Rats­sitzung Wedel – 27. März 2025

Eine ausführliche Zusammenfassung der Tagesordnungspunkte finden Sie in der 19. Ratssitzung - Zusammenfassung der Einladung.

Der Vorsitzende Julian Fresch (CDU) eröffnete die Sitzung um 18:30 Uhr im Ratssaal, stellte die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit (28 anwesende Ratsmitglieder) fest. Zwei Änderungen der Tagesordnung wurden ohne Gegenstimme beschlossen. Für die Tagesordnungspunkte 14–16 wurde die Öffentlichkeit einstimmig ausgeschlossen.

Einwohnerfragestunde

Fragen betrafen Haushaltsbegleitbeschluss, Badebucht-Sanierung, Schulkindbetreuung und Stellenplan. Antworten wurden mündlich gegeben.

Beschlüsse im Überblick

Genehmigung letztes Protokoll

Drei Änderungsanträge angenommen. Ja: CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, DIE LINKE – Enthaltungen: Rothe, Ammer (WSI).

Nachbesetzung von Gremien

Umbesetzung auf Antrag der Grünen – einstimmig.

Bebauungsplan Nr. 2a »Doppeleiche«

1. Änderung Durchführungsvertrag (BV/2025/013) – einstimmig angenommen.

Jahres- und Gesamtabschluss 2023

Vorlage Ergebnis Ja‑Stimmen
Jahresabschluss (BV/2025/019) einstimmig CDU, Grüne, SPD, WSI, FDP, DIE LINKE
Gesamtabschluss (BV/2025/004) einstimmig CDU, Grüne, SPD, WSI, FDP, DIE LINKE

Badebucht‑Modernisierung (BV/2025/020)

20 Ja (CDU, Grüne, SPD, FDP, DIE LINKE) · 4 Nein (WSI). Die Aufsichtsratsmitglieder waren wegen Befangenheit abwesend. 

Weitere Beschlüsse

  • Aufhebung Zweck­erweiterung wechselstrom & wechselgas GmbH – Einstimmig in Abwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder.
  • 2. Nachtrag Vergnügungssteuer­satzung – einstimmig
  • kommunit Wirtschaftsplan 2025 – 25 Ja · 5 Nein (WSI).
  • Innenstadt­entwicklungs­konzept – einstimmig.

Haushalt 2025

Antrag / Beschluss Ja Nein Enth. Ja‑Stimmen
Anhebung Vergnügungssteuer (Grüne) 12 17 0 Grüne (8) • SPD (4)
Haushaltsbegleitbeschluss 2028 (gesamt) 25 5 0 CDU • Grüne • SPD • FDP • DIE LINKE
Änderung 21a »Die Villa« 13 10 7 Grüne (8) • SPD (4) • DIE LINKE (1)
Änderung 7a Schulsozialarbeit 16 10 4 Grüne (8) • SPD (4) • FDP (3) • DIE LINKE (1)
Stellenplan 2025 22 8 0 CDU (9) • Grüne (8) • SPD (4) • DIE LINKE (1)
Haushaltssatzung 2025 22 8 0 CDU (9) • Grüne (8) • SPD (4) • DIE LINKE (1)

Alle Haushaltsreden: 

Haushaltsrede 2025 der Bürgermeisterin

Haushaltsrede 2025 CDU
Haushaltsrede 2025 Bündnis 90-Die Grünen
Haushaltsrede 2025 SPD
Haushaltsrede 2025 WSI
Haushaltsrede 2025 FDP
Haushaltsrede 2025 Die Linken
Rede des JGB zum Haushalt 2025

Haushaltsreden 2025: Wie die Fraktionen auf die Finanzkrise reagieren

Antrag Jugendbeirat zur Beteiligung an Arbeitsgruppen: einstimmig angenommen.

Hintergründe zum Stellenplan

Haushaltssicherung 2028

Mitteilungen & Anfragen

Keine zusätzlichen Verwaltungsberichte. Schriftliche Anfrage Ostmole/Westmole und weitere Themen siehe Anlage 21.

19. Ratssitzung - Zusammenfassung der Einladung

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung

Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 27. März 2025, 18:30 Uhr

Ort: Rathaus, Sitzungssaal

TOP 1.1.2: Bauhofkosten für Veranstaltungen der Jahre 2023 und 2024

Dem Rat der Stadt Wedel wurden im Rahmen der Ratssitzung am 27. März 2025 die Gesamtkosten vorgestellt, welche in den Jahren 2023 und 2024 durch den städtischen Bauhof für verschiedene Veranstaltungen angefallen sind. Aufgrund einer vakanten Stelle in der Stadtverwaltung wurden die Zahlen beider Jahre gesammelt erst im Jahr 2025 präsentiert.

