Zusammenfassung der Ratssitzung
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Datum: 19. Dezember 2024
Ort: Rathaus Wedel
In der Sitzung sollte ursprünglich über den Haushalt 2025 diskutiert und entschieden werden. Diese Diskussion und der Beschluss wurden jedoch in den Januar 2025 verschoben, um den Hinweisen aus Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Kommunalaufsicht Rechnung zu tragen.
Bis zur nächsten Ratssitzung soll ein Haushaltsbegleitbeschluss zusammen mit dem Haushalt verabschiedet werden. Dieser ist erforderlich, um eine Genehmigung des Haushaltes 2025 zu ermöglichen.
Die Kommunalaufsicht hat klargestellt, dass die Genehmigung des Haushalts 2025 nur dann möglich ist, wenn die Stadt Wedel konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschließt und umsetzt. Ziel ist es, spätestens bis 2028 Jahresüberschüsse zu erzielen. Der Haushaltsbeschluss 2025 muss einen Begleitbeschluss enthalten, der erste Konsolidierungsmaßnahmen integriert. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen weiterer Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
Diese Entscheidung hat wesentlichen Einfluss auf die weitere Finanzplanung der Stadt Wedel, damit Verwaltung und Politik Zeit haben, den Haushaltsentwurf entsprechend der Vorgaben zu ändern.
TOP 1.1: Beantwortung einer Einwohnerfrage zur Bebauungsplanänderung „Hogschlag“
Hintergrund:
Die Frage eines Anwohners bezog sich auf die vertragliche Situation bei der Bebauungsplanänderung „Hogschlag“ und die Möglichkeiten der Einsichtnahme in diese Verträge. Es wurde um eine Liste der bestehenden oder geplanten Verträge sowie Informationen zu Einsichtsrechten gebeten.
Details zur Antwort der Verwaltung:
- Es handelt sich nicht um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren. Daher werden Städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB mit den Eigentümern abgeschlossen.
- Geplante Inhalte der Verträge:
- Infrastrukturabgabe
- Äußere und innere Erschließung
- Errichtung von Wohnungen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung, inkl. Benennungsrechte der Stadt Wedel
- Einsichtsrechte:
- Mitglieder der Gemeindevertretung und Ausschüsse haben ein Kontrollrecht nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
- Natürliche oder juristische Personen können gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes (IZG-SH) Zugang zu Informationen beantragen, sofern keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung stellt klar, dass Einsichtnahme in Verträge nur im Rahmen geltender Datenschutz- und Informationsgesetze möglich ist.
TOP 4: Ernennung und Vereidigung der Ersten Stadträtin
Die neue Erste Stadträtin wird im Rahmen einer offiziellen Zeremonie in ihr Amt eingeführt und vereidigt. Diese Ernennung markiert einen wichtigen Schritt in der Besetzung der Führungspositionen der Stadt Wedel.
TOP 5: Umwidmung eines Teils einer VE Schloßkamp/Roggenhof für den Erwerb einer Müllpritsche für den Bauhof
Hintergrund:
Die Müllpritsche ist ein zentrales Fahrzeug für die Aufgaben der Straßenreinigung in der Stadt Wedel. Diese umfassen das regelmäßige Entleeren von Mülleimern, das Einsammeln von Müllsäcken und das Beseitigen von wild entsorgtem Sperrmüll. Die ursprünglich für die Grundinstandsetzung von Roggenhof/Schloßkamp bereitgestellten Mittel werden teilweise nicht benötigt und können daher für den Kauf der Müllpritsche umgewidmet werden.
Details:
- Der Kaufpreis für das Fahrzeug beträgt 70.830,59 € inklusive Umsatzsteuer.
- Das Fahrzeug wird voraussichtlich bis zum 01.08.2025 geliefert.
- Die Beschaffung des Fahrzeugs ist notwendig, um die ordnungsgemäße Straßenreinigung und Müllentsorgung aufrechtzuerhalten. Ein Ausfall des Fahrzeugs würde zu erheblichen Einschränkungen und langfristig zu einer Vermüllung des Stadtgebiets führen.
