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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung

Datum und Uhrzeit: Montag, 17. Februar 2025, 18:00 Uhr

Ort: Rathaus, Sitzungssaal

1.1.1 Interfraktionelle Anfrage zum Personal & Stellenplan

Die Fraktionen haben eine interfraktionelle Anfrage zur aktuellen Personalplanung und zum Stellenplan der Stadtverwaltung gestellt. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über die vorhandenen Stellen, geplante Einstellungen und Möglichkeiten zur Optimierung der Personalstruktur zu schaffen.

Kernpunkte der Anfrage:

  • Organisationsentwicklung: Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung zur Personalbemessung, Identifikation von Einsparpotenzialen und Priorisierung von Aufgaben?
  • Priorisierung: Welche Fachdienste werden zuerst untersucht, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
  • Externe vs. interne Analyse: Welche Bereiche werden durch externe Gutachten geprüft und welche durch interne Analysen optimiert?

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung gibt an, dass derzeit umfassende Untersuchungen zur Organisationsstruktur durchgeführt werden. Aktuell liegt der Fokus auf den Bereichen Personal, Ordnung und Einwohnerservice. Zukünftig soll auch der Fachdienst Bildung, Kultur und Sport untersucht werden.

Die Untersuchungen erfolgen in einem Mix aus internen Analysen durch den Fachdienst Interner Dienstbetrieb/Organisation und externen Beratungen durch Fachinstitute. Ziel ist es, eine langfristige Personalstrategie zu entwickeln, die sowohl Effizienzsteigerungen als auch eine nachhaltige Ressourcenplanung sicherstellt.

Kooperation mit dem Kreis:

Die Verwaltung prüft, in welchen Bereichen eine Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Pinneberg sinnvoll sein könnte. Alle Fachdienste wurden beauftragt, mögliche Aufgaben zur Übertragung auf den Kreis zu identifizieren. Eine Liste mit Vorschlägen soll dem HFA zur Beratung vorgelegt werden.

Transparenz des Stellenplans:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen (GemHVO §9) eine direkte Veröffentlichung detaillierter Aufgabenbeschreibungen nicht möglich ist. Stattdessen wird ein erweitertes Organigramm mit Zuständigkeitsbeschreibungen erstellt und in der Ratsinfo bereitgestellt.

Ziel der Maßnahme:

Durch eine gezielte Untersuchung der Personalstruktur soll sichergestellt werden, dass Personalressourcen optimal genutzt werden. Gleichzeitig sollen Doppelstrukturen abgebaut und Einsparpotenziale identifiziert werden, ohne die Qualität der Verwaltungsarbeit zu gefährden.


Tagesordnungspunkt 4.1 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über die zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Diese Änderung ist erforderlich, um die Organisation und Aufgaben des Zweckverbandes an neue gesetzliche und technische Rahmenbedingungen anzupassen.

Hintergrund:

Der Kommunit IT-Zweckverband wurde gegründet, um die Digitalisierung und IT-Dienstleistungen für Kommunen in Schleswig-Holstein zu bündeln. Durch technologische Weiterentwicklungen und veränderte Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit ist eine Aktualisierung der Satzung notwendig.

Geplante Änderungen:

  • Erweiterung des Aufgabenbereichs: Die Satzung soll um zusätzliche IT-Dienstleistungen ergänzt werden, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit und Cloud-Computing.
  • Strukturreform: Einführung neuer Gremien zur besseren Steuerung und Überwachung der IT-Projekte.
  • Datenschutz: Anpassung an die aktuellen Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO, einschließlich klarer Verantwortlichkeiten für Datenschutzbeauftragte.
  • Videokonferenzen: Aufnahme einer Regelung zur Durchführung von Verbandsversammlungen und Ausschusssitzungen per Videokonferenz.
  • Kooperationen: Öffnung der Satzung für zukünftige Kooperationen mit anderen IT-Dienstleistern und öffentlichen Institutionen.

Rechtliche Grundlage:

Die Änderungen erfolgen auf Basis der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des Gesetzes über kommunale Zweckverbände. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass alle vorgeschlagenen Änderungen mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.

Auswirkungen der Änderung:

Die Anpassung der Verbandssatzung wird dazu beitragen, dass der IT-Zweckverband leistungsfähiger wird und den Kommunen moderne, sichere und wirtschaftliche IT-Dienstleistungen anbieten kann. Insbesondere die Einführung klarer Datenschutzvorgaben wird den Schutz sensibler Daten verbessern.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, der 2. Änderungssatzung zuzustimmen. Die Neuregelungen sorgen für eine bessere Anpassung des Zweckverbandes an aktuelle Herausforderungen und ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit der Kommunen in der Digitalisierung.