Übersicht der Arbeiten des Bauhofs:

Die aufgeführten Bauhofkosten umfassen hauptsächlich Personalkosten sowie Einsatzkosten für KFZ und Maschinen (z. B. Doppellader, Pritschenwagen, Radlader, Kehrmaschine, Müllpresse). Im Einzelnen entstanden die Personalkosten durch folgende Tätigkeiten:

  • Plakatierungen im gesamten Stadtgebiet
  • Auf- und Abhängen von Veranstaltungsbannern an Ein- und Ausfahrten der Stadt
  • Transportarbeiten (u. a. Müllbehälter, Absperrbaken)
  • Reinigungen vor, während und nach Veranstaltungen
  • Absperrmaßnahmen und Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen
  • Verteilung von Sandsäcken zur Sicherung von Veranstaltungsaufbauten
  • Rückschnitte im Bereich von Veranstaltungsflächen

Kostenübersicht im Detail:

Jahr 2023:

Veranstaltung/Arbeit Gesamtkosten (€) davon Personalkosten (€)
Hafenfest 17.403 14.861
Weihnachtsmarkt 6.400 5.620
Wochenmarkttour des Bürgermeisters 779 702
Klimathon 437 378
Städtepartnerschaft Caudry (Plakatierung) 359 324
Mittelaltermarkt 242 216
Interkulturelle Woche 164 135
Ehrenamtsmesse - 162
Benefizkonzert - 162
Gesamtkosten 2023 25.784 22.560

Jahr 2024:

Veranstaltung/Arbeit Gesamtkosten (€) davon Personalkosten (€)
Hafenfest 16.041 13.996
Weihnachtsmarkt 5.797 5.160
Kulturnacht 3.285 2.945
Mittelaltermarkt 571 513
Wochenmarkttour des Bürgermeisters 512 459
Sozialmarkt 519 -
Sozialmarkt (zweiter Eintrag) - 513
Kinderschutzbund - 486
Interkulturelle Wochen 314 297
Seniorenbeirat (Plakatierung) 239 216
Gesamtkosten 2024 27.278 24.585

TOP 5.1: RPA-Bericht & Stellungnahme der Bürgermeisterin

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023

1. Überblick über die Prüfung

Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) geprüft. Die zentrale Aufgabe bestand darin, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die finanzielle Lage der Stadt Wedel zu bewerten. Es wurden eine Beanstandung, sieben Empfehlungen und drei Hinweise ausgesprochen.

2. Zentrale Feststellungen des RPA

2.1 Beanstandung

Missachtung der Periodengerechtigkeit: Die Rechnungslegung der Jahre 2019–2022 war nicht einwandfrei. Fehlerhafte oder verspätete Buchungen führten zu einer Verzerrung der Jahresabschlüsse. Die Verwaltung hat zugesichert, dies zukünftig zu verbessern.

2.2 Empfehlungen

  • Sicherheit in der Finanzbuchhaltung verbessern: Die Stadtkasse bleibt ein sicherheitskritischer Bereich. Trotz Alarmsoftware besteht weiterhin Handlungsbedarf.
  • Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Fehlerhafte Buchungen belasten die Kassenprüfung. Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe müssen intern klarer definiert werden.
  • Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung (Doppik): Schulungen für alle Fachdienstleitungen sind geplant.
  • Optimierung der Haushaltsplanung: Eine frühzeitige Haushaltsbeschlussfassung wird angestrebt.
  • Stärkung des Vier-Augen-Prinzips in der Finanzverwaltung: Die Finanzbuchhaltungsanweisungen werden überarbeitet, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
  • Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Neue Verträge sollen mindestens 50 % der ortsüblichen Verzinsung einfordern.
  • Umsetzung des §12 GemHVO (Haushaltsreife neuer Investitionen): Investitionen über 500.000 € müssen stärker wirtschaftlich geprüft werden.

2.3 Hinweise

  • Beschränkung neuer Investitionen: Investitionen sollen auf das Unabweisbare begrenzt werden.
  • Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung: Einsparungen sollen priorisiert und nicht nur Gebührenerhöhungen umgesetzt werden.
  • Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Stadt muss die 20 %-Mindestquote für das Eigenkapital beachten.

