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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA)
Datum: Montag, 3. November 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, Wedel
Hinweis: Die Sitzung ist öffentlich und barrierefrei zugänglich.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel tagt am 3. November 2025 im Wedeler Rathaus. Wie üblich beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen direkt vorbringen können. Anschließend folgt die Anhörung der Beiräte sowie die Genehmigung des öffentlichen Protokolls der letzten Sitzung vom 15. September 2025.

Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH

Ein zentraler Punkt der Sitzung ist der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Wedel GmbH. Dazu liegen drei Beschlussvorlagen vor:

  • Feststellung des Jahresabschlusses: Der Rat soll die Bürgermeisterin beauftragen, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 formal festzustellen. Der Aufsichtsrat hat bereits zugestimmt.
  • Entlastung des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Damit werden die gesetzlichen Abschlussvoraussetzungen erfüllt.
  • Gewinnverwendung: Vom Bilanzgewinn in Höhe von 1,92 Mio. € sollen 50 % (960.026 €) an die Stadt ausgeschüttet und 50 % bei den Stadtwerken belassen werden. Die Ausschüttung ist Teil der Haushaltsstrategie 2025–2028 und trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.

Nach Abzug von Steuern verbleibt für die Stadt ein Nettoertrag von rund 808.000 €. Der Rest stärkt das Eigenkapital der Stadtwerke, das aktuell bei 36,1 % liegt.

Anregung und Beschwerde: „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“

Unter diesem Tagesordnungspunkt wird die Petition zur Badebucht behandelt, die sich gegen eine mögliche Neuverschuldung der Stadt für das Badebucht-Projekt richtet. In meinem Artikel habe ich die Antwort der Verwaltung zusammengefasst. 

„Keine Neuverschuldung für die Badebucht“ – Stadt reagiert auf Bürgeranregung
Stellungnahme des Rates: Rat bekräftigt Verantwortung und rechtliche Grenzen

Prüfplanung 2026

Das Rechnungsprüfungsamt legt seine geplanten Prüfungsschwerpunkte für 2026 vor. Dazu zählen unter anderem:

  • Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses 2025,
  • begleitende Prüfungen bei Vergaben, Baumaßnahmen und Verwaltungsverfahren,
  • Sonderprüfung zur internen Leistungsverrechnung.

Ziel ist ein transparenter Überblick über die wichtigsten Finanz- und Kontrollthemen des kommenden Jahres.

Sachstandsbericht BusinessPark Elbufer

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Entwicklungsstand des BusinessPark Elbufer. Das Gewerbegebiet umfasst rund 122.000 m² Gewerbefläche und 59.000 m² Grünflächen. Bereits fertiggestellt sind u. a. der alte Werkhafen und der ehemalige Parkplatz, die heute als attraktive Grünbereiche genutzt werden. Weitere Grünflächen, darunter eine neue Aussichtsterrasse an der Elbe, sollen noch 2025 entstehen.

Bei den Sanierungsarbeiten wurde der Bodenaustausch bereits abgeschlossen, die Grundwasserreinigung läuft weiter. Inzwischen wurde das Berichtswesen vereinfacht, um Aufwand und Kosten zu senken.

Mehrere Bauvorhaben sind in Planung oder Umsetzung, darunter neue Bürogebäude („Elbcubes“), der Neubau der Firma Büttner Sicherheitstechnik und Gespräche über weitere Unternehmensansiedlungen. Auch das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) bleibt Thema, nachdem eine steuerliche Prüfung neue Fragen zur Organisationsform aufgeworfen hat.

Mehr zum BusinessPark

Haushaltssicherung 2028

Die Verwaltung legt den aktuellen Stand der Projektgruppenarbeit zur Haushaltskonsolidierung vor. Das Ziel ist, den städtischen Haushalt langfristig zu stabilisieren. Insgesamt 30 Projekte befassen sich mit Einsparungen und Einnahmeverbesserungen – vom Gebäudemanagement über Zuschüsse an freie Träger bis hin zu Gebühren, Parkraumbewirtschaftung und Grundsteuer. Erste Ergebnisse liegen vor und fließen in die anstehenden Haushaltsberatungen ein.

Haushaltskonsolidierung: Stadt Wedel plant Grundsteuererhöhung ab 2026

Weitere Punkte

Unter Mitteilungen und Anfragen folgen Berichte zur allgemeinen Haushaltslage, darunter der aktuelle Cockpitbericht zum 30. September 2025, der bereits auf wedel-politik.de zusammengefasst wurde.

Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, teilzunehmen und Fragen zu stellen.

BusinessPark Elbufer: Wo das Projekt aktuell steht

Stand: Oktober 2025
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel

Was ist der BusinessPark Elbufer?

Der BusinessPark Elbufer ist das große Gewerbe- und Entwicklungsgebiet am Wedeler Elbufer. Ziel ist es, auf einer ehemals industriell genutzten Fläche neue Arbeitsplätze anzusiedeln, moderne Betriebe nach Wedel zu holen und gleichzeitig öffentliche Bereiche am Wasser aufzuwerten.

Infrastruktur vor Ort

Die Grundlagen sind geschaffen. Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen und große Teile der Grünflächen sind bereits hergestellt.

Besonders sichtbar sind zwei Bereiche:

  • Der frühere Werkshafen („Schnalles Hafen“) wurde als öffentlich nutzbare Grün- und Uferfläche hergerichtet.
  • Auch der ehemalige Parkplatz wurde umgebaut und ist heute eine Grünfläche mit Aufenthaltsqualität.

Diese Flächen werden laut Verwaltung stark angenommen.

Nächster konkreter Schritt: Südlich des Büroturms „Elbcube“ soll noch 2025 eine neue Aussichtsterrasse gebaut werden. Planung und Ausschreibung dafür sind abgeschlossen.

Weitere Bausteine sind bereits angelegt bzw. vorgesehen:

  • Ein Grünzug an der Grenze zum ehemaligen Kraftwerksgelände, der auch den Geh- und Radverkehr aus Richtung Hamburg aufnehmen soll.
  • Der Rückbau eines alten Erschließungsweges („Grenzweg“) zu einer Grünfläche.
  • Zusätzliche Ost-West-Wegeverbindungen innerhalb des Gebiets, die aber erst mit weiterer gewerblicher Bebauung umgesetzt werden.

Ein Antrag auf Bundesförderung zur klimaresilienten Umgestaltung von Grünflächen war gestellt, wurde aber nicht bewilligt.

Boden und Grundwasser

Das Gelände war früher industriell genutzt. Deshalb war zunächst eine Sanierung nötig.

Der Bodenaustausch bis in eine Tiefe von etwa 1,80 Metern wurde bereits 2013 abgeschlossen. Das bedeutet: Der Oberboden ist in dem Bereich, der künftig genutzt wird, ausgetauscht.

Für das Grundwasser laufen weiterhin Maßnahmen:

  • Im ersten Grundwasserleiter (in etwa 6 Metern Tiefe) wird das Wasser über eine Reinigungsanlage behandelt. Diese Anlage stammt ursprünglich noch von der früheren Eigentümerin des Geländes.
  • Ein tieferer Grundwasserleiter (in etwa 12 Metern Tiefe) wird regelmäßig überwacht.

Die Berichte an die zuständige Bodenschutzbehörde werden inzwischen halbjährlich statt vierteljährlich vorgelegt. Ziel ist es, den Aufwand zu reduzieren, ohne die Überwachung aufzugeben.

Ansiedlungen und Bauprojekte

Elbcube und Büroflächen

Am Elbring 10 steht bereits ein siebengeschossiger Büroturm („Elbcube“). Zwei weitere, niedrigere Bürotürme mit jeweils fünf Geschossen sind genehmigt. Wegen der wirtschaftlichen Lage und der aktuell geringeren Nachfrage nach Büroflächen entwickelt sich der Bau dort langsamer als ursprünglich geplant.

Kleinere Gewerbeflächen

Eine größere Fläche von rund 9.600 Quadratmetern nördlich von Xpress Seals wird neu gedacht. Eigentlich war hier eine größere Betriebserweiterung vorgesehen. Das hat sich zerschlagen.

Stattdessen prüft die Stadt jetzt, die Fläche in mehrere kleinere Grundstücke aufzuteilen. Hintergrund: Viele Betriebe, besonders Handwerks- und kleinere Produktionsbetriebe, suchen eher 1.500 bis 2.000 Quadratmeter, nicht gleich mehrere tausend.

Die Verwaltung spricht aktiv mit möglichen Interessenten.

C. D. Büttner Sicherheitstechnik

Das Unternehmen C. D. Büttner Sicherheitstechnik hat im BusinessPark mit dem Bau begonnen. Das Bauvorhaben umfasst ungefähr 2.500 Quadratmeter und ist im Juli 2025 gestartet. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt Sicherheitslösungen und beschäftigt mehrere Dutzend Mitarbeitende in Wedel und Hamburg.

Neuer Produktionsstandort (geplant ab 2027)

Ein Unternehmen aus Hamburg plant im nördlichen Bereich des Gewerbegebiets (GE 6 Nord) Flächen für Produktion, Konstruktion und Logistik.

Vorgesehen ist eine zusammenhängende Fläche von rund 15.000 Quadratmetern für etwa 110 Arbeitsplätze. Der Baubeginn ist aktuell erst ab 2027 vorgesehen. Grund ist die allgemeine wirtschaftliche Lage.

DHL / Zustellstandort

Die Deutsche Post sucht einen neuen Standort für die Paket- und Zustelllogistik, weil der bisherige Standort an der Bahnhofstraße ausläuft.

Der BusinessPark war eine Option, wird derzeit aber nicht weiterverfolgt. Stattdessen wird das frühere Possehl-Gelände an der Rissener Straße 140 geprüft. Ergebnisse dazu werden laut Verwaltung für Ende des Jahres erwartet.

Nachfrage nach Flächen

Die Zahl der Firmen, die in Wedel Flächen anfragen, ist etwas zurückgegangen. Die Stadt berichtet, dass zwischen 2018 und 2021 jährlich etwa 60 bis 70 Anfragen eingingen, aktuell dagegen eher 40 bis 50 pro Jahr.

Inhaltlich hat sich die Nachfrage verändert. Sehr gefragt sind im Moment vor allem Flächen für zwei Arten von Nutzungen:

  • Großspeicher / Großbatteriesysteme,
  • Rechenzentren (sogenannte Datacenter).

Parallel zur städtischen Entwicklung laufen auch privatwirtschaftliche Vorhaben. Dazu gehören:

  • die Prüfung eines DHL-/Logistikstandorts auf dem Gelände Rissener Straße 140,
  • neue Gewerbeflächen bei Xella/Ytong an der Industriestraße 60,
  • eine Erweiterung der WDI sowie eine geplante Elektro-Kart-Bahn in früheren Hallen der Firma Kröger Druck (Industriestraße 21).

Gründer- und Technologiezentrum (GTZ)

Ein weiterer Baustein der Standortentwicklung ist das geplante Gründer- und Technologiezentrum (GTZ) des Kreises Pinneberg in Wedel. Die Grundidee: junge Unternehmen, Forschung und Entwicklung sowie spezialisierte Mittelständler an einem Ort zu bündeln.

