Kommunen, ihren Haushalt so zu führen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gefährdet wird.
Ziel
Das Ziel der Haushaltssicherungspflicht ist, eine dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune sicherzustellen und eine Überschuldung zu vermeiden. Dies beinhaltet die Verpflichtung, Ausgaben und Einnahmen in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten.
Maßnahmen zur Einhaltung
Ausgabenkontrolle: Überprüfung und ggf. Reduzierung von Ausgaben.
Einnahmensteigerung: Erhöhung von Einnahmen durch Steueranpassungen oder Gebühren.
Effizienzsteigerung: Optimierung der Verwaltungsprozesse zur Kostensenkung.
Zwang zum Haushaltssicherungskonzept
Definition
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist ein Plan, den Kommunen erstellen müssen, wenn sie ihre Haushaltssicherungspflicht nicht erfüllen können. Das HSK soll Maßnahmen enthalten, die dazu führen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune wiederhergestellt wird.
Wann wird es notwendig?
Ein Haushaltssicherungskonzept wird erforderlich, wenn:
Ein kommunaler Haushalt nicht ausgeglichen ist.
Die Kommune ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann.
Eine Überschuldung droht.
Inhalt eines Haushaltssicherungskonzepts
Analyse der finanziellen Lage: Detaillierte Darstellung der aktuellen finanziellen Situation.
Maßnahmenkatalog: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen und/oder zur Reduzierung der Ausgaben.
Zeitplan: Festlegung eines Zeitrahmens, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Überwachung und Kontrolle: Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung der Fortschritte und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
Eingriff der Kommunalaufsicht
Genehmigungspflicht: Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Überwachung: Die Umsetzung des HSK wird durch die Kommunalaufsicht überwacht.
Zwangsmaßnahmen: Bei Nichtumsetzung oder unzureichender Umsetzung des HSK kann die Kommunalaufsicht Zwangsmaßnahmen ergreifen, wie z.B. Zwangsverwaltung oder Ersatzvornahme.
Umsetzung der Haushaltssicherungspflicht in der Praxis
1. Haushaltsplanung und -aufstellung
Erstellung des Haushaltsplans
Haushaltsentwurf: Die Verwaltung erstellt einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr, der alle geplanten Einnahmen und Ausgaben enthält.
Beratung und Beschlussfassung: Der Entwurf wird in den zuständigen Gremien (z.B. Stadtrat oder Gemeinderat) beraten und beschlossen.
Prüfung durch die Kommunalaufsicht
Einreichung: Der beschlossene Haushaltsplan wird der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Genehmigung: Die Kommunalaufsicht prüft, ob der Haushaltsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht und finanziell ausgewogen ist. Gegebenenfalls werden Änderungen oder Ergänzungen verlangt.
2. Laufende Haushaltsüberwachung
Monitoring und Controlling
Regelmäßige Berichte: Die Verwaltung erstellt regelmäßig Finanzberichte, die den aktuellen Stand der Einnahmen und Ausgaben darstellen.
Abweichungsanalyse: Abweichungen vom Haushaltsplan (z.B. unerwartete Mehrausgaben oder Mindereinnahmen) werden analysiert und dokumentiert.
Anpassungsmaßnahmen
Nachtragshaushalt: Bei erheblichen Abweichungen kann ein Nachtragshaushalt erforderlich werden, der erneut von den Gremien beschlossen und von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss.
Sofortmaßnahmen: Kurzfristige Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung oder Einnahmesteigerung können ergriffen werden.
3. Haushaltssicherungskonzept (HSK)
Voraussetzungen für ein HSK
Ein HSK wird notwendig, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist, das heißt, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind.
Erstellung des HSK
Analyse: Detaillierte Analyse der finanziellen Lage der Kommune.
Maßnahmenkatalog: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, wie z.B. Ausgabenkürzungen, Einnahmeerhöhungen, Strukturreformen.