Stellungnahme der Bürgermeisterin

1. Einleitung

Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zum Prüfbericht des RPA zum Jahresabschluss 2023. Sie erkennt die Empfehlungen an, verweist jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.

2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA

  • Sicherheitsmaßnahmen in der Finanzbuchhaltung: Alarmsoftware GISBO wurde installiert, bauliche Maßnahmen werden weiter geprüft.
  • Durchsetzung der Dienstanweisung Finanzbuchhaltung: Das FührungsForum wird Zuständigkeiten klarstellen.
  • Schulung der Fachdienstleitungen in doppischer Buchführung: Interne Fortbildungen sind geplant.
  • Optimierung der Haushaltsplanung: Die Bürgermeisterin unterstützt eine frühere Haushaltsbeschlussfassung.
  • Stärkung des Vier-Augen-Prinzips: Konsequenzen bei Fehlbuchungen werden klarer definiert.
  • Ortsübliche Verzinsung bei neuen Erbbaurechtsverträgen: Die Verwaltung wird diese Empfehlung umsetzen.
  • Umsetzung des §12 GemHVO: Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Investitionen ab 500.000 € werden verstärkt.

3. Reaktion auf die Hinweise des RPA

  • Beschränkung neuer Investitionen: Die Investitionspriorisierung ist bereits eingeführt.
  • Konsolidierung mit Fokus auf Einsparungen: Die Verwaltung prüft alternative Einsparpotenziale.
  • Eigenkapitalquote und Haushaltsgenehmigung: Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird genau beobachtet.

TOP 5.2: Jahresabschluss 2023 - Feststellung des Ergebnisses

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Anlagen, des Lageberichts und des Prüfberichts der Stabsstelle Prüfdienste.

Der Jahresfehlbetrag von 10.561.379,20 € wird wie folgt behandelt:

  • 10.224.253,32 € werden aus der Ergebnisrücklage entnommen.
  • Der verbleibende Restbetrag von 337.125,88 € wird als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.

2. Hintergrund und rechtliche Grundlage

Nach § 91 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) muss die Stadt Wedel jährlich einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus:

  • Ergebnisrechnung
  • Finanzrechnung
  • Bilanz
  • Teilrechnungen
  • Anhang
  • Lagebericht

Nach Prüfung durch die Stabsstelle Prüfdienste (RPA) wird der Abschluss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung

Die Beschlussfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Laut § 26 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss der Jahresfehlbetrag wie folgt behandelt werden:

  • Zuerst wird die Ergebnisrücklage genutzt.
  • Falls diese nicht ausreicht, wird der Restbetrag als vorgetragener Jahresfehlbetrag verbucht.
 

TOP 5.3: Gesamtabschluss 2023 - RPA-Bericht & Stellungnahme

Prüfbericht des RPA zum Gesamtabschluss 2023

1. Einführung

Die Stadt Wedel ist gesetzlich verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz und den Gesamtanhang.

2. Ergebnisse der Prüfung

Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt, jedoch mehrere Empfehlungen zur Optimierung ausgesprochen.

3. Empfehlungen des RPA

  • Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans.
  • Verankerung des Vier-Augen-Prinzips.
  • Ergänzung des Beteiligungsberichts.
  • Entwicklung nicht-finanzieller Kennzahlen.
  • Erweiterte Risikoanalyse für den Gesamtkonzern.
  • Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

4. Hinweise des RPA

  • Der Gesamtabschluss wurde 4 Tage zu spät eingereicht.
  • Verzögerte Vorlage des SEW-Jahresabschlusses.
  • Risikofaktoren rund um die Lühe-Schulau-Fähre.
  • Notwendigkeit eines Internen Kontrollsystems (IKS).

5. Finanzielle Kernpunkte

  • Gesamtbilanzsumme: 380.315.014,73 €
  • Gesamtverschuldung: 170.496.474,02 €
  • Eigenkapitalquote: 19,6 %
  • Jahresfehlbetrag: -6.313.071,45 €

Stellungnahme der Bürgermeisterin

1. Einführung

Die Bürgermeisterin erkennt die Feststellungen des RPA an und betont laufende Maßnahmen zur Verbesserung.

2. Reaktion auf die Empfehlungen des RPA

  • Einführung eines Gesamtabschlusszeitplans zur Vermeidung von Verzögerungen.
  • Vier-Augen-Prinzip wird in die Prozesslandkarte aufgenommen.
  • Entwicklung zusätzlicher wirtschaftlicher Kennzahlen zur besseren Analyse.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung wird integriert, sobald gesetzlich vorgeschrieben.

3. Reaktion auf die Hinweise des RPA

  • Fristüberschreitung von 4 Tagen soll zukünftig vermieden werden.
  • Stadt wird an SEW-Abschlussgesprächen teilnehmen, um Verzögerungen zu reduzieren.
  • Überwachung der Finanzsituation der Lühe-Schulau-Fähre wird intensiviert.
  • Integration des Gesamtabschlusses in das Interne Kontrollsystem bleibt ein Ziel.

TOP 5.4: Gesamtabschluss 2023 - Feststellung des Gesamtergebnisses

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Gesamtabschluss 2023 der Stadt Wedel und ihrer wesentlichen Beteiligungen.

Der Beschluss umfasst zudem:

  • Alle Anlagen und den Lagebericht
  • Den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2023 durch die Stabsstelle Prüfdienste

2. Hintergrund und rechtliche Grundlage

Nach § 93 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO-SH) ist die Stadt Wedel verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zu erstellen.

Dieser umfasst:

  • Gesamtergebnisrechnung
  • Gesamtbilanz
  • Gesamtanhang
  • Gesamtlagebericht

Wesentliche Beteiligungen (z. B. Stadtwerke Wedel, Stadtentwässerung Wedel) werden berücksichtigt.

3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung

Der Gesamtabschluss 2023 wurde fristgerecht fertiggestellt und am 08.10.2024 der Stabsstelle Prüfdienste (RPA) zur Prüfung vorgelegt.

Die Prüfung wurde im Dezember 2024 abgeschlossen.

Ein Beschluss über die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Fehlbetrages erfolgt nicht, da dies nur beim Einzelabschluss erforderlich ist.

 

TOP 6: Finanzierung der Modernisierung der Badebucht

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Einstellung der notwendigen investiven Haushaltsmittel für die Modernisierung der Badebucht in den Haushalt 2025.

Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

2. Hintergrund und Zielsetzung

Die Kombibad Wedel GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Wedel GmbH, betreibt die Badebucht.

Die geplante Modernisierung soll den weiteren Betrieb der Badebucht langfristig sicherstellen.

Da die Kombibad Wedel GmbH die notwendigen Investitionen nicht selbst finanzieren kann, wird vorgeschlagen, dass die Stadt Wedel die Darlehen aufnimmt und sie als Ausleihung an die Kombibad GmbH weitergibt.

Diese Finanzierungsstrategie ermöglicht einen Zinsvorteil von ca. 0,5 %-Punkten gegenüber einer eigenständigen Kreditaufnahme der Kombibad GmbH.

Das Darlehen wird über 30 Jahre mit 360 monatlichen Raten getilgt, was der Abschreibungsdauer der neuen Anlagen entspricht.

3. Finanzierungsmodell

  • Die Stadt Wedel nimmt ein Darlehen auf, um die Modernisierung zu finanzieren.
  • Die Mittel werden zu marktüblichen Konditionen an die Kombibad Wedel GmbH weitergegeben.
  • Die Zinszahlungen sind für die Kombibad GmbH normale Betriebsausgaben, die über den Defizitausgleich der Stadt gedeckt werden.

4. Alternative Finanzierungsoptionen

  • Falls die Kombibad Wedel GmbH das Darlehen selbst aufnehmen müsste:
    • Sie würde deutlich höhere Zinsen zahlen.
    • Die Stadt müsste eine Bürgschaft stellen, die laut Krediterlass maximal 80 % der Darlehenssumme absichern kann.
    • Ob die Kombibad GmbH in diesem Fall das komplette Darlehen erhalten würde, ist unsicher.

5. Finanzielle Auswirkungen

Jahr Geplante Investitionen (€)
2025 480.000
2026 8.874.500
2027 5.960.000
Gesamt 15.314.500

6. Zeitplan der Sanierung

Phase Zeitraum
Planung und Ausschreibung 2025
Baubeginn April 2026
Bauphase 12 Monate
Wiedereröffnung der Badebucht März 2027

7. Entscheidungsprozess

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Finanzierung am 17.03.2025.

Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.

Die Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

8. Fazit

  • Die Modernisierung der Badebucht ist notwendig, um den Betrieb langfristig sicherzustellen.
  • Die Stadt übernimmt die Finanzierung, um Zinsvorteile zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
  • Das Darlehen wird über 30 Jahre getilgt, sodass die Investition nachhaltig finanziert wird.
  • Eine alternative Finanzierung über die Kombibad GmbH wäre teurer und risikoreicher.

