Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle
Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 27. März 2025, 18:30 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal
TOP 1.1.2: Bauhofkosten für Veranstaltungen der Jahre 2023 und 2024
Dem Rat der Stadt Wedel wurden im Rahmen der Ratssitzung am 27. März 2025 die Gesamtkosten vorgestellt, welche in den Jahren 2023 und 2024 durch den städtischen Bauhof für verschiedene Veranstaltungen angefallen sind. Aufgrund einer vakanten Stelle in der Stadtverwaltung wurden die Zahlen beider Jahre gesammelt erst im Jahr 2025 präsentiert.
Übersicht der Arbeiten des Bauhofs:
Die aufgeführten Bauhofkosten umfassen hauptsächlich Personalkosten sowie Einsatzkosten für KFZ und Maschinen (z. B. Doppellader, Pritschenwagen, Radlader, Kehrmaschine, Müllpresse). Im Einzelnen entstanden die Personalkosten durch folgende Tätigkeiten:
- Plakatierungen im gesamten Stadtgebiet
- Auf- und Abhängen von Veranstaltungsbannern an Ein- und Ausfahrten der Stadt
- Transportarbeiten (u. a. Müllbehälter, Absperrbaken)
- Reinigungen vor, während und nach Veranstaltungen
- Absperrmaßnahmen und Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen
- Verteilung von Sandsäcken zur Sicherung von Veranstaltungsaufbauten
- Rückschnitte im Bereich von Veranstaltungsflächen
Kostenübersicht im Detail:
Jahr 2023:
Veranstaltung/Arbeit | Gesamtkosten (€) | davon Personalkosten (€) |
---|---|---|
Hafenfest | 17.403 | 14.861 |
Weihnachtsmarkt | 6.400 | 5.620 |
Wochenmarkttour des Bürgermeisters | 779 | 702 |
Klimathon | 437 | 378 |
Städtepartnerschaft Caudry (Plakatierung) | 359 | 324 |
Mittelaltermarkt | 242 | 216 |
Interkulturelle Woche | 164 | 135 |
Ehrenamtsmesse | - | 162 |
Benefizkonzert | - | 162 |
Gesamtkosten 2023 | 25.784 | 22.560 |
Jahr 2024:
Veranstaltung/Arbeit | Gesamtkosten (€) | davon Personalkosten (€) |
---|---|---|
Hafenfest | 16.041 | 13.996 |
Weihnachtsmarkt | 5.797 | 5.160 |
Kulturnacht | 3.285 | 2.945 |
Mittelaltermarkt | 571 | 513 |
Wochenmarkttour des Bürgermeisters | 512 | 459 |
Sozialmarkt | 519 | - |
Sozialmarkt (zweiter Eintrag) | - | 513 |
Kinderschutzbund | - | 486 |
Interkulturelle Wochen | 314 | 297 |
Seniorenbeirat (Plakatierung) | 239 | 216 |
Gesamtkosten 2024 | 27.278 | 24.585 |
TOP 5.1: RPA-Bericht & Stellungnahme der Bürgermeisterin
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023
1. Überblick über die Prüfung
Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) geprüft. Die zentrale Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die finanzielle Lage der Stadt Wedel zu bewerten. Es wurden eine Beanstandung, sieben Empfehlungen und drei Hinweise ausgesprochen.
2. Zentrale Feststellungen des RPA
2.1 Beanstandung
Missachtung der Periodengerechtigkeit: Die Rechnungslegung der Jahre 2019–2022 war nicht einwandfrei. Fehlerhafte oder verspätete Buchungen führten zu einer Verzerrung der Jahresabschlüsse. Die Verwaltung hat zugesichert, dies zukünftig zu verbessern.
2.2 Empfehlungen
- Sicherheit in der Finanzbuchhaltung verbessern: Die Stadtkasse bleibt ein sicherheitskritischer Bereich. Trotz Alarmsoftware besteht weiterhin Handlungsbedarf.
- Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Fehlerhafte Buchungen belasten die Kassenprüfung. Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe müssen intern klarer definiert werden.
- Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung (Doppik): Schulungen für alle Fachdienstleitungen sind geplant.
- Optimierung der Haushaltsplanung: Eine frühzeitige Haushaltsbeschlussfassung wird angestrebt.
- Stärkung des Vier-Augen-Prinzips in der Finanzverwaltung: Die Finanzbuchhaltungsanweisungen werden überarbeitet, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
- Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Neue Verträge sollen mindestens 50 % der ortsüblichen Verzinsung einfordern.
- Umsetzung des §12 GemHVO (Haushaltsreife neuer Investitionen): Investitionen über 500.000 € müssen stärker wirtschaftlich geprüft werden.
2.3 Hinweise
- Beschränkung neuer Investitionen: Investitionen sollen auf das Unabweisbare begrenzt werden.
- Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung: Einsparungen sollen priorisiert und nicht nur Gebührenerhöhungen umgesetzt werden.
- Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Stadt muss die 20 %-Mindestquote für das Eigenkapital beachten.
Stellungnahme der Bürgermeisterin
1. Einleitung
Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023. Sie erkennt die Empfehlungen an, verweist jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.
2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA
- Sicherheitsmaßnahmen in der Finanzbuchhaltung: Alarmsoftware GISBO wurde installiert, bauliche Maßnahmen werden weiter geprüft.
- Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Das FührungsForum wird Zuständigkeiten klarstellen.
- Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung: Interne Fortbildungen sind geplant.
- Optimierung der Haushaltsplanung: Die Bürgermeisterin unterstützt eine frühere Haushaltsbeschlussfassung.
- Stärkung des Vier-Augen-Prinzips: Konsequenzen bei Fehlbuchungen werden klarer definiert.
- Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Die Verwaltung wird diese Empfehlung umsetzen.
- Umsetzung des §12 GemHVO: Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Investitionen ab 500.000 € werden verstärkt.
3. Reaktion auf die Hinweise des RPA
- Beschränkung neuer Investitionen: Die Investitionspriorisierung ist bereits eingeführt.
- Konsolidierung mit Fokus auf Einsparungen: Die Verwaltung prüft alternative Einsparpotenziale.
- Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird genau beobachtet.
TOP 5.2: Jahresabschluss 2023 - Feststellung des Ergebnisses
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Anlagen, des Lageberichts und des Prüfberichts der Stabsstelle Prüfdienste.
Der Jahresfehlbetrag von 10.561.379,20 € wird wie folgt behandelt:
- 10.224.253,32 € werden aus der Ergebnisrücklage entnommen.
- Der verbleibende Restbetrag von 337.125,88 € wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.
2. Hintergrund und rechtliche Grundlage
Nach § 91 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss die Stadt Wedel jährlich einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Bilanz
- Teilrechnungen
- Anhang
- Lagebericht
Nach Prüfung durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA) wird der Abschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung
Die Beschlussfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Laut § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss der Jahresfehlbetrag wie folgt behandelt werden:
- Zuerst wird die Ergebnisrücklage genutzt.
- Falls diese nicht ausreicht, wird der Restbetrag als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.
TOP 5.3: Gesamtabschluss 2023 - RPA-Bericht & Stellungnahme
Prüfbericht des RPA zum Gesamtabschluss 2023
1. Einführung
Die Stadt Wedel ist gesetzlich verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz und den Gesamtanhang.
2. Ergebnisse der Prüfung
Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Optimierung ausgesprochen.
3. Empfehlungen des RPA
- Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans.
- Verankerung des Vier-Augen-Prinzips.
- Ergänzung des Beteiligungsberichts.
- Entwicklung nicht-finanzieller Kennzahlen.
- Erweiterte Risikoanalyse für den Gesamtkonzern.
- Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
4. Hinweise des RPA
- Der Gesamtabschluss wurde 4 Tage zu spät eingereicht.
- Verzögerte Vorlage des SEW-Jahresabschlusses.
- Risikofaktoren rund um die Lühe-Schulau-Fähre.
