16. Sitzung Planungsausschusses - Zusammenfassung der EInladung

Am Dienstag, den 20. Mai 2025, tagt der Planungsausschuss der Stadt Wedel. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:30 Uhr im Rathaus.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Informationen zum aktuellen Planungsstand des Parkhauses Rosengarten, eine Beratung zur Anwendung des Folgekostenkonzepts soziale Infrastrukturen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus sowie ein Tagesordnungspunkt zu den allgemeinen Herausforderungen bei der sozialen Wohnraumförderung. Auch die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“ wird erneut Thema sein – inklusive eines mündlichen Sachstandsberichts der Verwaltung.

Wie gewohnt beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Weitere Punkte umfassen die Anhörung der Beiräte, die Behandlung des Protokolls der letzten Sitzung sowie Mitteilungen und Anfragen aus Verwaltung und Politik.

🗓️15. Sitzung Planungsausschusses - Zusammenfassung der EInladung

Datum & Ort:
Dienstag, 08. April 2025, 18:30 Uhr
Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 3–5, Wedel (barrierefrei)

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

  • 1.1 Antworten der Verwaltung zu vorangegangenen Fragen
  • 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

2. Anhörung der Beiräte

3. Öffentlicher Teil des Protokolls der Sitzung vom 11.03.2025

4. Einvernehmen nach dem BauGB – Neubau eines Mehrfamilienhauses, Tinsdaler Weg 61

Vorhaben: Abriss eines Einfamilienhauses und Neubau eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
Details:
• Bauhöhe: 10,25 m, Satteldach
• GRZ: 0,3 | GFZ: 0,6
• Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich
Planungsrechtliche Einschätzung: Zulässig nach § 34 BauGB, einfachem B-Plan Nr. 100 g
Beschluss: Das Einvernehmen der Stadt Wedel wurde erteilt.

5. Bebauungsplan Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“

Ziel: Entwicklung einer bisherigen Baumschulfläche zu Wohnbauzwecken
Hintergrund: Aufgabe der geplanten Südumfahrung, Fläche ist als Wohnbaufläche vorgesehen
Planungsschritte: Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im November 2024, anschließende Überarbeitung
Änderungen:
• GRZ: 0,3 (statt 0,35), GFZ: 1,0 (statt 1,2)
• Reduzierung der Vollgeschosse
• Festsetzung naturnaher privater Grünflächen
Soziale Komponente: Mindestens ein Drittel der Wohnfläche wird öffentlich gefördert
Beschluss: Entwurfsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Wichtige Themen aus der Abwägung (Stand: 18.03.2025)

1. Wohnraumbedarf

  • Angespannter Wohnungsmarkt in Wedel laut Landesverordnung
  • 1.800 neue Wohneinheiten bis 2030 empfohlen
  • 30 % der neuen Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum
  • Kritik (u.a. vom BUND) zurückgewiesen

2. Städtebauliche Dichte & Gebäudehöhen

  • Umgebung ist heterogen (1–5 Geschosse)
  • Planung mit abgestuften Höhen und reduzierter Bebauung
  • GRZ unter Richtwerten, hohe Freiflächenanteile

3. Verschattung

  • Detaillierte Verschattungsanalyse (4 Cluster)
  • Mindestanforderungen DIN EN 17037 eingehalten
  • Auswirkungen gering und zeitlich begrenzt

4. Verkehr & Erschließung

  • +506 Kfz/Tag prognostiziert
  • Belastung Ansgariusweg: +6 Kfz/h
  • Ampel an Holmer Straße wird angepasst
  • Gutachten von 2021 trotz Corona anerkannt

5. Soziale Infrastruktur & Folgekosten

  • Investor trägt anteilige Infrastrukturkosten (Kita, Schule, Verkehr)
  • Vertraglich über „Grundsätze der Bodennutzung“ gesichert
  • Spielplatz & Grünflächen bleiben privat, keine städtischen Folgekosten

6. Planungshoheit & Interessenabwägung

  • Stadt Wedel ist Initiatorin des Plans, nicht der Investor
  • Öffentliches Interesse an Wohnraumschaffung überwiegt
  • Planung entspricht Innenentwicklungszielen des BauGB

7. Weitere Themen

  • Stellplätze: 1,2/WE, 0,7 im gef. Wohnbau – LBO-konform
  • Wertminderung: rechtlich unbegründet
  • Geförderter Wohnraum: flexibel, mind. 30 %
  • Innenentwicklung: entspricht BauGB-Anforderungen (§§1a, 1(5)(6))

6. Rückmeldungen der Fraktionen zum Rahmenkonzept Solarfrei­flächen

7. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“

  • 7.1 Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

8. Öffentliche Mitteilungen und Anfragen

  • 8.1 Bericht der Verwaltung
  • 8.2 Anfragen der Politik
  • 8.3 Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil (geplant)

9. Nichtöffentlicher Teil des Protokolls der Sitzung vom 11.03.2025

10. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen

  • 10.1 Bericht der Verwaltung
  • 10.2 Anfragen der Politik
  • 10.3 Sonstiges
  • 10.3.1 AG Wohnen – weitere Vorgehensweise

Öffentlicher Nachtragspunkt

11. Unterrichtung der Öffentlichkeit

14. Sitzung des PLA - Zusammenfassung der Einladung

📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal

🕖 Zeit: 11. März 2025, 18:00 Uhr

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Beantwortung der Einwohnerfragen – Planungsausschusssitzung vom 14.01.2025

1. Anfrage zum Betreuten Wohnen durch das Rote Kreuz

Frage: Warum wurde die Anfrage des Roten Kreuzes zum Betreuten Wohnen abgelehnt?

