Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme sieht eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von derzeit 519 auf 590 vor. Dadurch sollen jährliche Mehreinnahmen von 1.130.000 € ab 2026 generiert werden. Hintergrund ist die Anpassung an den erwarteten neuen Nivellierungssatz, der im Zuge der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steigen wird. Ohne Anpassung drohen geringere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Analyse
1. Potenzial der Mehreinnahmen:
- Die Maßnahme bringt signifikante zusätzliche Einnahmen und stabilisiert den Haushalt, ohne zusätzliche Verwaltungsaufwände zu verursachen.
- Durch die Anpassung an den Nivellierungssatz werden Nachteile im kommunalen Finanzausgleich vermieden.
2. Praktische Umsetzung:
- Die Erhöhung des Hebesatzes sollte frühzeitig kommuniziert werden, um Akzeptanz bei den Bürgern und der Wirtschaft zu schaffen.
- Eine sozialpolitische Betrachtung ist notwendig, da die Grundsteuer auch auf Mieter umgelegt wird und somit einkommensschwache Haushalte zusätzlich belastet.
3. Risiken:
- Die Erhöhung könnte auf Widerstand der Bevölkerung und von Eigentümerverbänden stoßen, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
- Höhere Grundsteuern könnten negative Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt haben, z. B. durch eine Erhöhung der Mietkosten.
- Falls der erwartete Nivellierungssatz geringer ausfällt als prognostiziert, könnten die zusätzlichen Einnahmen geringer ausfallen als geplant.