Zusammenfassung der Ratssitzung
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Datum: 19. Dezember 2024
Ort: Rathaus Wedel
In der Sitzung sollte ursprünglich über den Haushalt 2025 diskutiert und entschieden werden. Diese Diskussion und der Beschluss wurden jedoch in den Januar 2025 verschoben, um den Hinweisen aus Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Kommunalaufsicht Rechnung zu tragen.
Bis zur nächsten Ratssitzung soll ein Haushaltsbegleitbeschluss zusammen mit dem Haushalt verabschiedet werden. Dieser ist erforderlich, um eine Genehmigung des Haushaltes 2025 zu ermöglichen.
Die Kommunalaufsicht hat klargestellt, dass die Genehmigung des Haushalts 2025 nur dann möglich ist, wenn die Stadt Wedel konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschließt und umsetzt. Ziel ist es, spätestens bis 2028 Jahresüberschüsse zu erzielen. Der Haushaltsbeschluss 2025 muss einen Begleitbeschluss enthalten, der erste Konsolidierungsmaßnahmen integriert. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen weiterer Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
Diese Entscheidung hat wesentlichen Einfluss auf die weitere Finanzplanung der Stadt Wedel, damit Verwaltung und Politik Zeit haben, den Haushaltsentwurf entsprechend der Vorgaben zu ändern.
TOP 1.1: Beantwortung einer Einwohnerfrage zur Bebauungsplanänderung „Hogschlag“
Hintergrund:
Die Frage eines Anwohners bezog sich auf die vertragliche Situation bei der Bebauungsplanänderung „Hogschlag“ und die Möglichkeiten der Einsichtnahme in diese Verträge. Es wurde um eine Liste der bestehenden oder geplanten Verträge sowie Informationen zu Einsichtsrechten gebeten.
Details zur Antwort der Verwaltung:
- Es handelt sich nicht um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren. Daher werden Städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB mit den Eigentümern abgeschlossen.
- Geplante Inhalte der Verträge:
- Infrastrukturabgabe
- Äußere und innere Erschließung
- Errichtung von Wohnungen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung, inkl. Benennungsrechte der Stadt Wedel
- Einsichtsrechte:
- Mitglieder der Gemeindevertretung und Ausschüsse haben ein Kontrollrecht nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
- Natürliche oder juristische Personen können gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes (IZG-SH) Zugang zu Informationen beantragen, sofern keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung stellt klar, dass Einsichtnahme in Verträge nur im Rahmen geltender Datenschutz- und Informationsgesetze möglich ist.
Tagesordnungspunkt 1.2: Aktuelle Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
1. Thema: Bebauungsplanänderung „Hogschlag“
Einwohnervertreter Roland Schneider äußerte Unzufriedenheit über die Antwort der Verwaltung zu Verträgen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Hogschlag“. Seine Kritik beinhaltete:
- Die Antwort sei unverständlich und enthalte zu viele Allgemeinplätze.
- Er forderte eine Auflistung aller bestehenden oder geplanten Verträge, einschließlich deren Inhalte und der Anzahl beteiligter Parteien.
- Zudem wurde um Klarstellung der Regelungen zur Einsichtnahme gebeten, auch für Bürger.
2. Thema: Konzept der Kitas
Frau Renate Palm richtete sich an den Rat mit einer Frage zur Inklusion in Kitas:
- Die neue AWO-Kita erhielt am 2. Januar 2025 die Betriebserlaubnis.
- Sie kritisierte, dass mit dem neuen KitaG Inklusion nicht mehr als Thema vorgesehen sei.
- Der Wunsch der Kitas sei nicht finanzielle, sondern ideelle Unterstützung seitens der Politik.
Reaktionen:
- Der Rat wurde informiert, dass das Thema bereits in nichtöffentlicher Sitzung des BKS behandelt wurde.
- Es wurde vereinbart, Anfang 2025 Gespräche aufzunehmen, um weitere Schritte zu definieren.
3. Thema: Erhalt der Kita Fährenkamp
Patrick Lempke thematisierte die Zukunft der Kita Fährenkamp nach dem 31. März 2025. Schwerpunkte:
- Bauliche Mängel seien bekannt, Maßnahmen jedoch teils unklar.
- Fragen zur finanziellen Absicherung, konkreten Maßnahmenplänen und alternativen Betreuungsmöglichkeiten wurden gestellt.
- Laut Vermieter seien Maßnahmen eingeleitet oder abgeschlossen, darunter die Bestellung von Feuerschutztüren und die Installation von Brandmeldeanlagen.
TOP 4: Ernennung und Vereidigung der Ersten Stadträtin
Die neue Erste Stadträtin wird im Rahmen einer offiziellen Zeremonie in ihr Amt eingeführt und vereidigt. Diese Ernennung markiert einen wichtigen Schritt in der Besetzung der Führungspositionen der Stadt Wedel.
