Auswahlverfahren Erste Stadträtin/Erster Stadtrat und Leitung des Fachbereichs Innerer Service
Hauptthemen:
- Ausschreibung der Position: Die Stelle der Ersten Stadträtin/Ersten Stadtrats und der Leitung des Fachbereichs Innerer Service wurde vom Fachdienst Personal in Abstimmung mit politischen Vertretern und der stellvertretenden Bürgermeisterin ausgeschrieben. Sowohl interne als auch externe Bewerbungen wurden berücksichtigt.
- Bewerbungsverfahren: Die Ausschreibung berücksichtigte die Anforderungen der Gemeindeordnung bezüglich Eignung, Befähigung und Sachkunde. Insgesamt gingen 22 Bewerbungen ein.
- Potentialanalyse: Am 09. und 10. Oktober 2024 wurde eine Potentialanalyse durchgeführt, um die geeignetsten Kandidaten zu ermitteln. Diese wurde von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. (DGP) geleitet, die auf wissenschaftlich fundierte Testverfahren spezialisiert ist.
Kernaussagen:
- Vorauswahl: Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen wurden 5 Bewerberinnen für die Potentialanalyse ausgewählt. Diese basierte auf Kriterien wie Führungserfahrung und Erfahrung im öffentlichen Dienst.
- Durchführung der Analyse: Die Analyse umfasste Aufgaben wie Selbstpräsentation, eine Präsentation zum Thema „New Leadership in Wedel“, sowie Rollenspiele zu Mitarbeiter- und Konfliktgesprächen. Die Aufgaben bewerteten Kompetenzen wie Entscheidungsfähigkeit, Empathie und Kommunikationsstärke.
- Ergebnis: Eine Bewerberin stach mit 4,9 von 5 Punkten hervor, was der Note „sehr gut“ entspricht. Die Auswahlkommission entschied sich einstimmig für diese Bewerberin.
Interfraktioneller Antrag:
Hauptthemen:
- Vorschlag zur Wahl: Der Antrag schlägt vor, Frau Claudia Friederich zur Ersten Stadträtin zu wählen. Diese soll nach dem von der Verwaltungsleitung im
Sommer 2024 vorgeschlagenen und von der Politik mit einstimmigem Beschluss vom 11.07.2024 genehmigten Verwaltungsgliederung zugleich die Fachbereichsleitung Innerer Service übertragen werden. - Die Stelle wurde bereits im Dezember 2023 vom Rat beschlossen und soll nun mit Frau Friederich besetzt werden.
Kernaussagen:
- Verfahren: Das Auswahlverfahren wurde von der DGP entwickelt und umfasste mehrere Schritte, darunter eine Selbstpräsentation und Rollenspiele. Frau Friederich überzeugte die Kommission durch ihre herausragende Leistung.
- Antragstellung: Der Antrag wird von Vertretern aller Fraktionen unterstützt (CDU, Bündnis90/Grüne, SPD, WSI, FDP und Die Linke).
Haushaltskonsolidierung – Maßnahme Nr. A 6 (Einforderung eines Nachlasses auf die Kosten der Wärmeerzeugung)
Hauptthemen:
- Forderung eines Nachlasses auf die Wärmeerzeugungskosten von den Stadtwerken Wedel.
- Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt.
Kernaussagen:
- Die Maßnahme soll die Aufwendungen für Wärme in städtischen Gebäuden senken und die finanzielle Handlungsfähigkeit verbessern.
- Der Nachlass könnte bis zu 125.000 Euro jährlich einsparen.
- Die Stadtwerke Wedel versorgen zahlreiche Gas- und Wärmezählpunkte in der Stadt, wobei die Wärmelieferung über eine Preisgleitformel berechnet wird.
- Bisherige Einsparungen gegenüber Marktpreisen beliefen sich 2022 auf 386.000 Euro. Für 2023 sind noch keine verlässlichen Vergleichswerte verfügbar.
