📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal
🕖 Zeit: 17. März 2025, 19:00 Uhr
Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung
Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Teilnahme der Beiräte an nicht-öffentlichen Sitzungen
1. Anliegen des Jugendbeirats
Der Jugendbeirat hat den Wunsch geäußert, grundsätzlich auch an nicht-öffentlichen Sitzungen des Rats und der Ausschüsse teilzunehmen.
Er beruft sich dabei auf seine Verschwiegenheitspflicht und möchte klären lassen, ob eine solche Teilnahme rechtlich möglich ist.
2. Antwort der Verwaltung
Nach § 47e Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss der Jugendbeirat über wichtige Angelegenheiten informiert werden, die seine Zielgruppe betreffen.
Gemäß § 47e Abs. 2 GO-SH kann der Jugendbeirat zu relevanten Themen Anträge an den Rat und die Ausschüsse stellen.
Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen:
- Der Beiratsvorsitzende darf an nicht-öffentlichen Sitzungen teilnehmen, wenn sich der Beirat zuvor mit dem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst hat.
- Dies gilt nur für Tagesordnungspunkte, die direkt die Jugend betreffen.
- Über die Zulassung entscheidet im Zweifel der Rat oder der jeweilige Ausschuss per Beschluss.
3. Zugang zu nicht-öffentlichen Unterlagen
Nach § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rats haben Beiräte Einsicht in nicht-öffentliche Unterlagen, sofern diese als beiratsrelevant gekennzeichnet sind.
Besteht kein direkter Bezug zur Jugend, gibt es kein Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen.
4. Prüfung der Ist-Situation beim Jugendbeirat
Die Satzung des Jugendbeirats legt fest:
- Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
- Beschlüsse müssen in einem Protokoll festgehalten werden.
- Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind.
Die Verwaltung stellt fest, dass es derzeit keine nachweislichen ordnungsgemäßen Beschlüsse des Jugendbeirats zu diesem Thema gibt.
Daher sieht die Verwaltung aktuell keine Grundlage für ein generelles Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen.
5. Fazit
- Der Jugendbeirat darf an nicht-öffentlichen Sitzungen teilnehmen, wenn:
- Die Sitzungsthemen die Jugend direkt betreffen.
- Der Jugendbeirat zuvor einen ordentlichen Beschluss gefasst hat.
- Die Sitzung den Regeln der Geschäftsordnung des Rats entspricht.
- Ein generelles Teilnahmerecht für alle nicht-öffentlichen Sitzungen besteht nicht.
- Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendbeirat, seine interne Beschlussfassung zu überprüfen, um eine rechtskonforme Grundlage für seine Anträge und Teilnahmen zu schaffen.
Klärung der unterschiedlichen Zinsangaben durch Stadtverwaltung und Sparkasse
1. Hintergrund der Anfrage
Es besteht eine Unklarheit über die Zinsangaben zur AT1-Anleihe zwischen der Stadtverwaltung und der Stadtsparkasse Wedel.
Konkret geht es um die Frage, warum die ausgewiesenen Zinszahlungen in den städtischen Haushaltsunterlagen von den Angaben der Sparkasse abweichen.
2. Erklärung der Stadt Wedel
Die Stadtsparkasse Wedel weist die durchschnittlichen Erträge pro Kalenderjahr aus.
Die Stadt Wedel hingegen berücksichtigt die tatsächlichen Zinszahlungen, die auf abweichende Zinszeiträume zurückzuführen sind.
Die Zinszahlung der Anleihe erfolgt jedes Jahr am 31.07. und umfasst:
- Die Zinsen aus dem Zeitraum 01.08. bis 31.12. des Vorjahres.
- Die Zinsen aus dem Zeitraum 01.01. bis 31.07. des laufenden Jahres.
Dadurch entsteht eine zeitliche Verschiebung zwischen den von der Sparkasse ausgewiesenen Erträgen und den in den städtischen Haushaltsunterlagen verbuchten Zahlungen.