Das ursprünglich vorgesehene Modell sah vor, dass eine gemeinsame Besitzgesellschaft (unter Beteiligung von Kreis, WEP und Stadt) baut und die WEP das Zentrum dann als Betriebsgesellschaft führt.

Nach aktueller Prüfung gibt es dabei steuerliche Risiken für die WEP. Diese Risiken würden das Modell teurer machen als geplant. Die Stadt Wedel und die WEP prüfen daher derzeit alternative Modelle für Bau und Betrieb. Gespräche laufen weiter.

Fazit: Wo steht Wedel beim BusinessPark?

Die Entwicklung im BusinessPark Elbufer ist nicht mehr Theorie, sondern im Betrieb. Die Infrastruktur ist weitgehend da, Grünflächen am Wasser sind geöffnet, weitere Aufenthaltsbereiche (Aussichtsterrasse) folgen.

Mehrere Unternehmen sind konkret in Vorbereitung oder bereits im Bau. Gleichzeitig arbeitet die Stadt daran, Flächen auch für kleinere Betriebe nutzbar zu machen, nicht nur für große Player.

Offene Punkte bleiben: Die Bürobauten am Elbcube hängen an der Marktlage, der große Produktionsstandort startet frühestens 2027, das Gründerzentrum braucht ein rechtssicheres Betriebsmodell.

Insgesamt zeigt sich: Das Gebiet füllt sich Schritt für Schritt. Die öffentliche Seite (Wege, Grün, Erschließung) geht weiter voran, und erste Firmen siedeln sich an.

Die Stadt Wedel rechnet für 2025 mit einem deutlich kleineren Minus als zu Jahresbeginn. Das klingt gut. Doch der Blick hinter die Zahl zeigt: Die Entlastung beruht vor allem auf Sondereffekten und Verschiebungen. Von einer nachhaltigen Trendwende kann man nicht sprechen.

Warum das Ergebnis besser aussieht
Der größte Effekt kommt aus einem abgeschlossenen Gewerbesteuerfall. Dabei konnten buchhalterische Rückstellungen und Wertberichtigungen aufgelöst werden. Solche Vorgänge verbessern das Jahresergebnis einmalig, erhöhen aber nicht die künftige Steuerkraft der Stadt. Gleichzeitig fallen Zinsen an, die einen Teil des Effekts wieder auffressen. Unter dem Strich hellt das 2025 spürbar auf, wiederholt sich aber voraussichtlich nicht.

Was sich im laufenden Betrieb tut
Auch bei den laufenden Ausgaben wirken Entlastungen, etwa weil Stellen unbesetzt sind oder Einstellungen später greifen. Das senkt die Personalkosten temporär. Bei Sach- und Dienstleistungen wurden Ausgaben geschoben oder langsamer abgerufen, während gleichzeitig zusätzliche Mittel für die Gebäudeunterhaltung nötig waren. Solche Bewegungen deuten eher auf Timing hin als auf dauerhaft niedrigere Kosten.

Investitionen und gesperrte Mittel
Die Investitionsprojekte laufen langsamer als geplant. Das verbessert zwar kurzfristig den Kassenabfluss, sagt aber nichts über die strukturelle Finanzlage aus. Die Stadt hat zudem einen Teil der ursprünglich gesperrten Mittel wieder freigegeben. Das ist ein Zeichen vorsichtiger Entspannung, ersetzt aber keine dauerhaften Verbesserungen im Haushalt.

Einnahmen abseits der Sondereffekte
Bei Grundstücksverkäufen rechnet die Stadt in diesem Jahr mit weniger Erlösen als geplant. Auch das spricht gegen einen breiten, stabilen Rückenwind auf der Einnahmeseite.

Was heißt das für Wedel?
Die kleinere rote Zahl ist real. Sie entsteht aber vor allem durch einmalige Buchungen und zeitliche Effekte. Strukturell – also dauerhaft – ist der Haushalt weiterhin im Minus. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die Lage ist weniger dramatisch als befürchtet, aber noch nicht gesund. Konsolidierung und Prioritäten bleiben notwendig.

Worauf jetzt zu achten ist

  • Die nächste Steuerschätzung im November zeigt, wie belastbar die Einnahmenbasis ist.

  • Ob die Personalkosten 2026 wieder steigen, hängt von der Besetzung offener Stellen ab.

  • Wie schnell Investitionen umgesetzt werden, wirkt auf Kasse und Folgekosten, ändert aber das strukturelle Defizit nicht automatisch.


Das Defizit 2025 fällt kleiner aus, doch die Hauptgründe sind nicht wiederkehrend. Ohne zusätzliche, dauerhafte Entlastungen und solide Einnahmequellen bleibt die Entspannung vorübergehend.

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss (03.11.2025) – Kenntnisnahme

Quelle: Mitteilungsvorlage MV/2025/104 – Cockpitbericht zum 3. Sachstandsabschluss 2025

Gesamtüberblick

Der Cockpitbericht zum 30. September 2025 gibt einen Überblick über die aktuelle Haushaltslage der Stadt Wedel. Das Jahresergebnis wird derzeit mit einem Defizit von 6.852.500 Euro prognostiziert. Im Haushaltsplan war ursprünglich ein Fehlbetrag von 13.685.500 Euro vorgesehen. Damit verbessert sich das Ergebnis um rund 6,83 Millionen Euro.

Erträge und Aufwendungen

Die ordentlichen Erträge steigen laut Bericht von 101,13 Millionen Euro auf 103,99 Millionen Euro. Das entspricht einer Zunahme von 2,86 Millionen Euro oder 2,83 Prozent.

Die ordentlichen Aufwendungen verringern sich von 111,76 Millionen Euro auf 107,79 Millionen Euro – also um 3,97 Millionen Euro bzw. 3,55 Prozent.

Einfluss des Gewerbesteuerfalls

Der größte Einfluss auf die Ergebnisverbesserung ergibt sich laut Verwaltung aus einem abgeschlossenen Gewerbesteuerfall.

Das Anordnungssoll der Gewerbesteuer sank infolge des Falls um rund 5,7 Millionen Euro. Gleichzeitig konnten Einzelwertberichtigungen in Höhe von etwa 12,0 Millionen Euro ertragswirksam aufgelöst werden.

Gegenläufig wirken sich Zinsaufwendungen von 2,3 Millionen Euro sowie neu gebildete Zinsrückstellungen von 0,98 Millionen Euro aus.

Personalkosten

Bei den Personalkosten rechnet die Verwaltung mit einer Unterschreitung des Planansatzes. Die ursprüngliche Planung lag bei 28,70 Millionen Euro, die aktuelle Prognose bei 28,04 Millionen Euro. Das entspricht einer Einsparung von 664.000 Euro (–2,31 Prozent).

Begründet wird dies mit nicht besetzten Stellen und Verschiebungen bei Neueinstellungen, trotz des im Laufe des Jahres wirksam gewordenen Tarifabschlusses.

Sach- und Dienstleistungen

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verringern sich von 20,97 Millionen Euro auf 19,56 Millionen Euro. Das sind rund 1,42 Millionen Euro weniger als geplant (–6,75 Prozent).

In der Summe enthalten sind Mehraufwendungen von 389.000 Euro, vor allem für Gebäude- und Anlagenunterhaltung. Die Sparquote sinkt dadurch leicht von 7,3 Prozent auf 6,8 Prozent.

Investitionen

Bei den investiven Maßnahmen wurden zum 30. September 2025 von den insgesamt bereitgestellten 19,17 Millionen Euro bisher 6,52 Millionen Euro abgerufen. Das entspricht einer Erfüllungsquote von 33,99 Prozent. Die Verwaltung strebt bis Jahresende eine Quote von 60 Prozent an.

Sperrvolumen

Das Sperrvolumen, also die im Haushalt zunächst eingefrorenen Mittel, wurde im Laufe des Jahres von 6,2 Millionen Euro auf 3,8 Millionen Euro reduziert.

Grundstückserlöse

Bei den Grundstückserlösen rechnet die Verwaltung für das Jahr 2025 nur noch mit rund 0,7 Millionen Euro, anstelle der ursprünglich geplanten 2,9 Millionen Euro.

Ausblick

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die nächste Hochrechnung nach der Steuerschätzung des Landes im November erfolgt. Erst danach kann die Prognose zum Jahresergebnis 2025 abschließend beurteilt werden.

Kurzfassung: Das große, gemischt genutzte GTZ-Modell (Gründer + KMU/F&E) trägt sich wirtschaftlich nicht und ist so beihilferechtlich nicht genehmigungsfähig. Zudem kollidierte die ursprüngliche Eigentümer-/Finanzierungslogik mit der Steuerbegünstigung der WEP. Übrig bleibt als Option ein kleineres GTZ ausschließlich für Gründerinnen und Gründer. Dieses wäre rechtlich machbar, aber dauerhaft auf einen Betriebskostenzuschuss angewiesen.


Anlass und Rahmen

Am 09. September 2025 trafen sich der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr (Kreis Pinneberg) und der Haupt- und Finanzausschuss Wedel zu einer Sondersitzung. Thema: der aktuelle Stand zum geplanten GTZ in Wedel, vorgestellt durch WEP (Projektüberblick), CIMA (Inhalte, Flächen, Wirtschaftlichkeit) und EY (Betreiberstruktur, Steuern, Beihilferecht). Ziel war eine nüchterne Bestandsaufnahme und die Klärung, ob und wie das Projekt weiterverfolgt werden kann.


Die Ursprungsidee und ihr Versprechen

Die Grundidee seit 2022/2023: ein Zentrum am Standort Wedel, fachlich ausgerichtet auf „Messen, Steuern, Regeln“ als Ergänzung zur Metropolregion und zur FH Wedel. Geplant war ein Haus mit flexiblen Büro-, Labor- und Werkstattflächen, das Gründungen fördert und Wissenstransfer erleichtert.

Die Machbarkeitsarbeit führte zu zwei Linien:

  • „Großes GTZ“ mit Flächenmix für Gründer und für KMU/F&E.

  • „Kleines GTZ“ ausschließlich für Gründer, mit späterer Erweiterungsfähigkeit.


Was die Zahlen zeigen

Großes GTZ: dauerhaft im Minus

Selbst bei steigender Auslastung bleibt der Cashflow negativ; Abschreibungen halten die Wirtschaftlichkeit langfristig unter Null. Das Modell würde auf Jahre Zuschüsse benötigen.

Kleines GTZ: tragfähiger, aber kein Selbstläufer

Das reine Gründerzentrum ist deutlich schlanker. Es bleibt jedoch ein Zuschussbetrieb. Beispielrechnung: in den ersten zehn Jahren durchschnittlich rund 151 Tsd. € Unterdeckung p. a. bei gut 895 m² vermietbarer Fläche, damit deutlich unter Vergleichsstandorten – aber eben nicht kostendeckend.


Recht und Steuern: die harten K.O.-Kriterien

  • Beihilferecht: Lokale Infrastruktur nach Art. 56 AGVO darf nicht mit öffentlichen Mitteln in laufenden Betriebsverlusten gestützt werden. Das große GTZ bräuchte aber genau solche Ausgleichszahlungen. Ergebnis: in der vorliegenden Kalkulationslogik nicht beihilferechtskonform. Nur bei deutlich reduziertem Fremdkapital und positivem Cashflow wäre eine andere Bewertung denkbar.

