Datum: 14. Januar 2025
Ort: Rathaus Wedel
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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1.1. Antworten der Verwaltung zu vorangegangen Fragen
1. Auswirkungen des Rahmenkonzepts auf Grundstückseigentümer
- Das Rahmenkonzept identifiziert lediglich Eignungsräume und schränkt keine Nutzung ein.
- Grundstückseigentümer werden informiert, dass bei Interesse an Solar-Freiflächenanlagen ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden kann.
- Ziel des Konzepts ist es, geeignete Flächen für Solar-Freiflächenanlagen zu identifizieren, ohne andere Nutzungen von vornherein auszuschließen.
- Eine tatsächliche Umsetzung erfordert zusätzliche Planungsverfahren wie Bebauungspläne sowie Anpassungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan.
2. Erfüllung der Vorgaben für landschaftsprägende Stadteingänge
- Zwei wichtige Ortseingänge werden im Konzept als besonders prüfbedürftig definiert.
- Die Vorgaben zur Wahrung der Stadtbildqualität und behutsamen Entwicklung des Lebensraums aus der Mitteilungsvorgabe (MV/2019/046) werden eingehalten.
- Die Aktualisierung des Entwurfs berücksichtigt die Verschiebung der Siedlungsachsenabgrenzung.
3. Priorisierung von Solar-Freiflächenanlagen vs. Wohnungsbau
- Das Konzept priorisiert keine Solar-Freiflächenanlagen vor Wohnungsbau.
- Landesplanung äußerte Bedenken gegen Solarflächen innerhalb der Siedlungsraumabgrenzung.
- Das Konzept wird aktualisiert, sodass keine Eignungsräume innerhalb der Abgrenzungslinie vorgesehen sind.
4. Nutzung von Wohnbauflächen für Solaranlagen
- Das Rahmenkonzept „opfert“ keine Wohnbauflächen, da es lediglich Eignungsräume aufzeigt und andere Nutzungsmöglichkeiten nicht einschränkt.
- Verwaltung verweist auf die Antwort zur Frage 3, wonach keine Flächen innerhalb der Siedlungsabgrenzung berücksichtigt werden.
5. Bauvoranfrage zur Liegenschaft Holmer Str. 75
- Die Frage wurde mündlich in der Sitzung am 03.12.2024 beantwortet.
- Verwaltung verweist auf das Protokoll dieser Sitzung für Details.
Bewertung
Die Verwaltung betont, dass das Rahmenkonzept lediglich eine Planungsgrundlage darstellt, ohne Entscheidungen über konkrete Nutzungen zu treffen. Die Vorgaben der Landesplanung und städtischer Zielsetzungen wie der Erhalt des Stadtbildes werden berücksichtigt. Die endgültige Nutzung einzelner Flächen bleibt abhängig von weiteren Planungsverfahren und politischen Entscheidungen.
Tagesordnungspunkt 3: Bebauungsplan Nr. 76 "Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand" (Teilbereich 2)
Hintergrund
Im Jahr 2003 wurde die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufgegeben. Dies schuf die Möglichkeit, die festgesetzte Straßentrasse zu überplanen und eine durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung von der Holmer Straße bis zur Gorch-Fock-Straße zu schaffen. Ziel ist es, den Radverkehr vom stark frequentierten Altstadtbereich wegzuführen, Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren und eine sichere Verbindung für Schüler*innen zur Altstadtschule zu bieten.
Beschlussvorschlag
- Die im Verfahren eingebrachten Stellungnahmen werden gemäß Verwaltungsvorschlag berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 76 wird als Satzung beschlossen.
- Die Begründung des Bebauungsplans wird gebilligt.
Ziele
- Verkehrspolitisch: Förderung eines ausgewogenen Verkehrsmixes in Wedel.
- Sicherheit: Reduktion von Konflikten zwischen motorisiertem Individualverkehr und Rad-/Fußverkehr.
- Umwelt: Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen.