3. Konkretisierte Zinszahlungen
Jahr | Zinszahlung der Sparkasse (€) | Zinszahlung der Stadt Wedel (€) | Zinszeitraum |
---|---|---|---|
2022 | 600.000 | 600.000 | 01.08.2021 – 31.07.2022 |
2023 | - | - | Keine Zahlung |
2024 | - | 250.000 | 01.08.2023 – 31.12.2023 |
2025 | 600.000 | 600.000 | 01.08.2024 – 31.07.2025 |
Die Stadt Wedel bestätigt, dass die Haushaltsplanung korrekt ist, da die erwartete Zinszahlung für 2025 mit 600.000 € berücksichtigt wurde.
4. Fazit
- Die Abweichung zwischen den Angaben der Stadt Wedel und der Sparkasse resultiert aus unterschiedlichen Betrachtungszeiträumen.
- Die Sparkasse weist durchschnittliche Erträge pro Jahr aus, während die Stadt die tatsächlich erhaltenen Zahlungen nach den vereinbarten Zinszeiträumen verbucht.
- Nach Beendigung der Anleihe werden beide Beträge identisch sein.
- Die Stadtverwaltung sieht keine Fehler in den Haushaltszahlen und bestätigt, dass die geplante Zinsausschüttung für 2025 korrekt in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurde.
RPA-Bericht & Stellungnahme der Bürgermeisterin
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023
1. Überblick über die Prüfung
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) geprüft. Die zentrale Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die finanzielle Lage der Stadt Wedel zu bewerten. Es wurden eine Beanstandung, sieben Empfehlungen und drei Hinweise ausgesprochen.
2. Zentrale Feststellungen des RPA
2.1 Beanstandung
Missachtung der Periodengerechtigkeit: Die Rechnungslegung der Jahre 2019–2022 war nicht einwandfrei. Fehlerhafte oder verspätete Buchungen führten zu einer Verzerrung der Jahresabschlüsse. Die Verwaltung hat zugesichert, dies zukünftig zu verbessern.
2.2 Empfehlungen
- Sicherheit in der Finanzbuchhaltung verbessern: Die Stadtkasse bleibt ein sicherheitskritischer Bereich. Trotz Alarmsoftware besteht weiterhin Handlungsbedarf.
- Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Fehlerhafte Buchungen belasten die Kassenprüfung. Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe müssen intern klarer definiert werden.
- Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung (Doppik): Schulungen für alle Fachdienstleitungen sind geplant.
- Optimierung der Haushaltsplanung: Eine frühzeitige Haushaltsbeschlussfassung wird angestrebt.
- Stärkung des Vier-Augen-Prinzips in der Finanzverwaltung: Die Finanzbuchhaltungsanweisungen werden überarbeitet, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
- Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Neue Verträge sollen mindestens 50 % der ortsüblichen Verzinsung einfordern.
- Umsetzung des §12 GemHVO (Haushaltsreife neuer Investitionen): Investitionen über 500.000 € müssen stärker wirtschaftlich geprüft werden.
2.3 Hinweise
- Beschränkung neuer Investitionen: Investitionen sollen auf das Unabweisbare begrenzt werden.
- Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung: Einsparungen sollen priorisiert und nicht nur Gebührenerhöhungen umgesetzt werden.
- Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Stadt muss die 20 %-Mindestquote für das Eigenkapital beachten.
Stellungnahme der Bürgermeisterin
1. Einleitung
Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023. Sie erkennt die Empfehlungen an, verweist jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.
2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA
- Sicherheitsmaßnahmen in der Finanzbuchhaltung: Alarmsoftware GISBO wurde installiert, bauliche Maßnahmen werden weiter geprüft.
- Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Das FührungsForum wird Zuständigkeiten klarstellen.
- Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung: Interne Fortbildungen sind geplant.
- Optimierung der Haushaltsplanung: Die Bürgermeisterin unterstützt eine frühere Haushaltsbeschlussfassung.
- Stärkung des Vier-Augen-Prinzips: Konsequenzen bei Fehlbuchungen werden klarer definiert.
- Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Die Verwaltung wird diese Empfehlung umsetzen.
- Umsetzung des §12 GemHVO: Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Investitionen ab 500.000 € werden verstärkt.
3. Reaktion auf die Hinweise des RPA
- Beschränkung neuer Investitionen: Die Investitionspriorisierung ist bereits eingeführt.
