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Datum: Montag, 21. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr (geänderte Anfangszeit)
Ort: Ratssaal des Rathauses (barrierefrei), Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel
Die folgende Zusammenfassung spiegelt nicht die politische Meinung wieder, sondern basiert auf der Einladung zur Ratssitzung, die die Verwaltung der Stadt Wedel erstellt hat. Die politische Willensbildung erfolgt in der Ratssitzung. Die Zusammenfassung der Sitzung erfolgt wie immer später.
Beschlussvorlage: Respekt im Rat – Kodex für die Diskussionskultur
Einleitung und Hintergrund
Der Kodex „Respekt im Rat“ wurde von der Körber-Stiftung im Rahmen des Projekts „Respekt im Rat“ entwickelt und am 25. Januar 2024 erstmals im Rat vorgestellt. Ziel des Projekts ist die Förderung einer respektvollen und konstruktiven Diskussionskultur in der Kommunalpolitik. Der Rat beschloss einstimmig, am Pilotprojekt teilzunehmen und einen Kodex zur Diskussionskultur zu erarbeiten.
Erarbeitung des Kodex
Nach dem Ratsbeschluss wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die in Zusammenarbeit mit der Körber-Stiftung einen Kodex für die Diskussionskultur in Wedel entwickelte. Dieser Kodex umfasst Prinzipien wie:
- Respekt und Wertschätzung: im Umgang miteinander.
- Sachlichkeit und Fachlichkeit: faktenbasierte Debatten.
- Offenheit und Transparenz: bei Entscheidungen.
- Gleichberechtigung: Ausgewogenheit in Diskussionen.
Ziele des Kodex
- Verbesserung der Diskussionskultur im Rat und in der kommunalen Politik.
- Förderung von Offenheit, Toleranz und sachlicher Argumentation.
- Sicherstellung eines fairen und respektvollen Umgangs zwischen Ratsmitgliedern.
Inhalt des Kodex
- Respekt und Wertschätzung: Zuhören, Ausreden lassen, Verzicht auf persönliche Angriffe.
- Sachlichkeit und Fachlichkeit: Themenbezogene Diskussionen, faktenbasiertes Argumentieren, klare und präzise Sprache.
- Offenheit und Transparenz: Faire Prüfung von Argumenten, Reflexion des eigenen Verhaltens.
- Gleichberechtigung: Ausgewogene Wortbeiträge, Förderung breiter Beteiligung.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel soll den Kodex für die Diskussionskultur beschließen und eine Testphase starten, die anschließend evaluiert wird. Im Rahmen der Testphase sollen zudem Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit ergriffen werden, um den Kodex bekannter zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Projekt ist vollständig durch die Körber-Stiftung finanziert und verursacht keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Wedel.
Beschlussvorlage zur vorzeitigen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle
Überblick
Die Beschlussvorlage BV/2024/109 sieht die vorzeitige Planung und Installation einer neuen Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle vor. Ziel ist es, eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux zu erreichen, um den Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B zu genügen, die der SC Rist in Wedel austrägt. Ohne diese Anpassungen riskiert der SC Rist ab September 2025 die Zulassung zur Austragung der Heimspiele in der Steinberghalle zu verlieren.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, die Planung und Ausführung der neuen Beleuchtungsanlage mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux vor dem geplanten Umbau und der Sanierung der Steinberghalle vorzuziehen. Die Durchführung soll 2024/2025 erfolgen, während die umfassende Sanierung der Halle für 2026/2027 angesetzt ist.
Darstellung des Sachverhalts
Die 2. Basketball-Bundesliga Pro B fordert eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux. Aktuell wird eine Ausnahmegenehmigung für die Steinberghalle erteilt, die jedoch im August 2025 ausläuft. Die Halle müsste ab September 2025 die Beleuchtungsanforderungen vollständig erfüllen, um Strafzahlungen zu vermeiden und die Heimspiele des SC Rist weiterhin auszutragen. Diese neue Beleuchtungsanlage umfasst ebenfalls die notwendige technische Abstimmung mit den Gewerken Elektrotechnik, Heizung und Lüftung.
Finanzierung und Kostenschätzung
Die Kosten für die Beleuchtungsanlage und die vorgezogenen Arbeiten sind wie folgt aufgegliedert:
Position | Kosten | Bemerkungen |
---|---|---|
Lieferung und Montage der Leuchten inkl. Leitungsnetz, Verteilungsumbau und Steuerung | 66.566,45 € | Standardkosten für Beleuchtung |
Demontage und Lagerung während der Bauphase | 8.600,00 € | Temporäre Einlagerung erforderlich |
Wiedermontage nach Bauende | 6.000,00 € | Endmontage nach Abschluss der Sanierungsarbeiten |
Honorar für Elektrotechnik-Planung und Bauüberwachung | 14.097,59 € | Leistungsphasen 3-8 |
Honorar für Abstimmung Heizstrahlplatten und Lüftung mit Leuchtenpositionen | 6.500,00 € | Leistungsphasen 3-5 |
Architektenhonorar für Unterkonstruktion und statische Änderungen | 10.000,00 € | Für neue Aufhängung und evtl. statische Anpassungen |
Statischer Nachweis der neuen Aufhängung | 2.000,00 € | Prüfung der Statik für Leuchtenaufhängung |
Gesamtsumme | 113.764,04 € |
Hinweis: Ein Großteil der Kosten (66.566,45 €) würde auch ohne Vorziehen der Maßnahme anfallen und wird daher nicht zu den Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten der vorgezogenen Maßnahme belaufen sich auf 45.197,59 €.