  • Steuerrecht (WEP): Die Ursprungsidee aus 2023 hätte die Steuerbegünstigung der WEP gefährdet, weil nicht ausschließlich an Gründer vermietet worden wäre. WEP-Zuschüsse an eine Besitzgesellschaft sind zudem unzulässig. Diese Struktur schied aus.

Für das kleine GTZ gibt es einen rechtlich sauberen Pfad: WEP erwirbt ein kleineres Grundstück, wird Eigentümerin/Betreiberin, vermietet nur an Gründer und nutzt einen Teil selbst; die investive Förderung kann als DAWI-Betrauung oder über Art. 56 AGVO erfolgen.


Varianten im Überblick

1) Großes GTZ (Gründer + KMU/F&E)

  • Strukturidee: Besitz-KG von Stadt und Kreis, Vermietung teils an WEP/Gründer, teils an KMU/F&E; gewerbliche Schwester-WEP für Verwaltung/Vermarktung.

  • Fazit: Wirtschaftlich dauerhaft negativ, Ausgleich der Verluste beihilferechtlich nicht zulässig. Damit in dieser Form nicht umsetzbar.

2) Kleines GTZ (nur Gründer, WEP als Eigentümerin)

  • Kerngedanke: Reduzierter Umfang, gleiche Gründerflächen wie im großen Konzept, aber ohne KMU/F&E-Anteile; Gebäude modular und erweiterbar.

  • Finanz-/Betriebslogik: Invest im einstelligen Millionenbereich; laufend moderater Zuschussbedarf, der politisch zu priorisieren wäre.


Inhalte und Flächen: was im Haus passieren soll

CIMA empfiehlt für den ersten Bauabschnitt einen hohen Büroanteil und flexible Labore/Werkstattzonen. Unterkellerungen werden wegen möglicher Altlasten nicht empfohlen. Ziel ist hohe Zweitverwendungsfähigkeit und Skalierbarkeit.


Was bedeutet das politisch?

WEP bat AfWRV und HFA, über Ausrichtung und Weiterverfolgung zu beraten. Für den „Go“-Fall wurden nächste Schritte skizziert: Architektenleistung ausschreiben, Kosten präzisieren, Bauherr festlegen, Mittel bereitstellen. Eine Realisierungsentscheidung fiel in der Sitzung nicht.


Einordnung für Bürgerinnen und Bürger

  • Das große, gemischte Zentrum war der ursprüngliche Traum: ein Haus für Gründer, Forschung und etablierte KMU unter einem Dach. Die nüchternen Rechnungen zeigen jedoch rote Zahlen auf Dauer. Diese Betriebsverluste dürften öffentlich nicht ausgeglichen werden. Rechtlich fällt das Modell damit durch. Parallel hätte die alte Eigentümer-/Finanzierungslogik die Steuerbegünstigung der WEP gefährdet.

  • Das kleine GTZ bleibt als realistische Option: klarer Fokus auf Gründer, rechtlich sauberer Förderpfad, aber ein politisch zu tragender Zuschussbedarf im Betrieb. Vorteil: schlanker, steuer- und beihilferechtlich machbar, inhaltlich passgenau für Gründungen im Profil „Messen, Steuern, Regeln“.


Der ursprüngliche Plan funktioniert nicht, weil er zwei Hürden reißt: Wirtschaftlichkeit (dauerhafte Unterdeckung) und Beihilferecht (Verluste dürfen nicht subventioniert werden). Zusätzlich war die anfängliche Struktur steuerlich nicht tragfähig für die WEP. Übrig bleibt ein deutlich kleineres, fokussiertes GTZ, das rechtlich gangbar ist, den Standort stärken kann, aber eine ehrliche Entscheidung für einen dauerhaften Betriebskostenzuschuss erfordert. Genau darüber muss die Politik jetzt entscheiden.

Abendblatt Artikel zum Thema

Zum Protokoll der Sitzung

Der Stellenplan 2026 ist der erste unter der neuen Verwaltungsspitze. Auffällig: Die Struktur wurde deutlich leserfreundlicher und transparenter. Statt einer reinen Bestandsliste zeigt das Dokument jetzt klar, wo sich etwas ändert und wie sich die Stellen über die Verwaltung verteilen.

Darstellungsform im Vergleich

Aspekt Stellenplan 2025 Stellenplan 2026 Nutzen
Veränderungsliste Nicht vorhanden – Änderungen nur durch manuellen Vergleich sichtbar Eigener Teil mit Zugängen, Abgängen, Höher-/Herabstufungen und Umwandlungen Änderungen auf einen Blick erkennbar
Querschnittsdarstellung Nicht enthalten Teil C: Überblick nach Besoldungs- und Entgeltgruppen (Beamte/Tarif) Transparente Struktur der Stellenanteile
Gliederung & Zusammenfassungen Bereichsweise Auflistung, weniger klar segmentiert Konsequent nach Fachbereichen/Fachdiensten mit Abschnitts-Summen Schnellere Orientierung
Nachrichtlicher Teil So nicht vorhanden Extra-Übersicht zu Auszubildenden, Anwärtern, FSJ/BFD, Honorarkräften Vollständigeres Bild jenseits der Stammstellen
Tabellenaufbau Viele Abkürzungen, Vergleich aufwendig Lfd. Nummern, Stellenplannummern, explizite Veränderungsspalten Besser lesbar & prüfbar

Kurzfazit

Der 2026er-Stellenplan ist nicht nur eine Bestandsliste, sondern ein Steuerungsinstrument: Er macht Veränderungen sichtbar, zeigt die Struktur über alle Bereiche und sorgt damit für mehr Nachvollziehbarkeit – gerade für Politik und Öffentlichkeit.

Am Montag, den 15. September 2025, tagt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel ab 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, teilzunehmen.

Die vollständige Einladung mit allen Vorlagen ist im Bürgerinformationssystem Allris abrufbar.

Einwohnerfragestunde

Wie üblich beginnt die Sitzung mit der Möglichkeit für Einwohnerinnen und Einwohner, Fragen an die Verwaltung zu stellen. Außerdem werden noch offene Antworten aus der Juli-Sitzung zu Wedel Marketing gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen und die Veröffentlichung neuer Konzepte.

Verkauf einer Stadtwerke-Beteiligung

Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH soll ihre Tochtergesellschaft wechselstrom und wechselgas GmbH verkaufen. Diese Firma wurde früher für Geschäftstätigkeiten außerhalb Wedels gegründet, ist aber inzwischen überflüssig. Der Verkaufspreis liegt bei 25.000 Euro. Für die Stadt bedeutet das eine Verwaltungsvereinfachung und weniger Aufwand, ohne dass Kosten für den städtischen Haushalt entstehen.

Stellenplan 2026/2027

Der neue Stellenplan ist Teil der Haushaltskonsolidierung. Er sieht eine Reduzierung von rund 10,8 Stellen durch Fluktuation und Umstrukturierung vor. Gleichzeitig werden wichtige Bereiche wie Schulkindbetreuung gestärkt. Zum Artikel „Stellenplan 2026/2027 – Konsolidierung mit klaren Schwerpunkten“

Satzung zur Vergnügungssteuer

Eine formale Korrektur: Die Stadt muss ihre Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer rückwirkend neu beschließen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Inhaltlich ändert sich nichts, es geht nur um die rechtliche Absicherung.

Satzung zur Zweitwohnungssteuer

Auch die Zweitwohnungssteuer muss neu geregelt werden. Hintergrund sind Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, die frühere Berechnungsgrundlagen für rechtswidrig erklärt haben. Künftig fließen neben Lagewert, Wohnfläche und Baujahr auch die Verfügbarkeit des Objekts in die Berechnung ein. Der Steuersatz beträgt 8 %. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wichtig: Steuerpflichtige dürfen durch die Neuregelung nicht schlechter gestellt werden als zuvor.

Bauunterhaltung und Sanierungen

Die Verwaltung berichtet über den Stand wichtiger Bauvorhaben bis Ende 2025. Hierzu gehören unter anderem:

  • Sanierung des Rathausdachs für die geplante Photovoltaik-Anlage (575.000 €)
  • Neue Container und Sanierungsmaßnahmen an der Moorwegschule (ca. 200.000 €)
  • Brandschutz- und Sanierungsarbeiten an der Gebrüder-Humboldt-Schule (über 650.000 €)
  • Weitere Maßnahmen an Schulen, Sporthallen und städtischen Gebäuden

Insgesamt summieren sich die geplanten Kosten bis Ende 2025 auf mehrere Millionen Euro. Für einige Gebäude sind außerdem Abrisskosten vorgesehen.

Durchsuchbarkeit von Allris

Ein Ratsmitglied hatte gefragt, warum das Ratsinformationssystem Allris nicht über Google oder andere Suchmaschinen auffindbar ist. Die Verwaltung erläuterte, dass der Betreiber CC e-gov GmbH Suchmaschinen bislang durch technische Einstellungen blockiert. Grund sind Sicherheits- und Stabilitätsbedenken, da durch die Indexierung ein höheres Risiko von Überlastungen oder Angriffen entstehen könnte. Technisch wäre eine Öffnung möglich, die Kosten würden bei mindestens 600 Euro liegen. Ob Wedel diesen Weg gehen will, ist noch offen.

Beteiligungsbericht 2025

Der jährliche Beteiligungsbericht informiert über die Geschäftslage städtischer Unternehmen und Beteiligungen, darunter Stadtwerke, Stadtsparkasse, Kombibad und Lühe-Schulau-Fähre. Grundlage sind die Jahresabschlüsse zum 31.12.2024.

Kennzahlen für die strategischen Ziele

Offene Fragen zu den Kennzahlen für die Ziele 2024 bis 2028, unter anderem aus dem Seniorenbeirat, sollen weiter diskutiert und geklärt werden.

Haushaltssicherung 2028

Ein aktueller Sachstandsbericht wird vorgestellt. Da das Thema bereits ausführlich behandelt wurde, verweisen wir hier auf die eigenen Beiträge: „Haushaltssicherung 2028 – Aktueller Stand der Projektgruppen“ und „Neuer Sachstandsbericht zur Haushaltssicherung 2028“ .

Nicht-öffentlicher Teil

Im vertraulichen Teil der Sitzung geht es unter anderem um eine Grundstücksangelegenheit in der Lindenstraße sowie um den Vertragsabschluss mit dem DRK für die „Begegnungsstätte“ ab dem 1. Januar 2026. Da es sich um Vertragsdetails handelt, ist dieser Punkt nicht öffentlich.

Hinweis: Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ab 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses teilnehmen.

Weitere interessante Artikel auf wedel-politik.de

📌 Aus den Ausschüssen

💶 Schwerpunktseite: Haushaltssicherung 2028

Neuer Ablauf bei Stellenplan und Haushalt 

Bisher wurden der Stellenplan und der Haushaltsplan in Wedel immer gemeinsam beraten und beschlossen.

Mit der jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung soll das künftig anders laufen. Der Stellenplan wird zuerst separat beraten und beschlossen. Erst danach wird der Haushaltsplan auf Grundlage des bereits festgelegten Personalbestands erstellt und zur Entscheidung vorgelegt.

Vor- und Nachteile

Diese Änderung bringt Chancen und Risiken mit sich:

Vorteile:

  • Personalfragen werden deutlicher sichtbar und können intensiver diskutiert werden.

  • Der Haushalt baut auf einer klar beschlossenen personellen Grundlage auf, was die Planungssicherheit erhöht.

Nachteile:

  • Der Beratungsaufwand steigt, weil zwei getrennte Verfahren durchlaufen werden müssen.

  • Es besteht die Gefahr, dass der Gesamtblick auf Personal und Finanzen verloren geht.

Ob dieses Verfahren für Wedel sinnvoll ist, wird sich in der Praxis zeigen. Klar ist: Es verlangt mehr Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung.

Die geplanten Änderungen im Stellenplan 2026/2027

Der neue Entwurf des Stellenplans zeigt im Großen und Ganzen einen Konsolidierungskurs. Zahlreiche kleine Stellenanteile werden reduziert oder zusammengelegt, während es punktuelle Aufstockungen gibt – vor allem in Bereichen mit wachsendem Bedarf.

Streichungen und Einsparungen

Besonders betroffen sind die Bereiche Sozialhilfe, Wohnen, Jugendzentrum und Verwaltung. Dort werden unbesetzte oder nicht mehr benötigte Stellen gestrichen oder verkleinert. Auch bei der Schulsozialarbeit, beim Wohngeld und im Kinder- und Jugendzentrum fallen Stellen weg. Insgesamt ergibt sich daraus ein Einsparvolumen von rund 388.000 Euro ab 2026. In den Jahren 2027 und 2028 kommen weitere Konsolidierungseffekte hinzu.

Neue Stellen und Aufstockungen

Mehr Personal ist dagegen bei der Musikschule, der Altstadtschule und der Moorwegschule vorgesehen. Hintergrund sind rechtliche Vorgaben und der wachsende Bedarf in der Ganztagsbetreuung. Ab 2026 gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztag – darauf bereitet sich die Stadt jetzt vor. Zwei zusätzliche Gruppen an der Moorwegschule und mehr Springerkräfte an der Altstadtschule sollen sicherstellen, dass die Betreuung verlässlich organisiert werden kann. Diese neuen Stellen sind weitgehend durch Fördermittel des Landes und Elternbeiträge gegenfinanziert.

Umstrukturierungen und Neubewertungen

Daneben finden sich zahlreiche Neubewertungen und organisatorische Anpassungen. Stellen werden in andere Fachdienste verschoben oder neu bewertet, damit die Eingruppierungen tariflich korrekt abgebildet sind. Beispiele sind etwa das Rechnungsprüfungsamt, der Bauhof oder das neue Nachhaltigkeitsmanagement, das Aufgaben aus den Bereichen Klimaschutz und Mobilität bündelt.

Politische Beschlüsse mit Wirkung auf den Stellenplan

Einige Änderungen beruhen direkt auf Ratsbeschlüssen aus den vergangenen Monaten – etwa die neue Stabstelle Wirtschaftsförderung oder zusätzliche Gruppen in der Schulkindbetreuung. Diese waren bereits im Haushalt 2025 finanziell berücksichtigt und werden nun formal im Stellenplan verankert.

Fazit

Der Stellenplan 2026/2027 setzt klare Prioritäten: Sparen, wo es möglich ist, und investieren, wo es notwendig ist. Während in vielen Bereichen Stellen reduziert werden, fließen zusätzliche Mittel in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die zentrale Frage wird sein, ob es gelingt, mit den Einsparungen den städtischen Haushalt zu entlasten, ohne dass wichtige Aufgaben darunter leiden.

Hinweis: Der folgende Beitrag bündelt meine aktuellen komprimierten Überlegungen. Er ist weder abschließend noch eine Handlungsanleitung. Genauso wenig eine Antwort auf die aktuelle Petition. Hinweise, Ergänzungen und Kritik sind jederzeit willkommen.

Die Badebucht Wedel wurde 2006 eröffnet. Zuvor betrieb die Stadt ein Hallenbad und ein Freibad, die zusammen jährlich rund 1 Mio. € Zuschuss erforderten. Für das neue Bad rechnete man mit einem ähnlichen Bedarf, doch schon im ersten vollen Betriebsjahr zeigte sich: Das Defizit lag bei knapp 2 Mio. €. Nachdem klar wurde, dass dies kein einmaliger Ausreißer war, beauftragte die Kombibad GmbH eine spezialisierte Beraterfirma. Deren Unterstützung und ein strenges Controlling hielten den Zuschussbedarf bis 2022 im Wesentlichen stabil.

Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung erhielt die Kombibad GmbH den Auftrag, den Zuschuss dauerhaft um 500.000 € zu senken. Dafür wurden elf Szenarien entwickelt. Zugleich war absehbar, dass steigende Personalkosten (neuer TVöD 2023) und dauerhaft hohe Energiepreise die Kosten weiter treiben. Einsparpotenziale im Energiebereich sind weitgehend ausgeschöpft. Der technische Zustand verschlechtert sich, Ausfälle werden wahrscheinlicher, und das Risiko einer plötzlichen Schließung steigt.

Sanierungs- und Umbaukonzept

Vor diesem Hintergrund beschloss der Rat im März 2025, die Einstellung der finaziellen Mittel in den Haushalt 2025 von 14,715 Mio. € plus rund 600.000 € Planungskosten für die Modernisierung der Badebucht bereitzustellen, inkl. der Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre. Ziel ist eine Konzentration auf den Kernbedarf von Schulen und Vereinen. Vergleichbare Projekte in anderen Kommunen zeigen, dass diese Kostengrößen realistisch sind. Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt stark von Bauweise, energetischem Standard, Ausstattungsqualität und regionalen Marktpreisen ab. MIt der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht, stünden jetzt die weitergehenden, vertiefenden Planungen nichts mehr im Weg. 

Weitere Prüfungen durch die Verwaltung

Ende Juni kündigte die Bürgermeisterin, zunächst intern, im HFA dann öffentlich, an, in Abstimmung mit den Stadtwerken weitere Prüfungen in drei Stufen vorzunehmen:

1) Notfallplan für den Fall eines plötzlichen Ausfalls,

2) Übergangslösung durch Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens für 3–5 Jahre,

3) langfristige Planung für die nächsten 20–25 Jahre, inklusive alternativer Standorte und mobiler Angebote.

Petition zur Badebucht

Im Juli 2025 startete die Petition „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“. Sie kritisiert den geplanten Kredit über 14,7 Mio. € bei 30 Jahren Laufzeit und verweist auf die hohe Gesamtverschuldung der Stadt. Gefordert werden die Ablehnung der Kreditaufnahme, die Prüfung weiterer Alternativen sowie mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Alternative Szenarien

Neben dem Sanierungskonzept könnten weitere Ansätze geprüft werden, die nicht zwingend an den jetzigen Standort oder die GmbH gebunden sind. Die bislang vom Aufsichtsrat der Kombibad GmbH betrachteten elf Varianten bezogen sich ausschließlich auf Optionen rund um das bestehende Kombibad und dessen Grundstück; die folgenden Punkte denken den Rahmen bewusst weiter:

  • Schlankere Planung: Reduzierung der Schwimmmöglichkeiten auf beispielsweise nur ein Becken. Das würde den Bau und somit die Investitionskosten weiter verschlanken. Dach, vier Wände, ein Becken plus die Peripherie. Dann ggf. auch auf einem anderen Grundstück. Mehr nicht. Ob das reicht, um allen Schulen und Vereinen ein Schwimmen zu ermöglichen, kann ich beurteilen. 
  • Mobile Übergangslösung: Container- oder Traglufthallen (1–3 Mio. €) als mobile Übergangslösung während Bauphasen. Sie sichern den Schwimmunterricht in einer Bauphase, bieten aber weniger Komfort, eine begrenzte Lebensdauer, höhere Betriebskosten und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten, weshalb sie sich als Dauerlösung nicht eignen.
  • Interkommunale Zusammenarbeit: Nutzung von Kapazitäten in Nachbarstädten. Die Lage Wedels erschwert dies; realistisch erscheint nur eine Kooperation mit Uetersen. Südlich trennt die Elbe Wedel von möglichen Partnern, der Hamburger Westen ist bereits gut versorgt, und Pinneberg hat gerade selbst hohe Investitionen in sein Bad getätigt.
  • PPP-Modell (Public-Private-Partnership): kann Investitionen vorfinanzieren, Bau- und Terminrisiken auf den Auftragnehmer verlagern (Festpreis/GU bzw. TU), professionelles Betriebs-Know-how einbringen und über Verfügbarkeits- bzw. Serviceverträge eine gesicherte Instandhaltung über den Lebenszyklus gewährleisten. Das schafft Planungs- und Kostensicherheit und kann die Anlagenverfügbarkeit erhöhen; die Kommune behält über klare Leistungsbeschreibungen, KPIs und Controlling die inhaltliche Steuerung (z. B. Schul- und Vereinszeiten, Qualitätsstandards, Tarifstruktur). Voraussetzung sind eine transparente Risiko- und Kostenaufteilung, wettbewerbliche Vergabe und nachvollziehbare Verträge – ohne diese drohen lange Bindungen, geringere Flexibilität und hohe Transaktionskosten.
  • Bürgerbad-Modell: setzt stark auf ehrenamtliches Engagement, erfordert dennoch Zuschüsse, professionelle Führung und hat meist ein kleineres Angebot.
  • Naturbad: Saisonale Lösung, attraktiv im Sommer, aber keine ganzjährige Versorgung.

Unabhängig von der gewählten Variante: Jedes tragfähige Schwimmangebot in Wedel erfordert erhebliche Investitionen. Da keine freien Haushaltsmittel vorhanden sind, müssten sämtliche Maßnahmen kreditfinanziert werden. Die erste Grundsatzfrage lautet daher: Soll das Schwimmangebot in Wedel überhaupt erhalten bleiben? Wenn diese Frage mit Nein beantwortet wird, muss geklärt werden, wie beispielsweise das im Lehrplan fest verankerte Schulschwimmen künftig organisiert werden kann. Wenn die Antwort jedoch Ja lautet, muss allen klar sein, dass es ohne Neuverschuldung nicht gehen wird. Eine Verschiebung würde zudem das Risiko einer unkontrollierten Schließung bei technischen Ausfällen deutlich erhöhen.

Wie auch immer sich Wedel entscheidet: Zuerst steht die Grundsatzfrage „Schwimmangebot erhalten – ja oder nein?“. Wenn „ja“, braucht es die Ehrlichkeit, den Weg über Kredite zu gehen; wenn „nein“, braucht es tragfähige Alternativen insbesondere fürs Schulschwimmen. 

Zusammenfassung der Einladung zur HFA-Sitzung am 07. Juli 2025

📅 Datum und Ort der Sitzung

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) findet am Montag, den 07. Juli 2025, ab 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Wedel statt. 


📑 Tagesordnung – Öffentlicher Teil

TOP 1–2: Einwohnerfragestunde und Anhörung der Beiräte

Eine Einwohnerin stellt folgende Fragen:

  1.    Seit wann ist die Stadt Mitglied bei Wedel Marketing?
    Antwort: Die Stadt Wedel ist Gründungsmitglied und seit 26 Jahren Mitglied.
  2.    Die Beitragsordnung von Wedel Marketing enthält keine Beiträge für Gebietskörperschaften, auf welcher rechtlichen Grundlage zahlt die Stadt die Mitgliedsbeiträge? Wieso gibt es eine Erhöhung von 100 Euro für 2024 auf 200 Euro 2025?

    Die Antwort wird nachgereicht.
  3.    Warum ist das neue Konzept von Wedel Marketing zuerst in der Presse veröffentlicht worden und nicht in Allris hochgeladen. Wer hat von dem Konzept gewusst?
    Die Bürgermeisterin sagt, dass die Unterlagen noch nicht zur Veröffentlichung vorgesehen waren, sondern erst die Vorstellung im Haupt- und Finanzausschuss abgewartet werden sollte- Die Unterlagen werden für den Rat als Vorlage zur Verfügung gestellt.

Der Jugendbeirat berichtet von seinen Aktivitäten auf dem Hafenfest und spricht die Parksituation der P + R-Anlage nach dem Brand an. Die anderen Beiräte hatten nichts zu berichten.

TOP 3: Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 26.05.2025

Das Protokoll der letzten HFA-Sitzung wird zur Genehmigung vorgelegt. Es dokumentiert die damaligen Entscheidungen und Diskussionen und bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung offener Themen.


TOP 4 – Freigabe des Sperrvermerks im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt

Hintergrund:

Die Verwaltung beantragt die Freigabe eines Sperrvermerks für eine im Stellenplan 2025 neu eingeworbene halbe Stelle (Besoldungsgruppe A 10, 20,5 Std./Woche) im Bereich „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ des Gewerbeamts (Stellen-Nr. 1-302-09). Die Stelle war bislang mit einem Sperrvermerk versehen.

Verwaltungsbegründung:

  • Ausgangspunkt war eine Überlastungsanzeige des bisherigen Stelleninhabers Anfang 2024.

  • Es haben sich erhebliche Rückstände angesammelt, u. a. bei:

    • Gaststättenerlaubnissen

    • Gewerbeuntersagungsverfahren

    • Prüfungen im Bewachungsgewerbe

    • Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung

    • Vor-Ort-Kontrollen und Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Eine Stellenbemessung durch den Bereich Organisation ergab einen tatsächlichen Bedarf von 1,365 VZÄ – es steht aber nur 1,0 VZÄ zur Verfügung.

  • Besonders die Berücksichtigung bislang nicht umsetzbarer Aufgaben und der Wunsch nach Doppelbesetzung bei Vor-Ort-Kontrollen (z. B. zur Sicherheit) untermauern den Bedarf.

Kosten:

  • Die neue Stelle verursacht jährliche Personalkosten von rund 26.150 € (bei 20,5 Stunden/Woche).

  • Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt, es handelt sich nicht um eine neue freiwillige Leistung.

  • Eine separate Gegenfinanzierung ist nicht erforderlich.

Folgen bei Nichtfreigabe:

  • Weitere Rückstände

  • Verzögerungen bei Verfahren

  • Imageverlust als Wirtschaftsstandort

  • Beschwerden von Gewerbetreibenden

Der Beschlussvorlage wurde bei 8 Ja-Stimme und 2 Enthaltungen (Grüne und FDP) zugestimmt.


TOP 5 – Neue Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für das Rechnungsprüfungsamt

Die Verwaltung legt eine umfassend überarbeitete Rechnungsprüfungsordnung vor, die die bisherige Geschäftsordnung von 2014 ersetzt. Ziel ist eine zeitgemäße, rechtssichere und unabhängige Ausgestaltung der Rechnungsprüfung – im Einklang mit §§ 114–116 GO SH und Standards des IDRD.

🔹 Wesentliche Neuerungen:

  • Rückkehr zur sachlich korrekten Bezeichnung „Rechnungsprüfungsamt (RPA)“

  • Präzisierung der Prüfaufgaben (Jahresabschlüsse, Vergaben, Beteiligungen etc.)

  • Stärkung der Rechte und Unabhängigkeit des RPA gegenüber Rat und Verwaltung

  • Einführung verbindlicher Fristen, Beteiligungspflichten und digitalem Datenzugriff

  • Aufhebung der alten Ordnung – Inkrafttreten: 01.08.2025

Die neue RPO ist ein wichtiger Baustein für Klarheit, Kontrolle und Effizienz in der kommunalen Haushaltsführung. Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 6 – Entscheidung über die Einführung einer Beherbergungssteuer

Die Stadt Wedel prüft die Einführung einer Beherbergungssteuer („Bettensteuer“) ab dem 01.01.2026. Der ursprüngliche Beschluss dazu wurde bereits 2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefasst. Eine erste Satzungsvorlage wurde im Februar 2025 vertagt. Nun legt die Verwaltung vier Varianten vor:

🔹 Beschlussoptionen:

  • 4 % auf Bruttoübernachtungspreis (bis zu 200.000 € Einnahmen/Jahr)

  • Reduzierter Satz: 2 % (etwa 100.000 € Einnahmen)

  • Staffelmodell nach Preisklassen (Hamburger Modell)

  • Verzicht auf Steuer (kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung)

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig vertagt.

 


TOP 7 – Liquidation der Beteiligung an der evyCloud GmbH

Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH sollen ihre Beteiligung an der evyCloud GmbH in Höhe von 15 % (Nennwert: 3.750 €) vollständig auflösen. Der HFA befasst sich mit der erforderlichen Zustimmung.

🔹 Hintergrund:

  • Ursprünglich war geplant, gemeinsam Power-Cloud-Lizenzen für eine digitale Energiekundenabrechnung zu nutzen.

  • Das Konzept ist gescheitert: Der Lizenzgeber wurde verkauft, der Markt entwickelte sich anders, zusätzliche Kunden blieben aus.

  • Auch der Hauptgesellschafter hat sich zurückgezogen.

🔹 Ziel der Maßnahme:

  • Klare Bereinigung des Beteiligungsportfolios

  • Konzentration auf tragfähige, strategisch relevante Beteiligungen

  • Kein weiteres Kapital für ein nicht tragfähiges Projekt

Die Zustimmung des Aufsichtsrats liegt vor. Die Verwaltung empfiehlt die Liquidation ausdrücklich.

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.

 


TOP 8 – Dienstreisegenehmigung für Bürgermeisterin Fisauli-Aalto (rückwirkend ab 01.02.2025)

Der HFA soll der Bürgermeisterin rückwirkend eine pauschale Genehmigung für Dienstreisen innerhalb Deutschlands erteilen – einschließlich der Nutzung ihres privaten PKW. Die Genehmigung ist widerruflich.

🔹 Hintergrund & Begründung:

  • Dienstreisen gehören regelmäßig zu den Amtsaufgaben.

  • Der Dienstwagen der Bürgermeisterin wurde auch anderen Bediensteten zur Verfügung gestellt.

  • Die Verwaltung reduziert den Fuhrpark aus Kostengründen.

  • Alternativ: Einzelfallgenehmigungen, die als bürokratisch und ineffizient gelten.

🔹 Ziel der Regelung:

  • Klare, dauerhafte Rechtsgrundlage

  • Verwaltungsvereinfachung

  • Flexibilität und Transparenz bei dienstlicher Mobilität

Gemäß GO SH und Hauptsatzung ist der HFA zuständig.

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.


TOP 9 – III. Nachtragssatzung: Sozialklausel bei Unterkunftsgebühren wird gestrichen

Der HFA berät über eine Änderung der Gebührensatzung für städtische Unterkünfte. Die pauschale Sozialklausel (§ 13) soll entfallen. Stattdessen wird eine individuelle Härtefallregelung eingeführt.

🔹 Hintergrund:

  • Bisherige Ermäßigungen (20 % / 40 %) für Selbstzahlende führten zu rund 90.000 € Mindereinnahmen jährlich.

  • Die Maßnahme ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Haushaltssicherung 2028“.

🔹 Neue Regelung:

  • Pauschale Rabatte entfallen vollständig.

  • Künftig nur noch Einzelfallprüfung auf Antrag – bei nachgewiesener Existenzgefährdung und ohne Sozialleistungsanspruch.

🔹 Begründung der Verwaltung:

  • Kein erkennbarer Vermittlungsvorteil für Ermäßigungsberechtigte.

  • Reduzierter Anreiz zur selbständigen Wohnungssuche.

  • Entlastung von Personalressourcen im Fachdienst Soziales.

🔹 Finanzielle Auswirkungen:

  • Mehreinnahmen: +30.000 € (2025), +50.000 € (2026), +90.000 € (ab 2027)

  • Keine neuen freiwilligen Leistungen, keine zusätzliche Belastung

Bei 6 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (SPD und Grüne) beschlossen


TOP 10 – Grundsatzbeschluss zur Aufnahme mittelfristiger Kassenkredite

Die Verwaltung beantragt, künftig Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufnehmen zu dürfen. Der Höchstbetrag soll bei 20 Mio. € liegen, die maximale Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungszeitraums (derzeit: Ende 2028).

🔹 Hintergrund:

  • Kassenkredite dienen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit – sie sind keine Investitionsmittel.

  • Der Bestand belief sich im Jahresabschluss 2024 bereits auf 24 Mio. €.

  • Die Planung für 2026–2028 zeigt weiterhin ein strukturelles Defizit: Insgesamt entsteht ein voraussichtlicher Finanzmittelfehlbetrag von –42,16 Mio. € bis Ende 2028.

🔹 Ziel des Grundsatzbeschlusses:

  • Finanzielle Planungssicherheit in Zeiten negativer Finanzmittelsalden

  • Zinsvorteile durch längere Laufzeiten und bessere Angebote

  • Beitrag zur langfristigen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit

🔹 Alternativen:

  • Verzicht auf mittelfristige Kredite = weiterhin kurzfristige Überbrückung → Risiko steigender Zinslast

💶 Finanzielle Auswirkungen:

  • Keine neuen freiwilligen Leistungen

  • Haushaltsmittel sind veranschlagt

  • Kein sofortiger Mittelabfluss – es geht um die Ermächtigung zur flexiblen Steuerung

Bei einer Enthaltung (FDP) so beschlossen.


TOP 11 – Fortführung Mobilitätszuschuss (Beschluss vom 06.04.2023)

Zum Tagesordnungspunkt 11 sind zum Zeitpunkt der Einladung noch keine Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem (Allris) veröffentlicht worden.

 


TOP 12 – Annahme einer Sachspende für Spielplatz Pinneberger Straße

Der HFA soll über die Annahme einer Sachspende im Wert von 15.000 € entscheiden. Gespendet wird ein neues Spielgerät („Gurtsteg“) für den Spielplatz an der Pinneberger Straße.

🔹 Hintergrund:

  • Spender ist Herr Wolf, engagiert als Spielplatzpate.

  • Das Gerät wurde in Abstimmung mit der Stadtjugendpflege ausgewählt.

  • Der „Gurtsteg“ ist ein elastisches Spielgerät mit Trampolinwirkung – ideal für Bewegung, sensorische Aktivität und gemeinsames Spiel.

🔹 Nutzen & Einordnung:

  • Verbesserung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche

  • Besonders geeignet auch für Kinder mit sensorischen Einschränkungen

  • Umsetzung eines Wunsches aus Kinderbeteiligungsverfahren

  • Hochwertiges, langlebiges Material; Aufbaukosten sind inbegriffen

💶 Finanzielle Bewertung:

  • Keine Eigenmittel der Stadt erforderlich

  • Folgekosten laut Verwaltung minimal (nur bei mutwilliger Beschädigung)

  • Keine neue freiwillige Leistung, keine Ausweitung des Haushalts

Die Verwaltung empfiehlt die Annahme – die Entscheidung obliegt dem HFA.


TOP 13 – Neuausrichtung Wedel Marketing

Wedel Marketing vor Neuausrichtung: Innenstadtbelebung im Fokus


TOP 14.5 – Fiskalische Bewertung städtischen Wachstums (Antwort auf Antrag der WSI)

Die Stadtverwaltung hat auf Antrag der WSI-Fraktion eine modellhafte fiskalische Bewertung vorgelegt, welche Auswirkungen ein Einwohnerzuwachs um 1.000 Personen auf den städtischen Haushalt hätte – unter Annahme, dass sich Struktur, Einkommen und Alter der neuen Einwohner:innen nicht wesentlich von der heutigen Bevölkerung unterscheiden.

📈 Einnahmen: +1,36 Mio. €

  • Grundsteuer B: +350.000 €

  • Einkommenssteueranteil: +808.000 € (zeitverzögert)

  • Zuweisung nach § 32 FAG: +73.500 €

  • Schlüsselzuweisungen vom Land: +578.900 €

  • Bagatellsteuern: +12.000 €

  • → Summe der Mehrerträge: ca. 1,36 Mio. € jährlich

📉 Aufwendungen: –867.800 €

  • Schule: –401.200 €

  • Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kita): –435.600 €

  • Soziale Hilfen: –31.000 €

Weitere städtische Aufgabenbereiche (z. B. Verwaltung, Kultur, Ordnung) werden durch 1.000 zusätzliche Menschen laut Verwaltung nicht wesentlich zusätzlich belastet.

📊 Saldo: +489.800 € Verbesserung des Jahresergebnisses

📌 Kennzahlen aus dem Modell:

  • +1.607 € Mehrerträge je zusätzlichem Erwachsenen

  • –868 € durchschnittliche Mehraufwendungen pro Person

  • –4.010 € pro schulpflichtigem Kind

  • –7.920 € pro Kind unter 6 Jahren


TOP 17 – Grundstücksangelegenheit in der Straße Eichkamp (nichtöffentlich)

Dieser Tagesordnungspunkt wird nichtöffentlich behandelt. Die Vorlage enthält personenbezogene Daten sowie vertrauliche Angaben zu Verkaufsverhandlungen und Vertragsinhalten. Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 GO SH ist die Öffentlichkeit daher auszuschließen.

Der Verkauf eines Grundstücks wurde beschlossen.

Datum & Uhrzeit: Montag, 26. Mai 2025, 19:00 bis 19:57 Uhr

Ort: Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, 22880 Wedel (barrierefrei)

 

Öffentlicher Teil

TOP 1 – Einwohnerfragestunde

1.1 Antworten der Verwaltung auf frühere Fragen

Keine offenen Fragen vorhanden.

1.2 Aktuelle Fragen aus der Einwohnerschaft

Jugendbeirat: Kritisiert mangelnde Einbindung bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Badebucht. Bürgermeisterin erläutert Zuständigkeiten und Prozess.

TOP 2 – Sachstand vorangegangener Beschlüsse

Beschlusskontrolle in Bearbeitung; perspektivisch soll ein Allris-Modul zur Beschlusskontrolle eingeführt werden.

TOP 3 – Anhörung der Beiräte

Keine Beiträge der Beiräte.

TOP 4 – Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 28.04.2025

Protokolländerung zu TOP 6.3 auf Antrag von Frau Süß einstimmig genehmigt.

TOP 5 – Freigabe eines Sperrvermerks im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Gewerbeamt

Diskussion um Freigabe der Stelle trotz fehlendem genehmigten Haushalt.
CDU, FDP, WSI: Keine Zustimmung ohne genehmigten Haushalt.
Bündnis 90/Die Grünen, SPD: Zustimmung grundsätzlich möglich.
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt mit 5 Ja (SPD, Grüne) zu 6 Nein (CDU, FDP, WSI).

TOP 6 – Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

6.1 – Kennzahlen für strategische Ziele zum 31.12.2024

Vorlage zur Kenntnis genommen, Diskussion folgt im Investitions-Workshop am 20. Juni.

6.2 – Prüfauftrag zur kommunalen Verpackungssteuer

Vorlage zur Kenntnis genommen.
SPD: Grundsätzlich Zustimmung zur Müllvermeidung, verweist auf neue Fragen.
Grüne, WSI: Offenheit gegenüber Verpackungssteuer.

6.3 – Spendenannahmen 2024

Gesamtsumme: 68.607,36 €; besondere Anerkennung großer Einzelspenden, Dank durch den Vorsitzenden.

  • 32.830,86 € – InaTec Wedel GmbH für Miet- und Betriebskosten im Möller Technicon
  • 9.450,00 € – Schulverein JRG für ein Yamaha-Piano im Unterstufenhaus
  • 5.000,00 € – Förderverein Stadtbücherei für Bücher und Leseförderung
  • 2.555,00 € – InaTec Wedel GmbH (zweite Spende) für das kulturelle Angebot im Technicon
  • 2.500,00 € – Hamburger Volksbank eG für eine Feuerwehr-Drohne
6.4 – Bericht der Verwaltung
6.4.1 – Haushaltskonsolidierung

Bürgermeisterin informiert über laufende Arbeit der Konsolidierungsgruppen.
Diskussion über möglichen Doppelhaushalt und Zusammenlegung von Ausschüssen.

6.5 – Öffentliche Anfragen
  • Gründerzentrum: Neue Leitung aktiv, Ergebnis Ende Juli erwartet.
  • Schimmelbefall Moorwegschule: Container gemietet, Elterninformation folgt, präventive Maßnahmen empfohlen.
  • Ausschusssitzungen: Entscheidung zur Durchführung beim Ausschussvorsitzenden; Diskussion zur Sitzungsgestaltung soll im Ältestenrat stattfinden.
  • Neues Wedel-Logo: Nutzung als Aufkleber für Hafenfest nicht möglich (keine Haushaltsmittel).

Nichtöffentlicher Teil (Auszug)

Sachstände und Anfragen behandelt, keine Beschlüsse getroffen.

 

Der Haupt‑ und Finanzausschuss der Stadt Wedel tagt am Montag, 28. April 2025, um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Obwohl kurz über eine Absage nachgedacht wurde (mangels Beschlussvorlagen), findet die Sitzung regulär statt, weil ein entscheidender Punkt zu behandeln ist: die erneute Beschlussfassung der Hebesatzsatzung für Grund‑ und Gewerbesteuer.

Tagesordnungspunkt – Hebesatzsatzung

Die Satzung war schon am 19. Dezember 2024 verabschiedet, wurde jedoch erst am 5. Januar 2025 amtlich bekannt gemacht. Satzungen treten erst mit ihrer Veröffentlichung in Kraft – für den Zeitraum 1.–5. Januar klaffte daher eine rechtliche Lücke ohne gültige Hebesätze.

Rechtlich zulässige Lösung

Das Kommunalrecht erlaubt es, Hebesätze jederzeit in einer eigenen Satzung festzulegen, ohne den Haushaltsbeschluss abwarten zu müssen. Außerdem räumen Gewerbe‑ und Grundsteuergesetz den Kommunen bis zum 30. Juni die Möglichkeit ein, Hebesätze rückwirkend zum Jahresbeginn festzusetzen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine inhaltlich unveränderte Hebesatzsatzung vor, ergänzt um eine ausdrückliche Rückwirkung auf den 1. Januar 2025. Alle bereits versandten Steuerbescheide bleiben damit automatisch gültig. Künftig tauchen die Hebesätze nur noch nachrichtlich im Haushalt auf; ändert sich etwas, beschließt der Rat einfach eine neue Hebesatzsatzung – ein schlankes, rechtssicheres Verfahren, das lange Haushaltsdebatten nicht ausbremst.

Nicht‑öffentlicher Teil

Vertragsangelegenheiten Kindertagesstätten.


Exkurs: Bundesweite Grundsteuerreform 2025

Ab 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine neue Berechnung der Grundsteuer. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuer, ohne die Gesamteinnahmen der Kommunen zu erhöhen. Die Stadt Wedel setzt die Reform aufkommensneutral um. Geplant sind folgende Hebesätze:

Grundsteuerart Hebesatz 2024 geplanter Hebesatz 2025
Grundsteuer A 380 % 494 %
Grundsteuer B 540 % 519 %

Ob einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr oder weniger zahlen, hängt von der individuellen Neubewertung ihrer Grundstücke ab; insgesamt bleibt die Belastung für die Stadt jedoch gleich. Mehr Details finden Sie in diesem Artikel auf wedel‑politik.de.

📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal

🕖 Zeit: 17. März 2025, 19:00 Uhr

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Teilnahme der Beiräte an nicht-öffentlichen Sitzungen

1. Anliegen des Jugendbeirats

Der Jugendbeirat hat den Wunsch geäußert, grundsätzlich auch an nicht-öffentlichen Sitzungen des Rats und der Ausschüsse teilzunehmen.

Er beruft sich dabei auf seine Verschwiegenheitspflicht und möchte klären lassen, ob eine solche Teilnahme rechtlich möglich ist.

2. Antwort der Verwaltung

Nach § 47e Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss der Jugendbeirat über wichtige Angelegenheiten informiert werden, die seine Zielgruppe betreffen.

Gemäß § 47e Abs. 2 GO-SH kann der Jugendbeirat zu relevanten Themen Anträge an den Rat und die Ausschüsse stellen.

Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen:

  • Der Beiratsvorsitzende darf an nicht-öffentlichen Sitzungen teilnehmen, wenn sich der Beirat zuvor mit dem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst hat.
  • Dies gilt nur für Tagesordnungspunkte, die direkt die Jugend betreffen.
  • Über die Zulassung entscheidet im Zweifel der Rat oder der jeweilige Ausschuss per Beschluss.

3. Zugang zu nicht-öffentlichen Unterlagen

Nach § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rats haben Beiräte Einsicht in nicht-öffentliche Unterlagen, sofern diese als beiratsrelevant gekennzeichnet sind.

Besteht kein direkter Bezug zur Jugend, gibt es kein Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen.

4. Prüfung der Ist-Situation beim Jugendbeirat

Die Satzung des Jugendbeirats legt fest:

  • Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
  • Beschlüsse müssen in einem Protokoll festgehalten werden.
  • Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind.

Die Verwaltung stellt fest, dass es derzeit keine nachweislichen ordnungsgemäßen Beschlüsse des Jugendbeirats zu diesem Thema gibt.

Daher sieht die Verwaltung aktuell keine Grundlage für ein generelles Teilnahmerecht an nicht-öffentlichen Sitzungen.

5. Fazit

  • Der Jugendbeirat darf an nicht-öffentlichen Sitzungen teilnehmen, wenn:
    • Die Sitzungsthemen die Jugend direkt betreffen.
    • Der Jugendbeirat zuvor einen ordentlichen Beschluss gefasst hat.
    • Die Sitzung den Regeln der Geschäftsordnung des Rats entspricht.
  • Ein generelles Teilnahmerecht für alle nicht-öffentlichen Sitzungen besteht nicht.
  • Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendbeirat, seine interne Beschlussfassung zu überprüfen, um eine rechtskonforme Grundlage für seine Anträge und Teilnahmen zu schaffen.

Klärung der unterschiedlichen Zinsangaben durch Stadtverwaltung und Sparkasse

1. Hintergrund der Anfrage

Es besteht eine Unklarheit über die Zinsangaben zur AT1-Anleihe zwischen der Stadtverwaltung und der Stadtsparkasse Wedel.

Konkret geht es um die Frage, warum die ausgewiesenen Zinszahlungen in den städtischen Haushaltsunterlagen von den Angaben der Sparkasse abweichen.

2. Erklärung der Stadt Wedel

Die Stadtsparkasse Wedel weist die durchschnittlichen Erträge pro Kalenderjahr aus.

Die Stadt Wedel hingegen berücksichtigt die tatsächlichen Zinszahlungen, die auf abweichende Zinszeiträume zurückzuführen sind.

Die Zinszahlung der Anleihe erfolgt jedes Jahr am 31.07. und umfasst:

  • Die Zinsen aus dem Zeitraum 01.08. bis 31.12. des Vorjahres.
  • Die Zinsen aus dem Zeitraum 01.01. bis 31.07. des laufenden Jahres.

Dadurch entsteht eine zeitliche Verschiebung zwischen den von der Sparkasse ausgewiesenen Erträgen und den in den städtischen Haushaltsunterlagen verbuchten Zahlungen.

3. Konkretisierte Zinszahlungen

Jahr Zinsen für Anleihe Zahlungseingang Stadt Wedel (€) Zinszeitraum
2022 350.000 600.000 01.08.2021 – 31.07.2022
2023 - - 01.08.2022 - 31.07.2023
2024 250.000 - 01.08.2023 – 31.12.2023
2025 350.000 600.000 01.08.2024 – 31.07.2025

Die Stadt Wedel bestätigt, dass die Haushaltsplanung korrekt ist, da die erwartete Zinszahlung für 2025 mit 600.000 € berücksichtigt wurde. Quelle

4. Fazit

  • Die Abweichung zwischen den Angaben der Stadt Wedel und der Sparkasse resultiert aus unterschiedlichen Betrachtungszeiträumen.
  • Die Sparkasse weist durchschnittliche Erträge pro Jahr aus, während die Stadt die tatsächlich erhaltenen Zahlungen nach den vereinbarten Zinszeiträumen verbucht.
  • Nach Beendigung der Anleihe werden beide Beträge identisch sein.
  • Die Stadtverwaltung sieht keine Fehler in den Haushaltszahlen und bestätigt, dass die geplante Zinsausschüttung für 2025 korrekt in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurde.

RPA-Bericht & Stellungnahme der Bürgermeisterin

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023

1. Überblick über die Prüfung

Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) geprüft. Die zentrale Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die finanzielle Lage der Stadt Wedel zu bewerten. Es wurden eine Beanstandung, sieben Empfehlungen und drei Hinweise ausgesprochen.

2. Zentrale Feststellungen des RPA

2.1 Beanstandung

Missachtung der Periodengerechtigkeit: Die Rechnungslegung der Jahre 2019–2022 war nicht einwandfrei. Fehlerhafte oder verspätete Buchungen führten zu einer Verzerrung der Jahresabschlüsse. Die Verwaltung hat zugesichert, dies zukünftig zu verbessern.

2.2 Empfehlungen

  • Sicherheit in der Finanzbuchhaltung verbessern: Die Stadtkasse bleibt ein sicherheitskritischer Bereich. Trotz Alarmsoftware besteht weiterhin Handlungsbedarf.
  • Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Fehlerhafte Buchungen belasten die Kassenprüfung. Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe müssen intern klarer definiert werden.
  • Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung (Doppik): Schulungen für alle Fachdienstleitungen sind geplant.
  • Optimierung der Haushaltsplanung: Eine frühzeitige Haushaltsbeschlussfassung wird angestrebt.
  • Stärkung des Vier-Augen-Prinzips in der Finanzverwaltung: Die Finanzbuchhaltungsanweisungen werden überarbeitet, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
  • Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Neue Verträge sollen mindestens 50 % der ortsüblichen Verzinsung einfordern.
  • Umsetzung des §12 GemHVO (Haushaltsreife neuer Investitionen): Investitionen über 500.000 € müssen stärker wirtschaftlich geprüft werden.

2.3 Hinweise

  • Beschränkung neuer Investitionen: Investitionen sollen auf das Unabweisbare begrenzt werden.
  • Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung: Einsparungen sollen priorisiert und nicht nur Gebührenerhöhungen umgesetzt werden.
  • Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Stadt muss die 20 %-Mindestquote für das Eigenkapital beachten.

Stellungnahme der Bürgermeisterin

1. Einleitung

Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023. Sie erkennt die Empfehlungen an, verweist jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.

2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA

  • Sicherheitsmaßnahmen in der Finanzbuchhaltung: Alarmsoftware GISBO wurde installiert, bauliche Maßnahmen werden weiter geprüft.
  • Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Das FührungsForum wird Zuständigkeiten klarstellen.
  • Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung: Interne Fortbildungen sind geplant.
  • Optimierung der Haushaltsplanung: Die Bürgermeisterin unterstützt eine frühere Haushaltsbeschlussfassung.
  • Stärkung des Vier-Augen-Prinzips: Konsequenzen bei Fehlbuchungen werden klarer definiert.
  • Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Die Verwaltung wird diese Empfehlung umsetzen.
  • Umsetzung des §12 GemHVO: Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Investitionen ab 500.000 € werden verstärkt.

3. Reaktion auf die Hinweise des RPA

  • Beschränkung neuer Investitionen: Die Investitionspriorisierung ist bereits eingeführt.
  • Konsolidierung mit Fokus auf Einsparungen: Die Verwaltung prüft alternative Einsparpotenziale.
  • Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird genau beobachtet.

Jahresabschluss 2023 - Feststellung des Ergebnisses

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Anlagen, des Lageberichts und des Prüfberichts der Stabsstelle Prüfdienste.

Der Jahresfehlbetrag von 10.561.379,20 € wird wie folgt behandelt:

  • 10.224.253,32 € werden aus der Ergebnisrücklage entnommen.
  • Der verbleibende Restbetrag von 337.125,88 € wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.

2. Hintergrund und rechtliche Grundlage

Nach § 91 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss die Stadt Wedel jährlich einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus:

  • Ergebnisrechnung
  • Finanzrechnung
  • Bilanz
  • Teilrechnungen
  • Anhang
  • Lagebericht

Nach Prüfung durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA) wird der Abschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung

Die Beschlussfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Laut § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss der Jahresfehlbetrag wie folgt behandelt werden:

  • Zuerst wird die Ergebnisrücklage genutzt.
  • Falls diese nicht ausreicht, wird der Restbetrag als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.
 

Gesamtabschluss 2023 - RPA-Bericht & Stellungnahme

Prüfbericht des RPA zum Gesamtabschluss 2023

1. Einführung

Die Stadt Wedel ist gesetzlich verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz und den Gesamtanhang.

2. Ergebnisse der Prüfung

Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Optimierung ausgesprochen.

3. Empfehlungen des RPA

  • Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans.
  • Verankerung des Vier-Augen-Prinzips.
  • Ergänzung des Beteiligungsberichts.
  • Entwicklung nicht-finanzieller Kennzahlen.
  • Erweiterte Risikoanalyse für den Gesamtkonzern.
  • Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

4. Hinweise des RPA

  • Der Gesamtabschluss wurde 4 Tage zu spät eingereicht.
  • Verzögerte Vorlage des SEW-Jahresabschlusses.
  • Risikofaktoren rund um die Lühe-Schulau-Fähre.
  • Notwendigkeit eines Internen Kontrollsystems (IKS).

5. Finanzielle Kernpunkte

  • Gesamtbilanzsumme: 380.315.014,73 €
  • Gesamtverschuldung: 170.496.474,02 €
  • Eigenkapitalquote: 19,6 %
  • Jahresfehlbetrag: -6.313.071,45 €

Stellungnahme der Bürgermeisterin

1. Einführung

Die Bürgermeisterin erkennt die Feststellungen des RPA an und betont laufende Maßnahmen zur Verbesserung.

2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA

  • Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans zur Vermeidung von Verzögerungen.
  • Vier-Augen-Prinzip wird in die Prozesslandkarte aufgenommen.
  • Entwicklung zusätzlicher wirtschaftlicher Kennzahlen zur besseren Analyse.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung wird integriert, sobald gesetzlich vorgeschrieben.

3. Reaktion auf die Hinweise des RPA

  • Fristüberschreitung von 4 Tagen soll zukünftig vermieden werden.
  • Stadt wird an SEW-Abschlussgesprächen teilnehmen, um Verzögerungen zu reduzieren.
  • Überwachung der Finanzsituation der Lühe-Schulau-Fähre wird intensiviert.
  • Integration des Gesamtabschlusses in das Interne Kontrollsystem bleibt ein Ziel.

Gesamtabschluss 2023 - Feststellung des Gesamtergebnisses

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.

Der Beschluss umfasst zudem:

  • Alle Anlagen und den Lagebericht
  • Den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 durch die Stabsstelle Prüfdienste

2. Hintergrund und rechtliche Grundlage

Nach § 93 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) ist die Stadt Wedel verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen.

Dieser umfasst:

  • Gesamtergebnisrechnung
  • Gesamtbilanz
  • Gesamtanhang
  • Gesamtlagebericht

Wesentliche Beteiligungen (z. B. Stadtwerke Wedel, Stadtentwässerung Wedel) werden berücksichtigt.

3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung

Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) zur Prüfung vorgelegt.

Die Prüfung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen.

Ein Beschluss über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Fehlbetrages erfolgt nicht, da dies nur beim Einzelabschluss erforderlich ist.

 

Finanzierung der Modernisierung der Badebucht

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht in den Haushalt 2025.

Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

2. Hintergrund und Zielsetzung

Die Kombibad Wedel GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH, betreibt die Badebucht.

Die geplante Modernisierung soll den weiteren Betrieb der Badebucht langfristig sicherstellen.

Da die Kombibad Wedel GmbH die notwendigen Investitionen nicht selbst finanzieren kann, wird vorgeschlagen, dass die Stadt Wedel die Darlehen aufnimmt und sie als Ausleihung an die Kombibad GmbH weitergibt.

Diese Finanzierungsstrategie ermöglicht einen Zinsvorteil von ca. 0,5 %-Punkten gegenüber einer eigenständigen Kreditaufnahme der Kombibad GmbH.

Das Darlehen wird über 30 Jahre mit 360 monatlichen Raten getilgt, was der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.

3. Finanzierungsmodell

  • Die Stadt Wedel nimmt ein Darlehen auf, um die Modernisierung zu finanzieren.
  • Die Mittel werden zu marktüblichen Konditionen an die Kombibad Wedel GmbH weitergegeben.
  • Die Zinszahlungen sind für die Kombibad GmbH normale Betriebsausgaben, die über den Defizitausgleich der Stadt gedeckt werden.

4. Alternative Finanzierungsoptionen

  • Falls die Kombibad Wedel GmbH das Darlehen selbst aufnehmen müsste:
    • Sie würde deutlich höhere Zinsen zahlen.
    • Die Stadt müsste eine Bürgschaft stellen, die laut Krediterlass maximal 80 % der Darlehenssumme absichern kann.
    • Ob die Kombibad GmbH in diesem Fall das komplette Darlehen erhalten würde, ist unsicher.

5. Finanzielle Auswirkungen

Jahr Geplante Investitionen (€)
2025 480.000
2026 8.874.500
2027 5.960.000
Gesamt 15.314.500

6. Zeitplan der Sanierung

Phase Zeitraum
Planung und Ausschreibung 2025
Baubeginn April 2026
Bauphase 12 Monate
Wiedereröffnung der Badebucht März 2027

7. Entscheidungsprozess

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Finanzierung am 17.03.2025.

Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.

Die Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

8. Fazit

  • Die Modernisierung der Badebucht ist notwendig, um den Betrieb langfristig sicherzustellen.
  • Die Stadt übernimmt die Finanzierung, um Zinsvorteile zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
  • Das Darlehen wird über 30 Jahre getilgt, sodass die Investition nachhaltig finanziert wird.
  • Eine alternative Finanzierung über die Kombibad GmbH wäre teurer und risikoreicher.

Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025, mit dem der Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH um den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert wurde.

2. Hintergrund und rechtliche Grundlage

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern, darunter die Stadtwerke Wedel GmbH, den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Entflechtung wurde am 31.01.2025 durch eine Änderung des EnWG auf den 31.12.2026 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies am 14.02.2025.

3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung

Die Verlängerung der gesetzlichen Frist ermöglicht den Stadtwerken Wedel, eine langfristige Lösung für den Betrieb und die Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu entwickeln.

Ohne Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses wäre die Bürgermeisterin verpflichtet, die Satzungsänderung der wechselstrom und wechselgas GmbH voranzutreiben, was unnötige Notariats- und Handelsregisterkosten verursachen würde.

4. Alternativen und finanzielle Auswirkungen

Die Entscheidung verursacht keine Kosten. Falls der ursprüngliche Beschluss nicht aufgehoben wird, entstehen Verwaltungskosten für Notar und Handelsregister.

5. Fazit

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Aufhebung am 17.03.2025.

Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.

Die Verlängerung der gesetzlichen Frist gibt den Stadtwerken Zeit, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, und spart unnötige Kosten.


2. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.

Die Änderungen betreffen:

  • Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 %
  • Korrektur fehlerhafter Verweise
  • Eindeutige Regelung zur Abgabe der Steueranmeldung

2. Hintergrund und Zielsetzung

Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, den Steuersatz von 18 % auf 20 % zu erhöhen (Maßnahme A2 Nr. 45).

Eine 1. Nachtragssatzung wurde bereits am 19.12.2024 beschlossen, jedoch erst am 05.01.2025 veröffentlicht. Dies führte dazu, dass für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung bestand.

Um die Rechtmäßigkeit der Satzung sicherzustellen, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich.

3. Änderungen in der 2. Nachtragssatzung

1. Steuererhöhung auf 20 %

Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % angehoben. Diese Maßnahme trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.

2. Korrektur von Verweisen

In § 2 der Satzung wurde fälschlicherweise auf § 14 verwiesen. Dies wird korrigiert und nun auf § 11 verwiesen, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist.

3. Eindeutige Regelung zur Steueranmeldung

In § 6 wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung präziser festgelegt. Die Steueranmeldung muss bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden.

4. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Steuererhöhung auf 20 % steigen die erwarteten Einnahmen der Stadt von 490.000 € auf 545.000 € jährlich.

Die Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung und erhöht die städtischen Einnahmen langfristig.

5. Entscheidungsprozess

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die 2. Nachtragssatzung am 17.03.2025.

Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.

Die Satzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.


Nachbesetzung offener Stellen – Antrag der FDP

1. Antragsteller und Anliegen

Antragsteller: FDP-Fraktion

Gegenstand des Antrags: Nachbesetzung offener Stellen in der Verwaltung der Stadt Wedel.

2. Hintergrund und Zielsetzung

Der Antrag bezieht sich auf aktuell unbesetzte Stellen in der Stadtverwaltung, deren fehlende Besetzung die Arbeitsabläufe beeinträchtigt.

Die FDP fordert eine zügige Nachbesetzung, um den Betrieb der Verwaltung sicherzustellen und Verzögerungen in der Sachbearbeitung zu vermeiden.


Maßnahmenerweiterung im Haushaltsbegleitbeschluss – Antrag der CDU

1. Antragsteller und Anliegen

Antragsteller: CDU-Ratsfraktion

Thema: Erweiterung und Anpassung von Maßnahmen aus dem Haushaltsbegleitbeschluss

Ziel: Langfristige finanzielle Stabilisierung des Haushalts und Schaffung eines Überschusses zur Finanzierung von Investitionen

2. Hintergrund und Zielsetzung

Die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen sollen eine Ergebnisverbesserung von 9,5 Mio. € bis 2028 bewirken.

Davon bleibt jedoch nur ein Überschuss von 3,3 Mio. €, der nicht ausreicht, um Investitionen ohne neue Schulden zu finanzieren.

Angesichts der wachsenden Stadtverschuldung (über 120 Mio. €) und steigender Zinsbelastungen (geschätzt 7 Mio. € jährlich) fordert die CDU weitergehende Einsparungen und Einnahmenerhöhungen.

3. Vorgeschlagene Maßnahmenänderungen

Bereich Vorschlag / Ergänzung Finanzielle Auswirkung
Kombibad Wedel Anpassung an den Ratsbeschluss BV/2024/101 mit Hinweis auf „Grundbedarf“ Keine Änderung
Stadtwerke Wedel Einführung einer Gewinnausschüttung von 3 % des gezeichneten Kapitals +325.000 € pro Jahr
Grundsteuer Keine Erhöhung, erst als „Ultima Ratio“ am Ende des Konsolidierungsprozesses -1,33 Mio. € pro Jahr
Musikschule Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad ohne Gebäudekosten bis 30.06.2025), Umzug ins Rathaus, Leistungsreduzierung, Aufgabe des Standorts Keine direkte Zahl
Volkshochschule (VHS) Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad), Umzug ins Rathaus, Fokus auf Bildung/Beruf/Integration, Aufgabe des Standorts Keine direkte Zahl
Stadtbücherei Konzept zur Kostenreduzierung (80 % Kostendeckungsgrad), Einstellung des Schulbibliotheksangebots, Leistungsreduzierung, Freigabe nicht genutzter Räume Keine direkte Zahl
Schulkinderbetreuung Erhöhung des Kostendeckungsgrads auf 40 % durch Neukonzeption mit dem Land +1,2 Mio. € pro Jahr
Spielplätze Reduktion des Budgets um 25 % bis 31.12.2025, Schließung und Nachnutzung einzelner Standorte +199.925 € pro Jahr
 

Haushaltskonsolidierung – Antrag der WSI-Fraktion

1. Antragsteller und Anliegen

Antragsteller: WSI-Fraktion

Thema: Einführung einer Haushaltssteuerung mit festen Budgets

Ziel: Verankerung fester Budgetgrenzen für verschiedene Haushaltsbereiche, die sich an der Einnahmesituation der Stadt orientieren

2. Hintergrund und Zielsetzung

Der aktuelle Haushaltsprozess sieht vor, dass die Verwaltung den Haushalt vorschlägt und die Politik über Einsparungen entscheidet. Dies führt oft zu Widerständen darüber, welche Bereiche betroffen sein sollen.

Der Vorschlag der WSI-Fraktion sieht vor, dass jeder städtische Bereich im Vorfeld feste Budgets zugewiesen bekommt, die sich an der Einnahmeentwicklung der Stadt orientieren.

Einsparungen sollen dann innerhalb der einzelnen Haushaltsbereiche eigenständig erarbeitet werden.

3. Vorschlag der WSI-Fraktion

Einführung fester Budgets für folgende Haushaltsbereiche:

  • Schulen
  • Städtische Einrichtungen
  • Innere Verwaltung
  • Stellenplan

Die Budgets werden bei schlechter Einnahmeentwicklung prozentual einheitlich gekürzt, um ein gerechteres und transparenteres Einsparverfahren zu schaffen.

4. Begründung der WSI-Fraktion

  • Faire Lastenverteilung: Alle Bereiche müssen sich gleichmäßig am Sparprozess beteiligen.
  • Verantwortung vor Ort: Jede Einheit kann selbst interne Einsparpotenziale ermitteln.
  • Vermeidung von Widerständen: Es soll verhindert werden, dass nur diejenigen Kürzungen vermeiden, die sich am stärksten dagegen wehren.
  • Bessere Planbarkeit: Durch klare Budgetvorgaben können städtische Einrichtungen frühzeitig planen und effizienter wirtschaften.

5. Steuerung und Kontrolle

Die Steuerung der Budgets soll über das städtische Controlling erfolgen.

Interne Leistungsverrechnung (ILV) soll noch weiter optimiert werden.

Weitere Details zur Umsetzung sollen mündlich im Ausschuss erläutert werden.

 

Prüfauftrag zur Internen Leistungsverrechnung – Antrag der WSI-Fraktion

1. Antragsteller und Anliegen

Antragsteller: WSI-Fraktion

Thema: Überprüfung der Zuordnung von 12 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf das Produkt Schulsozialarbeit (2430010) im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung (ILV)

Ziel: Klärung, ob diese Zuordnung gerechtfertigt ist und welche konkreten Arbeitsleistungen dahinterstehen

2. Hintergrund und Zielsetzung

Für das Produkt Schulsozialarbeit sind im Haushalt ca. 1,6 Mio. € eingeplant.

Davon entfallen ca. 1 Mio. € auf die Gehälter der Schulsozialarbeiterinnen.

Die verbleibenden ca. 600.000 € werden als Steuerungsleistungen verbucht.

Laut Kämmerei entfallen auf diesen Betrag 12 VZÄ an Verwaltungspersonal im Rathaus.

Dies würde bedeuten, dass die 12,69 Stellen Schulsozialarbeit von 12 Verwaltungskräften „betreut“ werden, was die WSI-Fraktion als unplausibel einstuft.

3. Prüfauftrag an den Bereich Prüfdienste

Die WSI-Fraktion bittet die Stabsstelle Prüfdienste, folgende Fragen zu klären:

  • Ist die Zuordnung von 12 VZÄ zur Schulsozialarbeit sachlich gerechtfertigt?
  • Welche konkreten Arbeitsleistungen verbergen sich hinter den 600.000 € Steuerungsleistungen?

4. Begründung der WSI-Fraktion

  • Die Schulsozialarbeit ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wedel.
  • Die Verwaltung hat ein Sparpotenzial in diesem Bereich identifiziert.
  • Bevor über einen Stellenabbau beraten werden kann, muss geklärt werden, welche internen Leistungsverrechnungen das Produkt verteuern.
 

Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss


Haushalt und Stellenplan 2025

Alles zum Haushalt und zum Stellenplan


Nicht öffentlicher Teil:

Verpachtung des neuen Imbiss im Bereich Schulauer Hafen/ Stadthafen

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind die Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. In dieser Vorlage werden Einzelheiten zum geplanten Vergabeverfahren, sowie vertragliche Inhalte genannt, daher ist die Öffentlichkeit auszuschließen.

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