- Konsolidierung mit Fokus auf Einsparungen: Die Verwaltung prüft alternative Einsparpotenziale.
- Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird genau beobachtet.
Jahresabschluss 2023 - Feststellung des Ergebnisses
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Anlagen, des Lageberichts und des Prüfberichts der Stabsstelle Prüfdienste.
Der Jahresfehlbetrag von 10.561.379,20 € wird wie folgt behandelt:
- 10.224.253,32 € werden aus der Ergebnisrücklage entnommen.
- Der verbleibende Restbetrag von 337.125,88 € wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.
2. Hintergrund und rechtliche Grundlage
Nach § 91 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss die Stadt Wedel jährlich einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Bilanz
- Teilrechnungen
- Anhang
- Lagebericht
Nach Prüfung durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA) wird der Abschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung
Die Beschlussfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Laut § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss der Jahresfehlbetrag wie folgt behandelt werden:
- Zuerst wird die Ergebnisrücklage genutzt.
- Falls diese nicht ausreicht, wird der Restbetrag als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.
Gesamtabschluss 2023 - RPA-Bericht & Stellungnahme
Prüfbericht des RPA zum Gesamtabschluss 2023
1. Einführung
Die Stadt Wedel ist gesetzlich verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz und den Gesamtanhang.
2. Ergebnisse der Prüfung
Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Optimierung ausgesprochen.
3. Empfehlungen des RPA
- Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans.
- Verankerung des Vier-Augen-Prinzips.
- Ergänzung des Beteiligungsberichts.
- Entwicklung nicht-finanzieller Kennzahlen.
- Erweiterte Risikoanalyse für den Gesamtkonzern.
- Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
4. Hinweise des RPA
- Der Gesamtabschluss wurde 4 Tage zu spät eingereicht.
- Verzögerte Vorlage des SEW-Jahresabschlusses.
- Risikofaktoren rund um die Lühe-Schulau-Fähre.
- Notwendigkeit eines Internen Kontrollsystems (IKS).
5. Finanzielle Kernpunkte
- Gesamtbilanzsumme: 380.315.014,73 €
- Gesamtverschuldung: 170.496.474,02 €
- Eigenkapitalquote: 19,6 %
- Jahresfehlbetrag: -6.313.071,45 €
Stellungnahme der Bürgermeisterin
1. Einführung
Die Bürgermeisterin erkennt die Feststellungen des RPA an und betont laufende Maßnahmen zur Verbesserung.
2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA
- Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans zur Vermeidung von Verzögerungen.
- Vier-Augen-Prinzip wird in die Prozesslandkarte aufgenommen.
- Entwicklung zusätzlicher wirtschaftlicher Kennzahlen zur besseren Analyse.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung wird integriert, sobald gesetzlich vorgeschrieben.
3. Reaktion auf die Hinweise des RPA
- Fristüberschreitung von 4 Tagen soll zukünftig vermieden werden.
- Stadt wird an SEW-Abschlussgesprächen teilnehmen, um Verzögerungen zu reduzieren.
- Überwachung der Finanzsituation der Lühe-Schulau-Fähre wird intensiviert.
- Integration des Gesamtabschlusses in das Interne Kontrollsystem bleibt ein Ziel.
Gesamtabschluss 2023 - Feststellung des Gesamtergebnisses
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.
Der Beschluss umfasst zudem:
- Alle Anlagen und den Lagebericht
- Den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 durch die Stabsstelle Prüfdienste
2. Hintergrund und rechtliche Grundlage
Nach § 93 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) ist die Stadt Wedel verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Dieser umfasst:
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtbilanz
- Gesamtanhang
- Gesamtlagebericht
Wesentliche Beteiligungen (z. B. Stadtwerke Wedel, Stadtentwässerung Wedel) werden berücksichtigt.
3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung
Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen.
Ein Beschluss über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Fehlbetrages erfolgt nicht, da dies nur beim Einzelabschluss erforderlich ist.
Finanzierung der Modernisierung der Badebucht
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht in den Haushalt 2025.
Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
2. Hintergrund und Zielsetzung
Die Kombibad Wedel GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH, betreibt die Badebucht.
