Haushaltskonsolidierung: Zuschüsse für AWO und DRK werden neu verhandelt

Rat beschließt Kündigung der Zuschussverträge mit AWO und DRK – Ziel: Fortsetzung mit geringerer Förderung

Im Rahmen der Haushaltssicherung 2028 hat der Rat der Stadt Wedel am 05. Juni 2025 mehrheitlich eine konkrete Einzelmaßnahme beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Verträge mit der AWO Wedel e.V. und dem DRK-Ortsverein Wedel e.V. zum Betrieb der beiden Seniorentagesstätten fristgerecht zum 31. Dezember 2026 zu kündigen.

Die betroffenen Einrichtungen sind:

  • der AWO-Treff in Wedel,
  • die Begegnungsstätte des DRK in Wedel.

Was ist das Ziel der Maßnahme?

Die Stadt strebt ausdrücklich keine Einstellung der Angebote an. Vielmehr sollen mit beiden Trägern neue Verträge ausgehandelt werden, die eine Fortsetzung der Angebote bei reduzierten städtischen Zuschüssen ermöglichen. Die Leistungen für Seniorinnen und Senioren sollen dabei – soweit wie möglich – erhalten bleiben.

Die Reduzierung der Zuschüsse ist Teil der Maßnahme Nr. 13 „Zuschussangelegenheiten“ aus dem Konsolidierungskatalog. Ziel ist eine jährliche Einsparung von 30.000 € im städtischen Haushalt. Künftig sollen beiden Trägern jeweils nur noch 80.000 € jährlich zur Verfügung gestellt werden (zuvor zusammen 193.000 €).

Warum war eine Kündigung notwendig?

Nach den bestehenden Verträgen ist eine Kündigung jeweils nur zum 30. Juni eines Jahres zum Ende des darauffolgenden Jahres möglich. Eine Kündigung im Jahr 2025 führt daher zum Vertragsende am 31.12.2026. Hätte die Stadt diese Frist versäumt, wäre eine Anpassung der Zuschüsse erst zum 01.01.2028 möglich gewesen – zu spät, um das Konsolidierungsziel 2028 zu erreichen.

Da ein neuer Vertrag mit reduzierten Zuschüssen bis zur Kündigungsfrist am 30. Juni 2025 nicht realistisch verhandelt werden konnte, ist die Kündigung formaler Natur. Die Stadt strebt die Fortsetzung der Kooperation ausdrücklich an. Erste Gespräche mit AWO und DRK haben bereits stattgefunden; beide Träger wurden über den Schritt informiert.

Kontext der Maßnahme

Die Reduzierung freiwilliger Leistungen – bei gleichzeitigem Erhalt der Angebote – ist ein zentrales Element der Haushaltskonsolidierung. Im Handlungsfeld 4 „Familie und Soziales“ geht es darum, soziale Infrastruktur so auszugestalten, dass Teilhabe für alle Generationen erhalten bleibt – gleichzeitig muss aber das Handlungsfeld 8 „Finanzielle Handlungsfähigkeit“ erfüllt werden: ein dauerhaft genehmigungsfreier Haushalt.

Die Kündigung der bisherigen Verträge ist somit kein Rückzug aus der Seniorenarbeit, sondern eine vorausschauende Anpassung an die finanziellen Notwendigkeiten der Stadt Wedel.

Alles zur Haushaltssicherung 2028

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