- Die Finanzierung erfolgt durch die Umwidmung von 71.000 € aus der ursprünglichen Verpflichtungsermächtigung, die für die Grundinstandsetzung von Roggenhof/Schloßkamp vorgesehen war.
- Alternativen: Ohne die Umwidmung könnte der bereits erteilte Auftrag nicht erfüllt werden, was zu Schadensersatzansprüchen durch den Anbieter führen würde.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die Umwidmung der Mittel, da das Fahrzeug für die Umsetzung des Bauhofkonzepts und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit unverzichtbar ist.
TOP 6: 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Hintergrund:
Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird der Steuersatz von 18 % auf 20 % erhöht, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Gleichzeitig wird ein fehlerhafter Verweis in der Satzung korrigiert, um die Rechtsgrundlage zu verbessern.
Details:
- Steuersatzerhöhung: Der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % der Bemessungsgrundlage angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Konsolidierungsstrategie der Stadt.
- Korrektur der Satzung: Der fehlerhafte Verweis in § 2 wird angepasst. Statt § 14 wird nun korrekt auf § 11 verwiesen, der die Melde- und Anzeigepflichten regelt.
- Finanzielle Auswirkungen: Die Erhöhung des Steuersatzes führt zu höheren Einnahmen, die zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Nachtragssatzung, da sie sowohl eine Korrektur der bestehenden Satzung als auch eine Anpassung des Steuersatzes im Sinne der Haushaltskonsolidierung ermöglicht.
TOP 7: Hebesatzsatzung
Hintergrund:
Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt, sind die Kommunen verpflichtet, neue Hebesätze zu beschließen. Ziel der Reform ist eine aufkommensneutrale Anpassung der Grundsteuererträge. Die neuen Hebesätze basieren auf den Berechnungen des Finanzministeriums Schleswig-Holstein und gewährleisten eine rechtskonforme Umsetzung der Reform.
Details:
- Neue Hebesätze:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): Erhöhung von 380 % auf 494 %.
- Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): Anpassung von 540 % auf 519 %.
- Gewerbesteuer: Der Hebesatz bleibt unverändert bei 420 %.
- Notwendigkeit der Satzung: Aufgrund der Grundsteuerreform erlöschen die bisherigen Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamts am 31.12.2024. Eine neue Satzung ist erforderlich, um rechtswirksame Steuerbescheide auf Grundlage der neuen Messbeträge ausstellen zu können.
- Aufkommensneutralität: Die neuen Hebesätze wurden so berechnet, dass sie die Einnahmen der Stadt Wedel aus der Grundsteuer nicht erhöhen, sondern auf dem bisherigen Niveau halten.
- Finanzielle und organisatorische Auswirkungen: Ohne eine rechtswirksame Satzung könnten Steuerbescheide nicht ausgestellt und Zahlungseingänge nicht angenommen werden, was die Liquidität der Stadt beeinträchtigen würde.
Verwaltungsempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der Hebesatzsatzung, um die Anforderungen der Grundsteuerreform zu erfüllen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Wedel zu sichern.
Weitere Informationen:
Mehr Details zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen auf Wedel finden Sie hier.
Zum TOP 8 Kündigung der Kita-Verträge sind noch keine Unterlagen veröffentlicht worden. Im Auschuss BKS war das Thema diskutiert und es standen 2 Anträge zur Abstimmung. Beide wurden mit einem Patt (jeweils 5 zu 5) abgelehnt.
Nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte
TOP 11: Grundstücksangelegenheit im Bereich Voßhagen
Begründung für die Nichtöffentlichkeit:
Details der Verkaufsverhandlungen und persönliche Daten der Käufer erfordern Vertraulichkeit.
TOP 12: Vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer Wohnunterkunft
Begründung für die Nichtöffentlichkeit:
Die Beschlussvorlage enthält den Namen des Vermieters und Vertragsinhalte. Aufgrund berechtigter Interessen Einzelner ist die Öffentlichkeit auszuschließen.