Fördermöglichkeiten
Es ist vorgesehen, Fördermittel für die Beleuchtungsanlage zu beantragen, um die städtischen Kosten zu reduzieren.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Beleuchtung frühzeitig zu installieren, um eine technisch geprüfte Lösung mit Gewährleistung zu erhalten. Da es sich um spezifische Anforderungen der 2. Bundesliga Pro B handelt, wird angeregt, dass der Verein SC Rist sich an den Mehrkosten beteiligt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen
Alternativ könnte auf die vorgezogene Maßnahme verzichtet werden, was jedoch zur Folge hätte, dass der SC Rist die Zulassung zur 2. Bundesliga Pro B verlieren würde. Eine provisorische Zwischenlösung wurde geprüft, erwies sich jedoch als technisch nicht realisierbar und wirtschaftlich unrentabel.
5.1 Hauptsanierung und Ausbau der Steinberghalle
Die Steinberghalle benötigt eine umfassende Hauptsanierung, um den sportlichen Anforderungen und modernen Standards gerecht zu werden. Die Verwaltung stellt der Politik vier unterschiedliche Optionen zur Sanierung und Kapazitätserweiterung der Halle vor. Ziel ist es, eine Kapazität von entweder 500 oder 750 Zuschauern zu schaffen und die Halle langfristig für Ligaspiele des SC Rist und andere Veranstaltungen nutzbar zu machen.
Details der Sanierungsoptionen:
Option | Zuschauerzahl | Bauzeit | Bauabschnitte | Kosten | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|---|
Option 1 | 750 Personen | 12 Monate | 1 Abschnitt | 4.739.250,00 € | Erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B; multifunktional nutzbar |
Option 2 | 500 Personen | 12 Monate | 1 Abschnitt | 4.633.000,00 € | Mittelfristig könnten keine Ligaspiele mehr stattfinden; weniger multifunktional |
Option 3 | 750 Personen | 36 Monate | 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) | 5.344.250,00 € | Erhöhte Kosten und Verzögerungsrisiken durch Bauabschnitte |
Option 4 | 500 Personen | 36 Monate | 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) | 5.232.700,00 € | Mehraufwand durch gestaffelte Ausschreibungen und mögliche Preissteigerungen |
Option 1: Diese Option sieht eine Kapazität von 750 Personen und eine zusammenhängende Bauzeit von 12 Monaten vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.739.250,00 €. Diese Sanierung erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga und sichert somit eine multifunktionale Nutzung.
Option 2: Die zweite Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen bei einer Bauzeit von 12 Monaten und einem Kostenrahmen von 4.633.000,00 €. Diese Option bedeutet, dass der SC Rist mittelfristig keine Ligaspiele mehr in der Halle austragen könnte, und die Nutzbarkeit der Halle für andere Veranstaltungen wäre eingeschränkt.
Option 3: Diese Variante plant eine Kapazität von 750 Personen, aber die Bauzeit wird auf 36 Monate in 3 bis 4 Bauabschnitten gestreckt, um die Spielsaisonzeiten des SC Rist (Oktober bis April) zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten betragen aufgrund der Mehrkosten durch Bauabschnitte ca. 5.344.250,00 €. Risiken bestehen durch mögliche Verzögerungen und höhere Kosten.
Option 4: Die vierte Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen und verteilt die Sanierung ebenfalls auf 36 Monate und mehrere Bauabschnitte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.232.700,00 €, wobei durch die gestaffelte Ausschreibung höhere Aufwände und mögliche Preissteigerungen anfallen könnten.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, Option 1 zu wählen. Sie bietet eine Kapazität von 750 Personen und sichert langfristig die Nutzung für Ligaspiele des SC Rist sowie eine flexible Nutzung für andere Veranstaltungen. Die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt innerhalb von 12 Monaten ist dabei wirtschaftlich sinnvoller und vermeidet die hohen Zusatzkosten und Verzögerungsrisiken, die bei den abschnittsweisen Bauoptionen bestehen.
