11. Sitzung des UBF - kurze Zusammenfassung der Einladung

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Datum der Sitzung: 07.10.2024

Antrag des Seniorenbeirats: Aufstellung von Trinkwasserspendern in Außenanlagen

Hauptthemen: Aufstellung von Trinkwasserspendern, Kosten- und Standortprüfung, mögliche Sponsoringoptionen

Kernaussagen:

  • Trinkwasserspender sollen an viel frequentierten öffentlichen Plätzen aufgestellt werden, um bei hohen Temperaturen den Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
  • Die Stadtwerke Wedel haben eine Kostenschätzung abgegeben: ca. 18.530 EUR pro Trinkwasserspender und ca. 4

 

Antrag des Seniorenbeirats: Öffentliche Toiletten in der Stadt Wedel - Nutzungszeiten

Hauptthemen: Verlängerung der Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten, verlässliche und regelmäßige Nutzung

Kernaussagen:

  • Die öffentlichen Toiletten sollen längere Öffnungszeiten haben, um den Bedürfnissen der Bevölkerung, Besuchern und Touristen gerecht zu werden.
  • Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass Toiletten in der Abendzeit oft nicht genutzt werden konnten, da sie bereits geschlossen waren.
  • Es besteht das Bedürfnis, auch nach 19 Uhr öffentliche Toiletten nutzen zu können.

 

Stand der Durchführungen und Kostenentwicklungen wichtiger Hochbauprojekte sowie Außenanlagen

Hauptthemen: Überblick über den aktuellen Stand der Hochbauprojekte und Außenanlagen, Kostenentwicklungen und Meilensteine

Kernaussagen:

  • Diverse Hochbauprojekte und Außenanlagen sind in unterschiedlichen Stadien der Durchführung und Planung.
  • Die Kosten für die Hochbauprojekte und Außenanlagen variieren je nach Projekt und umfassen sowohl die Vorplanung als auch die laufenden Beauftragungen.
  • Einige Projekte haben bereits Fördermittel erhalten, während andere Projekte aufgrund fehlender Mittel verschoben wurden.
  • Projekte und deren Status:
    • JRG – Außenanlagen: Ursprüngliche Kostenschätzung 4.521.018 €, aktuelle Kosten 5.370.000 €, Baubeginn Juli 2024.
    • JRG – Ersatzneubau Unterstufentrakt: Ursprüngliche Kostenschätzung 2.100.000 €, Planungsbeginn 2024.
    • ASS – Ersatzneubau für Klassentrakt 1962: Ursprüngliche Kostenschätzung 10.000.000 €, aktuelle Kosten 12.800.000 €, Baubeginn 2019-2023, Eröffnung November 2024, Fördermittel 3.000.000 €.
    • ASS – Außenanlagen Erneuerung Außen- und Spielbereiche: Ursprüngliche Kostenschätzung 1.393.000 €, Baubeginn September-Oktober 2024.
    • JRG – Sanierung Kleinspielfeld und Sportanlage: Ursprüngliche Kostenschätzung 230.000 €, Baubeginn 2024, Projekt verschoben.
    • JRG – Neugestaltung Mittelstufenhof: Ursprüngliche Kostenschätzung 961.000 €, Baubeginn 2025.
    • GHS – Ersatzneubau Südflügel / sog. 68er Anbau: Ursprüngliche Kostenschätzung 3.046.000 €, aktuelle Kosten 4.700.000 €, Baubeginn 2023, Fördermittelantrag abgelehnt.
    • Steinberghalle – Modernisierung: Ursprüngliche Kostenschätzung 5.747.030 €, aktuelle Kosten 6.499.577,78 €, Baubeginn 2022, Abschluss Q4 2024, Fördermittel 681.590 €.
    • UK Schulauer Straße – Ersatzneubau: Ursprüngliche Kostenschätzung 1.140.000 €, aktuelle Kosten 1.510.000 €, Baubeginn August 2024.
    • UK Steinberg – Neubau: Ursprüngliche Kostenschätzung 2.118.000 €, aktuelle Kosten 5.474.000 €, Baubeginn 2024-2025, Fördermittel 544.621,50 €.
    • GHS – Außenanlagen 1. BA: Ursprüngliche Kostenschätzung 3.000.000 €, aktuelle Kosten 4.400.000 €, Baubeginn 2023-2024.
    • Erweiterung Parkplatz Feuerwache: Kosten noch nicht bekannt, Projekt in Planung.