Die geplante Modernisierung soll den weiteren Betrieb der Badebucht langfristig sicherstellen.
Da die Kombibad Wedel GmbH die notwendigen Investitionen nicht selbst finanzieren kann, wird vorgeschlagen, dass die Stadt Wedel die Darlehen aufnimmt und sie als Ausleihung an die Kombibad GmbH weitergibt.
Diese Finanzierungsstrategie ermöglicht einen Zinsvorteil von ca. 0,5 %-Punkten gegenüber einer eigenständigen Kreditaufnahme der Kombibad GmbH.
Das Darlehen wird über 30 Jahre mit 360 monatlichen Raten getilgt, was der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.
3. Finanzierungsmodell
- Die Stadt Wedel nimmt ein Darlehen auf, um die Modernisierung zu finanzieren.
- Die Mittel werden zu marktüblichen Konditionen an die Kombibad Wedel GmbH weitergegeben.
- Die Zinszahlungen sind für die Kombibad GmbH normale Betriebsausgaben, die über den Defizitausgleich der Stadt gedeckt werden.
4. Alternative Finanzierungsoptionen
- Falls die Kombibad Wedel GmbH das Darlehen selbst aufnehmen müsste:
- Sie würde deutlich höhere Zinsen zahlen.
- Die Stadt müsste eine Bürgschaft stellen, die laut Krediterlass maximal 80 % der Darlehenssumme absichern kann.
- Ob die Kombibad GmbH in diesem Fall das komplette Darlehen erhalten würde, ist unsicher.
5. Finanzielle Auswirkungen
Jahr | Geplante Investitionen (€) |
---|---|
2025 | 480.000 |
2026 | 8.874.500 |
2027 | 5.960.000 |
Gesamt | 15.314.500 |
6. Zeitplan der Sanierung
Phase | Zeitraum |
---|---|
Planung und Ausschreibung | 2025 |
Baubeginn | April 2026 |
Bauphase | 12 Monate |
Wiedereröffnung der Badebucht | März 2027 |
7. Entscheidungsprozess
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Finanzierung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
8. Fazit
- Die Modernisierung der Badebucht ist notwendig, um den Betrieb langfristig sicherzustellen.
- Die Stadt übernimmt die Finanzierung, um Zinsvorteile zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
- Das Darlehen wird über 30 Jahre getilgt, sodass die Investition nachhaltig finanziert wird.
- Eine alternative Finanzierung über die Kombibad GmbH wäre teurer und risikoreicher.
Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025, mit dem der Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH um den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert wurde.
2. Hintergrund und rechtliche Grundlage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern, darunter die Stadtwerke Wedel GmbH, den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Entflechtung wurde am 31.01.2025 durch eine Änderung des EnWG auf den 31.12.2026 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies am 14.02.2025.
3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist ermöglicht den Stadtwerken Wedel, eine langfristige Lösung für den Betrieb und die Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu entwickeln.
Ohne Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses wäre die Bürgermeisterin verpflichtet, die Satzungsänderung der wechselstrom und wechselgas GmbH voranzutreiben, was unnötige Notariats- und Handelsregisterkosten verursachen würde.
4. Alternativen und finanzielle Auswirkungen
Die Entscheidung verursacht keine Kosten. Falls der ursprüngliche Beschluss nicht aufgehoben wird, entstehen Verwaltungskosten für Notar und Handelsregister.
5. Fazit
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Aufhebung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist gibt den Stadtwerken Zeit, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, und spart unnötige Kosten.
2. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.
Die Änderungen betreffen:
- Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 %
- Korrektur fehlerhafter Verweise
- Eindeutige Regelung zur Abgabe der Steueranmeldung
2. Hintergrund und Zielsetzung
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, den Steuersatz von 18 % auf 20 % zu erhöhen (Maßnahme A2 Nr. 45).
Eine 1. Nachtragssatzung wurde bereits am 19.12.2024 beschlossen, jedoch erst am 05.01.2025 veröffentlicht. Dies führte dazu, dass für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung bestand.
Um die Rechtmäßigkeit der Satzung sicherzustellen, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich.
3. Änderungen in der 2. Nachtragssatzung
1. Steuererhöhung auf 20 %
Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % angehoben. Diese Maßnahme trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.