- Notwendigkeit eines Internen Kontrollsystems (IKS).
5. Finanzielle Kernpunkte
- Gesamtbilanzsumme: 380.315.014,73 €
- Gesamtverschuldung: 170.496.474,02 €
- Eigenkapitalquote: 19,6 %
- Jahresfehlbetrag: -6.313.071,45 €
Stellungnahme der Bürgermeisterin
1. Einführung
Die Bürgermeisterin erkennt die Feststellungen des RPA an und betont laufende Maßnahmen zur Verbesserung.
2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA
- Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans zur Vermeidung von Verzögerungen.
- Vier-Augen-Prinzip wird in die Prozesslandkarte aufgenommen.
- Entwicklung zusätzlicher wirtschaftlicher Kennzahlen zur besseren Analyse.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung wird integriert, sobald gesetzlich vorgeschrieben.
3. Reaktion auf die Hinweise des RPA
- Fristüberschreitung von 4 Tagen soll zukünftig vermieden werden.
- Stadt wird an SEW-Abschlussgesprächen teilnehmen, um Verzögerungen zu reduzieren.
- Überwachung der Finanzsituation der Lühe-Schulau-Fähre wird intensiviert.
- Integration des Gesamtabschlusses in das Interne Kontrollsystem bleibt ein Ziel.
TOP 5.4: Gesamtabschluss 2023 - Feststellung des Gesamtergebnisses
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.
Der Beschluss umfasst zudem:
- Alle Anlagen und den Lagebericht
- Den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 durch die Stabsstelle Prüfdienste
2. Hintergrund und rechtliche Grundlage
Nach § 93 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) ist die Stadt Wedel verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen.
Dieser umfasst:
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtbilanz
- Gesamtanhang
- Gesamtlagebericht
Wesentliche Beteiligungen (z. B. Stadtwerke Wedel, Stadtentwässerung Wedel) werden berücksichtigt.
3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung
Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen.
Ein Beschluss über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Fehlbetrages erfolgt nicht, da dies nur beim Einzelabschluss erforderlich ist.
TOP 6: Finanzierung der Modernisierung der Badebucht
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht in den Haushalt 2025.
Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
2. Hintergrund und Zielsetzung
Die Kombibad Wedel GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH, betreibt die Badebucht.
Die geplante Modernisierung soll den weiteren Betrieb der Badebucht langfristig sicherstellen.
Da die Kombibad Wedel GmbH die notwendigen Investitionen nicht selbst finanzieren kann, wird vorgeschlagen, dass die Stadt Wedel die Darlehen aufnimmt und sie als Ausleihung an die Kombibad GmbH weitergibt.
Diese Finanzierungsstrategie ermöglicht einen Zinsvorteil von ca. 0,5 %-Punkten gegenüber einer eigenständigen Kreditaufnahme der Kombibad GmbH.
Das Darlehen wird über 30 Jahre mit 360 monatlichen Raten getilgt, was der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.
3. Finanzierungsmodell
- Die Stadt Wedel nimmt ein Darlehen auf, um die Modernisierung zu finanzieren.
- Die Mittel werden zu marktüblichen Konditionen an die Kombibad Wedel GmbH weitergegeben.
- Die Zinszahlungen sind für die Kombibad GmbH normale Betriebsausgaben, die über den Defizitausgleich der Stadt gedeckt werden.
4. Alternative Finanzierungsoptionen
- Falls die Kombibad Wedel GmbH das Darlehen selbst aufnehmen müsste:
- Sie würde deutlich höhere Zinsen zahlen.
- Die Stadt müsste eine Bürgschaft stellen, die laut Krediterlass maximal 80 % der Darlehenssumme absichern kann.
- Ob die Kombibad GmbH in diesem Fall das komplette Darlehen erhalten würde, ist unsicher.
