11. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

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Datum der Sitzung: 07.10.2024

Antrag des Seniorenbeirats: Aufstellung von Trinkwasserspendern in Außenanlagen

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenwirken mit den Stadtwerken die Aufstellung von Trinkwasserspendern an Wasserleitungen in Außenanlagen zu prüfen. Denkbare Standorte sind z.B. der Rathausplatz, Marktplatz Spitzerdorf, Doppeleiche, Sportanlagen Schulauer Straße und der Hafen.

Begründung:

  • Aufgrund der Hitze im Sommer werden Trinkwasserspender als eine gute Möglichkeit gesehen, besonders bei hohen Temperaturen etwas zum Schutz und der Gesundheit beizutragen.
  • Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass Trinkwasserspender an viel frequentierten öffentlichen Plätzen sinnvoll sind.
  • Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Kosten- und Standortprüfung durchzuführen. Die Möglichkeit von Sponsoring soll ebenfalls in Betracht gezogen werden.
  • Die Stadtwerke Wedel haben eine Kostenschätzung abgegeben: ca. 18.530 EUR pro Trinkwasserspender und ca. 4.000 EUR laufende Kosten pro Jahr und Spender.

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Die Verwaltung unterstützt die Prüfung der Aufstellung von Trinkwasserspendern und hat bereits eine Kostenschätzung durch die Stadtwerke Wedel erhalten.
  • Die Verwaltung wird die Möglichkeit von Sponsoring prüfen und die Ergebnisse zur weiteren Beratung vorlegen.

 

Antrag des Seniorenbeirats: Öffentliche Toiletten in der Stadt Wedel - Nutzungszeiten

Beschlussvorschlag:

  • Der Seniorenbeirat bittet die Verwaltung, längere Öffnungszeiten der bekannten öffentlichen Toiletten einzurichten. Die zu veröffentlichenden Öffnungszeiten sollten verlässlich und regelmäßig eingehalten sowie aktualisiert werden, um den Bedürfnissen der Wedeler Bevölkerung, Besuchern der Stadt und den länger verweilenden Touristen gerecht zu werden.

Begründung:

  • Während mehrerer Gespräche mit allen Altersgruppen wurde dem Seniorenbeirat zugetragen, dass öffentliche Toiletten in der Abendzeit nicht genutzt werden konnten, da sie bereits geschlossen waren.
  • Sieben Toiletten stehen den Bürgern zur Verfügung, jedoch nicht die Behinderten-WCs mit einer EURO-Schließung.
  • Reinigungsarbeiten werden täglich bei stark frequentierten Toiletten, wie die am Hafen, zwischendurch durchgeführt.
  • Aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens der Nutzer, wie Spaziergänger, Touristen und Jugendliche, besteht das Bedürfnis, auch nach 19 Uhr öffentliche Toiletten nutzen zu können.
  • Es wurde festgestellt, dass z. B. die Toilette am Festplatz nicht für die Öffentlichkeit nutzbar ist und dass die Toilette der Badebucht nicht zu den angegebenen Zeiten aufgesucht werden kann.

 

Stand der Durchführungen und Kostenentwicklungen wichtiger Hochbauprojekte sowie Außenanlagen

Hauptthemen:

  • Überblick über den aktuellen Stand der Hochbauprojekte und Außenanlagen
  • Kostenentwicklungen und Meilensteine der Projekte
  • Geplante Bauzeiten und Beschlussvorlagen

Kernaussagen:

  • Diverse Hochbauprojekte und Außenanlagen sind in unterschiedlichen Stadien der Durchführung und Planung.
  • Die Kosten für die Hochbauprojekte und Außenanlagen variieren je nach Projekt und umfassen sowohl die Vorplanung als auch die laufenden Beauftragungen.
  • Einige Projekte haben bereits Fördermittel erhalten, während andere Projekte aufgrund fehlender Mittel verschoben wurden.
  • Die Verwaltung gibt einen detaillierten Überblick über die Kostenentwicklung und den aktuellen Stand der Projekte, einschließlich der bereits abgerechneten Beträge und der voraussichtlichen Gesamtkosten nach Abschluss der Maßnahmen.
  • Projekte und deren Status:
    • 1. JRG – Außenanlagen: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 4.521.018 €. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf 5.370.000 €. Baubeginn war im Juli 2024.
    • 2. JRG – Ersatzneubau Unterstufentrakt: Ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 2.100.000 €. Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Der Planungsbeginn ist im Jahr 2024.
    • 3. ASS – Ersatzneubau für Klassentrakt 1962: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 10.000.000 €. Die aktuellen Kosten liegen bei 12.800.000 €. Der Baubeginn war zwischen 2019 und 2023, die Eröffnung ist für November 2024 geplant. Fördermittel in Höhe von 3.000.000 € wurden bewilligt.
    • 4. ASS – Außenanlagen Erneuerung Außen- und Spielbereiche: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 1.393.000 €. Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Der Baubeginn ist für September-Oktober 2024 geplant.
    • 5. JRG – Sanierung Kleinspielfeld und Sportanlage: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 230.000 €. Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Der Baubeginn ist für 2024 geplant. Das Projekt wurde jedoch verschoben.
    • 6. JRG – Neugestaltung Mittelstufenhof: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 961.000 €. Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Der Baubeginn ist für 2025 geplant.
    • 7. GHS – Ersatzneubau Südflügel / sog. 68er Anbau: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 3.046.000 €. Die aktuellen Kosten liegen bei 4.700.000 €. Der Baubeginn war 2023, der Fördermittelantrag wurde abgelehnt.
    • 8. Steinberghalle – Modernisierung: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 5.747.030 €. Die aktuellen Kosten liegen bei 6.499.577,78 €. Der Baubeginn war 2022, der Abschluss ist für das vierte Quartal 2024 geplant. Fördermittel in Höhe von 681.590 € wurden bewilligt.
    • 9. UK Schulauer Straße – Ersatzneubau: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 1.140.000 €. Die aktuellen Kosten liegen bei 1.510.000 €. Der Baubeginn war im August 2024.
    • 10. UK Steinberg – Neubau: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 2.118.000 €. Die aktuellen Kosten liegen bei 5.474.000 €. Der Baubeginn ist für 2024-2025 geplant. Fördermittel in Höhe von 544.621,50 € wurden bewilligt.
    • 11. GHS – Außenanlagen 1. BA: Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 3.000.000 €. Die aktuellen Kosten liegen bei 4.400.000 €. Der Baubeginn war zwischen 2023 und 2024.
    • 12. Erweiterung Parkplatz Feuerwache: Die ursprünglichen und aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase.

 

Stadtentwässerung Wedel: Jahresabschluss 2023 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023

Hauptthemen:

  • Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtentwässerung Wedel
  • Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023

Kernaussagen:

  • Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt.
  • Die Bilanzsumme beträgt 33.285.126,15 EUR.
  • Die Erträge belaufen sich auf 6.056.268,57 EUR, die Aufwendungen auf 6.262.214,23 EUR.
  • Es ergibt sich ein Bilanzverlust von 205.945,66 EUR.
  • Der Fehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
  • Der Landesrechnungshof (LRH) hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  • Der Abschlussprüfer wird voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
  • Die Stadtentwässerung hat in den Jahren 2008 bis 2022 nach Wiederbeschaffungszeitwert (WBZW) abgeschrieben, was zu einer Steigerung der Eigenkapitalquote auf 59,9 % führte.
  • Um die Gebührenstabilität zu gewährleisten, wurde auf Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) umgestellt, jedoch reichte diese Maßnahme nicht aus, um die Gebührenerhöhung 2023 vollständig zu verhindern.
  • Der Fehlbetrag resultiert aus einer niedrigeren Schmutzwassermenge und einer höheren Einleitmenge beim AZV aufgrund regenreicher Wetterbedingungen.
  • Für das Geschäftsjahr 2024 wird ebenfalls eine erhebliche Unterdeckung erwartet, die durch eine Gebührenanpassung für 2025 ausgeglichen werden muss.