Tagesordnungspunkt 4.2 – Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über den Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Ziel der Beratung ist die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, der die finanzielle Grundlage für die kommenden Jahre schafft.

Hintergrund:

Der Kommunit IT-Zweckverband stellt IT-Dienstleistungen für Kommunen bereit und ist für die digitale Infrastruktur vieler Gemeinden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Der Wirtschaftsplan legt fest, wie die finanziellen Mittel im Jahr 2025 verwendet werden sollen.

Wichtige Punkte des Wirtschaftsplans:

  • Erhöhung der Eigenkapitalquote: Der Zweckverband plant, seine Eigenkapitalquote zu erhöhen, um langfristig unabhängiger von Fremdfinanzierungen zu sein.
  • Geplante Investitionen: Ausbau der IT-Infrastruktur, Einführung neuer Sicherheitsstandards und Modernisierung von Rechenzentren.
  • Erweiterung der Dienstleistungen: Der Verband will künftig mehr Cloud-Dienste anbieten und den Bereich Cybersicherheit ausbauen.
  • Stabilisierung der Umlagen: Durch gezielte Einsparungen und effizientere Prozesse soll die Umlage für die Mitgliedskommunen möglichst stabil gehalten werden.

Kapitalerhöhung:

Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Dies wird dazu beitragen, langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben und weniger auf kurzfristige Kredite angewiesen zu sein.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, dem Wirtschaftsplan 2025 zuzustimmen. Er bietet eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung des IT-Zweckverbandes und stellt sicher, dass die digitale Infrastruktur für die Kommunen weiterhin modern und sicher bleibt.

Ziel der Maßnahme:

Langfristige finanzielle Stabilität des Zweckverbandes, Förderung von Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie wirtschaftliche Entlastung der Mitgliedskommunen durch effizientere Prozesse.


Tagesordnungspunkt 5.1 – Antrag der Grünen: Einführung einer Verpackungssteuer

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen. Ziel der Steuer ist es, die Menge an Einwegverpackungen zu reduzieren und die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu senken.

Hintergrund:

Die Stadt Tübingen hat seit 2022 erfolgreich eine Verpackungssteuer eingeführt, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als rechtmäßig bestätigt wurde. Andere Städte erwägen ähnliche Maßnahmen. Durch die Steuer soll der Anreiz für Unternehmen steigen, auf Mehrwegverpackungen umzusteigen.

Geplante Maßnahmen:

  • Besteuerung von Einwegverpackungen: Pro ausgegebener Einwegverpackung soll eine Abgabe von bis zu 50 Cent erhoben werden.
  • Mehrwegquote erhöhen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, Mehrwegalternativen anzubieten.
  • Zweckgebundene Verwendung der Einnahmen: Die Einnahmen sollen für Maßnahmen zur Stadtsauberkeit, zur Förderung von Mehrwegverpackungen und für Umweltbildungsprojekte genutzt werden.

Rechtliche Grundlage:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kommunen das Recht haben, eine Verpackungssteuer zu erheben. Die Satzung wird sich an dem Modell der Stadt Tübingen orientieren.

Erwartete Auswirkungen:

  • Reduktion von Einwegverpackungen in der Gastronomie.
  • Bewusstseinswandel bei Verbrauchern und Unternehmen.
  • Zusätzliche Einnahmen für Umweltschutzmaßnahmen.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Beschlussvorlage für die Einführung der Steuer zu erstellen. Die konkrete Höhe der Abgabe und die betroffenen Produkte sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.

Ziel der Maßnahme:

Vermeidung von Einwegverpackungsmüll, finanzielle Beteiligung der Verursacher an den Reinigungskosten und Förderung umweltfreundlicher Alternativen.


Tagesordnungspunkt 5.2 – Prüfauftrag der SPD zur Verpackungssteuer

Die SPD-Fraktion beantragt eine umfassende Prüfung zur Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Auswirkungen einer solchen Steuer für die Stadt Wedel zu evaluieren.

Hintergrund:

Mehrere Städte in Deutschland prüfen aktuell die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kommunen berechtigt sind, eine solche Steuer zu erheben, um Umweltverschmutzung durch Einwegverpackungen einzudämmen.