5. Finanzielle Auswirkungen
Jahr | Geplante Investitionen (€) |
---|---|
2025 | 480.000 |
2026 | 8.874.500 |
2027 | 5.960.000 |
Gesamt | 15.314.500 |
6. Zeitplan der Sanierung
Phase | Zeitraum |
---|---|
Planung und Ausschreibung | 2025 |
Baubeginn | April 2026 |
Bauphase | 12 Monate |
Wiedereröffnung der Badebucht | März 2027 |
7. Entscheidungsprozess
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Finanzierung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
8. Fazit
- Die Modernisierung der Badebucht ist notwendig, um den Betrieb langfristig sicherzustellen.
- Die Stadt übernimmt die Finanzierung, um Zinsvorteile zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
- Das Darlehen wird über 30 Jahre getilgt, sodass die Investition nachhaltig finanziert wird.
- Eine alternative Finanzierung über die Kombibad GmbH wäre teurer und risikoreicher.
TOP 7: Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025, mit dem der Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH um den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert wurde.
2. Hintergrund und rechtliche Grundlage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern, darunter die Stadtwerke Wedel GmbH, den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Entflechtung wurde am 31.01.2025 durch eine Änderung des EnWG auf den 31.12.2026 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies am 14.02.2025.
3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist ermöglicht den Stadtwerken Wedel, eine langfristige Lösung für den Betrieb und die Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu entwickeln.
Ohne Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses wäre die Bürgermeisterin verpflichtet, die Satzungsänderung der wechselstrom und wechselgas GmbH voranzutreiben, was unnötige Notariats- und Handelsregisterkosten verursachen würde.
4. Alternativen und finanzielle Auswirkungen
Die Entscheidung verursacht keine Kosten. Falls der ursprüngliche Beschluss nicht aufgehoben wird, entstehen Verwaltungskosten für Notar und Handelsregister.
5. Fazit
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Aufhebung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Verlängerung der gesetzlichen Frist gibt den Stadtwerken Zeit, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, und spart unnötige Kosten.
TOP 8: 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.
Die Änderungen betreffen:
- Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 %
- Korrektur fehlerhafter Verweise
- Eindeutige Regelung zur Abgabe der Steueranmeldung
2. Hintergrund und Zielsetzung
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, den Steuersatz von 18 % auf 20 % zu erhöhen (Maßnahme A2 Nr. 45).
Eine 1. Nachtragssatzung wurde bereits am 19.12.2024 beschlossen, jedoch erst am 05.01.2025 veröffentlicht. Dies führte dazu, dass für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung bestand.
Um die Rechtmäßigkeit der Satzung sicherzustellen, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich.
3. Änderungen in der 2. Nachtragssatzung
1. Steuererhöhung auf 20 %
Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % angehoben. Diese Maßnahme trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.
2. Korrektur von Verweisen
In § 2 der Satzung wurde fälschlicherweise auf § 14 verwiesen. Dies wird korrigiert und nun auf § 11 verwiesen, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist.
3. Eindeutige Regelung zur Steueranmeldung
In § 6 wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung präziser festgelegt. Die Steueranmeldung muss bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Steuererhöhung auf 20 % steigen die erwarteten Einnahmen der Stadt von 490.000 € auf 545.000 € jährlich.
Die Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung und erhöht die städtischen Einnahmen langfristig.
5. Entscheidungsprozess
Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die 2. Nachtragssatzung am 17.03.2025.
Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.
Die Satzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.
TOP 9 – Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über den Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Ziel der Beratung ist die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, der die finanzielle Grundlage für die kommenden Jahre schafft.
Hintergrund:
Der Kommunit IT-Zweckverband stellt IT-Dienstleistungen für Kommunen bereit und ist für die digitale Infrastruktur vieler Gemeinden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Der Wirtschaftsplan legt fest, wie die finanziellen Mittel im Jahr 2025 verwendet werden sollen.
Wichtige Punkte des Wirtschaftsplans:
- Erhöhung der Eigenkapitalquote: Der Zweckverband plant, seine Eigenkapitalquote zu erhöhen, um langfristig unabhängiger von Fremdfinanzierungen zu sein.