Bericht über den Jahresabschluss 2020 der Stadt Wedel und Stellungnahme der Verwaltung
Der Jahresabschluss 2020 der Stadt Wedel zeigt eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Haushaltsplanungen. Statt eines geplanten Jahresfehlbetrags von −4,918 Millionen Euro konnte ein Jahresüberschuss von 8,604 Millionen Euro erzielt werden. Dies stellt eine erhebliche Ergebnisumkehr dar und reflektiert Einmaleffekte, wie etwa höhere Gewerbesteuereinnahmen und andere Landeszuweisungen, bei gleichzeitigen Einsparungen in verschiedenen Bereichen.
Prüfergebnisse: Der Bericht bestätigt, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Wedel vermittelt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es insbesondere in der Verwaltung noch Verbesserungspotenzial gibt, was die vollständige und rechtzeitige Erfassung aller Forderungen betrifft. Auch wurden einige kleinere Differenzen in Fachbereichen festgestellt, die jedoch die Gesamtaussage des Abschlusses nicht beeinträchtigen.
Empfehlungen des Prüfers: Die Prüfstelle empfiehlt der Stadt Wedel, ein umfassendes Forderungsmanagement zu implementieren und dabei insbesondere auf eine rechtzeitige und vollständige Erfassung aller offenen Forderungen zu achten. Zudem wird die Implementierung elektronischer Schnittstellen empfohlen, um die Datenkonsistenz zwischen verschiedenen Fachbereichen und dem Hauptsystem H&H proDoppik zu gewährleisten. Weiterhin wird vorgeschlagen, E-Payment-Möglichkeiten auszuweiten und die IT-Architektur der Stadt so zu gestalten, dass das Finanzsystem eine zentrale Rolle einnimmt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung stimmte den Empfehlungen größtenteils zu und erläuterte bereits eingeleitete Maßnahmen:
- Die Novellierung der Dienstanweisung zur Regelung von Mahnsperren und Stundungen ist geplant, um zukünftige Verfahren klar zu definieren.
- In Bezug auf die Erfassung von Forderungen wird die Verwaltung zukünftig verstärkt auf eine periodengerechte Darstellung achten und entsprechende Anweisungen in den Anhang des Jahresabschlusses aufnehmen.
- Die Implementierung elektronischer Schnittstellen wird bereits schrittweise umgesetzt, z.B. für die Bereiche Gehälter, Kita-Beiträge und Ordnungsgelder. Weitere Fachverfahren sind in Planung.
- Das Thema E-Payment wird im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bearbeitet und befindet sich derzeit in der Projektphase.
- Die Verwaltung betonte, dass H&H proDoppik künftig als zentrale Komponente in der städtischen IT-Hierarchie priorisiert wird.
Bericht über den Jahresabschluss 2021 der Stadt Wedel und Stellungnahme der Verwaltung
Der Jahresabschluss 2021 zeigt im Vergleich zur Haushaltsplanung eine deutliche Verbesserung. Statt des ursprünglich prognostizierten Fehlbetrags von 9,536 Millionen Euro schließt das Jahr mit einem Fehlbetrag von 2,990 Millionen Euro ab, was eine Ergebnisverbesserung von etwa 6,5 Millionen Euro darstellt. Diese positive Abweichung ist vor allem auf Einsparungen bei Aufwendungen und bessere Erträge aus Finanzeinnahmen zurückzuführen.
Prüfergebnisse: Der Bericht bestätigt, dass der Jahresabschluss sachgerecht und ordnungsgemäß erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Wedel vermittelt. Dabei wurden keine wesentlichen Beanstandungen erhoben, jedoch betont das RPA die Notwendigkeit zur fortgesetzten Haushaltskonsolidierung angesichts der hohen Kassenkredite und steigenden Investitionsbedarfe.
Empfehlungen des Prüfers:
- Die Wiederaufnahme eines geordneten Mahnverfahrens zur Minimierung von Forderungsverlusten wird empfohlen.
- Es wird angeregt, eine Gefährdungsanalyse für die Stadtkasse durchzuführen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu erhöhen.
- Zusätzliche Schulungen zur Deeskalation bei Konflikten mit aggressiven Bürgern sollen angeboten werden.
- Zur Verbesserung des Forderungsmanagements wird die Implementierung eines internen Kontrollsystems empfohlen.
- Das RPA regt an, dass eine Lösung zur vollständigen Prüfbarkeit elektronischer Akten etabliert wird, um langfristige Transparenz und Konsistenz zu gewährleisten.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung stimmt den Empfehlungen des Prüfers größtenteils zu und führt bereits erste Maßnahmen durch:
- Der enge Austausch zwischen den relevanten Fachdiensten wurde wiederaufgenommen, um die Bearbeitung offener Forderungen zu verbessern. Die Buchungssystematik wurde angepasst, um Zahlungen übersichtlicher zu verwalten.
- Die Verwaltung folgt den Anregungen zur Gefährdungsanalyse und den Schulungen zur Deeskalation, um die Mitarbeitersicherheit zu erhöhen.
- Im Bereich der Benutzungsgebühren für Unterkünfte wird die Verwaltung eine KAG-konforme Gebührenkalkulation ermöglichen und entsprechende Verhandlungen mit dem Kreis Pinneberg anstreben.
- Für das Marktwesen wurden kalkulatorische Mieten auf Grundlage einer aktuellen Kalkulation angepasst.
- Die Einführung eines internen Kontrollsystems wird unterstützt, um die Transparenz und Effizienz der Prozesse zu erhöhen.
Bericht über den Jahresabschluss 2022 der Stadt Wedel und Stellungnahme der Verwaltung
Der Jahresabschluss 2022 weist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Planung auf. Statt eines prognostizierten Defizits von 1,83 Millionen Euro wurde ein Jahresüberschuss von 8,4 Millionen Euro erzielt. Diese positive Abweichung ist primär auf erhebliche Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer und zusätzliche Zuweisungen zurückzuführen, während die Aufwendungen weitgehend im Rahmen der Planung blieben.
Prüfergebnisse: Der Bericht bestätigt die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2022 und dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Wedel vermittelt. Das RPA weist jedoch auf strukturelle Herausforderungen hin und empfiehlt, sich auf unabwendbare Investitionen zu beschränken, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Empfehlungen des Prüfers:
- Die Wiederaufnahme eines geordneten Mahnverfahrens zur besseren Bearbeitung offener Forderungen wird erneut empfohlen.
- Eine Neuregelung der Zuständigkeiten in der Stadtkasse und Optimierungen bei der Kassensicherheit sowie der Prozessfestlegung für Hausverbote werden dringend angeraten.
- Eine Überprüfung und Anpassung der Pacht- und Mietkonditionen städtischer Immobilien wird vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass marktgerechte Preise angesetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt die Empfehlungen und erläutert bereits eingeleitete oder geplante Maßnahmen:
- Die Wiederaufnahme des Mahnverfahrens wurde in Angriff genommen; eine vollständige Zentralisierung ist jedoch aufgrund der Sachgebietsstruktur in der Stadtkasse derzeit nicht umsetzbar.
- Zur Optimierung der Kassensicherheit wurden bauliche Anpassungen und die Einführung einer softwaregestützten Alarmfunktion veranlasst. Zusätzlich werden Deeskalationstrainings für Mitarbeitende geprüft.
- Die Verwaltung stimmt der Notwendigkeit zu, Pachten und Mieten marktgerecht anzupassen, und wird entsprechende Prüfungen in Angriff nehmen.
- Zur korrekten Verbuchung von Einzahlungen wird ab 2023 das Kassenwirksamkeitsprinzip strenger angewandt, um Verzögerungen zu vermeiden.
Lagebericht der Stadtwerke Wedel GmbH für das Geschäftsjahr 2023
Die Stadtwerke Wedel GmbH betreibt die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze in Wedel und hat zusätzlich Konzessionen für Netzbetriebe in den umliegenden Gemeinden erworben. Neben der Energieversorgung engagiert sich das Unternehmen mit der Marke "WedelNet" auch im Bereich der Telekommunikation.
Wirtschaftliches Umfeld: Im Jahr 2023 war die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland geprägt von hoher Inflation und stagnierendem Wachstum. Trotz Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg und Energiepreisschwankungen zeigte sich die deutsche Wirtschaft widerstandsfähig, und die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stieg.
Ertragslage: Die Stadtwerke Wedel GmbH verzeichnete für 2023 einen Jahresüberschuss von 4,175 Millionen Euro, was das Planergebnis um 2,823 Millionen Euro übertraf. Besonders erfolgreich war der Bereich Gas-Vertrieb. Herausforderungen durch den Rückgang von Verbrauchsmengen und Preisanpassungen wurden durch operative Optimierungen und Preisanpassungen ausgeglichen.
Vermögenslage: Die Bilanzsumme stieg auf 102,665 Millionen Euro. Das Eigenkapital blieb stabil mit einer Eigenkapitalquote von 36,3 %, die Passivseite wuchs vor allem durch langfristige Kredite. Die Investitionen umfassten unter anderem den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur und Ladesäulen für E-Mobilität.
Regulatorische Herausforderungen: Der Netzbetrieb unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, die sich an den Klimazielen der Bundesregierung orientieren. Die Stadtwerke Wedel müssen diese Vorgaben einhalten und zugleich eine stabile Versorgungssicherheit gewährleisten.
Digitalisierung und Kundenbindung: Die Stadtwerke setzen auf Digitalisierung zur Effizienzsteigerung und Kundenbindung. Geplante digitale Angebote und der Einsatz künstlicher Intelligenz sollen die Servicequalität und langfristige Kundenbeziehungen verbessern.
Herausforderungen durch Preisdruck: Der starke Wettbewerb aufgrund sinkender Energiepreise führt zu einer erschwerten Kundenbindung. Die Stadtwerke planen, flexible Preismodelle anzubieten, um den Bedürfnissen preissensibler Kunden gerecht zu werden.