Antwort: Die Zuständigkeit für das Einvernehmen der Gemeinde liegt bei der Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt. Da die Wohnnutzung im Außenbereich unzulässig ist, konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden.

2. Einhaltung der Zuständigkeitsordnung

Frage: Warum findet der 2017 beschlossene Antrag zur Einhaltung der Zuständigkeitsordnung keine Anwendung mehr?

Antwort: Der Antrag war nur für sechs Monate gültig. Die Zuständigkeitsordnung wird weiterhin angewendet, und die beschlossenen Handlungsfelder wurden zuletzt am 22. Februar 2024 aktualisiert.

3. Konzept für den nordwestlichen Ortseingang

Frage: Wann wird das gesamträumliche Konzept für den nordwestlichen Ortseingang öffentlich?

Antwort: Die Leitplanken der Raumordnung sind verbindlich. Die studentischen Entwürfe wurden 2018 vorgestellt. Politisch wurde beschlossen, dass keine konkurrierende Entwicklung zu Wedel Nord angestoßen wird.

4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Holmer Straße 75

Frage: Warum wird der Flächennutzungsplan nicht entsprechend geändert?

Antwort: Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nur im Parallelverfahren mit einem Bebauungsplan. Die Voraussetzungen hierfür wurden zuletzt in der BV/2023/170 festgelegt.

5. Gewerbliche Nutzung am Geestrand

Frage: Hat der Perspektivbeschluss von 2009 zur Wohnbaufläche eine gewerbliche Nutzung zur Lagerung von Booten und Wohnmobilen ermöglicht?

Antwort: Die Nutzung im Außenbereich wird durch § 35 BauGB geregelt. Die genehmigte Nutzungsänderung bezieht sich nur auf bestehende Gebäude, eine gewerbliche Nutzung liegt nicht vor.


Tagesordnungspunkt 5: Beschluss über das „Innenstadtentwicklungskonzept für die Stadt Wedel“

Ziele des Beschlusses:

Das Konzept soll als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Wedeler Innenstadt dienen.

  • Stadtentwicklung: Förderung des Wohnungsbaus und lebenswerte Quartiere
  • Familie und Soziales: Berücksichtigung aller Generationen in der Stadtplanung
  • Wirtschaft: Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wedel

Hintergrund und Sachverhalt

Die Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts wurde frühzeitig im Rat diskutiert. Aufgrund fehlender Mittel scheiterte ein Förderantrag im Jahr 2022, weshalb alternative Förderquellen genutzt wurden.

Die Finanzierung erfolgte über das Landesprogramm ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein. Ein besonderer Fokus lag auf der Bürgerbeteiligung, welche durch verschiedene Veranstaltungen und Online-Formate realisiert wurde.

Beteiligungsformate und Meilensteine

📍 Öffentliche Veranstaltungen:

  • 26.01.2024: Impulsveranstaltung im Johann-Rist-Forum
  • 04.04. – 22.03.2024: Online-Beteiligung
  • 27.03.2024: Perspektiven-Workshop mit Bürgern
  • 26.09.2024: Prototyping-Atelier

📍 Politische Einbindung:

  • 05.12.2023: Vorstellung der geplanten Vorgehensweise im Planungsausschuss
  • 23.04.2024 & 28.05.2024: Präsentation des Arbeitsstands

Zentrale Inhalte des Konzepts

  • Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der Innenstadt
  • Identifikation von Zielgruppen und einer übergeordneten Innenstadtvision
  • Definition konkreter Entwicklungsziele und Strategien
  • Gliederung der Innenstadt in verschiedene Entwicklungsräume
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit kurz-, mittel- und langfristigen Projekten

Das Konzept dient als „Werkzeugkasten“ mit Maßnahmen, die sowohl kurzfristig realisierbar sind als auch größere langfristige Leuchtturmprojekte für eine nachhaltige Entwicklung enthalten.

Verwaltungsempfehlung und Konsequenzen

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da das Konzept klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt festlegt und negative Entwicklungen frühzeitig steuern kann. Zudem erhöht ein beschlossenes Konzept die Chancen auf Fördermittel.

Alternative: Wird das Konzept nicht beschlossen, fehlt eine verbindliche Entwicklungsstrategie für die kommenden Jahre. Dies könnte dazu führen, dass sich Wedel langfristig nicht als verlässlicher Partner für Investoren und Fördermittelgeber positionieren kann.

Innenstadtkonzept (Achtung!: Große Datei mit rund 50 MB)


TOP 6: Einvernehmen nach dem BauGB – Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Goethestraße 59

📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal

🕖 Datum: 11. März 2025

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten in der Goethestraße 59 zu erteilen.

Details zum Bauvorhaben

  • Baugrundstück: Goethestraße 59, 22880 Wedel
  • Eingangsdatum Bauantrag: 04.02.2025
  • Geschossigkeit: III (drei Geschosse)
  • Gebäudehöhe: 10,45 m
  • Dachform: leicht geneigtes Dach
  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,34
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,64

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Bauvorhaben entspricht den Vorschriften und fügt sich in die Umgebung ein. Die GRZ und GFZ werden eingehalten. Das Vorhaben ist aus städtebaulicher Sicht zulässig.

Die Stellplätze werden auf der Nordseite im rückwärtigen Bereich des Grundstücks angeordnet.


TOP 11: Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“ – 1. vorhabenbezogene Änderung, Teilbereich Süd

Gegenstand der Beratung

1. Änderung zum Durchführungsvertrag vom 19.11.2020 im Rahmen der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a „Doppeleiche“, Teilbereich Süd.

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GO liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vor, da in diesem Einzelfall berechtigte Interessen Einzelner geschützt werden müssen.


TOP 12: Verpachtung des neuen Imbiss im Bereich Schulauer Hafen/Stadthafen

Gegenstand der Beratung

Die Verpachtung des neuen Imbisses im Bereich Schulauer Hafen/Stadthafen wird thematisiert. Dabei geht es um die geplante Vergabe und vertragliche Inhalte der Verpachtung.

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind. Da in dieser Vorlage Einzelheiten zum geplanten Vergabeverfahren sowie vertragliche Inhalte genannt werden, ist die Öffentlichkeit auszuschließen.

13. Sitzung des PLA

Datum: 14. Januar 2025

Ort: Rathaus Wedel

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Tagesordnungspunkt 1.1. Antworten der Verwaltung zu vorangegangen Fragen

1. Auswirkungen des Rahmenkonzepts auf Grundstückseigentümer

  • Das Rahmenkonzept identifiziert lediglich Eignungsräume und schränkt keine Nutzung ein.
  • Grundstückseigentümer werden informiert, dass bei Interesse an Solar-Freiflächenanlagen ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden kann.
  • Ziel des Konzepts ist es, geeignete Flächen für Solar-Freiflächenanlagen zu identifizieren, ohne andere Nutzungen von vornherein auszuschließen.
  • Eine tatsächliche Umsetzung erfordert zusätzliche Planungsverfahren wie Bebauungspläne sowie Anpassungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

2. Erfüllung der Vorgaben für landschaftsprägende Stadteingänge

  • Zwei wichtige Ortseingänge werden im Konzept als besonders prüfbedürftig definiert.
  • Die Vorgaben zur Wahrung der Stadtbildqualität und behutsamen Entwicklung des Lebensraums aus der Mitteilungsvorgabe (MV/2019/046) werden eingehalten.
  • Die Aktualisierung des Entwurfs berücksichtigt die Verschiebung der Siedlungsachsenabgrenzung.

3. Priorisierung von Solar-Freiflächenanlagen vs. Wohnungsbau

  • Das Konzept priorisiert keine Solar-Freiflächenanlagen vor Wohnungsbau.
  • Landesplanung äußerte Bedenken gegen Solarflächen innerhalb der Siedlungsraumabgrenzung.
  • Das Konzept wird aktualisiert, sodass keine Eignungsräume innerhalb der Abgrenzungslinie vorgesehen sind.

4. Nutzung von Wohnbauflächen für Solaranlagen

  • Das Rahmenkonzept „opfert“ keine Wohnbauflächen, da es lediglich Eignungsräume aufzeigt und andere Nutzungsmöglichkeiten nicht einschränkt.
  • Verwaltung verweist auf die Antwort zur Frage 3, wonach keine Flächen innerhalb der Siedlungsabgrenzung berücksichtigt werden.

5. Bauvoranfrage zur Liegenschaft Holmer Str. 75

  • Die Frage wurde mündlich in der Sitzung am 03.12.2024 beantwortet.
  • Verwaltung verweist auf das Protokoll dieser Sitzung für Details.

Bewertung

Die Verwaltung betont, dass das Rahmenkonzept lediglich eine Planungsgrundlage darstellt, ohne Entscheidungen über konkrete Nutzungen zu treffen. Die Vorgaben der Landesplanung und städtischer Zielsetzungen wie der Erhalt des Stadtbildes werden berücksichtigt. Die endgültige Nutzung einzelner Flächen bleibt abhängig von weiteren Planungsverfahren und politischen Entscheidungen.


TOP 1.2 – Aktuelle Fragen der Einwohner 

Ein Bürger, Eigentümer der Liegenschaft Holmer Str. 75, stellte mehrere Fragen:

  1. Abgelehnte Bauanfrage für Betreutes Wohnen
    Hinweis auf eine Anfrage des Roten Kreuzes für Betreutes Wohnen, bei der das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt wurde.
  2. Beschluss zur Zuständigkeitsordnung (2017)
    Warum der einstimmige Beschluss vom 07.11.2017 (CDU/Grüne), der eine regelmäßige Mitteilung über eingereichte Bauanträge vorsieht, offenbar nicht mehr umgesetzt wird.
  3. Konzept für den nordwestlichen Ortseingang
    Nachfrage, wann das bereits 2017 geforderte Konzept zum nordwestlichen Ortseingang öffentlich wird. Hintergrund ist eine inzwischen veränderte Abgrenzungslinie.
  4. Nutzung Holmer Str. 75 unter Berücksichtigung des Baulandmobilisierungsgesetzes
    Warum keine Änderung des Flächennutzungsplans (Ausweisung als Wohnbaufläche) erfolgt, obwohl dies in Mitteilungsvorlagen vorgeschlagen wurde.
  5. Gewerbliche Nutzung statt Wohnbau
    Hinweis auf eine genehmigte Lagerung von Booten und Wohnmobilen (gewerblich), obwohl laut Flächennutzungsplan perspektivisch Wohnbauflächen möglich sind.

Tagesordnungspunkt 3: Bebauungsplan Nr. 76 "Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand" (Teilbereich 2)

Hintergrund

Im Jahr 2003 wurde die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufgegeben. Dies schuf die Möglichkeit, die festgesetzte Straßentrasse zu überplanen und eine durchgängige Rad- und Fußwegeverbindung von der Holmer Straße bis zur Gorch-Fock-Straße zu schaffen. Ziel ist es, den Radverkehr vom stark frequentierten Altstadtbereich wegzuführen, Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren und eine sichere Verbindung für Schüler*innen zur Altstadtschule zu bieten.

Beschlussvorschlag

  • Die im Verfahren eingebrachten Stellungnahmen werden gemäß Verwaltungsvorschlag berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
  • Der Bebauungsplan Nr. 76 wird als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung des Bebauungsplans wird gebilligt.

Ziele

  • Verkehrspolitisch: Förderung eines ausgewogenen Verkehrsmixes in Wedel.
  • Sicherheit: Reduktion von Konflikten zwischen motorisiertem Individualverkehr und Rad-/Fußverkehr.
  • Umwelt: Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen.

Alternativen und Konsequenzen

Ohne den Satzungsbeschluss kann der geplante Rad- und Fußweg nicht realisiert werden. Dies würde die bestehenden Verkehrsprobleme im Altstadtbereich weiter verschärfen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.

Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da der Rad- und Fußweg entlang des Geestrandes eine wichtige Maßnahme für die städtische Verkehrsinfrastruktur darstellt.

Diskussion:

– Bündnis 90/Die Grünen befürworten das Projekt, thematisieren aber mögliche Fördermittel und die Haushaltssituation.
– Gespräche mit einem Anwohner („Bürger A“) führten zu einem Vorschlag der Stadt, auf den der Bürger bisher nicht abschließend reagiert hat. Deshalb wurde die Beschlussfassung vom Dezember 2024 auf Januar 2025 verschoben.

Beschlussempfehlung an den Rat:

    1. Alle Stellungnahmen (gem. §§ 3 und 4 BauGB) entsprechend Verwaltungsvorschlag zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen.
    2. Bebauungsplan Nr. 76 als Satzung beschließen.
    3. Begründung zum Bebauungsplan billigen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein, 0 Enthaltungen.


TOP 4.1 – Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

Herr Grass berichtete, dass witterungsbedingt aktuell keine Bautätigkeiten laufen. Die Ausschreibungen für die fehlenden Gewerke befinden sich in Vorbereitung.


Tagesordnungspunkt 4.2: Umgestaltung des Strandbades – Einzelmaßnahmen 

Die Vorlage sieht eine Überarbeitung des Beschlusses vom 05.10.2023 zur Umgestaltung des Strandbades vor. Ziel ist es, die Maßnahmen zu priorisieren und eventuell Einsparungen für den städtischen Haushalt zu erzielen. Die Maßnahmen umfassen:

  • Wiederherstellung Zugang und Zufahrt Hakendamm: Gesamtkosten: 265.000 € brutto (städtischer Anteil: 88.333 €). Status: Muss erfolgen, da unumgänglich für die Erschließung.
  • Herstellung eines Basketballbereichs und einer Wetterschutzüberdachung: Gesamtkosten: 35.000 € brutto (städtischer Anteil: 11.667 €). Status: Sehr wünschenswert, basierend auf Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Pflanzkonzept gegen Sandeintrag: Gesamtkosten: 30.000 € brutto (städtischer Anteil: 10.000 €). Status: Wünschenswert, aber nicht zwingend.
  • Übergang zum Strand: Gesamtkosten: 90.000 € brutto (städtischer Anteil: 30.000 €). Status: Wünschenswert, aber verzichtbar.
  • Barrierefreie Rampe: Gesamtkosten: 420.000 € brutto (städtischer Anteil: 140.000 €). Status: Wünschenswert, aber aufgrund hoher Kosten optional.

Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 840.000 € brutto, von denen die Stadt einen Anteil von 280.000 € tragen würde. Der Fördermittelbescheid über 840.000 € wurde bereits vorbereitet und wird erwartet.


Empfehlung der Verwaltung

  • Die Zufahrt Hakendamm in jedem Fall umzusetzen, da sie unverzichtbar ist.
  • Die Umsetzung der Basketballfläche und des Wetterschutzes, basierend auf den Ergebnissen der Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Auf die übrigen Maßnahmen (Pflanzkonzept, Übergang zum Strand, barrierefreie Rampe) zugunsten von Einsparungen zu verzichten.

Ohne Umsetzung würden bereits angefallene Planungskosten (ca. 100.000 €) sowie die Herstellungskosten für den Hakendamm vollständig von der Stadt getragen werden müssen, was höhere Belastungen zur Folge hätte.


Finanzielle Auswirkungen

  • Zufahrt Hakendamm: Städtischer Anteil 88.333 €
  • Basketball + Wetterschutz: Städtischer Anteil 11.667 €
  • Weitere Maßnahmen (optional): Gesamtstädtischer Anteil: 180.000 €

Insgesamt könnten durch Verzicht auf die optionalen Maßnahmen ca. 180.000 € eingespart werden.


Diskussionspunkte
  • Kosten und Nutzen: Welche Maßnahmen sind für die langfristige Nutzung und Attraktivität des Strandbades wirklich notwendig? Welche Maßnahmen könnten aufgeschoben oder in vereinfachter Form umgesetzt werden?
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: Wie wurden die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Planung berücksichtigt?
  • Fördermittel: Sind die Fördermittel an die Umsetzung aller Maßnahmen gebunden, oder können Einsparungen vorgenommen werden, ohne die Förderung zu gefährden?
  • Prioritäten setzen: Sollte der Fokus auf einer barrierefreien Zugänglichkeit (Rampe) oder auf kleineren Maßnahmen (Basketballbereich) liegen?
Verwaltung (Frau Hoppe): Aufgrund der Haushaltslage sollen nicht alle Teile realisiert werden.
Fraktionen:
  • WSI: fragte nach Rückzahlungen für Planungskosten bei nicht umgesetzten Maßnahmen.
  • FDP: thematisierte Worst-Case-Szenario (180.000 € Rückfluss vs. 100.000 € Rückzahlung).
  • Grüne: befürworteten Hakendamm und Basketballbereich, wünschten Kostenbeteiligung Dritter (Hotel).
  • CDU: wollte ursprünglich alle Maßnahmen umsetzen, sieht aber finanzielle Zwänge.
  • SPD: hob die Bedeutung der Barrierefreiheit hervor, hält Umsetzung derzeit für schwierig.
Beschluss:
  • Umsetzung nur für:
    1. Hakendamm (einstimmig beschlossen).
    2. Basketballbereich + Wetterschutz (mehrheitlich beschlossen, CDU stimmte dagegen).
  • Abgelehnt wurden:
    3. Pflanzkonzept (einstimmig),
    4. Übergang zum Strand (einstimmig),
    5. Barrierefreie Rampe (mehrheitlich, 2 Ja, 9 Nein, SPD stimmte zu).

Tagesordnungspunkt 5: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

  • Herr Grass: Der Planungsausschuss ist in drei Bereichen besonders betroffen:
    1. Globale Ausgabenkürzung: Bereits vorgenommene Kürzungen (z. B. Strandbad) werden angerechnet.
    2. Personalaufwendungen: Eine halbe Stelle in der Verwaltung wurde nicht nachbesetzt.
    3. Gestaltung der Umwelt (Punkt 25): Die neue Fachbereichsleiterin stimmt sich mit den betroffenen Fachdiensten ab. Ergebnis wird dem Ausschuss vorgestellt.
  • Kämmerer hat Einsparbeträge vorgegeben; keine konkreten Maßnahmen hinterlegt.
  • Keine Änderungswünsche seitens des Ausschusses; Abstimmung folgt im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.

Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss


TOP 6.2 – Anfragen der Politik

FDP-Fraktion: Gibt es weitere Bebauungspläne, die nicht umgesetzt werden können und daher Personaleinsatz binden?

Antwort Herr Grass: Alle laufenden B-Pläne sind an konkrete Projekte/Investoren gebunden. Einsparpotential durch Verzicht besteht daher nicht.

 

12. Sitzung des PLA - Zusammenfassung

Tagesordnungspunktes 1.2: Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

Fragen zu Verkehrsunfällen in Wedel

Frager: Herr Meyer (ADFC)

Hintergrund:

  • Starke Zunahme von Verkehrsunfällen seit 2021:
    • +43 % bei Unfällen insgesamt.
    • +75 % bei leicht verletzten Personen.
    • +88 % bei schwer verletzten Personen.
  • Anteil verletzter Radfahrer:
    • 53 % leicht verletzt.
    • 40 % schwer verletzt.

Fragen:

  1. Wodurch erklärt die Polizei den starken Anstieg der Unfallzahlen in Wedel?
  2. Warum ist der Anteil verletzter Radfahrer so hoch?
  3. Welche Verkehrsteilnehmer sind bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern beteiligt, und wie verteilt sich die Hauptschuld?
  4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit empfiehlt die Polizei?

Antwort: Die Antworten zu diesen Fragen wurden auf TOP 3 verschoben.

Fragen zu Solarenergie und Wohnbauflächen

Frager: Herr Volk (Eigentümer Holmer Straße 75)

Hintergrund: Diskussion um das Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Wedel.

Fragen:

  1. Welche Auswirkungen hat das Rahmenkonzept auf die Grundstücksnutzung der Eigentümer?
  2. Wie wird gewährleistet, dass das Rahmenkonzept den Stadteingang und die Stadtbildqualität bewahrt?
  3. Warum wurde bei der Neuaufstellung der Regionalpläne eine Verschiebung der Abgrenzungslinie vorgenommen?
  4. Warum sollen Ratsbeschlüsse für Wohnbauflächen aufgehoben werden, obwohl bis 2030 neue Wohnungen benötigt werden?
  5. Ist bekannt, dass eine Bauvoranfrage für betreutes Wohnen auf der Liegenschaft Holmer Str. 75 gestellt wurde?

Antwort:

  • Zu Frage 5:
    • Bauvoranfragen im Außenbereich werden negativ beschieden und nicht im Planungsausschuss behandelt.
    • Eine persönliche Beratung im Rathaus wurde angeboten, um den Prozess zu klären.
  • Fragen 1-4: Schriftliche Beantwortung angekündigt.

Frage zu Einwendungen im Bebauungsplanverfahren Nr. 27b „Hoogschlag“ 1. Änderung, Teilbereich Ost

Fragerin: Anwohnerin aus dem Ansgariusweg

Frage: Wie viele Einwendungen wurden eingereicht?

Antwort:

  • Laut Frau Hoppe (Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung): Rund 50 Einwendungen, darunter eine von einem Rechtsanwalt im Namen einer Interessengemeinschaft.

Tagesordnungspunkt 3: Verkehrsbericht

Einladungstext

Der Verkehrsbericht für den Ortsbereich Wedel wird in Form einer Mitteilungsvorlage präsentiert. Eine Übersicht der Verkehrsunfälle zeigt die Entwicklung der Unfallzahlen zwischen 2016 und 2023. Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Gesamtunfälle: Die Anzahl der Verkehrsunfälle ist 2023 auf 132 gestiegen, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren darstellt.
  • Leichtverletzte und Schwerverletzte: 2023 gab es 135 leicht Verletzte und 15 schwer Verletzte – dies ist ein Höchststand im Vergleich zu den Vorjahren.
  • Unfälle mit Fußgängern: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Fußgängern blieb mit 21 Fällen 2023 stabil. Dabei wurden 16 leicht und 4 schwer verletzt.
  • Unfälle mit Radfahrern und Pedelecs: 2023 stieg die Zahl der Unfälle auf 85 an. Leicht verletzte Radfahrende erreichten mit 72 Personen einen neuen Höchstwert.
  • Unfälle mit motorisierten Zweirädern: Hier gab es 13 Unfälle, bei denen 11 Personen leicht und eine schwer verletzt wurden.
  • Hauptunfallursachen: Überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverstöße und Rotlichtmissachtungen sind die häufigsten Unfallursachen.

Diese Daten sollen Grundlage für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Wedel sein. Die genaue Darstellung der Unfallstatistik erfolgt in einer detaillierten Grafik.

Politischen Diskussion

1. Schwerpunkt auf Radverkehr

  • Der Bericht hob die signifikante Zunahme von Unfällen mit Radfahrenden und Pedelecs hervor. Die steigende Geschwindigkeit durch Pedelecs und mangelnde Nutzung von Sicherheitsausrüstung wurden als Risikofaktoren genannt.
  • Die Notwendigkeit besserer Radverkehrsinfrastruktur wurde mehrfach betont.

2. Diskussion zu Kontrollen und Prävention

  • Auf Nachfrage der SPD wurde deutlich, dass viele Verkehrskontrollen in Zivil durchgeführt werden. Es wurde angemerkt, dass Informationen zu Kontrollen schnell über soziale Netzwerke verbreitet werden, was die Wirksamkeit beeinflussen könnte.
  • Bündnis 90/Die Grünen regten an, präventive Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen auf Grundlage der neuen StVO-Möglichkeiten umzusetzen.

3. Infrastruktur und Schulwege

  • Der Jugendbeirat wies auf die Problematik der Schulweginfrastruktur hin, insbesondere auf Engstellen. Es wurde angeregt, die Schulweginfrastruktur zu überdenken, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.
  • Vorschläge zur Einführung von "Schulstraßen" durch die WSI-Fraktion wurden als potenzieller Lösungsansatz diskutiert.

4. Verkehrssicherheit als politische Aufgabe

  • Die Notwendigkeit politischer Entscheidungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur wurde betont. Besonders der Bereich Radverkehr und Schulwegsicherheit wurden als prioritäre Themen herausgestellt.

Fazit

Der Verkehrsbericht diente als Grundlage für eine intensive Diskussion über zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Wedel. Die politischen Fraktionen einigten sich darauf, dass insbesondere die Radverkehrsinfrastruktur und Schulwegsicherheit stärker in den Fokus genommen werden sollten. Die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen wurde durch den Bericht und die Diskussion deutlich untermauert.


Tagesordnungspunktes 4: Bebauungsplan Nr. 20a "Schulauer Hafen" – 2. Änderung

Beschlussvorlage

Der Planungsausschuss beschließt:

Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20a „Schulauer Hafen“ – 2. Änderung Teilbereich Strandbaddamm, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung.Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Ziele des Bebauungsplans

  • Städtebauliche Weiterentwicklung: Umsetzung der Ziele des Rahmenplans „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“.
  • Attraktive Quartiere: Entwicklung eines gemischt genutzten Gebiets mit Gewerbeflächen und Wohnraum.
  • Sozialer Wohnungsbau: Über ein Drittel der Wohnfläche wird mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erstellt.
  • Maritime Meile: Integration in die Sanierungsziele des Stadthafens.

Planungskonzept

  • Gebäudecluster: Drei bis vier Gebäude, gruppiert um Gartenhöfe, mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen in höheren Stockwerken.
  • Hochwasserschutz: Keine Wohnflächen im Erdgeschoss; alle Wohnungen liegen mindestens 8,5 m über NN.
  • Ökologische Maßnahmen: Ca. 80 Neupflanzungen für 30–35 gefällte Bäume.

Politische Diskussion

  • Bedenken der WSI-Fraktion:
    • Kosten des Wachstums und Lage vor dem Hochwasserschutzdeich.
    • Mögliche Gesetzesänderungen könnten das Vorhaben gefährden.
  • Antwort der Verwaltung:
    • Der Deich ist laut Landesbetrieb für Küstenschutz ausreichend hoch.
    • Intensive Abstimmungen mit dem LKN.SH sicherten die Hochwasserschutzmaßnahmen ab.
  • Fragen der SPD-Fraktion:
    • Hohe Grund- und Geschossflächenzahlen durch Sockelgeschosse.
    • Kritik an unzureichender ÖPNV-Anbindung.
  • Weitere Stimmen:
    • Bündnis 90/Die Grünen: Positiv; könnte die Maritime Meile abschließen.
    • FDP: Begrüßt Wohnungs- und Gewerbeflächen trotz Kitasorgen.
    • CDU: Freut sich über Fortschritt und neue Gewerbeflächen.

Abstimmungsergebnis

Ja: 9 | Nein: 1 | Enthaltungen: 0

  • CDU, Grüne, SPD und FDP stimmten zu.
  • WSI stimmte dagegen.

Dieses Vorhaben wird die Entwicklung des Schulauer Hafens und der Maritimen Meile weiter vorantreiben und modernen Wohn- sowie Gewerberaum schaffen.


Tagesordnungspunkt 5: Haushalt 2025

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (ANT/2024/030)

Die Grünen beantragten zwei zentrale Änderungen im Haushaltsentwurf:

  • Aussetzen der Erstellung eines Wohnungsmarktkonzepts (50.000 €):
    • Begründung: Die Fraktion argumentierte, dass der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung bereits über ausreichend Expertise verfügt, um ein Konzept zu erstellen. Externe Gutachten könnten bei Bedarf in spezifischen Bereichen ergänzt werden. Die Mittel seien daher im aktuellen Haushalt nicht erforderlich.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)
  • Sperrvermerk für das Budget der Stelle Mobilitätsmanagement (12.200 €):
    • Begründung: Da die Stelle unbesetzt ist, sollten die Mittel vorerst gesperrt werden. Die Fraktion betonte, dass die Prioritäten für diese Position erst durch eine neue Fachbereichsleitung festgelegt werden sollten.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)

Antrag der CDU-Fraktion (ANT/2024/033)

Die CDU-Fraktion stellte umfangreiche Kürzungsanträge zur Haushaltskonsolidierung. Die Details:

  • Streichung der Mitgliedsbeiträge für Rad.SH (1.400 €):
    • Begründung: Die CDU bewertete die Mitgliedschaft als wenig relevant für die Stadt Wedel und argumentierte, dass die Mittel anderweitig effizienter eingesetzt werden könnten.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 5 (CDU: 4, FDP: 1)
      • Nein: 4 (Grüne: 3, SPD: 1)
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)
  • Kürzung der Planungskosten im Produkt Stadt- und Landschaftsplanung (50.000 €):
    • Begründung: Die Planungskosten seien zu hoch angesetzt und könnten ohne Qualitätseinbußen reduziert werden.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 5 (CDU: 4, FDP: 1)
      • Nein: 3 (Grüne: 3)
      • Enthaltung: 2 (SPD: 1, WSI: 1)
  • Streichung des Ansatzes für Öffentlichkeitsarbeit Mobilität (5.000 €):
    • Begründung: Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich sei aktuell nicht priorisiert. Die Einsparung sei gerechtfertigt angesichts der Haushaltslage.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 6 (CDU: 4, FDP: 1, SPD: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 4 (Grüne: 3, WSI: 1)
  • Streichung von Tiefbaumaßnahmen (10.000 €):
    • Begründung: Die geplanten Maßnahmen seien angesichts anderer Prioritäten verzichtbar.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 5 (CDU: 4, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 5 (Grüne: 3, SPD: 1, WSI: 1)
  • Reduzierung der Pflegekosten für den Regionalpark Wedeler Au (7.700 €):
    • Begründung: Die CDU schlug vor, die Pflegekosten moderat zu reduzieren, ohne die Attraktivität des Parks wesentlich zu beeinträchtigen.
    • Abstimmungsergebnis:
      • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
      • Nein: 0
      • Enthaltung: 1 (WSI: 1)

Tagesordnungspunkt 5.3: Haushaltssatzung 2025 (BV/2024/094)

Der Planungsausschuss empfahl die Haushaltssatzung 2025 mit den beschlossenen Änderungen zur Annahme.

Abstimmungsergebnis:

  • Ja: 9 (CDU: 4, Grüne: 3, SPD: 1, FDP: 1)
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1 (WSI: 1)

Weitere Informationen:

Die detaillierten Haushaltsunterlagen und Erläuterungen sind verfügbar unter:


Tagesordnungspunkt 6.2: Umgestaltung des Strandbades

wurde vertagt


Tagesordnungspunkt 7: Antrag „Ein Kino für Wedel in den Möller-Hallen“

Antrag

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung mit dem Investor des Möller-Areals Gespräche über die Integration eines Kinos in die Planungen für das Gelände führt. Vorgeschlagen wird ein Kino mit mindestens zwei Sälen in einem der historischen Gebäude der ehemaligen optischen Fabrik Möller.

Begründung:

  • Die Wedeler Bevölkerung äußert regelmäßig den Wunsch nach einem Kino in der Stadt.
  • Das Areal bietet eine einzigartige Möglichkeit, historische und moderne optische Technik zu verbinden.
  • Ein Kino könnte die Attraktivität der Innenstadt steigern, insbesondere in den Abendstunden, und die lokale Gastronomie fördern.

Diskussion

  • FDP-Fraktion: Der Vorschlag wird abgelehnt, da es Aufgabe des Investors sei, über ein Kino zu entscheiden, und nicht der Politik.
  • CDU-Fraktion: Unterstützt die Idee eines Kinos grundsätzlich, hält aber einen politischen Beschluss für überflüssig. Die Entscheidung müsse beim Investor liegen.
  • Bündnis 90/Die Grünen: Argumentieren, dass der Investor zu Ideen aufgefordert habe und das Areal verkehrsgünstig für ein Programmkino sei. Es gehe lediglich um die Aufnahme von Gesprächen.
  • SPD-Fraktion: Betont, dass das Kino nicht zulasten von Wohnen oder Gewerbe gehe und der Stadt keine Kosten entstünden.
  • WSI-Fraktion: Unterstützt den Antrag und regt an, das Thema beim Investor anzusprechen, ohne diesen zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis

Der Antrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmenverteilung:

  • Ja (5): 3 Stimmen Bündnis 90/Die Grünen, 1 Stimme SPD, 1 Stimme WSI.
  • Nein (5): 4 Stimmen CDU, 1 Stimme FDP.

Trotz Ablehnung bleibt der Antrag öffentlich und könnte dem Investor zur Kenntnis gelangen.


 

Tagesordnungspunkt 8: Rahmenkonzept (Entwurf) für Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Wedel

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Anfrage der Grünen betraf den aktuellen Stand, die Ergebnisse des Dialogs mit Nachbargemeinden und den Zeitplan für den Beschluss des Rahmenkonzepts für Solar-Freiflächenanlagen.


Antworten der Verwaltung

1. Ergebnisse des Dialogs mit Nachbargemeinden

  • Ein nachbarschaftlicher Dialog fand am 12.07.2023 statt. Eingeladen waren die Nachbargemeinden sowie Vertreter der Kreisverwaltung und des Amts Geest und Marsch Südholstein.
  • Die Wedeler Initiative wurde vom Kreis mehrfach gelobt, und Wedel wurde anderen Gemeinden als Vorbild genannt.
  • Schriftliche Rückmeldungen wurden bis 01.09.2023 größtenteils eingereicht.

2. Aktueller Stand des Rahmenkonzepts

  • Die Rückmeldungen der Wedeler Politik zur Präsentation vom 27.06.2023 wurden bis zur Sitzung am 12.09.2023 eingearbeitet.
  • Eine für Herbst 2023 geplante öffentliche Informationsveranstaltung wurde verschoben, da der Solarerlass der Landesregierung überarbeitet wurde. Die neue Fassung erschien erst am 09.09.2024.
  • Die Verwaltung aktualisiert das Konzept aktuell auf Grundlage des neuen Solarerlasses, der Rückmeldungen aus der Politik und der Anmerkungen der Nachbargemeinden.

3. Zeitplan für den Beschluss

  • Der aktualisierte Entwurf soll vor der Sommerpause 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Geplante Schritte:
    • Vorstellung des aktualisierten Konzepts im Planungsausschuss.
    • Öffentlichkeitsbeteiligung.
    • Finaler Beschluss vor der Sommerpause 2025.