 Begründung der Verwaltungsempfehlung:

  • Aufgrund des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers soll der UBFA den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 feststellen.
  • Sollte der LRH eigene Feststellungen treffen, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, muss dieser geändert und eine Nachtragsprüfung durchgeführt werden.

Alternativen und deren Konsequenzen:

  • Keine Alternativen.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja
  • Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt: nein
  • Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: nein
  • Die Maßnahme / Aufgabe ist nicht gegenfinanziert, städtische Mittel sind erforderlich.

 

Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel

Hauptthemen:

  • Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel
  • Sicherstellung des Brandschutzes in der Stadt Wedel

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel soll der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zustimmen.
  • Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel am 17.09.2024.
  • Gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung sowie der Stellvertretung die Zustimmung des Trägers der Feuerwehr erforderlich.
  • Die Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel wird durch die Wahl gewährleistet.
  • Die Entschädigungssatzung bleibt unabhängig von der gewählten Person bestehen.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

  • Die Zustimmung zur Wahl ist gemäß dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.
  • Die Wahl soll zur Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel beitragen.

 

Widerspruch gegen den Beschluss des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses (UBF) BV/2024/067 - Ausbau der SKB am Standort „Highlight“

Hauptthemen:

  • Widerspruch gegen den Beschluss des UBF vom 05.09.2024
  • Rechtswidrigkeit des Beschlusses
  • Notwendigkeit der Aufhebung des Beschlusses

Kernaussagen:

  • Der UBF hat am 05.09.2024 beschlossen, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/ Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten von ca. 40.000 € vom Gebäudemanagement eingeworben werden.
  • Die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin hat diesem Beschluss am 16.09.2024 widersprochen, da er rechtswidrig ist.
  • Die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung nicht beim UBF liegt, sondern beim Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS).
  • Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Widerspruch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses aufgenommen wird.
  • Der UBF wird empfohlen, den Beschluss vom 05.09.2024 aufzuheben.

Begründung der Verwaltungsempfehlung:

  • Die Voraussetzungen für eine Entscheidung des UBF sind nach der Zuständigkeitsordnung als Anlage zu § 11 der Hauptsatzung der Stadt Wedel nicht gegeben.
  • Es sind regelmäßig nicht zwei Ausschüsse zu einem Thema zuständig.
  • Sollte der UBF dem Widerspruch nicht stattgeben, muss die Angelegenheit dem Rat der Stadt Wedel vorgelegt werden.

Alternativen und deren Konsequenzen:

  • Hebt der UBF den Beschluss nicht auf, wird die Angelegenheit dem Stadtrat vorgelegt.

 

Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt - Sachstand und Präsentation

Hauptthemen:

  • Sachstand und Präsentation zur Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Wedel
  • Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie

Kernaussagen:

  • Die strategischen Ziele der Stadt Wedel für 2020-2024 und 2024-2028 im Handlungsfeld "Umwelt und Klimaschutz" beinhalten den Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt.
  • Die Leitstelle Umweltschutz hat im Sommer 2021 mit der Ausarbeitung der Strategie begonnen und führt die Arbeit in einem dynamischen Prozess fort.
  • Ein erster Überblick der Strategie wurde bereits 2022 und 2023 im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss präsentiert.
  • Der Zwischenstand 2024 enthält einen Aktualisierungsindex zum Bericht von 2023.

Aktionsfelder:

  • Aktionsfeld 1: (Natur-) Lebensräume

      - Grundlagen, Konzepte und Maßnahmen für die unterschiedlichen Lebensräume in Wedel werden erarbeitet.

      - Untersuchungen zum Lebensraum Moor und potenziellen CO2-Speichern werden durchgeführt.

      - Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen werden im ersten Quartal 2025 erwartet.

  • Aktionsfeld 2: Bildung für nachhaltige Entwicklung/ Umweltbildung

      - Integration des Themas biologische Vielfalt in den Bildungsweg durch Vorträge, Informationsveranstaltungen, Führungen und Aktionstage.

      - Kooperation mit verschiedenen Akteuren zur Weiterführung und Ausbau der Arbeit.

  • Aktionsfeld 3: Netzwerk

      - Pflege und Ausbau bestehender Kontakte und Netzwerke.

      - Beitritt der Stadt Wedel zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“

      - Zusammenarbeit mit Klimaschutzmanagement Wedel, Schulen, Kindergärten, Naturschutzbund Wedel, und weiteren Akteuren.

Weiteres Vorgehen:

  • Fortsetzung der Arbeit zu den genannten Aktionsfeldern.
  • Schließen textlicher Lücken im Strategie-Dokument.
  • Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit in 2025.
  • Bearbeitung der Lebensräume Marsch, Wald, landwirtschaftliche Flächen, Grünland, Gewässer und Randbereiche.
  • Beantragung einer kostenfreien Vor-Ort- und Video-Beratung 2025 des Vereins „Kommunen für biologische Vielfalt“.
  • Haushaltsentwurf 2025 sieht 4.100 € für Öffentlichkeitsarbeit und 185 € Mitgliedsbeitrag für „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ vor.

 

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur rechtlichen Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Straße Breiter Weg

Hauptthemen:

  • Rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Straße Breiter Weg
  • Beantwortung spezifischer Fragen zur Erschließung und den damit verbundenen Kosten

Kernaussagen:

  • Eine rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird normalerweise erst vorgenommen, wenn ein Bauprogramm beschlossen und die Baumaßnahme durchgeführt wurde.
  • Für die Straße Breiter Weg gibt es derzeit Unsicherheiten, die eine abschließende rechtliche Würdigung zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich machen.
  • Erschließungsbeiträge sind gegenüber Straßenbaubeiträgen vorrangig und können erhoben werden, wenn die Anlage einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung insgesamt erstmalig hergestellt wurde.
  • Der Geh- und Radweg des Breiten Weges ist bisher nicht vollständig und endgültig hergestellt, weshalb bisher keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden.
  • Ein Bauprogramm, das die Herstellung des gesamten Geh- und Radweges und der Nebenflächen vorsieht, muss beschlossen und umgesetzt werden, um Erschließungsbeiträge abrechnen zu können.
  • Die Beleuchtungseinrichtung und Entwässerung sind vorhanden und deren Kosten können als Erschließungsbeiträge abgerechnet werden, sofern sie nachgewiesen werden können.

Beantwortung spezifischer Fragen:

  • Rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen:
  • Eine abschließende rechtliche Würdigung ist derzeit nicht möglich aufgrund politischer Beschlüsse und Unsicherheiten hinsichtlich der Erschließungsanlage.
  • Beschluss zur Herstellung des südlichen Gehwegs als wassergebundene Wegedecke:
  • Da der Geh- und Radweg bisher nicht vollständig endgültig hergestellt ist, ist die bisherige Beschlussfassung für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen nicht relevant.
  • Erschließungskosten für Eigentümerinnen in der Straße Breiter Weg:

      - Alle erschlossenen Grundstücke sind beitragspflichtig, unabhängig von der Lage (nördlich oder südlich der Straße).

      - Eine beispielhafte Berechnung von Beiträgen ist aktuell nicht möglich, da kein Bauprogramm und keine Kostenschätzung vorliegen.

