Dieser Artikel spiegelt meine Sichtweise, Gedanken und Meinungen auf die neue Verwaltungsstruktur wieder. Die Wedeler Kommunalpolitik hat weder Einfluss noch Gestaltungsmöglichkeiten bei der praktischen Eingliederung der Ersten Stadträtin in die Strukturen der Verwaltung. Daher sind einige Aspekte rein theoretischer Natur:
Die Stadt Wedel hat in den vergangenen Monaten einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung ihrer Verwaltung unternommen. Im Zentrum dieser Transformation steht die Einführung des Ersten Stadtrats, der als hauptamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters fungiert und zusätzlich die Leitung des Fachbereichs Innerer Service übernimmt. Dieser Schritt, der auf umfangreichen Analysen und Empfehlungen externer Berater basiert, zielt darauf ab, die Verwaltung besser auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen auszurichten.
Am 11. Juli 2024 beschloss der Rat der Stadt Wedel einstimmig die Neugliederung der Verwaltung, die als Grundlage für die Einführung des Ersten Stadtrats dient. Diese Entscheidung markiert den Höhepunkt eines umfassenden Transformationsprozesses, der bereits 2021 begann. Ziel der Neustrukturierung war es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, die Arbeitsbelastung des Bürgermeisters zu reduzieren und eine stärkere operative Führung in der Verwaltung zu etablieren.
Diese Entscheidung trägt den wachsenden Herausforderungen Rechnung, denen sich moderne Kommunen stellen müssen, von der Digitalisierung über steigende Verwaltungsanforderungen bis hin zu neuen gesetzlichen Vorgaben.
Historische Entwicklung und Einführung des Ersten Stadtrats in Schleswig-Holstein
Die Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats in Wedel folgt einem breiteren Trend in Schleswig-Holstein, der auf die veränderten Anforderungen an die Kommunalverwaltung reagiert. Vor rund 20 wurden in vielen Kommunen die Positionen von Ersten Stadträten oder Beigeordneten aufgrund von Sparmaßnahmen und der Vereinfachung von Verwaltungsstrukturen abgeschafft. Doch mit dem zunehmenden Wachstum und den komplexer werdenden Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Stadtentwicklung und soziale Dienste, wurde klar, dass eine zusätzliche Führungsebene wieder benötigt wird.
Die Wiederbelebung des Ersten Stadtrats, wie sie in Wedel nun umgesetzt wird, spiegelt die Erkenntnis wider, dass ein Bürgermeister allein die Vielzahl der Aufgaben nicht mehr in der erforderlichen Tiefe und Effizienz bewältigen kann. Die Entscheidung für das sogenannte Geesthachter Modell, bei dem der Erste Stadtrat auch die Leitung eines zentralen Fachbereichs übernimmt, hat sich in mehreren Städten als äußerst erfolgreich erwiesen.
Die neue Struktur der Stadtverwaltung Wedel
Im Jahr 2021 begann die Stadt Wedel eine umfassende Modernisierung ihrer Verwaltungsstruktur. Dieser Prozess wurde von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH begleitet, die im Jahr 2023 ein Projekt zur Analyse der bestehenden Strukturen und zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen startete. Ziel des Projekts war es, die Verwaltung effizienter und transparenter zu gestalten. Die Ergebnisse wurden im Januar 2024 präsentiert und dienten als Grundlage für die am 11. Juli 2024 beschlossene Neugliederung.
Die wesentliche Veränderung betrifft die Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats, der die Leitung des Fachbereichs 3 – Innerer Service übernimmt. Dieser Fachbereich hat zentrale Bedeutung, da er wichtige Aufgaben wie Personal, Organisation, Gremienbetreuung und Finanzen umfasst. Die Leitung des Fachbereichs wird dem Ersten Stadtrat oder der Ersten Stadträtin übertragen, dem die Fachdienste Interner Dienstbetrieb, Personal, Finanzen sowie Wirtschaft & Steuern direkt unterstellt sind.
