Anmerkung: In einer früheren Version war die Frage nach den möglichen Gründe für das Aussetzung der Zinszahlung mit aufgeführt. Diese habe ich ersatzlos gestrichen, da sie zum einen scheinbar nur zu Spekulationen führt und zum anderen ich sie ein weiteres Mal auf ihre Richtigkeit überprüfen werde.
Die Stadt Wedel hat im Jahr 2014 beschlossen, eine Investition in Höhe von 10.000.000 € in die Stadtsparkasse Wedel zu tätigen. Diese Investition wurde durch eine nachrangige Schuldverschreibung mit einem Zinssatz von 6 % p.a. realisiert und sollte sowohl das Eigenkapital der Sparkasse stärken als auch zusätzliche Erträge für die Stadt generieren. In den folgenden Jahren kam es jedoch zu unterschiedlichen Entwicklungen und Herausforderungen, darunter auch ausgebliebene Zinszahlungen in den Jahren 2023 und 2024. Dieser Fragenkatalog soll umfassend über die Hintergründe, Ziele, finanzielle Auswirkungen und verschiedenen Szenarien dieser Investition informieren, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wedel eine transparente und verständliche Übersicht zu bieten.
1. Hintergrund und Ziele der Investition
Frage 1: Was waren die Hauptziele der Investition der Stadt Wedel in die Stadtsparkasse Wedel?
Antwort:
Die Hauptziele der Investition waren zweifacher Natur:
1. Stärkung des Eigenkapitals der Stadtsparkasse Wedel:
- Durch die Investition von 10.000.000 € sollte das Eigenkapital der Stadtsparkasse erhöht werden. Dies sollte der Sparkasse ermöglichen, ihr Geschäftsvolumen auszuweiten, ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Eine gut kapitalisierte Sparkasse kann besser auf die Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft und der Bevölkerung eingehen, insbesondere in Bezug auf Kredite und andere finanzielle Dienstleistungen.
2. Erzielung einer Rendite für die Stadt Wedel:
- Die Investition sollte der Stadt Wedel zusätzliche Erträge in Form von Zinserträgen bringen. Mit einem Zinssatz von 6 % p.a. war die Investition darauf ausgelegt, einen stabilen und attraktiven Ertrag für die Stadt zu generieren, der über die Laufzeit des Darlehens hinaus zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollte.
2. Details der Anleihe
Frage 2: Was sind die Eckdaten dieser Anleihe?
Antwort:
Die Anleihe, in die die Stadt Wedel investiert hat, hat folgende Eckdaten:
- Art der Anleihe: Nachrangige Schuldverschreibung. Das bedeutet, dass diese Anleihe im Falle einer Insolvenz der Sparkasse nachrangig bedient wird, d.h., erst nach der Befriedigung anderer vorrangiger Gläubiger.
- Höhe der Anleihe: 10.000.000 €. Dieser Betrag wurde als zusätzliches Kernkapital in die Stadtsparkasse eingebracht.
- Zinssatz: 6,0 % p.a. Dies ist der Nominalzins, der jährlich auf den investierten Betrag gezahlt wird, vorausgesetzt, die Sparkasse entscheidet sich für die Zinszahlung.
- Ausschluss der Zinszahlung: Die Sparkasse hat das Recht, die Zinszahlung nach freiem Ermessen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Dies ist eine wichtige Bedingung für die bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung des Kernkapitals gemäß Art. 52 Abs. 1 Bst. l) i) CRR.
- Rückzahlung: Die Schuldverschreibung hat kein Endfälligkeitsdatum. Das bedeutet, dass die Anleihe unbefristet läuft und von der Sparkasse jederzeit gekündigt und zurückgezahlt werden kann, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Stadt Wedel ist jedoch nicht zur Kündigung der Schuldverschreibung berechtigt.
3. Finanzierung der Investition
Frage 3: Wie wurde die Investition finanziert?
Antwort:
Die Investition wurde durch ein Kommunaldarlehen finanziert, dessen Details wie folgt sind:
- Darlehnssumme: 10.000.000 €. Dies ist der Betrag, den die Stadt Wedel aufgenommen hat, um die Investition in die Stadtsparkasse zu tätigen.
- Laufzeitende: 31.12.2033. Dies ist das Datum, bis zu dem das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden muss.
- Zinssatz: 1,401 %. Dies ist der Zinssatz, den die Stadt Wedel für das aufgenommene Darlehen zahlen muss.
- Gesamtzinsen: 1.369.428,33 €. Dies ist die Summe der Zinsen, die über die gesamte Laufzeit des Darlehens anfallen.