Prüfschwerpunkte:

  • Rechtliche Machbarkeit: Ist die Einführung einer Verpackungssteuer in Wedel mit den aktuellen Gesetzen vereinbar?
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Welche finanziellen Belastungen entstehen für Gewerbetreibende, insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel?
  • Verwaltungsaufwand: Welche Ressourcen benötigt die Stadt, um die Steuer zu verwalten und zu kontrollieren?
  • Umwelteffekte: Welche Reduzierung des Verpackungsmülls ist durch die Steuer zu erwarten?
  • Vergleich mit anderen Städten: Welche Erfahrungen gibt es in Städten, die bereits eine Verpackungssteuer eingeführt haben?

Erwartete Ergebnisse:

Die Prüfung soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den HFA und den Rat der Stadt Wedel liefern. Sie wird zeigen, ob die Einführung einer Verpackungssteuer in Wedel sinnvoll und umsetzbar ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten HFA-Sitzung eine Einschätzung der Machbarkeit sowie mögliche Szenarien für die Umsetzung vorzulegen.

Ziel der Maßnahme:

Ermittlung der besten Möglichkeiten zur Reduzierung von Einwegverpackungen in Wedel bei gleichzeitiger Berücksichtigung wirtschaftlicher und verwaltungsbezogener Faktoren.


Tagesordnungspunkt 5.3 – Antrag der WSI-Fraktion zur Einführung der Verpackungssteuer

Die WSI-Fraktion beantragt die schnellstmögliche Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Wedel. Ziel ist es, Einwegverpackungen erheblich zu reduzieren und Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu verpflichten.

Hintergrund:

Nach dem erfolgreichen Modell der Stadt Tübingen soll auch Wedel eine Verpackungssteuer einführen, um gegen den steigenden Verpackungsmüll in der Stadt vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer bereits bestätigt.

Geplante Maßnahmen:

  • Schnellstmögliche Umsetzung: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Einführung der Steuer für die nächste Sitzung des HFA vorzulegen.
  • Abgabe auf Einwegverpackungen: Einwegverpackungen, die in der Gastronomie und im Einzelhandel verwendet werden, sollen mit einer Abgabe belegt werden.
  • Förderung von Mehrweglösungen: Unternehmen sollen Anreize erhalten, Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.
  • Verwendung der Einnahmen: Die Einnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur Stadtsauberkeit und Umweltbildung eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlage:

Die Steuer basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kommunalabgabengesetzes und orientiert sich an der Tübinger Verpackungssteuer.

Erwartete Auswirkungen:

  • Reduzierung von Einwegmüll: Eine deutliche Senkung der Verpackungsabfälle in der Stadt.
  • Bewusstseinswandel bei Verbrauchern und Unternehmen: Mehr Bürger und Betriebe sollen auf nachhaltige Alternativen umsteigen.
  • Zusätzliche Einnahmen: Die Stadt kann mit zusätzlichen Mitteln Umweltprojekte finanzieren.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine konkrete Satzung auszuarbeiten, die die Einführung der Verpackungssteuer regelt. Die Umsetzung soll zügig erfolgen, um schnellstmöglich positive Effekte zu erzielen.

Ziel der Maßnahme:

Reduktion von Einwegverpackungen in Wedel, Verbesserung der Stadtsauberkeit und Förderung nachhaltiger Alternativen.


Tagesordnungspunkt 6 – Einführung einer Beherbergungssteuer

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über die Einführung einer Beherbergungssteuer für Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Wedel. Ziel der Steuer ist es, zusätzliche Einnahmen für die Stadt zu generieren und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

Hintergrund:

Mehrere Städte in Deutschland haben bereits eine Beherbergungssteuer eingeführt, um touristische Infrastrukturen und städtische Dienstleistungen zu finanzieren. Auch in Schleswig-Holstein erheben einige Kommunen eine solche Steuer.

Geplante Regelungen:

  • Steuersatz: Die Steuer soll 4 % der Bruttoeinnahmen aus Übernachtungen betragen.
  • Erwartete Einnahmen: Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 200.000 Euro.
  • Betroffene Unterkünfte: Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und andere gewerbliche Beherbergungsbetriebe.
  • Ausnahmen: Langfristige Mieter sowie medizinisch oder sozial bedingte Übernachtungen sollen von der Steuer befreit werden.

Rechtliche Grundlage:

Die Steuer wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Schleswig-Holstein eingeführt. Eine juristische Prüfung hat ergeben, dass die Regelung rechtlich umsetzbar ist.