Die Stadtverwaltung wird künftig in drei Fachbereiche gegliedert:
- Fachbereich 1 – Bürgerservice
- Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt
- Fachbereich 3 – Innerer Service
Zusätzlich gibt es vier Stabsstellen:
- Justiziariat
- Gleichstellungsbeauftragte
- Büro des Bürgermeisters
- Prüfdienste
Der Bürgermeister bleibt die oberste Leitungsperson der Verwaltung und wird durch den Ersten Stadtrat und die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten.
Die Umsetzung der neuen Verwaltungsgliederung erfolgte zum 1. August 2024. Einige Empfehlungen der PD Berater, wie die Aufteilung des Fachbereichs 1 in zwei Fachbereiche oder die Schaffung einer neuen Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, werden jedoch noch weiter untersucht und in den kommenden Jahren bewertet.
Verwaltungsgliederung ab 08/2024
Präsentation der PD zur Transformation der Verwaltung
Wer entscheidet laut den Schleswig-Holsteinischen Gesetzen, wer den Ersten Stadtrat und wer die Fachbereichsleiter wählt?
Laut der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) gibt es klare Regelungen, wer den Ersten Stadtrat und die Fachbereichsleiter wählt:
1. Wahl des Ersten Stadtrats
Der Erste Stadtrat oder die Erste Stadträtin wird gemäß § 67 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO S-H) durch den Rat der Gemeinde oder Stadt gewählt. Diese Wahl erfolgt in der Regel nach einem Vorschlag des Bürgermeisters, einzelner Ratsmitglieder oder Fraktionen.
Der Erste Stadtrat übernimmt eine leitende Rolle in der Verwaltung, oft mit der Verantwortung für einen bestimmten Fachbereich, wie zum Beispiel Finanzen oder Innerer Service. Der Prozess der Wahl durch den Rat stellt sicher, dass diese Position eine demokratische Legitimation erhält.
2. Ernennung von Fachbereichsleitern
Die Fachbereichsleiter werden im Gegensatz dazu in der Regel vom Bürgermeister ernannt. Nach § 65 GO S-H besitzt der Bürgermeister die Organisationshoheit in der Verwaltung. Das bedeutet, dass der Bürgermeister die Gliederung der Verwaltung bestimmt und auch die Leitung der verschiedenen Fachbereiche vergeben kann.
Die Ernennung der Fachbereichsleiter ist somit eine interne organisatorische Entscheidung, bei der der Bürgermeister die letztendliche Entscheidungsbefugnis hat.
Gesetzliche Regelung zum Vorschlagsrecht für den Ersten Stadtrat in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Stadtrats in der Gemeindeordnung geregelt. Gemäß § 67 der Gemeindeordnung haben sowohl der Bürgermeister, die Fraktionen der Stadtvertretung als auch die einzelnen Mitglieder der Stadtvertretung das Recht, Kandidaten für die Position des Ersten Stadtrats vorzuschlagen.
Nachdem die Kandidaten vorgeschlagen wurden, wählt die Stadtvertretung den Ersten Stadtrat in einem demokratischen Verfahren. In der Regel wird die Stelle zunächst öffentlich ausgeschrieben, bevor eine Wahl erfolgt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Stadtvertretung mit einer qualifizierten Mehrheit beschließt, auf die Ausschreibung zu verzichten.
Diese Regelung gewährleistet, dass der gesamte politische Prozess offen und transparent verläuft und dass die Entscheidung über eine so wichtige Position auf breiter Basis getroffen wird.
Weitere Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter § 67.
Vorteile der Neustrukturierung und des Geesthachter Modells
Das Geesthachter Modell, für das sich Wedel entschieden hat, bietet eine schlanke und effektive Führungsstruktur. Der Erste Stadtrat übernimmt neben der Vertretung des Bürgermeisters auch die Leitung des Fachbereichs Innerer Service. Der größte Vorteil liegt darin, dass zentrale Verwaltungsaufgaben gebündelt und professionell gesteuert werden, was die Effizienz der städtischen Prozesse erheblich verbessert.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Bürgermeister entlastet wird. Während der Erste Stadtrat die operativen und administrativen Aufgaben übernimmt, kann sich der Bürgermeister stärker auf strategische Projekte konzentrieren. Diese Arbeitsteilung führt nicht zu einer Schwächung der Position des Bürgermeisters, sondern stärkt sie sogar, da der Bürgermeister durch die Unterstützung des Ersten Stadtrats mehr Zeit und Ressourcen für seine wesentlichen Aufgaben gewinnt.
