Stellungnahme der Verwaltung zur Kita „Lütt Hütt“ (Sitzung des Rates vom 30.01.2025)
📌 1️⃣ Kritik an der Weitergabe vertraulicher Informationen
Die Bürgermeisterin äußerte große Besorgnis darüber, dass erneut vertrauliche Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse gelangt sind.
Sie betonte, dass solche Leaks große Schäden anrichten:
Sie führen zu Unruhe und Spaltung in der Stadtgesellschaft.
Sie binden Verwaltungspersonal und kosten Steuergelder, da sich Mitarbeitende mit den Folgen befassen müssen.
Andere wichtige Projekte werden aufgeschoben oder verzögert.
Die Leaks führen zu Demotivation und Misstrauen innerhalb der Verwaltung und des Stadtrats.
Die Stadt komme durch diese andauernden Unruhen nicht zur Ruhe.
Sie stellte die Frage, ob dies die Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit im Stadtrat sein solle.
📌 2️⃣ Erneute Strafanzeige wegen Geheimnisverrats
Aufgrund des wiederholten Geheimnisverrats aus dem Ältestenrat und nichtöffentlichen Sitzungen kündigte die Bürgermeisterin an, erneut Strafanzeige zu stellen.
Sie äußerte jedoch die Befürchtung, dass diese rechtlich ins Leere laufen könnte.
Sie richtete einen dringenden Appell an alle Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitenden:
„Was nicht-öffentlich ist, bleibt nicht-öffentlich!“
Der Schutz personenbezogener und vertraglicher Daten sei eine rechtliche Verpflichtung.
Sie warnte davor, dass Mitarbeitende der Verwaltung zunehmend Angst hätten, sich in nichtöffentlichen Sitzungen zu äußern, da nichts mehr vertraulich bleibe.
📌 3️⃣ Zur Insolvenz der Kita „Lütt Hütt“
Die Bürgermeisterin stellte klar, dass die Kita „Lütt Hütt“ insolvent ist.
Seit Dezember 2023 befindet sich die Stadt in der Prüfung der Vertragsangelegenheit.
Sie betonte, dass dies ein üblicher Verwaltungsprozess sei:
Der zuständige Ausschuss und der Stadtrat wurden stets im nichtöffentlichen Teil eingebunden.
Die weitere Vorgehensweise wurde laufend beraten.
„Es kann daher nicht von Geheimhaltung oder Verzögerung gesprochen werden.“
📌 4️⃣ Datenschutzrechtliche Verpflichtungen und Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Bürgermeisterin betonte, dass Vertragsinhalte grundsätzlich dem Datenschutz unterliegen und daher nicht-öffentlich behandelt werden müssen.
Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sehe explizit vor, dass bei berechtigten Interessen Einzelner die Öffentlichkeit auszuschließen sei (§ 35 Abs. 1 S. 2 GO für den Rat und § 47 Abs. 8 S. 2 GO für die Ausschüsse).
„Das ist eine Pflicht, keine Wahl.“
📌 5️⃣ Konsequenzen und weitere Schritte
Aufgrund der aktuellen Situation werde die Bürgermeisterin das Thema Kitaverträge intensiv weiterverfolgen.
Sie kündigte an, dass weitere Verträge in Prüfung sind.
Sie erklärte, dass sie als amtierende Bürgermeisterin nun direkter handeln kann und sich dieser Aufgabe vordringlich widmen werde.
Bereits jetzt seien juristische Schritte eingeleitet worden, und weitere Maßnahmen würden geprüft.
📌 6️⃣ Abschluss
Die Bürgermeisterin stellte klar, dass sie weiterhin für Transparenz und Rechtssicherheit in der Verwaltung sorgen wird.
Sie rief alle Beteiligten dazu auf, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten und zur Vertrauensbildung beizutragen.