TOP 5: Umwidmung eines Teils einer VE Schloßkamp/Roggenhof für den Erwerb einer Müllpritsche für den Bauhof
Hintergrund:
Die Müllpritsche ist ein zentrales Fahrzeug für die Aufgaben der Straßenreinigung in der Stadt Wedel. Diese umfassen das regelmäßige Entleeren von Mülleimern, das Einsammeln von Müllsäcken und das Beseitigen von wild entsorgtem Sperrmüll. Die ursprünglich für die Grundinstandsetzung von Roggenhof/Schloßkamp bereitgestellten Mittel werden teilweise nicht benötigt und können daher für den Kauf der Müllpritsche umgewidmet werden.
Details:
- Der Kaufpreis für das Fahrzeug beträgt 70.830,59 € inklusive Umsatzsteuer.
- Das Fahrzeug wird voraussichtlich bis zum 01.08.2025 geliefert.
- Die Beschaffung des Fahrzeugs ist notwendig, um die ordnungsgemäße Straßenreinigung und Müllentsorgung aufrechtzuerhalten. Ein Ausfall des Fahrzeugs würde zu erheblichen Einschränkungen und langfristig zu einer Vermüllung des Stadtgebiets führen.
- Die Finanzierung erfolgt durch die Umwidmung von 71.000 € aus der ursprünglichen Verpflichtungsermächtigung, die für die Grundinstandsetzung von Roggenhof/Schloßkamp vorgesehen war.
- Alternativen: Ohne die Umwidmung könnte der bereits erteilte Auftrag nicht erfüllt werden, was zu Schadensersatzansprüchen durch den Anbieter führen würde.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die Umwidmung der Mittel, da das Fahrzeug für die Umsetzung des Bauhofkonzepts und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit unverzichtbar ist.
Politische Diskussion
- Herr Fresch bringt den Beschlussvorschlag ein, der zuvor im UBF einstimmig empfohlen wurde.
- Frau Paradies äußert den Wunsch, dass solche Beschlüsse in Zukunft vor dem Kauf der Fahrzeuge gefasst werden.
- Die stellvertretende Bürgermeisterin sichert zu, dies in zukünftigen Prozessen zu berücksichtigen.
- Herr Matthiessen ergänzt, dass die Anschaffung bereits im Haushaltsplan 2024 enthalten war, aber aufgrund der Haushaltssperre alternative Finanzierungsmittel erforderlich wurden.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Umwidmung der Verpflichtungsermächtigung Grundinstandsetzung Roggenhof/Schloßkamp (5410010100785200) zugunsten des Bauhofs – Neukauf einer Müllpritsche (5730010100783100).
Abstimmungsergebnis:
- 34 Ja-Stimmen
- 0 Nein-Stimmen
- 1 Enthaltung (WSI)
TOP 6: 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Hintergrund:
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird der Steuersatz von 18 % auf 20 % erhöht, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gleichzeitig wird ein fehlerhafter Verweis in der Satzung korrigiert, um die Rechtsgrundlage zu verbessern.
Details:
- Steuersatzerhöhung: Der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % der Bemessungsgrundlage angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Konsolidierungsstrategie der Stadt.
- Korrektur der Satzung: Der fehlerhafte Verweis in § 2 wird angepasst. Statt § 14 wird nun korrekt auf § 11 verwiesen, der die Melde- und Anzeigepflichten regelt.
- Finanzielle Auswirkungen: Die Erhöhung des Steuersatzes führt zu höheren Einnahmen, die zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Nachtragssatzung, da sie sowohl eine Korrektur der bestehenden Satzung als auch eine Anpassung des Steuersatzes im Sinne der Haushaltskonsolidierung ermöglicht.
Politische Diskussion
- Einbringung der Vorlage: Herr Grüßner bringt die Beschlussvorlage ein, die zuvor im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) einstimmig empfohlen wurde.
- Umsetzung von Beschlüssen: Frau Süß weist darauf hin, dass die Satzung bereits im September 2023 beschlossen wurde, jedoch aus personellen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Sie bittet die Verwaltung, in Zukunft Beschlüsse zeitnah umzusetzen.
- Fragen zur Steuerregelung: Herr Rüdiger fragt, ob es für diese Steuer einen gesetzlich festgelegten Höchstsatz gibt. Herr Baehr erklärt, dass es keinen Höchstsatz gibt, dieser aber angemessen und bezahlbar sein müsse. Die 20 % befinden sich im oberen Drittel der üblichen Sätze.
- Wunsch nach höherem Steuersatz: Herr Eichberger äußert, dass er sich eine Erhöhung auf 25 % gewünscht hätte. Er kritisiert zudem das Fehlen konkreter Angaben zu den finanziellen Auswirkungen in der Vorlage.
- Begründung der fehlenden Finanzangaben: Herr Baehr erklärt, dass die finanziellen Auswirkungen bewusst offengelassen wurden, da die Stadt dem Steuergeheimnis unterliege und es in Wedel nur wenige Spielhallen gebe.