- Geplante Investitionen: Ausbau der IT-Infrastruktur, Einführung neuer Sicherheitsstandards und Modernisierung von Rechenzentren.
- Erweiterung der Dienstleistungen: Der Verband will künftig mehr Cloud-Dienste anbieten und den Bereich Cybersicherheit ausbauen.
- Stabilisierung der Umlagen: Durch gezielte Einsparungen und effizientere Prozesse soll die Umlage für die Mitgliedskommunen möglichst stabil gehalten werden.
Kapitalerhöhung:
Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Dies wird dazu beitragen, langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben und weniger auf kurzfristige Kredite angewiesen zu sein.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, dem Wirtschaftsplan 2025 zuzustimmen. Er bietet eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung des IT-Zweckverbandes und stellt sicher, dass die digitale Infrastruktur für die Kommunen weiterhin modern und sicher bleibt.
Ziel der Maßnahme:
Langfristige finanzielle Stabilität des Zweckverbandes, Förderung von Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie wirtschaftliche Entlastung der Mitgliedskommunen durch effizientere Prozesse.
TOP 10: Beschluss über das „Innenstadtentwicklungskonzept für die Stadt Wedel“
Ziele des Beschlusses:
Das Konzept soll als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Wedeler Innenstadt dienen.
- Stadtentwicklung: Förderung des Wohnungsbaus und lebenswerte Quartiere
- Familie und Soziales: Berücksichtigung aller Generationen in der Stadtplanung
- Wirtschaft: Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wedel
Hintergrund und Sachverhalt
Die Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts wurde frühzeitig im Rat diskutiert. Aufgrund fehlender Mittel scheiterte ein Förderantrag im Jahr 2022, weshalb alternative Förderquellen genutzt wurden.
Die Finanzierung erfolgte über das Landesprogramm ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein. Ein besonderer Fokus lag auf der Bürgerbeteiligung, welche durch verschiedene Veranstaltungen und Online-Formate realisiert wurde.
Beteiligungsformate und Meilensteine
📍 Öffentliche Veranstaltungen:
- 26.01.2024: Impulsveranstaltung im Johann-Rist-Forum
- 04.04. – 22.03.2024: Online-Beteiligung
- 27.03.2024: Perspektiven-Workshop mit Bürgern
- 26.09.2024: Prototyping-Atelier
📍 Politische Einbindung:
- 05.12.2023: Vorstellung der geplanten Vorgehensweise im Planungsausschuss
- 23.04.2024 & 28.05.2024: Präsentation des Arbeitsstands
Zentrale Inhalte des Konzepts
- Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der Innenstadt
- Identifikation von Zielgruppen und einer übergeordneten Innenstadtvision
- Definition konkreter Entwicklungsziele und Strategien
- Gliederung der Innenstadt in verschiedene Entwicklungsräume
- Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit kurz-, mittel- und langfristigen Projekten
Das Konzept dient als „Werkzeugkasten“ mit Maßnahmen, die sowohl kurzfristig realisierbar sind als auch größere langfristige Leuchtturmprojekte für eine nachhaltige Entwicklung enthalten.
Verwaltungsempfehlung und Konsequenzen
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da das Konzept klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt festlegt und negative Entwicklungen frühzeitig steuern kann. Zudem erhöht ein beschlossenes Konzept die Chancen auf Fördermittel.
Alternative: Wird das Konzept nicht beschlossen, fehlt eine verbindliche Entwicklungsstrategie für die kommenden Jahre. Dies könnte dazu führen, dass sich Wedel langfristig nicht als verlässlicher Partner für Investoren und Fördermittelgeber positionieren kann.
Innenstadtkonzept (Achtung!: Große Datei mit rund 50 MB)
Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025
Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss
Haushalt und Stellenplan 2025
Alles zum Haushalt und zum Stellenplan
TOP 15 Nicht öffentlich: B-Plan 2a - Doppeleiche, 1. vorhabenbezogene Änderung Teilbereich SÜD
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Es liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vor, weil
in diesem Einzelfall berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.