Bedenken zur Besetzung des Ersten Stadtrats: Wer sollte entscheiden?
Im Rahmen des Auswahlprozesses für die Position des Ersten Stadtrats gab es Diskussionen darüber, wer letztlich über die Besetzung dieser Schlüsselrolle entscheiden sollte. Der ehemalige Bürgermeister von Wedel vertrat die Ansicht, dass allein der amtierende Bürgermeister die Entscheidung über die Besetzung des Ersten Stadtrats treffen sollte, da dieser die direkte Verantwortung für die Verwaltung trägt. Doch diese Ansicht lässt sich sowohl durch Pro- als auch Contra-Argumente fundiert diskutieren.
Pro-Argumente für die Entscheidung allein durch den Bürgermeister:
- Organisationshoheit des Bürgermeisters: Nach der Gemeindeordnung hat der Bürgermeister die Organisationshoheit in der Verwaltung. Diese Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Führung und Steuerung des Verwaltungspersonals, weshalb es naheliegend erscheint, dass der Bürgermeister auch über die Besetzung von Schlüsselpositionen wie dem Ersten Stadtrat entscheiden sollte. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass der Bürgermeister mit einer Person zusammenarbeitet, die er für besonders geeignet hält und die seiner Vorstellung von Führung entspricht.
- Verantwortlichkeit für das Verwaltungshandeln: Der Bürgermeister trägt die oberste Verantwortung für das Verwaltungshandeln. Indem er allein die Entscheidung über die Besetzung des Ersten Stadtrats trifft, übernimmt er auch die volle Verantwortung für die Ergebnisse der Verwaltung. Dies schafft eine klare Zuordnung von Verantwortung und fördert eine eindeutige Führungsstruktur.
Contra-Argumente (für eine Beteiligung anderer Akteure):
- Sicherung der demokratischen Legitimation: Der Erste Stadtrat ist eine zentrale Position in der kommunalen Verwaltung mit weitreichenden operativen und teilweise politischen Aufgaben. Es ist sinnvoll, dass neben dem Bürgermeister auch Vertreter des Rats oder anderer politischer Akteure an der Auswahl beteiligt sind, um eine breite demokratische Legitimation sicherzustellen. Dies fördert die Akzeptanz des Ersten Stadtrats sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in der politischen Landschaft.
- Transparenz und Kontrolle: Wenn mehrere Akteure – darunter Vertreter der Politik – in den Auswahlprozess einbezogen werden, wird der Prozess transparenter. Dies verhindert potenziellen Missbrauch oder Vetternwirtschaft, da die Auswahl auf Basis von Kompetenz und Qualifikation und nicht allein auf persönlichen Präferenzen des Bürgermeisters getroffen wird. Gerade bei zentralen Verwaltungspositionen ist es wichtig, dass die Entscheidung nachvollziehbar und gerecht abläuft.
- Vielfalt an Perspektiven und Expertise: Ein Assessment-Center mit Beteiligung von verschiedenen Akteuren bietet eine Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven in den Auswahlprozess einzubringen. Während der Bürgermeister die Verwaltungsperspektive einbringt, können Ratsmitglieder politische und gesellschaftliche Interessen vertreten. Das Ergebnis ist eine ausgewogenere Entscheidung, die auf einer fundierteren und umfassenderen Bewertung basiert.
- Gewährleistung eines konstruktiven Arbeitsverhältnisses: Der Erste Stadtrat arbeitet nicht nur mit dem Bürgermeister zusammen, sondern auch mit dem gesamten Rat und anderen Verwaltungseinheiten. Eine gemeinsame Auswahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Erste Stadtrat von allen relevanten Akteuren akzeptiert wird und ein produktives Arbeitsverhältnis entsteht. Dies fördert eine bessere Zusammenarbeit und verringert mögliche Konflikte.