- Illegales Glücksspiel: Herr Jan Lüchau erinnert an eine noch unbeantwortete Anfrage der CDU zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und kündigt an, diese erneut an die Verwaltung zu senden.
Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) vom 01.01.2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig (in Abwesenheit von Frau Römer).
TOP 7: Hebesatzsatzung
Hintergrund:
Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt, sind die Kommunen verpflichtet, neue Hebesätze zu beschließen. Ziel der Reform ist eine aufkommensneutrale Anpassung der Grundsteuererträge. Die neuen Hebesätze basieren auf den Berechnungen des Finanzministeriums Schleswig-Holstein und gewährleisten eine rechtskonforme Umsetzung der Reform.
Details:
- Neue Hebesätze:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): Erhöhung von 380 % auf 494 %.
- Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): Anpassung von 540 % auf 519 %.
- Gewerbesteuer: Der Hebesatz bleibt unverändert bei 420 %.
- Notwendigkeit der Satzung: Aufgrund der Grundsteuerreform erlöschen die bisherigen Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamts am 31.12.2024. Eine neue Satzung ist erforderlich, um rechtswirksame Steuerbescheide auf Grundlage der neuen Messbeträge ausstellen zu können.
- Aufkommensneutralität: Die neuen Hebesätze wurden so berechnet, dass sie die Einnahmen der Stadt Wedel aus der Grundsteuer nicht erhöhen, sondern auf dem bisherigen Niveau halten.
- Finanzielle und organisatorische Auswirkungen: Ohne eine rechtswirksame Satzung könnten Steuerbescheide nicht ausgestellt und Zahlungseingänge nicht angenommen werden, was die Liquidität der Stadt beeinträchtigen würde.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Hebesatzsatzung, um die Anforderungen der Grundsteuerreform zu erfüllen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Wedel zu sichern.
Politische Diskussion
Herr Grüßner bringt die Vorlage ein und bittet um Zustimmung. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hatte die Hebesatzsatzung einstimmig empfohlen.
Frau Blasius stellt eine Frage zur Bodenrichtwerterhebung, die von Herrn Scholz direkt beantwortet wird.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Satzung der Stadt Wedel über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.
Weitere Informationen:
Mehr Details zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen auf Wedel finden Sie hier.
Der TOP 8 Kündigung der Kita-Verträge wurde von der Tagesordnung genommen. Das Thema soll im Rahmen der Haushaltsberatungen und Konsolidierung diskutiert werden.
TOP 8.1: Bericht der Verwaltung
Herr Eichberger erinnert daran, dass Herr Baehr Informationen zum Gründerzentrum liefern wollte. Herr Baehr berichtet, dass ein bauliches Konzept und ein Businessplan vorliegen. Die Wirtschafts- und Fördergesellschaft des Kreises Pinneberg sei involviert. Das Projekt ruhe derzeit aufgrund personeller Veränderungen, aber die neue Geschäftsführerin werde eingearbeitet. Er bittet um etwas Geduld und sagt neue Informationen für Anfang 2025 zu.
TOP 8.2: Öffentliche Anfragen
-
Die Beiräte haben angeregt, auch die Unterlagen zum Haushalt zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Herr Scholz antwortet, das Papier befinde sich in der internen Abstimmung. Nach der Freigabe für die bürgerlichen Mitglieder werden es auch die Beiräte erhalten.
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Herr Jan Lüchau fragt, wie fortgeschritten das Thema „Carsharing“ ist, und bittet um eine schriftliche Antwort an den Rat.
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Herr Bödding möchte wissen, ob die Beiräte die Unterlagen aus dem Lenkungsausschuss erst nach der Veröffentlichung erhalten. Der Vorsitzende erklärt, dass die Beiräte die Unterlagen dann bekommen, wenn auch die bürgerlichen Mitglieder diese zur Verfügung gestellt bekommen.
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Herr Eichberger möchte die Parteien zu einem Gespräch über die Erhöhung der Wohnungsklausel einladen.
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Herr Bödding erkundigt sich nach dem weiteren Prozedere zum geschlossenen Bolzplatz an der Pestalozzi-Schule und bittet die Verwaltung um eine schriftliche Antwort. Die Verwaltung wird das Thema mit dem Gebäudemanagement klären.
Nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte
TOP 11: Grundstücksangelegenheit im Bereich Voßhagen
Begründung für die Nichtöffentlichkeit:
Details der Verkaufsverhandlungen und persönliche Daten der Käufer erfordern Vertraulichkeit.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten, städtischen Grundstückes im Voßhagen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
TOP 12: Vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer Wohnunterkunft
Begründung für die Nichtöffentlichkeit:
Die Beschlussvorlage enthält den Namen des Vermieters und Vertragsinhalte. Aufgrund berechtigter Interessen Einzelner ist die Öffentlichkeit auszuschließen.
Beschluss:
Der Rat stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages über die Nutzung einer Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen in der Rissener Straße 94 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig