Planungsausschuss
Vollständige Tagesordnung: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=1000433&refresh=false
Lärmaktionsplan:
Die Stadt Wedel aktualisiert ihren Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, um die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität zu verbessern. Ziel ist es, gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Die Fortschreibung basiert auf dem bisherigen Plan und aktuellen Lärmkartierungen. Änderungen betreffen die nicht mehr geplante Nordumfahrung Wedel, was Anpassungen der Maßnahmen entlang der Ortsdurchfahrt erfordert. Der Bericht dokumentiert rechtliche Rahmenbedingungen, beschreibt den Untersuchungsraum und benennt Zuständigkeiten. Lärmbrennpunkte werden identifiziert und Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept berücksichtigt. Die Planung konzentriert sich auf den Straßenverkehr; das Heizkraftwerk zeigt keine relevanten Lärmbetroffenheiten.
Ehemaliges I.D.Möller-Areal:
Der Rat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ für das ehemalige I.-D. Möller Areal aufzustellen und das Verfahren nach §13a BauGB zu beschleunigen. Außerdem soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß BauGB durchgeführt werden. Der Bereich der 2. Änderung umfasst eine Fläche von etwa 22.000 m² des ehemaligen I.-D. Möller Areals, bestehend aus verschiedenen Flurstücken in den Gemarkungen Wedel und Schulau-Spitzerdorf.
Die Fläche ist im aktuellen Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. In der Sitzung des Planungsausschusses am 27.06.2023 wurde ein erstes städtebauliches Konzept vorgestellt, das vom Investor überarbeitet und am 28.05.2024 erneut präsentiert wurde. Dieses Konzept dient als Grundlage für die weitere Planung. Die Fläche liegt im Innenbereich und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Kosten des Planverfahrens übernimmt der Investor, der auch eine Verpflichtungserklärung zur Anerkennung der „Grundsätze der Bodennutzung“ unterzeichnet hat. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, der unter anderem die Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau und die Kosten für soziale Infrastruktur regelt.
Ohne die Änderung des Bebauungsplans ist die Realisierung dieses Bauprojekts nicht möglich.