- Wahrung des öffentlichen Interesses: Die Besetzung einer so zentralen Position betrifft nicht nur die Verwaltung selbst, sondern hat Auswirkungen auf das Wohl der gesamten Kommune. Durch die Einbeziehung des Rates und anderer Akteure wird sichergestellt, dass das öffentliche Interesse bei der Besetzung des Ersten Stadtrats berücksichtigt wird. Dies stärkt die Verbindung zwischen Verwaltung und Bürgerschaft.
Schlussfolgerung: Warum eine gemeinsame Entscheidung besser ist
Angesichts der oben genannten Argumente ist es klar, dass es vorteilhafter ist, wenn nicht nur der Bürgermeister allein über die Besetzung des Ersten Stadtrats entscheidet. Die Beteiligung weiterer Akteure, insbesondere des Rats und anderer politischer Vertreter, bietet mehrere entscheidende Vorteile:
- Demokratische Legitimation und Transparenz werden durch eine gemeinsame Entscheidung gestärkt, was in der öffentlichen Wahrnehmung Vertrauen schafft.
- Die Vielfalt an Perspektiven und Expertise führt zu einer fundierteren Auswahl, die die Interessen aller relevanten Akteure – sowohl der Verwaltung als auch der politischen Vertretung – berücksichtigt.
- Durch die breitere Akzeptanz des Ersten Stadtrats wird die Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung gefördert und Konflikte zwischen politischen und administrativen Akteuren werden minimiert.
Widerlegung von Bedenken zur Einführung des Ersten Stadtrats
Trotz der offensichtlichen Vorteile der Einführung eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats gibt es Bedenken, dass dies zu einer Entmachtung des Bürgermeisters führen könnte. Diese Bedenken sind jedoch unbegründet und lassen sich leicht widerlegen:
- Verlust an direkter Kontrolle und Einfluss: Der Bürgermeister behält weiterhin das uneingeschränkte Weisungsrecht über den Ersten Stadtrat. Dieser agiert als Fachkraft innerhalb der Verwaltung und setzt die Vorgaben des Bürgermeisters um. Die Einführung eines Ersten Stadtrats bedeutet nicht, dass der Bürgermeister Kontrolle verliert, sondern dass er effektiver agieren kann, da er von administrativen Aufgaben entlastet wird.
- Verlust an persönlicher Sichtbarkeit und Repräsentation: Der Bürgermeister bleibt die zentrale politische Figur und kann sich durch die Entlastung stärker auf repräsentative Aufgaben konzentrieren. Durch die Entlastung in operativen Bereichen kann der Bürgermeister seine Präsenz in der Öffentlichkeit sogar erhöhen.
- Verschiebung des Machtgefüges: Der Erste Stadtrat ist kein politischer Akteur, sondern ein Verwaltungsexperte, der in die Hierarchie der Verwaltung eingebunden ist. Er übernimmt definierte Aufgaben, die die Effizienz der Verwaltung steigern, ohne das Machtgefüge zu verändern. Der Bürgermeister bleibt weiterhin die oberste Instanz.
Pro- und Contra-Argumente zur Neubesetzung des Ersten Stadtrats vor Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
Die Stadt Wedel steht vor einer wichtigen Phase der Umstrukturierung. Mit der bevorstehenden Neuwahl des Bürgermeisters im November oder Dezember 2024 und dem Dienstantritt voraussichtlich im Februar 2025 fragen sich einige, ob man die Umstrukturierungen – insbesondere die Besetzung des Ersten Stadtrats – abwarten sollte, bis der neue Bürgermeister im Amt ist, oder ob diese Entscheidungen bereits vor seiner Amtsübernahme getroffen werden sollen.
Hier sind die Pro- und Contra-Argumente zu dieser Frage:
Contra-Argumente: Abwarten bis zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
- Klare Verantwortungslinien: Wenn der neue Bürgermeister nicht in den Auswahlprozess eingebunden ist, könnte es zu Spannungen kommen. Der Bürgermeister trägt die Verantwortung für die Verwaltung und sollte deshalb auch eine Schlüsselrolle bei der Besetzung zentraler Führungspositionen wie des Ersten Stadtrats spielen. Das Abwarten würde Konflikte zwischen dem neuen Bürgermeister und der Verwaltung vermeiden.