TOP 7: Aufhebungsbeschluss zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 30.01.2025, mit dem der Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH um den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert wurde.

2. Hintergrund und rechtliche Grundlage

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verbietet Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern, darunter die Stadtwerke Wedel GmbH, den Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Entflechtung wurde am 31.01.2025 durch eine Änderung des EnWG auf den 31.12.2026 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies am 14.02.2025.

3. Begründung für die Verwaltungsempfehlung

Die Verlängerung der gesetzlichen Frist ermöglicht den Stadtwerken Wedel, eine langfristige Lösung für den Betrieb und die Verwaltung der Ladeinfrastruktur zu entwickeln.

Ohne Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses wäre die Bürgermeisterin verpflichtet, die Satzungsänderung der wechselstrom und wechselgas GmbH voranzutreiben, was unnötige Notariats- und Handelsregisterkosten verursachen würde.

4. Alternativen und finanzielle Auswirkungen

Die Entscheidung verursacht keine Kosten. Falls der ursprüngliche Beschluss nicht aufgehoben wird, entstehen Verwaltungskosten für Notar und Handelsregister.

5. Fazit

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Aufhebung am 17.03.2025.

Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.

Die Verlängerung der gesetzlichen Frist gibt den Stadtwerken Zeit, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, und spart unnötige Kosten.


TOP 8: 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

1. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.

Die Änderungen betreffen:

  • Erhöhung des Steuersatzes von 18 % auf 20 %
  • Korrektur fehlerhafter Verweise
  • Eindeutige Regelung zur Abgabe der Steueranmeldung

2. Hintergrund und Zielsetzung

Die Stadt Wedel erhebt eine Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde beschlossen, den Steuersatz von 18 % auf 20 % zu erhöhen (Maßnahme A2 Nr. 45).

Eine 1. Nachtragssatzung wurde bereits am 19.12.2024 beschlossen, jedoch erst am 05.01.2025 veröffentlicht. Dies führte dazu, dass für den Zeitraum 01.01. bis 05.01.2025 keine gültige Satzungsregelung bestand.

Um die Rechtmäßigkeit der Satzung sicherzustellen, ist eine neue Beschlussfassung erforderlich.

3. Änderungen in der 2. Nachtragssatzung

1. Steuererhöhung auf 20 %

Der Steuersatz für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird von 18 % auf 20 % angehoben. Diese Maßnahme trägt zur Haushaltskonsolidierung bei.

2. Korrektur von Verweisen

In § 2 der Satzung wurde fälschlicherweise auf § 14 verwiesen. Dies wird korrigiert und nun auf § 11 verwiesen, in dem die Melde- und Anzeigepflicht geregelt ist.

3. Eindeutige Regelung zur Steueranmeldung

In § 6 wird der Zeitraum für die Abgabe der Steueranmeldung präziser festgelegt. Die Steueranmeldung muss bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden.

4. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Steuererhöhung auf 20 % steigen die erwarteten Einnahmen der Stadt von 490.000 € auf 545.000 € jährlich.

Die Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung und erhöht die städtischen Einnahmen langfristig.

5. Entscheidungsprozess

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die 2. Nachtragssatzung am 17.03.2025.

Die finale Entscheidung trifft der Rat der Stadt Wedel am 27.03.2025.

Die Satzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.


TOP 9 – Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über den Wirtschaftsplan 2025 des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Ziel der Beratung ist die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, der die finanzielle Grundlage für die kommenden Jahre schafft.

Hintergrund:

Der Kommunit IT-Zweckverband stellt IT-Dienstleistungen für Kommunen bereit und ist für die digitale Infrastruktur vieler Gemeinden in Schleswig-Holstein verantwortlich. Der Wirtschaftsplan legt fest, wie die finanziellen Mittel im Jahr 2025 verwendet werden sollen.

Wichtige Punkte des Wirtschaftsplans:

  • Erhöhung der Eigenkapitalquote: Der Zweckverband plant, seine Eigenkapitalquote zu erhöhen, um langfristig unabhängiger von Fremdfinanzierungen zu sein.
  • Geplante Investitionen: Ausbau der IT-Infrastruktur, Einführung neuer Sicherheitsstandards und Modernisierung von Rechenzentren.
  • Erweiterung der Dienstleistungen: Der Verband will künftig mehr Cloud-Dienste anbieten und den Bereich Cybersicherheit ausbauen.
  • Stabilisierung der Umlagen: Durch gezielte Einsparungen und effizientere Prozesse soll die Umlage für die Mitgliedskommunen möglichst stabil gehalten werden.