- Leistungsbetrag: Vierteljährlich 150.000 €. Dieser Betrag umfasst sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen und wird alle drei Monate fällig.
4. Wirtschaftliche Entwicklung und Ergebnisse
Frage 4: Welche wirtschaftlichen Ergebnisse wurden bis Ende 2023 erzielt?
Antwort:
Bis Ende 2023 wurden die folgenden wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt:
- Zinserträge: Die Stadt Wedel hat bis Ende 2023 Zinserträge in Höhe von 4.573.333,32 € erzielt. Diese Erträge stammen aus den jährlichen Zinszahlungen der Stadtsparkasse Wedel, die auf den Zinssatz von 6 % angewendet wurden. Dabei ist berücksichtigt, dass die Anleihe erst Mitte 2015 gezeichnet wurde, sodass für 2015 nur eine halbe Ausschüttung erfolgte und die Zinszahlungen für 2023 und 2024 ausgeblieben sind.
- 2015: 10.000.000 € 6 % 0,5 = 300.000 €
- 2016-2022: 10.000.000 € 6 % 7 Jahre = 4.200.000 €
- 2023-2024: 0 €
- Gesamte Zinserträge: 300.000 € + 4.200.000 € = 4.500.000 €
- Zinsaufwendungen: Die Stadt Wedel hat bis Ende 2023 Zinsaufwendungen in Höhe von 982.448,34 € getragen. Dies ist der Betrag, den die Stadt als Zinsen für das aufgenommene Darlehen gezahlt hat.
- Netto-Zinserträge: Die Netto-Zinserträge, also die Differenz zwischen den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen, belaufen sich auf 3.590.884,98 €. Dies ist der tatsächliche Ertrag, den die Stadt Wedel aus der Investition nach Abzug der Zinskosten erzielt hat.
5. Entscheidungsprozesse und Kontrolle
Frage 5: Wer entscheidet über die Zinszahlung und welche Kontrollen gibt es?
Antwort:
Über die Zinszahlung entscheidet der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel. Der Verwaltungsrat besteht aus Mitgliedern, die nach ihrer freien Überzeugung handeln und nicht an Weisungen gebunden sind. Der Vertrag sieht vor, dass die Sparkasse das Recht hat, die Zinszahlung nach eigenem Ermessen auszusetzen, wenn dies erforderlich ist. Diese Regelung ist notwendig, um die bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung des Kernkapitals zu gewährleisten.
Die Kontrolle und Überwachung der Investition erfolgt primär durch den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse sowie durch die Sparkassenaufsicht. Der Verwaltungsrat prüft jährlich die finanzielle Lage der Sparkasse und entscheidet auf dieser Basis über die Zinszahlung. Dabei werden auch externe Prüfungsberichte und Empfehlungen des Vorstands berücksichtigt.
Nach Einschätzung des Syndikus des SGVSH entscheidet die Sparkasse über die Zinszahlung. Gesetzlicher Vertreter der Stadtsparkasse ist der Gesamtvorstand, so dass dieser
die finale Entscheidung trifft. Dies geschieht stets in enger Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse.
6. Information des Innenministeriums
Frage 6: Was sagte das Innenministerium zur Investition der Stadt Wedel in die Stadtsparkasse Wedel?
Antwort:
Das Innenministerium hatte keine kommunalhaushaltsrechtlichen Bedenken gegen die Investition der Stadt Wedel in die Stadtsparkasse Wedel. Es wies jedoch auf einige wichtige Punkte hin:
1. Ausschüttung der Zinsen: Der Beschlussvorschlag erweckte die Erwartung, dass die Zinsausschüttung quasi automatisch erfolgt. Tatsächlich entschied jedoch der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse über die jährliche Ausschüttung der Zinsen. Dies war ein Merkmal für die bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung des Kernkapitals nach den Regelungen des Art. 52 Abs. 1 Bst. l) i) CRR. Die Sparkasse musste das Recht haben, Ausschüttungen jederzeit nach eigenem Ermessen, für unbefristete Zeit und auf nicht kumuliertem Basis ausfallen zu lassen.
2. Handlungsfreiheit des Verwaltungsrates: Die Mitglieder des Verwaltungsrates handelten nach ihrer freien Überzeugung und waren nicht an Weisungen gebunden. Dies war in § 10 Abs. 4 des Sparkassengesetzes (SpkG) festgelegt.
Zusammenfassend unterstützte das Innenministerium die Maßnahme zur Stärkung des Kernkapitals der Stadtsparkasse Wedel und hatte keine kommunalhaushaltsrechtlichen Bedenken, empfahl jedoch, den Beschlussvorschlag zur hinreichenden Bestimmung für die Mitglieder des Rates anzupassen.