2. Korrektur von Verweisen
In § 2 der Satzung wurde fälschlicherweise auf § 14 verwiesen. Dies wird korrigiert und nun auf § 11 verwiesen, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist.
3. Eindeutige Regelung zur Steueranmeldung
In § 6 wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung präziser festgelegt. Die Steueranmeldung muss bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Steuererhöhung auf 20 % steigen die erwarteten Einnahmen der Stadt von 490.000 € auf 545.000 € jährlich.
Die Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung und erhöht die städtischen Einnahmen langfristig.
5. Entscheidungsprozess
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die 2. Nachtragssatzung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Satzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.
Nachbesetzung offener Stellen – Antrag der FDP
1. Antragsteller und Anliegen
Antragsteller: FDP-Fraktion
Gegenstand des Antrags: Nachbesetzung offener Stellen in der Verwaltung der Stadt Wedel.
2. Hintergrund und Zielsetzung
Der Antrag bezieht sich auf aktuell unbesetzte Stellen in der Stadtverwaltung, deren fehlende Besetzung die Arbeitsabläufe beeinträchtigt.
Die FDP fordert eine zügige Nachbesetzung, um den Betrieb der Verwaltung sicherzustellen und Verzögerungen in der Sachbearbeitung zu vermeiden.
Maßnahmenerweiterung im Haushaltsbegleitbeschluss – Antrag der CDU
1. Antragsteller und Anliegen
Antragsteller: CDU-Ratsfraktion
Thema: Erweiterung und Anpassung von Maßnahmen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss
Ziel: Langfristige finanzielle Stabilisierung des Haushalts und Schaffung eines Überschusses zur Finanzierung von Investitionen
2. Hintergrund und Zielsetzung
Die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen sollen eine Ergebnisverbesserung von 9,5 Mio. € bis 2028 bewirken.
Davon bleibt jedoch nur ein Überschuss von 3,3 Mio. €, der nicht ausreicht, um Investitionen ohne neue Schulden zu finanzieren.
Angesichts der wachsenden Stadtverschuldung (über 120 Mio. €) und steigender Zinsbelastungen (geschätzt 7 Mio. € jährlich) fordert die CDU weitergehende Einsparungen und Einnahmenerhöhungen.
3. Vorgeschlagene Maßnahmenänderungen
Bereich | Vorschlag / Ergänzung | Finanzielle Auswirkung |
---|---|---|
Kombibad Wedel | Anpassung an den Ratsbeschluss BV/2024/101 mit Hinweis auf „Grundbedarf“ | Keine Änderung |
Stadtwerke Wedel | Einführung einer Gewinnausschüttung von 3 % des gezeichneten Kapitals | +325.000 € pro Jahr |
Grundsteuer | Keine Erhöhung, erst als „Ultima Ratio“ am Ende des Konsolidierungsprozesses | -1,33 Mio. € pro Jahr |
Musikschule | Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten bis 30.06.2025), Umzug ins Rathaus, Leistungsreduzierung, Aufgabe des Standorts | Keine direkte Zahl |
Volkshochschule (VHS) | Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad), Umzug ins Rathaus, Fokus auf Bildung/Beruf/Integration, Aufgabe des Standorts | Keine direkte Zahl |
Stadtbücherei | Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad), Einstellung des Schulbibliotheksangebots, Leistungsreduzierung, Freigabe nicht genutzter Räume | Keine direkte Zahl |
Schulkinderbetreuung | Erhöhung des Kostendeckungsgrads auf 40 % durch Neukonzeption mit dem Land | +1,2 Mio. € pro Jahr |
Spielplätze | Reduktion des Budgets um 25 % bis 31.12.2025, Schließung und Nachnutzung einzelner Standorte | +199.925 € pro Jahr |
Haushaltskonsolidierung – Antrag der WSI-Fraktion
1. Antragsteller und Anliegen
Antragsteller: WSI-Fraktion
Thema: Einführung einer Haushaltssteuerung mit festen Budgets
Ziel: Verankerung fester Budgetgrenzen für verschiedene Haushaltsbereiche, die sich an der Einnahmesituation der Stadt orientieren
2. Hintergrund und Zielsetzung
Der aktuelle Haushaltsprozess sieht vor, dass die Verwaltung den Haushalt vorschlägt und die Politik über Einsparungen entscheidet. Dies führt oft zu Widerständen darüber, welche Bereiche betroffen sein sollen.