Erwartete Auswirkungen:

  • Zusätzliche Einnahmen: Entlastung des städtischen Haushalts durch eine neue Einnahmequelle.
  • Geringe Belastung für Touristen: Der Steuersatz bleibt moderat, um die Attraktivität des Standorts nicht zu beeinträchtigen.
  • Erhalt und Ausbau städtischer Infrastruktur: Die Einnahmen sollen für städtische Investitionen, insbesondere in den Tourismus- und Kulturbereich, verwendet werden.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung spricht sich für die Einführung der Beherbergungssteuer aus, da sie zur finanziellen Stabilität der Stadt beiträgt und bereits in anderen Kommunen erfolgreich umgesetzt wurde.

Ziel der Maßnahme:

Schaffung einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt Wedel und Verbesserung der städtischen Infrastruktur ohne Erhöhung der Grundsteuer oder anderer Abgaben für die Bürger.


Tagesordnungspunkt 7 – FDP-Antrag zur Nachbesetzung von Stellen

Die FDP-Fraktion beantragt, dass die Nachbesetzung von freien Stellen in der Stadtverwaltung künftig eine vorherige Genehmigung durch den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) benötigt. Ziel ist es, eine stärkere Kontrolle über die Personalplanung und mögliche Einsparpotenziale zu gewährleisten.

Hintergrund:

Aufgrund der angespannten Haushaltslage in Wedel soll jede neue Einstellung sorgfältig geprüft werden. Der Antrag der FDP sieht vor, dass der HFA über jede Nachbesetzung entscheidet, um zu evaluieren, ob die jeweilige Stelle zwingend erforderlich ist oder ob alternative Einsparmaßnahmen möglich sind.

Geplante Maßnahmen:

  • Genehmigungspflicht: Jede freie Stelle muss vom HFA genehmigt werden, bevor eine Ausschreibung oder Nachbesetzung erfolgt.
  • Prüfung auf Einsparpotenziale: Der HFA soll bewerten, ob eine Stelle tatsächlich wiederbesetzt werden muss oder ob durch interne Umstrukturierungen Kosten eingespart werden können.
  • Fokus auf Pflichtaufgaben: Vorrangig sollen nur Stellen nachbesetzt werden, die für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zwingend erforderlich sind.

Erwartete Auswirkungen:

  • Kosteneinsparungen: Durch die gezielte Prüfung jeder Nachbesetzung könnten Personal- und Verwaltungskosten gesenkt werden.
  • Bessere Kontrolle über den Stellenplan: Der Ausschuss erhält mehr Einfluss auf die strategische Personalplanung der Stadtverwaltung.
  • Effizientere Verwaltung: Förderung einer optimierten Personalverteilung innerhalb der Stadtverwaltung.

Ziel der Maßnahme:

Eine strengere Kontrolle über Neueinstellungen zur Sicherung der Haushaltsdisziplin und zur Vermeidung unnötiger Personalkosten. 


Tagesordnungspunkt 8 – Maßnahmenerweiterung Haushaltsbegleitbeschluss (CDU-Antrag)

Die CDU-Fraktion beantragt eine Erweiterung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, um eine langfristige finanzielle Stabilität für die Stadt Wedel zu gewährleisten. Durch gezielte Einsparungen und strukturelle Anpassungen soll der Haushalt nachhaltig entlastet werden.

Hintergrund:

Der ursprüngliche Haushaltsbegleitbeschluss sieht eine schrittweise Konsolidierung der städtischen Finanzen bis 2028 vor. Aufgrund weiterer finanzieller Herausforderungen hält die CDU-Fraktion weitere Maßnahmen für notwendig.

Geplante Maßnahmen:

  • Kombibad Wedel: Anpassung der Investitionsplanung an die finanzielle Realität, Konzentration auf den „Grundbedarf“.
  • Stadtwerke: Einführung einer verpflichtenden Gewinnausschüttung in Höhe von 3 % des gezeichneten Kapitals, um zusätzliche Einnahmen für den Haushalt zu generieren (ca. 325.000 € jährlich).
  • Grundsteuer: Keine Erhöhung, es sei denn als letzter Ausweg zur Haushaltskonsolidierung („Ultima Ratio“).
  • Schulsozialarbeit: Reduzierung der Kosten auf den Landesdurchschnitt durch optimierte Personalverteilung und Aufgabenkritik. Erwartete Einsparung: 546.000 € jährlich.
  • Musikschule: Erarbeitung eines Konzeptes zur Kostenreduzierung, Ziel: 80 % Kostendeckung (ohne Gebäudekosten) bis zum 30. Juni 2025. Maßnahmen umfassen u. a. Verlagerung der Verwaltung ins Rathaus, Reduktion des Leistungsangebots und Aufgabe des bestehenden Standortes.
  • Volkshochschule: Optimierung der Kostenstruktur mit Fokus auf Bildung, Beruf und Integration. Ziel ist eine Kostendeckung von 80 % (ohne Gebäudekosten) bis 30. Juni 2025 sowie eine Verlagerung der Verwaltung ins Rathaus.
  • Stadtbücherei: Einsparung durch Anpassung des Leistungsangebots, Aufgabe des Schulbibliotheksangebots und Freigabe nicht genutzter Räume zur alternativen Nutzung. Ziel ist ebenfalls eine Kostendeckung von 80 %.
  • Schulkinderbetreuung: Erhöhung des Kostendeckungsgrades auf 40 % durch Anpassung der Beitragsstruktur und Neukonzeption in Zusammenarbeit mit dem Land. Erwartete Einsparung: 1,2 Mio. € jährlich.
  • Spielplätze: Budgetsenkung um 25 % bis 31. Dezember 2025 durch Prüfung der Schließung einzelner Standorte und alternative Nutzungsmöglichkeiten. Erwartete Einsparung: 199.925 € jährlich.

Begründung:

Die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen reichen nach Ansicht der CDU nicht aus, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität der Stadt Wedel zu gewährleisten. 


Tagesordnungspunkt 10.1.1 – Berichtswesen zur Ausführung von Beschlüssen

Die Verwaltung stellt dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) regelmäßig Berichte zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse vor. Der Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Status der laufenden Maßnahmen, Verzögerungen sowie geplante Anpassungen.

Hintergrund:

Im März 2024 wurde durch einen interfraktionellen Antrag beschlossen, dass die Verwaltung einmal pro Quartal einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen vorlegen soll. Ziel ist eine erhöhte Transparenz und eine verbesserte Nachverfolgung beschlossener Maßnahmen.

Inhalt des Berichts:

  • Übersicht über alle Beschlüsse: Darstellung aller laufenden Ratsbeschlüsse mit Statusangabe.
  • Fortschrittsbewertung: Detaillierte Darstellung der bereits umgesetzten Maßnahmen und noch ausstehenden Schritte.
  • Verzögerungsanalyse: Identifizierung von Hindernissen, die die Umsetzung bestimmter Maßnahmen verlangsamen.
  • Empfohlene Maßnahmen: Vorschläge zur Beschleunigung der Umsetzung von Maßnahmen.

Aktueller Stand:

Die Verwaltung hat die Übersicht der Ratsbeschlüsse aktualisiert und stellt den aktuellen Fortschrittsbericht vor. Dieser zeigt auf, welche Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt wurden und wo es Verzögerungen gibt.

Herausforderungen und Lösungsansätze:

  • Personelle Engpässe: In einigen Bereichen gibt es Verzögerungen aufgrund mangelnder Personalressourcen. Lösung: Priorisierung und gezielte Umstrukturierung.
  • Bürokratische Hürden: Einige Maßnahmen erfordern zusätzliche Genehmigungen oder Abstimmungen mit übergeordneten Behörden. Lösung: Verbesserung der internen Prozesse zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
  • Unvorhergesehene Kostensteigerungen: Manche Projekte sind teurer als ursprünglich geplant. Lösung: Überprüfung der Finanzierungsmöglichkeiten und eventuelle Anpassungen im Budget.

Ziel der Maßnahme:

Verbesserung der Nachvollziehbarkeit von Ratsentscheidungen, Erhöhung der Transparenz für Politik und Bürger sowie effizientere Umsetzung beschlossener Maßnahmen.


Tagesordnungspunkt 16 – Kita "Bekstraße" der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH; Refinanzierung der Personalkosten

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Aufgrund vertraulicher Vertragsinhalte wird dieser Punkt nichtöffentlich behandelt.

Datum: 20. Januar 2025

Ort: Rathaus Wedel

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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Tagesordnungspunkt 4: Privilegierung von Veranstaltungen in Wedel 2025

Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, folgende Veranstaltungen im Jahr 2025 zusätzlich zum Hafenfest zu privilegieren:

  • Landestrachtenfest (13. Juli 2025)
  • Bikefest am Roland (16./17. August 2025)
  • Mittelaltermarkt (Termin noch offen)
  • Weihnachtsmarkt am Roland (29./30. November 2025)

Was bedeutet "Privilegierung"?

