12. Sitzung des BKS - Zusammenfassung der EInladung

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Datum der Sitzung: 02.10.2024

Widerspruch gegen die Beschlüsse zur Vorlage "Ausbau Küchenbereich Mensa Albert-Schweitzer-Schule" und "Ausbau der SKB am Standort Highlight"

Hauptthemen:

  • Widerspruch gegen die Beschlüsse des BKS vom 04.09.2024
  • Rechtswidrigkeit der Beschlüsse
  • Notwendigkeit der Aufhebung der Beschlüsse

Kernaussagen:

  • Der BKS hat am 04.09.2024 zwei Beschlüsse gefasst:

      1. Ausbau des Küchenbereichs der Mensa der Albert-Schweitzer-Schule (Kosten: ca. 60.000 €)

      2. Erweiterung der Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/ Bekstraße 22 (Kosten: ca. 40.000 €)

  • Die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin hat beiden Beschlüssen am 16.09.2024 widersprochen, da sie rechtswidrig sind.
  • Die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die Zuständigkeit für den Ausbau des Küchenbereichs und die Erweiterung der Schulkindbetreuung bei anderen Ausschüssen (UBF) liegt und nicht beim BKS.
  • Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Widerspruch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses aufgenommen wird.
  • Der BKS wird empfohlen, die Beschlüsse vom 04.09.2024 aufzuheben und die Tagesordnungspunkte erneut zu beraten.
  • Sollte der BKS dem Widerspruch nicht stattgeben, muss die Angelegenheit dem Rat der Stadt Wedel vorgelegt werden.

Alternativen und deren Konsequenzen:

  • Hebt der BKS die Beschlüsse nicht auf, wird die Angelegenheit dem Stadtrat vorgelegt.

 

Kindertagesstätten in Wedel; Kindergarten der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau, zusätzliche Stelle mit einer Arbeitszeit von 32 Wochenstunden

Hauptthemen:

  • Verlängerung der bestehenden heilpädagogischen Stelle
  • Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Erzieher/in
  • Finanzielle Auswirkungen und Alternativen

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel genehmigte am 06.04.2023 die Einrichtung einer zusätzlichen heilpädagogischen Stelle (32 Wochenstunden) im Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau bis zum 31.12.2024.
  • Aufgrund des hohen Migrationsanteils von 98 % und der daraus resultierenden Herausforderungen wurde eine Erzieherin eingestellt, da keine heilpädagogische Fachkraft gefunden werden konnte.
  • Der Träger und die Kita-Leitung beantragen die Verlängerung der Stelle bis zum 31.12.2025, da die zusätzliche Unterstützung positive Auswirkungen auf die Arbeit mit Kindern und Eltern hat.
  • Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags aufgrund der Haushaltslage der Stadt Wedel und der Tatsache, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die vollständig von der Stadt finanziert werden müsste.
  • Es wurden drei Alternativen zur Entscheidung vorgelegt:

      - Alternative 1: Verlängerung der heilpädagogischen Stelle bis zum 31.12.2025 (Kosten: ca. 52.500 €)

      - Alternative 2: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Erzieher/in bis zum 31.12.2025 (Kosten: ca. 48.450 €)

      - Alternative 3: Ablehnung des Antrags

Alternativen und deren Konsequenzen:

  • Alternative 1: Verlängerung der heilpädagogischen Stelle bis zum 31.12.2025 (Kosten: ca. 52.500 €)
  • Alternative 2: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Erzieher/in bis zum 31.12.2025 (Kosten: ca. 48.450 €)
  • Alternative 3: Ablehnung des Antrags

Finanzielle Auswirkungen:

  •  Die Kosten für die Verlängerung der heilpädagogischen Stelle belaufen sich auf ca. 52.500 € für das Jahr 2025.
  •  Die Kosten für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Erzieher/in belaufen sich auf ca. 48.450 € für das Jahr 2025.
  •  Beide Alternativen würden vollständig von der Stadt Wedel finanziert werden müssen.

 

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    wedel1 kommentierte auf Donnerstag, 07. November 2024 12:19
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