 

Stadtentwässerung Wedel: Jahresabschluss 2023 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023

Hauptthemen: Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Ergebnisverwendung

Kernaussagen:

  • Der Jahresabschluss 2023 der Stadtentwässerung Wedel wird festgestellt.
  • Die Bilanzsumme beträgt 33.285.126,15 EUR, die Erträge 6.056.268,57 EUR, die Aufwendungen 6.262.214,23 EUR.
  • Es ergibt sich ein Bilanzverlust von 205.945,66 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
  • Der Landesrechnungshof hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss zu prüfen, und der Abschlussprüfer wird voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
  • Aufgrund regenreicher Wetterbedingungen und einer niedrigeren Schmutzwassermenge ist ein Fehlbetrag entstanden.
  • Für das Geschäftsjahr 2024 wird ebenfalls eine Unterdeckung erwartet, die durch eine Gebührenanpassung für 2025 ausgeglichen werden muss.

 

Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel

Hauptthemen: Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung, Sicherstellung des Brandschutzes

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel soll der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zustimmen.
  • Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel am 17.09.2024.
  • Gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein ist für die Wahl die Zustimmung des Trägers der Feuerwehr erforderlich.
  • Die Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel wird durch die Wahl gewährleistet.

 

Widerspruch gegen den Beschluss des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses (UBF) BV/2024/067 - Ausbau der SKB am Standort „Highlight“

 Hauptthemen: Widerspruch gegen den Beschluss des UBF, Rechtswidrigkeit des Beschlusses, Notwendigkeit der Aufhebung

 Kernaussagen:

  • Der UBF hat am 05.09.2024 beschlossen, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/ Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten von ca. 40.000 € vom Gebäudemanagement eingeworben werden.
  • Die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin hat diesem Beschluss am 16.09.2024 widersprochen, da er rechtswidrig ist.
  • Die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung nicht beim UBF liegt, sondern beim Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
  • Der UBF wird empfohlen, den Beschluss vom 05.09.2024 aufzuheben.

 

Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt - Sachstand und Präsentation

Hauptthemen: Sachstand und Präsentation zur Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt, Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung

Kernaussagen:

  • Die strategischen Ziele der Stadt Wedel für 2020-2024 und 2024-2028 im Handlungsfeld "Umwelt und Klimaschutz" beinhalten den Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt.
  • Die Leitstelle Umweltschutz hat im Sommer 2021 mit der Ausarbeitung der Strategie begonnen und führt die Arbeit in einem dynamischen Prozess fort.
  • Ein erster Überblick der Strategie wurde 2022 und 2023 im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss präsentiert.
  • Der Zwischenstand 2024 enthält einen Aktualisierungsindex zum Bericht von 2023.
  • Aktionsfelder:
    • Aktionsfeld 1: (Natur-) Lebensräume: Grundlagen, Konzepte und Maßnahmen für die unterschiedlichen Lebensräume in Wedel werden erarbeitet. Untersuchungen zum Lebensraum Moor und potenziellen CO2-Speichern werden durchgeführt. Die Ergebnisse werden im ersten Quartal 2025 erwartet.
    • Aktionsfeld 2: Bildung für nachhaltige Entwicklung/ Umweltbildung: Integration des Themas biologische Vielfalt in den Bildungsweg durch Vorträge, Informationsveranstaltungen, Führungen und Aktionstage. Kooperation mit verschiedenen Akteuren zur Weiterführung und Ausbau der Arbeit.
    • Aktionsfeld 3: Netzwerk: Pflege und Ausbau bestehender Kontakte und Netzwerke. Beitritt der Stadt Wedel zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“. Zusammenarbeit mit Klimaschutzmanagement Wedel, Schulen, Kindergärten, Naturschutzbund Wedel, und weiteren Akteuren.

 

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur rechtlichen Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Straße Breiter Weg

Hauptthemen: Rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Beantwortung spezifischer Fragen zur Erschließung und den damit verbundenen Kosten

Kernaussagen:

  • Eine rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird normalerweise erst vorgenommen, wenn ein Bauprogramm beschlossen und die Baumaßnahme durchgeführt wurde.
  • Für die Straße Breiter Weg gibt es derzeit Unsicherheiten, die eine abschließende rechtliche Würdigung zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich machen.
  • Erschließungsbeiträge sind gegenüber Straßenbaubeiträgen vorrangig und können erhoben werden, wenn die Anlage einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung insgesamt erstmalig hergestellt wurde.
  • Der Geh- und Radweg des Breiten Weges ist bisher nicht vollständig und endgültig hergestellt, weshalb bisher keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden.
  • Ein Bauprogramm, das die Herstellung des gesamten Geh- und Radweges und der Nebenflächen vorsieht, muss beschlossen und umgesetzt werden, um Erschließungsbeiträge abrechnen zu können.
  • Die Beleuchtungseinrichtung und Entwässerung sind vorhanden und deren Kosten können als Erschließungsbeiträge 

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