Zeitplan: Festlegung eines Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen.
Genehmigung und Überwachung
Vorlage bei der Kommunalaufsicht: Das HSK wird der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Umsetzung und Kontrolle: Die Kommunalaufsicht überwacht die Umsetzung der im HSK festgelegten Maßnahmen. Regelmäßige Berichte über den Fortschritt sind notwendig.
4. Sanktionen und Zwangsmaßnahmen
Bei Nicht-Einhaltung der Haushaltssicherungspflicht
Beanstandung: Die Kommunalaufsicht kann Beschlüsse oder Maßnahmen der Kommune beanstanden.
Anordnung von Maßnahmen: Die Kommunalaufsicht kann konkrete Maßnahmen anordnen, die von der Kommune umzusetzen sind.
Zwangsverwaltung: Im Extremfall kann die Kommunalaufsicht eine Zwangsverwaltung einsetzen, um die finanziellen Angelegenheiten der Kommune zu regeln.
Fazit
Die Schleswig-Holsteinische Kommunalaufsicht hat vielfältige Aufgaben und Befugnisse, die dazu dienen, eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwaltung der Kommunen sicherzustellen. Sie überwacht die Einhaltung der Haushaltsdisziplin, unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung finanzieller Herausforderungen und greift bei Missständen ein, um die finanzielle Stabilität und Leistungsfähigkeit der Kommunen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Wenn wir uns mit dem Haushaltskonsolidierung beschäftigen, müssen wir uns auch mit dem größten Ausgabeposten beschäftigen: Den Personalkosten.
Wedels Personalkosten habe ich daher, wie schon beim kommunalen Vergleich der Finanzen, mit den gleichen Kommunen (Zahl der Einwohner zwischen 20.000 und 80.000 in SH) im gleichen Zeitraum (2018 - 2024) mit einander verglichen. Zum Vergleich habe ich die prozentuale Steigerung der Kosten genutzt. Die absoluten Zahlen sind nicht mit einander vergleichbar, da die Städte zu unterschiedlich sind, als das sich der Vergleich lohnen würde.
In diesem Zeitraum haben diese Kommunen einen signifikanten Anstieg der Personalkosten erlebt. Dieser Anstieg ist eine Folge von verschiedenen Faktoren wie Tarifsteigerungen, Erweiterung des Aufgabenbereichs, demografischem Wandel, Fachkräftemangel, Arbeitszeitverkürzungen, Weiterbildung und Qualifizierung sowie strengeren Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Diese Faktoren haben die finanziellen Belastungen für die Kommunen erhöht und unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Haushaltskonsolidierung.
Ein detaillierter Blick auf die Personalausgaben zeigt, dass einige Städte erhebliche Steigerungen verzeichneten, während es anderen gelang, die Zunahme der Personalkosten zu begrenzen. In Bad Oldesloe, Geesthacht und Elmshorn stiegen die Personalausgaben um über 40%. Heide, Wedel und Ahrensburg verzeichneten ähnlich hohe Anstiege. Im Vergleich dazu gelang es einigen Städten, den Anstieg der Personalkosten moderater zu gestalten. In Reinbek betrug die Steigerung etwa 37%, in Schleswig rund 35% und in Itzehoe etwa 32%. Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung in Rendsburg und Pinneberg, wo die Steigerungen auf etwa 28% bzw. 27% begrenzt werden konnten.
Die Stadt Wedel verzeichnete eine Steigerung der Personalkosten um 41%, was zeigt, dass die Stadt eine ähnliche Entwicklung wie Heide und Ahrensburg durchlaufen hat. Im Vergleich zu Städten wie Rendsburg und Pinneberg, die es geschafft haben, die Personalkostensteigerung auf unter 30% zu begrenzen, ist die Entwicklung in Wedel deutlich höher. Dies könnte auf weniger effektive Maßnahmen zur Kostendämpfung oder auf spezifische lokale Herausforderungen zurückzuführen sein. In absoluten Zahlen ausgedrückt: Wären Wedels Personalkosten nicht um 37% statt 41% gestiegen, wie beim nächst besten Reinbek, dann würden die Kosten um rund 1.000.000 € niedriger ausfallen.