Aufsichtsrat und Prüfungsbericht: Der Aufsichtsrat erhielt während des Jahres regelmäßige Berichte zur Lage des Unternehmens. 2023 wurden Beschlüsse zur Flexibilität in der Beschaffung und Preisanpassungen in der Grundversorgung gefasst. Der Jahresabschluss und Lagebericht wurden geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Jahresabschluss zu und dankte der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden für ihren Einsatz.
Zukünftige Chancen: Die Stadtwerke Wedel sehen strategische Möglichkeiten im Ausbau der Fernwärmeversorgung, im Glasfaserausbau und in der Entwicklung neuer Angebote im Bereich erneuerbarer Energien. Diese Investitionen sollen die Position des Unternehmens als regionaler Infrastrukturdienstleister festigen.
Marktsatzung
Die neue Marktsatzung dient der Festlegung von Regelungen und Standgeldern für die Wochenmärkte in Wedel. Ziel ist es, den Marktbetrieb kostendeckend zu gestalten und die Standards für Hygiene, Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Die Satzung betrifft alle Marktbeschicker und soll klare Vorschriften zur Marktordnung und den Standgeldtarifen geben, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Wichtige Details der neuen Marktsatzung:
- Standgeldstruktur: Die Standgelder werden angepasst, um eine Kostendeckung für die Marktbewirtschaftung zu erreichen. Eine Staffelung nach Standgröße und Standort ist vorgesehen, sodass die Gebühren flexibel nach Art und Umfang des Angebots variieren.
- Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Für Lebensmittelstände werden besondere Hygieneanforderungen definiert, wie z. B. die Ausstattung mit Handwaschmöglichkeiten und gekühlter Lagerung von Waren. Sicherheitsvorgaben umfassen Feuerlöscher und Schutzvorkehrungen gegen Wetterbedingungen.
- Qualitätssicherung: Die Satzung legt fest, dass die angebotenen Waren den geltenden Lebensmittelvorschriften und Qualitätsstandards entsprechen müssen. Regelmäßige Kontrollen durch die Marktverwaltung sollen die Einhaltung sicherstellen.
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der neuen Marktsatzung, da sie zur finanziellen Stabilität des Marktbetriebs beiträgt und einheitliche Standards schafft.
V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung
Die Nachtragssatzung sieht eine Anpassung der Abwassergebühren für das kommende Jahr vor. Aufgrund gestiegener Kosten im Abwasserbereich und höherer Aufwendungen für die Instandhaltung und Modernisierung der Abwassersysteme müssen die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser angepasst werden, um eine finanzielle Deckung zu gewährleisten.
Gebührenanpassung im Detail:
- Schmutzwassergebühren: Der neue Tarif für Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung soll die Kostensteigerungen durch die Wartung und den Ausbau der Kanalisation abdecken und eine angemessene Rücklagenbildung ermöglichen.
- Niederschlagswassergebühren: Die Gebühren für Niederschlagswasser bleiben unverändert bei 0,57 Euro pro Quadratmeter. Die Stadtverwaltung begründet dies damit, dass die aktuellen Einnahmen im Bereich Niederschlagswasser ausreichend sind, um die Kosten zu decken.
Begründung für die Erhöhung: Die Anpassung ist erforderlich, da sich die Ausgaben für den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasseranlagen erhöht haben. Dies umfasst die regelmäßige Reinigung und Sanierung der Kanalisation sowie die Investitionen in neue Technologien zur Wasseraufbereitung. Die Gebührenanpassung stellt sicher, dass der Abwasserbetrieb langfristig finanziell abgesichert ist.
Antrag der WSI-Fraktion zur Umsetzung der Doppelraumnutzung
Die WSI-Fraktion fordert die zügige Umsetzung des Konzepts der „Doppelraumnutzung“ im Schulbereich. Dieses Konzept soll sowohl den Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein für die Ganztagsbeschulung ab 2026 entsprechen als auch zur Haushaltsentlastung beitragen. Trotz der wiederholten Erwähnung in Haushaltskonsolidierungsrunden wurde bisher seitens der Verwaltung keine konkrete Umsetzung dieses Ansatzes initiiert. Stattdessen fließen Mittel weiterhin in getrennte Raumkonzepte, wie z.B. das „Highlight“-Projekt.
Die WSI-Fraktion hält es daher für erforderlich, den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen eines Beraters zu folgen und das Doppelraumkonzept zügig zu verwirklichen, um Ressourcen effizienter zu nutzen und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen frühzeitig zu erfüllen.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Antrag durch CDU und WSI wie folgt geändert:
"Ab dem Schuljahr 2025/2026 erfolgt eine Doppelraumnutzung der Klassenräume durch die SKB."
Neben der WSI und CDU stimmt auch die FDP dafür.
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Sanierungsgebiet Stadthafen Wedel
Der Planungsausschuss behandelt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“. Diese Mittel sind für den zweiten Bauabschnitt der Ostpromenade vorgesehen, der im Frühjahr 2024 begonnen wurde und bis Herbst 2025 abgeschlossen werden soll.
Maßnahmen und Inhalte des Bauabschnitts
Der zweite Bauabschnitt der Ostpromenade umfasst folgende Bauvorhaben:
- Freianlagen an der Promenade
- Errichtung des Hafenmeisterhauses
- Errichtung eines WC-Gebäudes mit integriertem Kiosk
Die Ausschreibung für die Hochbauten (Hafenmeisterhaus und WC-Gebäude) wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte im Mai 2024, und die Arbeiten haben bereits begonnen.
Fördermittel und Finanzierung
Die Hochbauten werden nicht durch die Städtebauförderung finanziert, sondern mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der Aktivregion. Die Gesamtkosten der Hochbauten belaufen sich auf knapp 2 Millionen Euro, von denen etwa 800.000 Euro durch ELER-Mittel gefördert werden.
Ursprünglich war geplant, die Baukosten der Hochbauten aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung zwischenzufinanzieren. Jedoch wurde der Verwaltung bei Gesprächen mit dem Innenministerium und der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Sommer und Herbst 2024 mitgeteilt, dass dieser Weg nicht mehr zulässig sei. Der Bund und das Land fordern inzwischen freie Mittel vorzeitig zurück, anstatt wie früher bis zum Abschluss der Maßnahme zu warten.
Notwendigkeit der überplanmäßigen Mittel
Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen besteht die Möglichkeit, die benötigten Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem laufenden Haushalt 2024 bereitzustellen. Die Mittel können durch eine interne Umschichtung im investiven Bereich ohne Verzögerungen zur Verfügung gestellt werden.
Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wird auf dem Treuhandkonto ein spezielles Unterkonto eingerichtet, von dem ausschließlich die Rechnungen für das Hafenmeisterhaus und das WC-Gebäude beglichen werden. Die Bereitstellung dieser Mittel verhindert Verzögerungen bei der Baumaßnahme, die andernfalls den Abschluss der Maßnahme bis 2025 gefährden könnten.
Rückfluss von Fördergeldern
Die Fördergelder aus der ELER-Aktivregion werden je nach Baufortschritt direkt an die Stadt überwiesen. Insgesamt sollen 800.000 Euro im Jahr 2025 an die Stadt zurückfließen. Darüber hinaus werden Rückzahlungen aus dem Treuhandkonto der Städtebauförderung erfolgen, sodass die Stadt spätestens mit der Schlussabrechnung die vollständigen 2 Millionen Euro zurückerhält.
Finanzielle Risiken und Dringlichkeit
Die Bereitstellung der Mittel ist essenziell, um den vom Innenministerium festgelegten Termin für die Schlussabrechnung der Maßnahme in 2025 einzuhalten. Eine Verzögerung der Bereitstellung könnte finanzielle Risiken für die Stadt mit sich bringen und die Inanspruchnahme der Fördermittel gefährden.
Alternativen zur Finanzierung wurden geprüft, jedoch gibt es keine sinnvolle Alternative. Eine Verschiebung der Finanzierung auf den Haushalt 2025 würde den Baufortschritt erheblich verzögern und ein Risiko für die fristgerechte Fertigstellung darstellen.
Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss wird gebeten, die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Millionen Euro für das Treuhandvermögen zu beschließen. Diese Mittel sollen verwendet werden, um die laufenden Bauprojekte im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ planmäßig abzuschließen und die Fördermittel fristgerecht abzurufen.
Zusätzliche Mittel für das Außengelände der neuen AWO-Kindertagesstätte an der Rissener Straße
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, zusätzliche investive Mittel in Höhe von 96.000 € für die Errichtung des Außengeländes der neuen AWO-Kindertagesstätte (Kita) an der Rissener Straße bereitzustellen. Dieser Beschluss soll die geplanten und nun erhöhten Kosten für die Fertigstellung der Kita-Infrastruktur decken.
Hintergrund des Antrags
Die Stadt Wedel hat am 25.11.2021 beschlossen, den AWO-Ortsverein Wedel e.V. mit der Trägerschaft für die neue Kita an der Rissener Straße 99 + 101 zu beauftragen. Bereits im November 2022 wurde ein Zuschuss von insgesamt 405.700 € genehmigt, der 333.100 € für investive Maßnahmen und 72.600 € für Betriebskosten abdeckte. Ein Anteil von 68.500 € war für die Gestaltung des Außengeländes vorgesehen.
Erhöhte Kosten für das Außengelände
Der AWO-Ortsverein hat die Verwaltung kürzlich informiert, dass die ursprünglich veranschlagten 68.500 € für die Außengeländegestaltung nicht ausreichen. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen nun zusätzlich 96.000 €. Diese Erhöhung der Kosten wurde durch die Planung und die Prüfung des städtischen Fachdienstes Gebäudemanagement bestätigt, der die Kosten angesichts der besonderen Anforderungen an das Außengelände, das auf einer Dachfläche errichtet wird, als hoch, aber vertretbar einschätzt.