  • Kostenlose städtische Leistungen: Die Veranstaltungen können auf bestimmte städtische Leistungen wie den Bauhof (Müllentsorgung, Verkehrsschilder etc.) und Gebührenverzicht (z. B. für Genehmigungen) zugreifen, ohne diese zu bezahlen.
  • Planungssicherheit: Veranstalter erhalten frühzeitig die Zusicherung, dass ihre Events als wichtiger Bestandteil des Eventmarketings der Stadt unterstützt werden.

Ziele des Beschlusses:

  • Steigerung der Attraktivität Wedels: Die Veranstaltungen sollen Wedel als attraktiven Kultur-, Sport- und Tourismusstandort etablieren.
  • Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit: Viele der Veranstaltungen werden durch ehrenamtliches Engagement getragen, das Planungssicherheit und Unterstützung benötigt.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Die Privilegierung könnte Mehrkosten von rund 10.000 € jährlich verursachen. Diese Kosten entstehen hauptsächlich durch Leistungen des Bauhofs.
  • Ohne Privilegierung müssten die Veranstalter diese Kosten aus Eigenmitteln oder Drittmitteln finanzieren.

Begründung der Verwaltung:

  • Die Veranstaltungen sind bedeutend für das kulturelle und touristische Leben in Wedel.
  • Ohne Unterstützung könnten einige dieser Veranstaltungen in Gefahr geraten, da sie für die Organisatoren finanziell nicht tragbar wären.

Konsequenzen bei Nicht-Privilegierung:

  • Einsparungen von etwa 10.000 € jährlich.
  • Risiko der Einschränkung oder Absage von Veranstaltungen, was die kulturelle Vielfalt und Attraktivität Wedels beeinträchtigen könnte.

Privilegierte Veranstaltungen 2025 (Details):

  1. Landestrachtenfest (13. Juli 2025):
    • Veranstalter: Schleswig-Holsteinischer Heimatbund und Kooperationspartner.
    • Ziel: Tradition und Brauchtum auf unterhaltsame Weise vermitteln.
    • Aktivitäten: Trachtenumzug, plattdeutscher Gottesdienst, Volkstänze.
  2. Bikefest am Roland (16./17. August 2025):
    • Traditionelles Event, das Radfahrkultur in Wedel feiert.
    • Leistungen: Müllentsorgung, Verkehrsmanagement, Bereitstellung von Bannern und Schildern.
  3. Mittelaltermarkt (Termin offen):
    • Wiederkehrendes Event während eines verkaufsoffenen Sonntags.
    • Leistungen: Nutzung des Rathausplatzes, Abfallentsorgung, Werbung.
  4. Weihnachtsmarkt am Roland (29./30. November 2025):
    • Historisches Event seit 1984.
    • Leistungen: Müllentsorgung, Verkehrsmanagement, Auf- und Abbau von Weihnachtsbäumen.

Persönliche Meinung:

Diese Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und sozialen Lebens in Wedel. Sie schaffen Begegnungsräume, fördern die Gemeinschaft und setzen positive Impulse für unsere Stadt. Besonders hervorzuheben ist das starke ehrenamtliche Engagement, das diese Events erst möglich macht. Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand können wir als Stadt dafür sorgen, dass Wedel lebendig und attraktiv bleibt.

Auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung sollten wir uns solche Veranstaltungen leisten können. Sie sind Investitionen in das Gemeinschaftsgefühl und die Lebensqualität unserer Stadt. Der kulturelle und soziale Mehrwert, den diese Veranstaltungen bieten, ist von unschätzbarem Wert. Durch ihre Unterstützung setzen wir ein klares Zeichen, dass Wedel trotz finanzieller Herausforderungen ein Ort bleibt, an dem Menschen gerne leben, arbeiten und feiern.


Tagesordnungspunkt 5.1: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss


Tagesordnungspunkt 5.2: Antrag des Seniorenbeirates zum Haushaltsbudget

Beschlussvorlage

Der Seniorenbeirat der Stadt Wedel beantragt, das aktuelle Haushaltsbudget in Höhe von 1.200 € jährlich beizubehalten oder, falls eine Kürzung unvermeidbar ist, auf mindestens 1.000 € jährlich zu reduzieren.


Begründung des Antrags

  • Historische Nutzung des Budgets:
    • In den vergangenen Jahren wurden die bereitgestellten Mittel selten in voller Höhe genutzt, nicht verbrauchte Beträge wurden der Stadt zurückerstattet.
  • Geplante Haushaltskürzung:
    • Die Verwaltung hat dem vorherigen Seniorenbeirat mitgeteilt, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Reduzierung des Budgets auf 600 € jährlich angestrebt wird.
    • Der Seniorenbeirat zeigt Bereitschaft, einen Beitrag zu den Einsparungen zu leisten, weist jedoch darauf hin, dass die geringe Summe keinen signifikanten Einfluss auf die Konsolidierung des städtischen Haushalts hat.
  • Zukünftige Ausgaben:
    • Der neue Seniorenbeirat plant einen Workshop mit externer Moderation, um Ziele und Arbeitsschwerpunkte zu definieren. Ob dieser kostengünstig organisiert werden kann, ist unklar.
    • Außerdem stehen die Erstellung eines Flyers und weitere Aktualisierungen von Materialien an, die Mittel erfordern.

Alternativvorschlag

Eine Kürzung des Budgets auf 1.000 € wird als akzeptabel angesehen, da dies einer Einsparung von 16,67 % entspricht und dennoch die geplanten Projekte ermöglichen würde

Fazit

Der Seniorenbeirat appelliert an den Sozialausschuss und den Rat der Stadt Wedel, das Budget nicht unter 1.000 € jährlich zu reduzieren, um weiterhin effektive Arbeit und geplante Maßnahmen wie den Workshop und die Materialerstellung durchführen zu können.


Tagesordnungspunkt 5.3: FDP-Antrags zur Nachbesetzung von Stellen in der Stadtverwaltung

Ziel des Antrags

Die FDP-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung für die Nachbesetzung von freien Stellen innerhalb der Stadtverwaltung künftig eine Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) einholen muss.

Begründung des Antrags

  • Haushaltskonsolidierung: Angesichts der prekären Haushaltslage der Stadt Wedel soll jede neue Einstellung kritisch geprüft werden.
  • Kontrolle der Verwaltung: Der Antrag sieht vor, dass der HFA die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit jeder Nachbesetzung beurteilt, um mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.
  • Priorisierung: Dies soll sicherstellen, dass Stellen nur dann nachbesetzt werden, wenn sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zwingend notwendig sind.

Umsetzung

Jede vakante Stelle, unabhängig von ihrer Entgelt- oder Besoldungsgruppe, müsste zunächst dem HFA zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor eine Ausschreibung oder Nachbesetzung erfolgen kann.


Tagesordnungspunkt 5.4: Haushalt 2025

Alles zum Thema Haushalt


Tagesordnungspunkt 5.5: Stellenplan 2025

Alles zum Thema Stellenplan


Tagesordnungspunkt 6: Umbau und Sanierung der Steinberghalle

Hintergrund:

Die Steinberghalle, eine 3-Feld-Sporthalle aus den Jahren 1980-1981, wird für Schulsport, Vereinsaktivitäten (insbesondere SC Rist Wedel) und Großveranstaltungen mit bis zu 500 Zuschauern genutzt. Trotz regelmäßiger Bauunterhaltungsmaßnahmen sind umfassende Sanierungen notwendig geworden.

Notwendigkeit der Maßnahme:

Die Halle weist erhebliche Mängel auf, insbesondere in den Bereichen:

  • Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Brandschutz
  • Lüftung und Beleuchtung
  • Hallenboden, Tribüne und Prallschutz

Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022 hatte bereits die Notwendigkeit einer Sanierung festgestellt.

Umsetzungsplan:

Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten:

  1. Erster Bauabschnitt (ca. 12 Monate):
    • Sanierung von Halle, Foyer, Technik und Brandschutz.
    • Renovierung des Umkleidetrakts und der Besucher-WCs.
    • Kosten: 3.793.000 €
  2. Zweiter Bauabschnitt (ca. 6 Monate):
    • Sanierung des Hallenbodens, der Tribüne und Akustik der Wände.
    • Kosten: 840.000 €

Kosten:

  • Gesamtkosten: 4.733.000 €
  • Die Aufteilung in zwei Bauabschnitte führt zu Mehrkosten von 100.000 €:
    • Preissteigerungen durch zeitliche Verschiebung.
    • Zusätzlicher Aufwand für den Brandschutz.