2018
2024
Personalausgaben
Personalausgaben
Steigerung
Anteil am Gesamtbudget
1.
Bad Oldesloe
15.103.500,00 €
21.566.600,00 €
43%
27%
2.
Geesthacht
18.587.500,00 €
26.460.400,00 €
42%
31%
3.
Elmshorn
30.538.500,00 €
43.312.300,00 €
42%
28%
4.
Heide
10.954.207,00 €
15.465.700,00 €
41%
25%
5.
Wedel
19.182.900,00 €
27.010.100,00 €
41%
25%
6.
Ahrensburg
16.679.800,00 €
23.447.500,00 €
41%
23%
7.
Reinbek
14.015.700,00 €
19.149.900,00 €
37%
26%
8.
Schleswig
17.486.000,00 €
23.593.100,00 €
35%
32%
9.
Itzehoe
16.866.600,00 €
22.276.200,00 €
32%
25%
10.
Rendsburg
18.392.030,00 €
23.587.700,00 €
28%
32%
11.
Pinneberg
14.579.900,00 €
18.503.600,00 €
27%
17%
Was Wedel aus dem Vergleich lernen kann:
1. Effizienzsteigerung durch Benchmarking: Wedel könnte von Städten wie Rendsburg und Pinneberg lernen, indem es deren Strategien zur Kontrolle der Personalkosten untersucht und Best Practices übernimmt. Ein regelmäßiges Benchmarking könnte helfen, ineffiziente Prozesse zu identifizieren und zu optimieren.
2. Gezielte Maßnahmen zur Kostenkontrolle: Städte wie Reinbek und Schleswig haben es geschafft, die Steigerung der Personalkosten moderater zu gestalten. Wedel könnte von diesen Städten lernen, wie gezielte Maßnahmen zur Kostenkontrolle implementiert werden können.
3. Optimierung der Personalstruktur: Einige der erfolgreicheren Städte könnten eine optimierte Personalstruktur haben. Wedel sollte die eigene Personalstruktur kritisch überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Dies könnte die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, die Förderung von Teilzeitarbeit oder die Reduzierung von Überkapazitäten umfassen.
4. Interkommunale Zusammenarbeit: Städte, die ihre Personalkosten besser im Griff haben, könnten von einer stärkeren interkommunalen Zusammenarbeit profitieren. Wedel könnte Partnerschaften mit diesen Städten eingehen, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Synergieeffekte zu nutzen.
5. Förderung von Innovationen: Wedel könnte die Förderung von Innovationen und neuen Technologien in den Vordergrund stellen. Durch die Implementierung moderner Technologien und digitaler Lösungen könnten Arbeitsprozesse effizienter gestaltet und die Personalkosten langfristig reduziert werden.
6. Mitarbeiterbeteiligung: Die Einbindung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse und die Förderung eines offenen Dialogs könnten dazu beitragen, innovative Ideen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung zu entwickeln. Mitarbeiter, die sich gehört und wertgeschätzt fühlen, sind oft motivierter und produktiver.
Grenzen der Vergleichbarkeit im interkommunalen Vergleich:
Trotz der wertvollen Erkenntnisse, die ein interkommunaler Vergleich liefern kann, gibt es auch Grenzen in der Vergleichbarkeit, die berücksichtigt werden müssen:
1. Unterschiedliche demografische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Jede Kommune hat unterschiedliche demografische Strukturen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und lokale Herausforderungen. Diese Unterschiede können die Vergleichbarkeit der Personalkosten beeinflussen.