Finanzierung und Mittelbereitstellung
Der AWO-Ortsverein plant, 45.000 € aus nicht genutzten Mitteln seiner bestehenden Kitas zur Deckung der Kosten beizutragen. Die restlichen 51.000 € sollen aus dem städtischen Haushalt im Produkt „Kindertagesstätten“ finanziert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landesweiten SQKM-Mittel keine speziellen Erstausstattungen für Kitas abdecken, weshalb die Stadt die Mittel eigenständig aufbringen muss.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der städtische Fachdienst Gebäudemanagement hält die Kosten für akzeptabel, da die besonderen Bauanforderungen auf der Dachfläche eine komplexe und kostenintensive Gestaltung notwendig machen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 96.000 €, um die zügige Fertigstellung des Außengeländes sicherzustellen und die Funktionsfähigkeit der Kita vollständig zu gewährleisten.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen
Als alternative Möglichkeit wird vorgeschlagen, die Mittel nicht bereitzustellen. In diesem Fall könnte das Außengelände nicht gebaut werden, was den Betrieb und die Attraktivität der neuen Kita stark einschränken würde und möglicherweise die Kapazitäten für die Kinderbetreuung beeinträchtigt.
Finanzielle Auswirkungen
Die zusätzliche Finanzierung hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da die Mittel teilweise neu aufgenommen werden müssen.
- Die Mittel sind nicht vollständig im aktuellen Haushalt veranschlagt; 51.000 € müssen durch städtische Mittel ergänzt werden.
Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für Kindertagesstätten
Der Rat der Stadt Wedel soll eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro für das Haushaltsprodukt 3650010 (Tageseinrichtungen für Kinder) beschließen. Die Deckung erfolgt zulasten des Produktes 6110010 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen).
Ziel des Beschlusses: Die Mittel werden benötigt, um gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen im Bereich der Refinanzierung und Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten bis zum Jahresende zu erfüllen. Aufgrund pauschaler Kürzungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 fehlen derzeit 500.000 Euro, die aus dem Bereich allgemeine Zuweisungen und Umlagen gedeckt werden können.
Begründung: Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Mittelbereitstellung, da ohne diese die Stadt Wedel ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht einhalten kann.
Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung der Mittel führt zu einer Verschlechterung des Ergebnisses für das Produkt 3650010 von -9.358.400 Euro auf -9.858.400 Euro. Die SQKM-Fördermittel zur Finanzierung der Kindertagesstätten in Höhe von etwa 13,2 Mio. Euro werden durch diesen Beschluss jedoch nicht beeinflusst.
Beteiligungen der Stadt Wedel
Die Stadt Wedel ist an mehreren Unternehmen beteiligt, die zur Erfüllung strategischer, wirtschaftlicher und infrastruktureller Ziele beitragen. Eine Übersicht der Beteiligungen und deren aktuelle Lage:
- Stadtwerke Wedel GmbH - Anteil: 100 %
Lage: Zuständig für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme sowie den Betrieb eines Kombibades. Die Stadtwerke verzeichneten einen Jahresüberschuss und eine gesteigerte Liquidität, bedingt durch eine höhere Eigenkapitalquote und stabile Umsätze im Energie- und Wasserbereich. - Kombibad Wedel GmbH - Anteil: 100 %
Lage: Das Kombibad zeigt stabile Geschäftsergebnisse trotz steigender Personal- und Energiekosten. Durch Umsatzsteigerungen konnte der Betrieb das geplante Defizit verringern, sodass die Zuschüsse zur Verlustübernahme unter dem Planwert lagen. - Stadtwerke Wedel Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen-GmbH - Anteil: 100 %
Lage: Diese Gesellschaft betreibt die Straßenbeleuchtung in Wedel und erwirtschaftete einen Jahresüberschuss, vor allem durch Anpassungen der Beleuchtungsentgelte. Die Eigenkapitalquote konnte durch den Gewinn ebenfalls gesteigert werden. - Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH - Anteil: 100 %
Lage: Diese Beteiligungsgesellschaft hält Anteile an erneuerbaren Energieprojekten, darunter die Trianel Erneuerbare Energien GmbH und Trianel GmbH. Sie erzielte höhere Beteiligungserträge als geplant, was zu einer soliden Eigenkapitalrendite führte. - Stadtentwässerung Wedel - Anteil: 100 %
Lage: Zuständig für die Abwasserentsorgung in Wedel, zeigt die Stadtentwässerung stabile wirtschaftliche Verhältnisse und eine positive Liquiditätsentwicklung durch Gebühreneinnahmen, die den Betrieb sichern. - Abwasser-Zweckverband Südholstein - Anteil: Nicht spezifiziert
