Am Donnerstag, den 25. September 2025, tagt die Ratsversammlung der Stadt Wedel um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses (barrierefrei), Rathausplatz 3–5. Falls die Tagesordnung bis 22:00 Uhr nicht abgeschlossen wird, findet am Donnerstag, den 02. Oktober 2025, um 19:00 Uhr eine Fortsetzungssitzung statt – ausschließlich zur Abarbeitung der Tagesordnung vom 25.09.2025. Wird alles am 25.09. erledigt, entfällt der Zusatztermin.
Fußgängerquerung Mühlenstraße/Caudryplatz
Die drei Wedeler Beiräte – Jugend-, Senioren- und Umweltbeirat – haben gemeinsam einen Antrag eingebracht. Sie fordern eine sichere Querungsmöglichkeit der Mühlenstraße (B431) zwischen Schulstraße und Caudryplatz, direkt auf Höhe der Eisdiele. Als Lösung schlagen sie entweder eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg vor.
Der Antrag stützt sich auf das 2023 verabschiedete Mobilitätskonzept. Dort wird genau dieser Bereich als Problemzone beschrieben: hohes Verkehrsaufkommen (über 1.000 Fahrzeuge pro Stunde zu Schulzeiten), unübersichtliche Radführung, fehlende Querungshilfen. Die Beiräte verweisen auf vier Handlungsfelder des Mobilitätskonzepts – Schulwegsicherung, Radwegenetz, Fußverkehr, Integration der B431 – in denen allesamt Handlungsbedarf für sichere Querungen genannt wird.
Die Beiräte sehen die Maßnahme auch im Zusammenhang mit den Ratsbeschlüssen zum Klimanotstand und zur Initiative „Lebenswerte Städte“. Ihr Ziel: ein deutlich sichtbares Signal für mehr Verkehrssicherheit, besonders für Kinder, Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Der Rat entscheidet, ob die Forderung in konkrete Planungen übergeht.
Hintergrund & ausführliche Einordnung: Artikel zum Antrag der Beiräte und den fachlichen Gründen gegen einen Zebrastreifen
Bebauungsplan Hogschlag
Mit dem Bebauungsplan Nr. 27b „Hogschlag“, Teilbereich Ost, steht ein zentrales Wohnbauprojekt auf der Tagesordnung. Geplant sind 93 neue Wohnungen, davon 33 sozial gefördert und 35 Jahre lang in der Bindung. Damit trägt das Vorhaben maßgeblich dazu bei, die Ziele der Stadt zu erreichen: 500 neue Wohnungen bis 2028 und die Stabilisierung des Bestands an gefördertem Wohnraum bei rund 650 Einheiten.
Das Quartier soll unterschiedliche Wohnungsgrößen bieten, teilweise barrierefrei, ergänzt durch hochwertige Freiräume sowie eine Wegeverbindung zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg. Die Fläche war ursprünglich für die Südumfahrung vorgesehen, wird nun aber für Wohnungsbau genutzt.
Parallel zum Bebauungsplan wurden städtebauliche Verträge abgeschlossen. Sie regeln u. a. die Kostenübernahme für soziale Infrastruktur, den Bau eines Linksabbiegers an der Holmer Straße mit Ampelanlage sowie den Bau der Wegeverbindung. Auch die Verpflichtung zu sozialem Wohnungsbau ist darin verankert.
Die Planungen wurden mehrfach angepasst – u. a. mit geringerer Dichte (GFZ von 1,2 auf 1,0, reduzierte Vollgeschosse) und zusätzlicher Grünfläche. Bei der Bürgerbeteiligung gingen 28 Stellungnahmen ein, die geprüft und abgewogen wurden. Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss und den Abschluss der Verträge, da ohne Bebauungsplan das Projekt nicht umsetzbar wäre.
Mehr Details in unseren Beiträgen: Artikel 1: Satzungsbeschluss Hogschlag | Artikel 2: Städtebauliche Verträge Hogschlag
TOP 7 – Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“
In Wedel bewegt seit Monaten die Frage, wie es mit der Badebucht weitergeht. Die Kosten für Sanierung und Umbau werden derzeit mit rund 14,7 Mio. Euro beziffert – Geld, das die Stadt nur durch einen langfristigen Kredit über 30 Jahre aufbringen könnte. Dagegen regt sich Widerstand: Fünf Bürger:innen haben eine Initiative gegründet und am 30. Juli 2025 eine Eingabe an die Ratsmitglieder, den Stadtpräsidenten und die Bürgermeisterin geschickt. Parallel dazu sammelten sie auf der Plattform OpenPetition knapp 800 Unterschriften, davon mehr als 700 aus Wedel.
Rechtlich gilt eine solche Online-Petition nicht als verbindliches Instrument auf kommunaler Ebene. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins sieht aber vor, dass Bürger:innen Anregungen und Beschwerden nach § 16e einreichen können – und genau so wird die E-Mail der Initiatoren gewertet. Das bedeutet: Der Rat muss sich mit den Inhalten beschäftigen, auch wenn die Petition selbst keine rechtliche Wirkung entfaltet.