7. Beendigung der Anleihe
Frage 7: Wer entscheidet über eine Beendigung der Anleihe?
Antwort:
Die Entscheidung über die Beendigung der Anleihe liegt bei der Stadtsparkasse Wedel. Die Schuldverschreibung hat kein festes Endfälligkeitsdatum und kann von der Stadtsparkasse jederzeit, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, gekündigt und zurückgezahlt werden. Die Stadt Wedel ist jedoch nicht berechtigt, die Schuldverschreibung zu kündigen.
8. Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
Frage 8: Wie hätte sich der Ergebnishaushalt entwickelt, wenn die Anleihe nicht gezeichnet worden wäre?
Antwort:
Ohne die Zeichnung der Anleihe hätte die Stadt Wedel folgende Auswirkungen auf ihren Ergebnishaushalt erlebt:
1. Fehlende Zinserträge: Die Stadt hätte keine Zinserträge in Höhe von 4.573.333,32 € erzielt. Diese Erträge haben zur Haushaltskonsolidierung beigetragen und ohne sie wären die Jahresergebnisse für die Jahre 2014 bis 2023 um insgesamt 3.590.884,98 € geringer ausgefallen.
2. Erhöhte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen: Um die fehlenden Zinserträge auszugleichen, hätte die Stadt zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergreifen müssen.
3. Höherer vorgetragener Jahresfehlbetrag: Ohne die Investition würde der vorgetragene Jahresfehlbetrag Ende 2023 nicht 3.793.519,55 €, sondern 7.384.404,53 € betragen.
4. Gebundenes Kapital und Finanzprobleme: Die 10.000.000 €, die in die Anleihe investiert wurden, sind aktuell gebunden und stehen nicht für andere Investitionen zur Verfügung. Damals war dies kein Problem, heute hat die Stadt Wedel jedoch erhebliche Finanzprobleme und es stehen nur geringe Mittel für Investitionen zur Verfügung. Dies erschwert die Umsetzung dringend benötigter Projekte und Maßnahmen.
9. Worst-Case-Szenario: Ausbleibende Zinszahlungen
Frage 9: Welche Auswirkungen hat es auf die Finanzen der Stadt Wedel, wenn die Sparkasse nie wieder Zinsen zahlt?
Antwort:
Nehmen wir den unwahrscheinlichen Worst Case an, dass die Sparkasse nie wieder Zinsen zahlt, ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Wedel:
1. Fehlende zukünftige Zinserträge: Die Stadt Wedel würde keine weiteren Zinserträge aus der Anleihe erhalten. Dies bedeutet, dass die erwarteten jährlichen Zinserträge von 600.000 € ausbleiben, was zu einem jährlichen Einnahmeverlust führt.
2. Erhöhung des vorgetragenen Jahresfehlbetrags: Ohne die jährlichen Zinserträge von 600.000 € würde der vorgetragene Jahresfehlbetrag weiter steigen. Dies könnte die finanzielle Stabilität der Stadt weiter beeinträchtigen und zu zusätzlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen führen.
3. Gebundenes Kapital: Die 10.000.000 €, die in die Anleihe investiert wurden, bleiben weiterhin gebunden und stehen nicht für andere Investitionen zur Verfügung. Dies verschärft die bereits bestehenden finanziellen Engpässe der Stadt Wedel und begrenzt die Möglichkeit, dringend benötigte Projekte und Maßnahmen zu finanzieren.
4. Tilgung des Darlehens: Die Stadt Wedel muss weiterhin das aufgenommene Darlehen tilgen, unabhängig davon, ob Zinsen gezahlt werden oder nicht. Dies bedeutet, dass die Stadt weiterhin vierteljährliche Zahlungen von 150.000 € leisten muss, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.
5. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen: Um die fehlenden Zinserträge auszugleichen, könnte die Stadt gezwungen sein, weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu ergreifen.
6. Wert der Anleihe: Trotz ausbleibender Zinszahlungen bleibt der Wert der Anleihe bestehen. Sollte die Sparkasse die Anleihe zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen, würde dies das Ertragsergebnis positiv beeinflussen. Auch der Cashflow wäre dann bei der abgeschlossenen Investition positiv.
10. Best-Case-Szenario: Wiederaufnahme der Zinszahlungen nach 2024
Frage 10: Welche Auswirkungen hat es auf die Finanzen der Stadt Wedel, wenn die Sparkasse die Zinszahlungen, außer in den Jahren 2023 und 2024, weiter zahlt?