2. Verschiedene Aufgaben und Verantwortungsbereiche: Nicht alle Kommunen haben die gleichen Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Einige Städte könnten zusätzliche Dienstleistungen anbieten oder spezifische Aufgaben übernehmen, die andere Städte nicht haben. Dies kann zu unterschiedlichen Personalkosten führen, die nicht direkt vergleichbar sind.
3. Unterschiedliche Tarifverträge und Arbeitszeitmodelle: Die Tarifverträge und Arbeitszeitmodelle können von Kommune zu Kommune variieren. Unterschiede in den Tarifverträgen, Arbeitszeiten und zusätzlichen Leistungen können die Personalkosten beeinflussen und die Vergleichbarkeit erschweren.
4. Historische Entwicklungen und Investitionen: Historische Entwicklungen und vergangene Investitionen können die aktuellen Personalkosten beeinflussen. Eine Stadt, die in der Vergangenheit in umfassende Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen investiert hat, könnte niedrigere Personalkosten haben als eine Stadt, die diese Investitionen noch nicht vorgenommen hat.
5. Unterschiedliche Verwaltungsstrukturen und Effizienz: Die Effizienz und Organisationsstruktur der Verwaltung kann von Stadt zu Stadt variieren. Einige Städte könnten durch effizientere Verwaltungsstrukturen niedrigere Personalkosten haben, während andere Städte durch weniger effiziente Strukturen höhere Kosten haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Personalkosten in allen betrachteten Kommunen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024 erheblich gestiegen sind. Während einige Städte es geschafft haben, die Kostensteigerungen zu begrenzen, haben andere, einschließlich Wedel, eine deutlich höhere Zunahme verzeichnet. Diese Unterschiede verdeutlichen die Notwendigkeit, die Erfahrungen und Strategien anderer Kommunen zu nutzen, um die eigene finanzielle Stabilität zu gewährleisten und die Personalkosten effizienter zu gestalten. Gleichzeitig müssen die spezifischen lokalen Gegebenheiten und die Grenzen der Vergleichbarkeit berücksichtigt werden, um realistische und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Seit einiger Zeit steht die Zahl von 94.000.000 € im Raum. Diese Zahl repräsentiert die erwartete Höhe der Schulden zum Ende des Jahres 2024. Für sich genommen ist diese Zahl jedoch wenig aussagekräftig. Setzt man jedoch die Schulden ins Verhältnis zu den geplanten Einnahmen von 107.000.000 € im gleichen Jahr, wird deutlich, dass der Schuldenstand hoch ist. Noch besser kann man Wedels Schulden interpretieren, wenn wir unsere Schulden mit anderen Kommunen vergleichen. Mein Ziel war es daher, herauszufinden, wie wir im Vergleich zu anderen Kommunen und Städten dastehen.
Dass die öffentliche Hand insgesamt Schulden hat, ist bekannt. Der Bund hat über 2 Billionen Euro Schulden, das Land Schleswig-Holstein 31,7 Milliarden Euro und alle Gemeinden Deutschlands zusammen 154 Milliarden Euro. Wie hoch jedoch die Schulden vergleichbarer Kommunen sind, ist weniger bekannt.
Es geht mir NICHT darum, die finanzielle Situation besser darzustellen, als sie ist, oder etwas schönzureden. Vielmehr möchte ich klären, ob die Verschuldung ein spezifisches Problem von Wedel ist oder ob es ein allgemeines Problem der Kommunen gibt.
Um den Vergleich aussagekräftig zu gestalten, habe ich mich auf Kommunen in Schleswig-Holstein mit Einwohnerzahlen zwischen 20.000 und 80.000 beschränkt. Jede Kommune, mit der ich Wedel verglichen habe, hat einen erheblichen Schuldenberg. Nur drei Kommunen stechen heraus: Ahrensburg, Bad Oldesloe und Geesthacht weisen eine deutlich geringere Verschuldung auf.
Alle anderen Kommunen sind jedoch ebenfalls stark verschuldet. Wedel sticht dabei besonders hervor, da die Pro-Kopf-Verschuldung hier am höchsten ist.