Die Initiative erhebt drei zentrale Forderungen:
- Die Stadt soll keinen Kredit über 14,7 Mio. Euro aufnehmen, um die Badebucht zu finanzieren.
- Stattdessen sollen Alternativen entwickelt und mit realistischen Kostenkalkulationen öffentlich vorgestellt werden – unter Einbeziehung der Interessen von Schulen, Vereinen und Schwimmbadnutzern. Auch ein Ideenwettbewerb wird vorgeschlagen.
- Bürger:innen sowie Beiräte (Senioren, Jugend, Kinderparlament) sollen frühzeitig beteiligt werden, notfalls durch eine Bürgerbefragung oder sogar einen Bürgerentscheid.
Die Verwaltung macht deutlich, dass die Forderungen zwar zulässig sind, aber aufwendig geprüft werden müssen: rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch. Der Rat allein könne das nicht leisten, daher soll zunächst die Verwaltung mit einer fachlichen Vorprüfung beauftragt werden. Anschließend soll der Haupt- und Finanzausschuss die Ergebnisse beraten. Erst danach wird der Rat eine Stellungnahme beschließen und die Initiative offiziell schriftlich informieren.
TOP 13 – Wedel Marketing und die Umsetzung des Innenstadtkonzeptes
Die Wedeler Innenstadt kämpft mit deutlichen Problemen: Leerstände, sinkende Attraktivität, fehlende Angebote für verschiedene Zielgruppen und eine schwache digitale Präsenz. Um gegenzusteuern, wurde 2024 ein Innenstadtentwicklungskonzept erarbeitet. Es beschreibt Stärken und Schwächen und schlägt Maßnahmen vor – von Leerstandsmanagement über neue Veranstaltungsformate bis hin zur besseren digitalen Sichtbarkeit.
Für die Umsetzung stehen drei Wege zur Auswahl:
- Variante 1 – Citymanagement in der Verwaltung:
Eine neue Stelle (EG 11, 39 Std., Kosten ca. 45.900 €/Jahr nach Förderung) würde geschaffen. Vorteil: direkte Steuerung durch die Stadt. Nachteile: höhere Belastung des Haushalts, keine zusätzlichen Einnahmen durch Sponsoring, wenig Flexibilität. Projekte wie ein Pop-up-Store oder die Plattform MOIN WEDEL könnten nicht umgesetzt werden. - Variante 2 – Zuschuss für Wedel Marketing:
Der Zuschuss an den Verein würde für drei Jahre um 40.000 € auf 135.000 € erhöht. Wedel Marketing setzt die Maßnahmen flexibel um, arbeitet mit Sponsoren und Ehrenamtlichen und betreibt die Plattform MOIN WEDEL. Vorteil: schnelle Erfolge (z. B. Pop-up-Store schon 2026), hohe Motivation durch Ehrenamt und Sponsoren, keine zusätzliche Steuerlast. Nachteil: keine formale Leistungsvereinbarung, Steuerung nur über Beirat, Vorstand und Berichte. - Variante 3 – Leistungsvereinbarung mit Wedel Marketing:
Der Zuschuss steigt auf 160.650 € (inkl. USt.). Vorteil: vertraglich gesicherte Ziele, starke Motivation für Sponsoren, gesicherte Projekte. Nachteil: höhere Kosten, zusätzliche Steuerlast, geringere Flexibilität durch detaillierte Verträge.
Die Verwaltung spricht sich klar für Variante 2 aus: Sie sei am kostengünstigsten, bringe schnelle sichtbare Ergebnisse und nutze die bereits vorhandenen Strukturen und Netzwerke von Wedel Marketing. Ohne Beschluss drohe das Innenstadtentwicklungskonzept liegenzubleiben – mit der Gefahr, dass Leerstände weiter zunehmen und Wedel als Wirtschaftsstandort an Attraktivität verliert.
TOP 14 – Organisationsvorschlag der Bürgermeisterin
Die Struktur der Stadtverwaltung Wedel stammt im Kern noch aus dem Jahr 1998. Seitdem hat sich viel verändert: neue Aufgaben, mehr gesetzliche Vorgaben und ein starkes Wachstum der Mitarbeiterzahl (von 160 auf 266 Beschäftigte in den letzten 13 Jahren). Schon 2021 hatte der Rat daher beschlossen, eine externe Organisationsanalyse durchzuführen. Die „PD Berater der öffentlichen Hand GmbH“ empfahl, den größten Fachbereich – den bisherigen Fachbereich 1 – aufzuteilen.
Hintergrund: Fachbereich 1 vereint derzeit Bürgerservice, Soziales, Schulen, Jugend, Kitas, Kultur und Weiterbildung. Die Themenvielfalt und die Führungsspanne seien kaum noch beherrschbar, besonders weil gerade Schule, Kita und Soziales stark gewachsen sind. Auch andere Städte vergleichbarer Größe haben diese Aufgaben längst aufgeteilt.
Die Bürgermeisterin greift diese Empfehlung auf und schlägt folgende Neuordnung ab dem 1. Januar 2026 vor:
- Neuer Fachbereich 1 „Bürgerservice“: Ordnung, Einwohnermeldewesen und Soziales.
- Neuer Fachbereich 4 „Bildung, Kultur und Sport“: Schule, Jugend, Kinderbetreuung, Kultur und VHS.
Das Ziel: klarere Strukturen, bessere Steuerung, höhere Reaktionsgeschwindigkeit und mehr Entlastung für die Führungskräfte.
Der Rat kann diesen Vorschlag nur mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen. Kommt diese Mehrheit (27 Stimmen) nicht zustande, tritt die Neuorganisation automatisch in Kraft. Die Verwaltung betont, dass damit die Leistungsfähigkeit vor allem in den sensiblen Bereichen Schule, Jugend und Soziales gesichert und ausgebaut werden soll.
TOP 15 – Aufhebung des Sperrvermerks für die Fachbereichsleitung 4
Damit die Neuorganisation nicht nur auf dem Papier steht, muss auch die Leitung für den neuen Fachbereich 4 eingerichtet werden. Diese Stelle wurde bereits im Stellenplan 2025 aufgenommen, allerdings mit einem Sperrvermerk. Mit der Aufhebung kann sie nun besetzt werden.
Die Verwaltung begründet das klar: Der neue Fachbereich bündelt zentrale Aufgaben mit hoher Außenwirkung – Schulen, Jugend, Kultur, Kitas. Ohne eine eigene Leitung wäre er nicht steuerbar. Bliebe die Stelle gesperrt, müsste die alte Struktur bestehen bleiben, was als ineffizient gilt. Mit der Besetzung wird die Neuorganisation erst praktisch möglich. Die Kosten für die Leitung betragen rund 71.000 € jährlich.
Stellenplan 2026/2027
Der Stellenplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Stadt. Für die Jahre 2026 und 2027 legt er fest, wie viele Stellen in welchen Bereichen besetzt werden können. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage: steigende Sach- und Energiekosten, Investitionsbedarf in Infrastruktur und Digitalisierung sowie Fachkräftemangel.
Die Verwaltung verfolgt drei Leitlinien:
- Konsolidierung mit Augenmaß: 10,8 Stellen werden reduziert, vor allem durch Nichtnachbesetzungen (Ruhestand, Fluktuation) oder Umstrukturierungen. Kürzungen erfolgen dort, wo Aufgaben wegfallen oder Synergien entstehen.
- Stärkung zukunftsrelevanter Bereiche: In Schule, Kita-Betreuung und Pflichtaufgaben werden Stellen erhalten oder geschaffen, weil hier die Belastung steigt.
- Modernisierung der Organisation: Mit Digitalisierung, Prozessoptimierung und Qualifizierung sollen Effizienzreserven gehoben werden.
Kennzahlen wie Personalkostenquote, Bearbeitungszeiten und interne Besetzungsquoten werden künftig regelmäßig überprüft. Die Verwaltung betont, dass trotz Stellenabbau Service und Rechtssicherheit gewährleistet bleiben müssen. Der Stellenplan ist damit nicht nur ein Zahlenwerk, sondern ein Signal für strategische Konsolidierung und Organisationsentwicklung.
Weiterführend: Artikel 1: Stellenplan 2026/27 | Artikel 2: Was an der Darstellung besser geworden ist
Weitere Tagesordnungspunkte
Neben den genannten Schwerpunkten behandelt die Ratsversammlung weitere Themen, darunter:
- der Verkauf der Stadtwerke-Beteiligung an „wechselstrom & wechselgas“,
- die Aufhebung des Ratsbeschlusses von 2020 zum Möller Technicon als Außenstelle des Stadtmuseums,
- neue Satzungen zur Vergnügungssteuer und zur Zweitwohnungssteuer,
- sowie eine Reihe von Mitteilungen, unter anderem zur Integreat-App, zum Beteiligungsbericht 2025, zur Istanbul-Konvention, zur Haushaltssicherung 2028, zu Umsetzungsständen früherer Beschlüsse und zum Kombibad.
Nicht-öffentlicher Teil
Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung stehen vier Vorlagen an:
- eine Grundstücksangelegenheit im Bereich Lindenstraße,
- eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Kita-Träger,
- ein Vertragsabschluss mit dem DRK zur Begegnungsstätte ab 01.01.2026,
- sowie ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 21 GO SH.
Alle Punkte sind nichtöffentlich, weil personenbezogene Daten oder vertrauliche Vertragsinhalte betroffen sind.