Antwort:
Im Best-Case-Szenario, dass die Sparkasse die Zinszahlungen ab 2025 wieder aufnimmt, ergeben sich folgende positive Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Wedel:
1. Wiederaufnahme der Zinserträge: Ab 2025 würde die Stadt Wedel wieder jährliche Zinserträge von 600.000 € erhalten. Dies würde die finanziellen Einnahmen der Stadt stabilisieren und zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
2. Stabilisierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrags: Die Wiederaufnahme der Zinserträge würde dazu beitragen, den vorgetragenen Jahresfehlbetrag zu stabilisieren und zu reduzieren. Dies würde die finanzielle Stabilität der Stadt verbessern und den Bedarf an zusätzlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen verringern.
3. Gebundenes Kapital: Die 10.000.000 €, die in die Anleihe investiert wurden, bleiben weiterhin gebunden, aber die regelmäßigen Zinserträge würden die finanzielle Belastung ausgleichen und der Stadt helfen, ihre Investitionsvorhaben besser zu planen.
4. Tilgung des Darlehens: Die Stadt Wedel muss weiterhin das aufgenommene Darlehen tilgen, aber die wiederaufgenommenen Zinserträge würden die Belastung durch die vierteljährlichen Zahlungen von 150.000 € reduzieren.
5. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen: Die Wiederaufnahme der Zinserträge würde den Druck auf die Stadt verringern, zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu ergreifen.
6. Wert der Anleihe: Der Wert der Anleihe bleibt bestehen, und die kontinuierliche Zinszahlung ab 2025 würde sowohl das Ertragsergebnis als auch den Cashflow der Stadt Wedel positiv beeinflussen.
Zusammenfassend würde die Wiederaufnahme der Zinszahlungen ab 2025 die finanzielle Situation der Stadt Wedel erheblich verbessern. Die regelmäßigen Zinserträge würden zur Haushaltskonsolidierung beitragen, den vorgetragenen Jahresfehlbetrag stabilisieren und den Bedarf an zusätzlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen verringern. Der Wert der Anleihe bleibt bestehen und eine kontinuierliche Zinszahlung würde sowohl das Ertragsergebnis als auch den Cashflow positiv beeinflussen.
Fazit:
Die Investition der Stadt Wedel in die Stadtsparkasse Wedel hatte zum Ziel, das Eigenkapital der Sparkasse zu stärken und gleichzeitig zusätzliche Erträge für die Stadt zu generieren. Während die Investition kurzfristig zur Haushaltskonsolidierung beigetragen hat, sind in den letzten Jahren auch Herausforderungen aufgetreten, insbesondere durch die ausgebliebenen Zinszahlungen in den Jahren 2023 und 2024.
Ein Worst-Case-Szenario, in dem die Sparkasse nie wieder Zinsen zahlt, würde erhebliche finanzielle Belastungen für die Stadt Wedel mit sich bringen. Die fehlenden Zinserträge würden zu einem jährlichen Einnahmeverlust führen, der vorgetragene Jahresfehlbetrag würde weiter steigen, und die Stadt müsste möglicherweise zusätzliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergreifen.
Auf der anderen Seite zeigt ein Best-Case-Szenario, in dem die Sparkasse ab 2025 die Zinszahlungen wieder aufnimmt, dass die finanzielle Situation der Stadt Wedel erheblich verbessert werden könnte. Die regelmäßigen Zinserträge würden zur Stabilisierung des Haushalts beitragen, den vorgetragenen Jahresfehlbetrag reduzieren und den Bedarf an zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen verringern.
Die Wahrheit wird wahrscheinlich irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen. Es ist wichtig zu betonen, dass heute niemand eine solche Entscheidung treffen würde, da die investiven Mittel nicht zur Verfügung stehen würden. Damals herrschten jedoch andere finanzielle Rahmenbedingungen.
Bei der reinen Ertragsbetrachtung bleibt die Investition unumkehrbar positiv, da sie bereits signifikante Zinserträge generiert hat, die zur Haushaltskonsolidierung beigetragen haben. Diese Erträge haben dazu beigetragen, den finanziellen Spielraum der Stadt zu erweitern und wichtige städtische Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
Daher können wir auch jetzt schon sagen, dass selbst, wenn die Sparkasse längerfristig keine Zinsen zahlen würde, die Maßnahme im Moment der Rückzahlung der Anleihe als erfolgreich betrachtet werden kann, da der Wert der Anleihe bestehen bleibt und dem städtischen Haushalt unverändert zurückgeführt wird, gleichzeitig die Zinserträge die Zinsaufwendungen übersteigen und auch der Cash-Flow schlussendlich positiv ist.