- Ein Großkundenvertrag für Gaslieferungen könnte zusätzliche Einsparungen von 1.000 Euro pro Jahr bringen.
- Der Wärme- und Kälteplan der Stadt wurde bereits beschlossen, und ein Transformationsplan könnte Effizienzgewinne bringen.
Entscheidung
Der Rat beschließt, gegenüber den Stadtwerken Wedel einen Nachlass auf die Kosten der Wärmeerzeugung einzufordern.
Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung "Teilbereich Ost"
Hauptthemen:
- Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“.
- 1. Änderung „Teilbereich Ost“ durch Erweiterung des Geltungsbereiches.
- Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan.
- Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Kernaussagen:
- Die zu überplanende Baulandfläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27 b „Hogschlag“ als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
- Die Fläche stellte ursprünglich einen Teil der bis Anfang der 2000er Jahre favorisierten Südumfahrungstrasse der Wedeler Altstadt dar, diese Planung wurde jedoch aufgegeben.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ vom 22.12.2022 (BV/2022/095) wird durch die Erweiterung des Geltungsbereiches mit Straßenverkehrsfläche ergänzt.
- Die Haupterschließung des Baugebietes von der Holmer Straße bedarf einer Umplanung des jetzigen Straßenraumes (Linksabbieger).
- Kosten des Planverfahrens wurden vom Investor übernommen; ein städtebaulicher Vertrag regelt die Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau und die Kosten für Infrastruktur.
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden werden durchgeführt.
Entscheidung:
Der Rat beschließt die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, den Entwurf des Bebauungsplans, die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden.
Kindertagesstätten in Wedel; Kindergarten der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau, zusätzliche Stelle mit einer Arbeitszeit von 32 Wochenstunden
Hauptthemen:
- Verlängerung der Genehmigung für eine heilpädagogische Stelle in einem Kindergarten.
- Finanzierung und Auswirkungen auf die Bildungsarbeit.
Kernaussagen:
- Der Rat genehmigte 2023 die Einrichtung einer heilpädagogischen Stelle für den Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau, befristet bis Ende 2024. Die Verlängerung bis Ende 2025 wird nun beantragt.
- Hoher Migrationsanteil (98%) in der Einrichtung erfordert intensive sprachliche und pädagogische Förderung. Die Stelle wirkt sich positiv auf die Sprachentwicklung und Sozialisation der Kinder sowie auf die Elternarbeit aus.
- Aufgrund finanzieller Lage wird empfohlen, den Antrag abzulehnen, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die vollständig von der Stadt Wedel finanziert werden müsste.
- Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt die Verlängerung der Stelle trotz der Verwaltungsempfehlung.
- Die Kosten für die Verlängerung der Stelle bis Ende 2025 betragen ca. 52.500 Euro.
Entscheidung
Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Genehmigung zu erteilen, die eingerichtete heilpäd. Stelle (32 Wochenstunden) im Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau bis zum 31.12.2025 zu verlängern.
Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel
Hauptthemen:
- Bestätigung der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung.
- Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel gemäß dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Kernaussagen:
- Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel am 17. September 2024 wurde Brandmeister Sebastian Meisel für sechs Jahre zur 2. Stellvertretung der Wehrführung gewählt.
- Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein muss die Wahl der Wehrführung und ihrer Stellvertretungen vom Träger der Feuerwehr, also der Stadt Wedel, genehmigt werden.
- Die Verwaltung empfiehlt, der Wahl zuzustimmen, um die gesetzlich erforderliche Struktur der Feuerwehr sicherzustellen.
- Der Beschluss hat keine neuen finanziellen Auswirkungen, da die Entschädigungen gemäß der bestehenden Satzung unabhängig von der Person, die gewählt wird, festgelegt sind.
Entscheidung:
Der Rat der Stadt Wedel stimmt der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zu.
Im nichtöffentlichen Teil geht es u.a. darum:
- Grundstücksangelegenheiten - Soziale Härtefallanträge auslaufende Erbbaurechte
- Weiterbetrieb Kombibad