- Vermeidung von Doppelstrukturen und Konflikten: Wenn der Erste Stadtrat bereits vor der Ankunft des neuen Bürgermeisters bestimmt wird, besteht das Risiko, dass der neue Bürgermeister möglicherweise andere Vorstellungen zur Besetzung hat. Dies könnte zu Konflikten oder einer Umbesetzung führen, was zu Ineffizienz und Verwirrung in der Verwaltungsführung führt.
Pro-Argumente: Sofortige Besetzung des Ersten Stadtrats vor Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
- Kontinuität und Stabilität: Wedel befindet sich derzeit in einer Übergangsphase, in der eine Interimslösung die Verwaltung führt. Diese Phase sollte genutzt werden, um wichtige Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung wieder stabil aufzustellen. Die schnelle Besetzung des Ersten Stadtrats würde gewährleisten, dass die Verwaltung auch während des Übergangs handlungsfähig bleibt und eine langfristige Leitung für den Fachbereich Innerer Service etabliert wird.
- Effizienzsteigerung während der Übergangsphase: Der Erste Stadtrat wird für zentrale Aufgaben in der Verwaltung verantwortlich sein, darunter Finanzen, Personal und Organisation. Es ist wichtig, dass diese Position so schnell wie möglich besetzt wird, um die geplanten Strukturreformen in der Verwaltung voranzutreiben.
- Langfristige Planung und Vorbereitung für den neuen Bürgermeister: Wenn der neue Bürgermeister im Februar 2025 seinen Dienst antritt, ist es von Vorteil, wenn die Verwaltungsstruktur bereits stabil und modernisiert ist. Ein gut aufgestelltes Führungsteam, ermöglicht es dem Bürgermeister, sich auf seine strategischen und politischen Aufgaben zu konzentrieren, anstatt mit internen Verwaltungsfragen und Personalentscheidungen belastet zu werden.
- Objektive und langfristige Entscheidungen: Der Auswahlprozess für den Ersten Stadtrat erfolgt durch eine fachlich fundierte kommissionelle Bewertung (z.B. über ein Assessment-Center) und nicht allein nach politischen Kriterien. Dies garantiert, dass die Entscheidung auf Basis von Fachkompetenz getroffen wird, unabhängig von den zukünftigen politischen Gegebenheiten.
Schlussfolgerung: Warum die Pro-Argumente überwiegen
Insgesamt überwiegen die Pro-Argumente für eine sofortige Besetzung des Ersten Stadtrats vor dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters. Die derzeitige Übergangsphase bietet eine Gelegenheit, die Verwaltungsstrukturen zu stabilisieren und dringende Reformen voranzutreiben. Dies sichert die Kontinuität und Effizienz in der Verwaltung und stellt sicher, dass der neue Bürgermeister auf eine gut organisierte, bereits modernisierte Verwaltung trifft.
Eine schnelle Besetzung schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Verwaltung fit für die Zukunft zu machen und dem neuen Bürgermeister einen guten Start zu ermöglichen.
Die erfolgreiche Besetzung der Stelle der Ersten Stadträtin
Am 17. Oktober 2024 wurde schließlich die Position der Ersten Stadträtin erfolgreich besetzt. Frau Claudia Friederich setzte sich in einem anspruchsvollen Auswahlverfahren durch, das von der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. begleitet wurde. In einem mehrstufigen Assessment-Center, das Selbstpräsentationen, Rollenspiele und Fachvorträge umfasste, überzeugte Frau Friederich die Auswahlkommission durch ihre herausragende fachliche Kompetenz, ihre Führungserfahrung und ihr strategisches Denken.
Frau Friederich übernimmt nicht nur die Funktion der Stellvertretung des Bürgermeisters, sondern auch die Leitung des Fachbereichs Innerer Service, der zentrale Verwaltungsaufgaben wie Personal, Finanzen und Organisation umfasst. Mit ihrer fachlichen Eignung und ihrer umfassenden Erfahrung im öffentlichen Dienst ist sie die ideale Besetzung für diese Schlüsselposition.