Der Vorschlag der WSI-Fraktion sieht vor, dass jeder städtische Bereich im Vorfeld feste Budgets zugewiesen bekommt, die sich an der Einnahmeentwicklung der Stadt orientieren.
Einsparungen sollen dann innerhalb der einzelnen Haushaltsbereiche eigenständig erarbeitet werden.
3. Vorschlag der WSI-Fraktion
Einführung fester Budgets für folgende Haushaltsbereiche:
- Schulen
- Städtische Einrichtungen
- Innere Verwaltung
- Stellenplan
Die Budgets werden bei schlechter Einnahmeentwicklung prozentual einheitlich gekürzt, um ein gerechteres und transparenteres Einsparverfahren zu schaffen.
4. Begründung der WSI-Fraktion
- Faire Lastenverteilung: Alle Bereiche müssen sich gleichmäßig am Sparprozess beteiligen.
- Verantwortung vor Ort: Jede Einheit kann selbst interne Einsparpotenziale ermitteln.
- Vermeidung von Widerständen: Es soll verhindert werden, dass nur diejenigen Kürzungen vermeiden, die sich am stärksten dagegen wehren.
- Bessere Planbarkeit: Durch klare Budgetvorgaben können städtische Einrichtungen frühzeitig planen und effizienter wirtschaften.
5. Steuerung und Kontrolle
Die Steuerung der Budgets soll über das städtische Controlling erfolgen.
Interne Leistungsverrechnung (ILV) soll noch weiter optimiert werden.
Weitere Details zur Umsetzung sollen mündlich im Ausschuss erläutert werden.
Prüfauftrag zur Internen Leistungsverrechnung – Antrag der WSI-Fraktion
1. Antragsteller und Anliegen
Antragsteller: WSI-Fraktion
Thema: Überprüfung der Zuordnung von 12 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf das Produkt Schulsozialarbeit (2430010) im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung (ILV)
Ziel: Klärung, ob diese Zuordnung gerechtfertigt ist und welche konkreten Arbeitsleistungen dahinterstehen
2. Hintergrund und Zielsetzung
Für das Produkt Schulsozialarbeit sind im Haushalt ca. 1,6 Mio. € eingeplant.
Davon entfallen ca. 1 Mio. € auf die Gehälter der Schulsozialarbeiterinnen.
Die verbleibenden ca. 600.000 € werden als Steuerungsleistungen verbucht.
Laut Kämmerei entfallen auf diesen Betrag 12 VZÄ an Verwaltungspersonal im Rathaus.
Dies würde bedeuten, dass die 12,69 Stellen Schulsozialarbeit von 12 Verwaltungskräften „betreut“ werden, was die WSI-Fraktion als unplausibel einstuft.
3. Prüfauftrag an den Bereich Prüfdienste
Die WSI-Fraktion bittet die Stabsstelle Prüfdienste, folgende Fragen zu klären:
- Ist die Zuordnung von 12 VZÄ zur Schulsozialarbeit sachlich gerechtfertigt?
- Welche konkreten Arbeitsleistungen verbergen sich hinter den 600.000 € Steuerungsleistungen?
4. Begründung der WSI-Fraktion
- Die Schulsozialarbeit ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wedel.
- Die Verwaltung hat ein Sparpotenzial in diesem Bereich identifiziert.
- Bevor über einen Stellenabbau beraten werden kann, muss geklärt werden, welche internen Leistungsverrechnungen das Produkt verteuern.
Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025
Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss
Haushalt und Stellenplan 2025
Alles zum Haushalt und zum Stellenplan
Nicht öffentlicher Teil:
Verpachtung des neuen Imbiss im Bereich Schulauer Hafen/ Stadthafen
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind die Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. In dieser Vorlage werden Einzelheiten zum geplanten Vergabeverfahren, sowie vertragliche Inhalte genannt, daher ist die Öffentlichkeit auszuschließen.