Zeitplan:

Beginn der Maßnahme nach dem Saisonende der Pro B-Herrenmannschaft des SC Rist, voraussichtlich Mitte April 2026/2027.

Alternativen:

  • Sanierung in einem Bauabschnitt:
    • Gesamtkosten: 4.633.000 € (ohne die zusätzlichen 100.000 €).
    • Bauzeit: ca. 12 Monate.
    • Nachteil: Deutlich größere Einschränkungen für den Schulsport und Vereinsbetrieb.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Sanierung in zwei Bauabschnitten, um die Belastungen für Schulen und Vereine zu reduzieren. Schulsport und Amateursport können während der Bauzeit in anderen städtischen Sporthallen eingeschränkt stattfinden.

Fazit:

Die Sanierung der Steinberghalle ist eine dringend notwendige Maßnahme zur Sicherstellung eines attraktiven und sicheren Sportangebots in Wedel. Die Entscheidung für zwei Bauabschnitte stellt sicher, dass die Einschränkungen für die Nutzer minimiert werden, verursacht jedoch zusätzliche Kosten.


Tagesordnungspunkt 7: Umbau und Sanierung der Steinbergehalle – Schenkung Beleuchtungsanlage durch den Sportclub Rist Wedel e.V. (SC Rist)

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Unterlagen nachgereicht.


Tagesordnungspunkt 8.1: Jahresbericht von Wedel Marketing für 2023/2024

Zeitraum:

Der Bericht deckt die Aktivitäten von November 2023 bis Dezember 2024 ab.


Hauptthemen des Berichts:

  1. Organisation der Vereinsarbeit:
    • Wedel Marketing wurde vor über 20 Jahren gegründet und arbeitet eng mit der Stadt und lokalen Unternehmen zusammen.
    • Tätigkeitsbereiche: Tourismusmarketing, Event- und Kulturmarketing, Unterstützung der lokalen Wirtschaft.
    • Die Vereinsstruktur ermöglicht die Einbindung von Ehrenamtlichen und die Gewinnung von Sponsoren.
    • Finanzielle Situation: Sponsoringmittel liefen Mitte 2024 aus, neue Unterstützer werden dringend benötigt.
  2. Themen der Vereinsarbeit:
    • Kulturmarketing: Organisation von Veranstaltungen wie dem Kulturstammtisch und der Kulturnacht. Veröffentlichung eines vierteljährlichen Veranstaltungskalenders.
    • Tourismusmarketing: Angebote wie Gästeführungen und touristisches Infomaterial. Kooperation mit regionalen und überregionalen Tourismusorganisationen.
    • Eventmarketing: Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen wie dem Hafenfest, Weihnachtsmarkt, Maibaum-Fest und STADTRADELN.
    • Unterstützung der lokalen Wirtschaft: Förderung des Wedel Gutscheins, Organisation verkaufsoffener Sonntage und Unterstützung von lokalen Unternehmen.
  3. Finanzierung der Vereinsarbeit:
    • Der jährliche Zuschuss der Stadt beträgt 80.000 €, was im Vergleich zu den Gesamtausgaben von 220.000–240.000 € gering ist.
    • Rücklagen wurden auf ein Minimum reduziert; Sponsoringmittel und Mitgliedsbeiträge sind essentiell.
  4. Ausblick auf 2025:
    • Weiterentwicklung der "Maritimen Meile."
    • Durchführung geplanter Veranstaltungen, abhängig von Privilegierungsanträgen und Sponsorenunterstützung.
    • Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung durch Spendenaktionen.

Wichtige Ergebnisse und Herausforderungen:

  • Wedel Marketing konnte mit begrenzten Mitteln und großem ehrenamtlichem Engagement zahlreiche Projekte umsetzen.
  • Die Finanzierung bleibt eine zentrale Herausforderung. Die Belastungen durch Umsatzsteuer und steigende Kosten bei gleichbleibenden Zuschüssen erschweren die Arbeit.
  • Für die Fortführung der Arbeit in gewohntem Umfang sind Sponsoren, Mitgliedsbeiträge und städtische Unterstützung unabdingbar.

Tagesordnungspunkt 10 (nicht öffentlich): Grundstücksangelegenheiten Lindenstr.

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind die Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Neben den persönlichen Daten der Käufer sind auch Details der Verkaufsverhandlungen und Inhalte zu Vertragsregelungen in dieser Vorlage benannt. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen.

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