Alternativen und Konsequenzen
Ohne den Satzungsbeschluss kann der geplante Rad- und Fußweg nicht realisiert werden. Dies würde die bestehenden Verkehrsprobleme im Altstadtbereich weiter verschärfen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da der Rad- und Fußweg entlang des Geestrandes eine wichtige Maßnahme für die städtische Verkehrsinfrastruktur darstellt.
Nächste Schritte
Die Vorlage wird zunächst im Planungsausschuss beraten und anschließend im Rat der Stadt Wedel zur Entscheidung vorgelegt.
Tagesordnungspunkt 4.2: Umgestaltung des Strandbades – Einzelmaßnahmen
Die Vorlage sieht eine Überarbeitung des Beschlusses vom 05.10.2023 zur Umgestaltung des Strandbades vor. Ziel ist es, die Maßnahmen zu priorisieren und eventuell Einsparungen für den städtischen Haushalt zu erzielen. Die Maßnahmen umfassen:
- Wiederherstellung Zugang und Zufahrt Hakendamm: Gesamtkosten: 265.000 € brutto (städtischer Anteil: 88.333 €). Status: Muss erfolgen, da unumgänglich für die Erschließung.
- Herstellung eines Basketballbereichs und einer Wetterschutzüberdachung: Gesamtkosten: 35.000 € brutto (städtischer Anteil: 11.667 €). Status: Sehr wünschenswert, basierend auf Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Pflanzkonzept gegen Sandeintrag: Gesamtkosten: 30.000 € brutto (städtischer Anteil: 10.000 €). Status: Wünschenswert, aber nicht zwingend.
- Übergang zum Strand: Gesamtkosten: 90.000 € brutto (städtischer Anteil: 30.000 €). Status: Wünschenswert, aber verzichtbar.
- Barrierefreie Rampe: Gesamtkosten: 420.000 € brutto (städtischer Anteil: 140.000 €). Status: Wünschenswert, aber aufgrund hoher Kosten optional.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 840.000 € brutto, von denen die Stadt einen Anteil von 280.000 € tragen würde. Der Fördermittelbescheid über 840.000 € wurde bereits vorbereitet und wird erwartet.
Empfehlung der Verwaltung
- Die Zufahrt Hakendamm in jedem Fall umzusetzen, da sie unverzichtbar ist.
- Die Umsetzung der Basketballfläche und des Wetterschutzes, basierend auf den Ergebnissen der Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Auf die übrigen Maßnahmen (Pflanzkonzept, Übergang zum Strand, barrierefreie Rampe) zugunsten von Einsparungen zu verzichten.
Ohne Umsetzung würden bereits angefallene Planungskosten (ca. 100.000 €) sowie die Herstellungskosten für den Hakendamm vollständig von der Stadt getragen werden müssen, was höhere Belastungen zur Folge hätte.
Finanzielle Auswirkungen
- Zufahrt Hakendamm: Städtischer Anteil 88.333 €
- Basketball + Wetterschutz: Städtischer Anteil 11.667 €
- Weitere Maßnahmen (optional): Gesamtstädtischer Anteil: 180.000 €
Insgesamt könnten durch Verzicht auf die optionalen Maßnahmen ca. 180.000 € eingespart werden.
Diskussionspunkte
- Kosten und Nutzen: Welche Maßnahmen sind für die langfristige Nutzung und Attraktivität des Strandbades wirklich notwendig? Welche Maßnahmen könnten aufgeschoben oder in vereinfachter Form umgesetzt werden?
- Beteiligung der Öffentlichkeit: Wie wurden die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Planung berücksichtigt?
- Fördermittel: Sind die Fördermittel an die Umsetzung aller Maßnahmen gebunden, oder können Einsparungen vorgenommen werden, ohne die Förderung zu gefährden?
- Prioritäten setzen: Sollte der Fokus auf einer barrierefreien Zugänglichkeit (Rampe) oder auf kleineren Maßnahmen (Basketballbereich) liegen?
Tagesordnungspunkt 5: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025