Lage: Dieser Verband übernimmt regionale Abwasseraufgaben und zeigt stabile Ergebnisse. Die wirtschaftliche Situation ist durch die Mitgliedsbeiträge gesichert. - Lühe-Schulau-Fähre GmbH - Anteil: 50 %
Lage: Diese Fährgesellschaft, die die Elbüberquerung zwischen Lühe und Schulau anbietet, ist für die Infrastruktur der Region wichtig. Sie ist jedoch auf Zuschüsse angewiesen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. - WEP Kommunalholding GmbH - Anteil: 3,45 %
Lage: Dient der Förderung der regionalen Entwicklung und wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die wirtschaftliche Lage ist stabil, die Ertragslage gesichert durch die kommunalen Beiträge. - Stadtsparkasse Wedel - Anteil: Nicht spezifiziert
Lage: Die Stadtsparkasse bietet Bankdienstleistungen für Bürger und Unternehmen in Wedel. Sie weist eine stabile Ertragslage auf und unterstützt die Stadt mit Gewinnausschüttungen. - Fünf-Städte-Verein e.V. - Anteil: Nicht spezifiziert
Lage: Dieser Verein fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen benachbarten Städten. Die finanzielle Lage ist stabil und wird durch Mitgliedsbeiträge gedeckt. - BgA BusinessPark Elbufer - Anteil: 100 % (Betrieb gewerblicher Art)
Lage: Der BusinessPark bietet Gewerbeflächen und Dienstleistungen für Unternehmen. Die Erträge sind stabil, tragen aber begrenzt zum Gesamtergebnis bei. - BgA wedel.de - Anteil: 100 % (Betrieb gewerblicher Art)
Lage: Diese Beteiligung unterstützt die städtische Website und digitale Dienstleistungen, um den Informationsfluss für Bürger zu gewährleisten. - BgA Wohnmobilstellplatz - Anteil: 100 % (Betrieb gewerblicher Art)
Lage: Der Wohnmobilstellplatz dient Touristen und Besuchern und bietet eine zusätzliche Einnahmequelle für die Stadt. - BgA Parkplätze - Anteil: 100 % (Betrieb gewerblicher Art)
Lage: Zuständig für das Parkraummanagement in Wedel, sorgt dieser Betrieb gewerblicher Art für Einnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung.
Diese Beteiligungen leisten wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung Wedels. Während einige Gesellschaften profitabel sind, bleiben andere wie die Fähre auf Zuschüsse angewiesen, um den Betrieb sicherzustellen.
Prüfplanung der Stabsstelle Prüfdienste für das Jahr 2025
Die Stabsstelle Prüfdienste hat gemäß § 13 der Geschäftsanweisung ihre Prüfplanung für das Jahr 2025 erstellt. Diese Planung stellt sicher, dass wesentliche städtische Finanzprozesse und verwaltungsinterne Abläufe regelmäßig geprüft werden, um Transparenz und Prozessqualität zu fördern. Die wichtigsten Schwerpunkte der Prüfungen sind:
- Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Wedel gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1 GO, um die finanzielle Darstellung und Vollständigkeit zu gewährleisten.
- Prüfung des Gesamtabschlusses 2024, um die konsolidierte Darstellung aller relevanten städtischen Finanzergebnisse zu sichern.
- Risikobasierte Prüfungen durch die Stabsstelle, die nach festgestellten Risiken priorisiert werden.
- Regelmäßige Prüfungen nach § 116 Abs. 1 Nr. 2-4 GO, die unter anderem Kassen, Zahlstellen, Handvorschüsse und die VISA-Kontrolle umfassen.
- Begleitende Prüfungen im Bereich Vergaben und Baumaßnahmen, um eine rechtmäßige und effiziente Auftragsvergabe sicherzustellen.
- Sonderprüfungen, die durch den Bürgermeister, den Haupt- und Finanzausschuss oder den Stadtrat angeordnet werden können.
Diese geplanten Prüfungen sollen sowohl die finanzielle Integrität als auch die Einhaltung der verwaltungsinternen Richtlinien fördern und werden über das gesamte Jahr verteilt durchgeführt.
Nicht-Öffentlicher Teil
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- Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung S-H sowie § 46 Abs. 8 S.2 Gemeindeordnung S-H auszuschließen, da berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern.
- Kindertagesstätten in Wedel; Refinanzierung einer Miete
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist betroffen.
- Kindertagesstätten in Wedel; 1. Nachtrag der Finanzierungsvereinbarung mit der Kath. Pfarrei „Heiliger Martin“
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Begründung der Nichtöffentlichkeit:
In der Vorlage werden Vertragsinhalte behandelt, die vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
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Kindertagesstätten in Wedel; Finanzierungsvereinbarung Kita „Lütt Hütt“
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Begründung der Nichtöffentlichkeit:
In der Vorlage werden Vertragsinhalte behandelt, die vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
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