Stadt
Einwohner
Verschuldung I Ende 2024
je Einw.
Wedel
34548
94.763.100,00 €
2.742,94 €
Elmshorn
51011
119.110.000,00 €
2.335,00 €
Rendsburg
29197
66.449.000,00 €
2.275,88 €
Pinneberg
44281
90.200.000,00 €
2.037,00 €
Reinbek
28526
55.682.000,00 €
1.952,00 €
Heide
22166
38.259.000,00 €
1.726,00 €
Schleswig
25822
39.353.000,00 €
1.524,00 €
Itzehoe
31855
33.352.000,00 €
1.047,00 €
Ahrensburg
35121
13.030.000,00 €
371,00 €
Geesthacht
32503
6.208.000,00 €
191,00 €
Bad Oldesloe
25086
1.455.000,00 €
58,00 €
Bei der Recherche fiel zudem auf, dass praktisch alle Kommunen, genauso wie Wedel, einen genehmigungspflichtigen Haushalt haben. Im Gegensatz zu uns müssen diese Städte jedoch keinen ausgeglichenen Haushalt beschließen, um die Genehmigung der Kommunalaufsicht zu erhalten. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass Wedel bereits die nächste „Eskalationsstufe“ erreicht hat.
Haushaltplanungen 2024:
Stadt
Jahresüberschuss
Jahresfehlbetrag
Wedel
469.000,00 €
Schleswig
36.000,00 €
Pinneberg
3.324.000,00 €
Reinbek
4.429.000,00 €
Rendsburg
5.082.000,00 €
Heide
6.720.000,00 €
Bad Oldesloe
6.843.700,00 €
Geesthacht
7.202.000,00 €
Elmshorn
7.483.000,00 €
Ahrensburg
7.661.700,00 €
Itzehoe
9.320.000,00 €
Den anderen Kommunen steht diese „Eskalationsstufe“ wahrscheinlich noch bevor.
Eine weitere Erkenntnis der Recherche ist in der folgenden Tabelle zu erkennen:
Stadt
Einwohner
Verschuldung I Ende 2027
Steigerung
je Einw.
Heide
22166
136.823.000,00 €
358%
6.172,65 €
Elmshorn
51011
241.956.000,00 €
203%
4.743,21 €
Ahrensburg
35121
151.630.000,00 €
1164%
4.317,36 €
Schleswig
25822
109.684.000,00 €
279%
4.247,70 €
Reinbek
28526
118.724.000,00 €
213%
4.161,96 €
Wedel
34548
128.769.000,00 €
136%
3.727,25 €
Rendsburg
29197
69.740.000,00 €
105%
2.388,60 €
Pinneberg
44281
98.500.000,00 €
109%
2.224,43 €
Itzehoe
31855
59.377.000,00 €
178%
1.863,98 €
Bad Oldesloe
25086
24.331.000,00 €
1672%
969,90 €
Geesthacht
32503
25.179.000,00 €
406%
774,67 €
Diese Tabelle zeigt den geplanten Schuldenstand Ende 2027, wie ihn die Kommunen in ihrer mittel- und langfristigen Finanzplanung angegeben haben. Wedel wird also die „rote Laterne“ lt. den Planungen, verlieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass im Jahr 2027 alles gut ist.
Es zeigt, dass Wedel nicht alleine mit dem Problem der Verschuldung steht. Jede Kommune hat ihre eigenen individuellen Gründe, aber alle eint, dass der Schuldenberg weiter wächst.
In den letzten beiden Tabellen zeigt sich die Beteiligung der Kommunalaufsicht, die der Stadt zwei Pflichten auferlegt hat, damit die Haushaltssatzung genehmigt wird:
1. Es muss ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.
2. Die investiven Mittel sind stark limitiert.
Eine weitere Frage gilt es noch zu klären: Woher stammen Wedels Schulden? Diese Frage werde ich in einem anderen Artikel behandeln.