 

Stand und Kosten wichtiger Bauvorhaben - öffentliche Flächen

Hauptthemen:

  • Übersicht über den Stand und die Kosten wichtiger Bauvorhaben im Bereich öffentliche Flächen (Straßenbau und Grünanlagen)

Kernaussagen:

  • Verschiedene Bauvorhaben im Bereich öffentlicher Flächen in Wedel sind in unterschiedlichen Stadien der Durchführung und Planung.
  • Die Kosten für die Bauvorhaben variieren je nach Projekt und umfassen sowohl die Vorplanung als auch die laufenden Beauftragungen.
  • Einige Bauvorhaben haben bereits konkrete Kostenschätzungen und Beschlusslagen, während andere noch in der Planungsphase sind.

 

  • 1. Ausbau Breiter Weg (541001747):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 2.900.000 € (Vorplanung 2019). Die aktuellen Kosten liegen bei 4.931.000 € (Entwurf 2023). Geplante Bauzeit ist 2025-2027. Variantenbeschluss und Anliegerbeteiligung sind erfolgt. Zusätzliche Kosten für Oberflächenentwässerung betragen 200.000 €.
  • 2. Ausbau Tinsdaler Weg (541001708):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 6.000.000 € (Vorplanung 2021 und 2024). Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Geplante Bauzeit ist 2025-2027. Variantenfavorisierung und Anliegerbeteiligung sind erfolgt, der Variantenvorschlag wurde jedoch abgelehnt. Eventuell könnten Fördermittel aus GVFG / Radverkehrsförderung zur Verfügung stehen
  • 3. Ausbau Im Sandloch (541001729):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 550.000 € (Vorplanung 2021). Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Geplante Bauzeit ist 2026-2027. Variantenbeschluss und Anliegerbeteiligung sind erfolgt.
  • 4. Ausbau Sandlochweg (541001730):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 1.200.000 € (Vorplanung 2021). Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Geplante Bauzeit ist 2027-2028. Variantenbeschluss und Anliegerbeteiligung sind erfolgt
  • 5. Ausbau Kleinsiedlerweg (541001732):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 600.000 € (Vorplanung 2021). Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Geplante Bauzeit ist 2027. Variantenbeschluss und Anliegerbeteiligung sind erfolgt.
  • 6. Ausbau A.-Stifter-Straße und Kantstraße (541001743):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 1.200.000 € (Vorplanung 2023). Die aktuellen Kosten liegen bei 1.300.000 € (Entwurf 2024). Geplante Bauzeit ist 2025-2026. Variantenbeschluss und Anliegerbeteiligung sowie Entwurfsbeschluss sind erfolgt.
  • 7. Instandsetzung Fußgänger-Brücke Gehlengraben – Wanderweg im Autal (541001759):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 150.000 € (Bauwerksprüfung 2021). Die aktuellen Kosten liegen bei 300.000 € (Entwurf 2023). Geplante Bauzeit ist 2024. Zustandsbericht Brückenbauwerke ist erfolgt. Die aktuellen Kosten betragen 260.000 € gemäß Ausschreibungsergebnis. Der Bauauftrag ist erteilt.
  • 8. Instandsetzung Fußgänger-Brücke in der Straße Autal – Westseite (541001760):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 140.000 € (Bauwerksprüfung 2021). Die aktuellen Kosten liegen bei 230.000 € (Entwurf 2023). Geplante Bauzeit ist 2025. Zustandsbericht Brückenbauwerke ist erfolgt.
  • 9. Umbau Doppelknoten Pinneberger Straße / Breiter Weg / Autal – sogenannte „S-Kurve“ (541001761):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 4.000.000 € (Vorplanung 2024). Die aktuellen Kosten sind noch nicht bekannt. Geplante Bauzeit ist 2026-2027. Variantenbeschluss wurde jedoch abgelehnt. Eventuell könnten Landeszuschüsse oder Mittel aus GVFG / Radverkehrsförderung zur Verfügung stehen
  • 10. Ausbau Saatlandsdamm – Teilstück (555001707):
    • Ursprüngliche Kostenschätzung betrug 220.000 € (2023). Die aktuellen Kosten liegen bei 230.000 € (2024). Geplante Bauzeit ist Ende 2024. Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme.

 

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