Kapitalerhöhung:

Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, soll eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Dies wird dazu beitragen, langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben und weniger auf kurzfristige Kredite angewiesen zu sein.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, dem Wirtschaftsplan 2025 zuzustimmen. Er bietet eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung des IT-Zweckverbandes und stellt sicher, dass die digitale Infrastruktur für die Kommunen weiterhin modern und sicher bleibt.

Ziel der Maßnahme:

Langfristige finanzielle Stabilität des Zweckverbandes, Förderung von Digitalisierung und IT-Sicherheit sowie wirtschaftliche Entlastung der Mitgliedskommunen durch effizientere Prozesse.

TOP 10: Beschluss über das „Innenstadtentwicklungskonzept für die Stadt Wedel“

Ziele des Beschlusses:

Das Konzept soll als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Wedeler Innenstadt dienen.

  • Stadtentwicklung: Förderung des Wohnungsbaus und lebenswerte Quartiere
  • Familie und Soziales: Berücksichtigung aller Generationen in der Stadtplanung
  • Wirtschaft: Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wedel

Hintergrund und Sachverhalt

Die Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzepts wurde frühzeitig im Rat diskutiert. Aufgrund fehlender Mittel scheiterte ein Förderantrag im Jahr 2022, weshalb alternative Förderquellen genutzt wurden.

Die Finanzierung erfolgte über das Landesprogramm ländlicher Räume (LPLR) Schleswig-Holstein. Ein besonderer Fokus lag auf der Bürgerbeteiligung, welche durch verschiedene Veranstaltungen und Online-Formate realisiert wurde.

Beteiligungsformate und Meilensteine

📍 Öffentliche Veranstaltungen:

  • 26.01.2024: Impulsveranstaltung im Johann-Rist-Forum
  • 04.04. – 22.03.2024: Online-Beteiligung
  • 27.03.2024: Perspektiven-Workshop mit Bürgern
  • 26.09.2024: Prototyping-Atelier

📍 Politische Einbindung:

  • 05.12.2023: Vorstellung der geplanten Vorgehensweise im Planungsausschuss
  • 23.04.2024 & 28.05.2024: Präsentation des Arbeitsstands

Zentrale Inhalte des Konzepts

  • Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der Innenstadt
  • Identifikation von Zielgruppen und einer übergeordneten Innenstadtvision
  • Definition konkreter Entwicklungsziele und Strategien
  • Gliederung der Innenstadt in verschiedene Entwicklungsräume
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit kurz-, mittel- und langfristigen Projekten

Das Konzept dient als „Werkzeugkasten“ mit Maßnahmen, die sowohl kurzfristig realisierbar sind als auch größere langfristige Leuchtturmprojekte für eine nachhaltige Entwicklung enthalten.

Verwaltungsempfehlung und Konsequenzen

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung, da das Konzept klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt festlegt und negative Entwicklungen frühzeitig steuern kann. Zudem erhöht ein beschlossenes Konzept die Chancen auf Fördermittel.

Alternative: Wird das Konzept nicht beschlossen, fehlt eine verbindliche Entwicklungsstrategie für die kommenden Jahre. Dies könnte dazu führen, dass sich Wedel langfristig nicht als verlässlicher Partner für Investoren und Fördermittelgeber positionieren kann.

Innenstadtkonzept (Achtung!: Große Datei mit rund 50 MB)


Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss


Haushalt und Stellenplan 2025

Alles zum Haushalt und zum Stellenplan



TOP 15 Nicht öffentlich: B-Plan 2a - Doppeleiche, 1. vorhabenbezogene Änderung Teilbereich SÜD

Begründung der Nichtöffentlichkeit: 
Es liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vor, weil 
in diesem Einzelfall berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.


Rede zur Amtseinführung

📌 Kernaussagen der Antrittsrede von Julia Fisauli-Aaolto (30.01.2025):

1️⃣ Finanzielle Konsolidierung – Wedel soll auf sicheren Beinen stehen

  • Wedel muss bis 2031 finanziell stabil sein und schwarze Zahlen schreiben.
  • „Wir können nicht weiter auf Pump leben. Ich möchte unseren Kindern ein stabiles Wedel hinterlassen.“
  • Der Haushaltsbegleitbeschluss muss klare Maßnahmen enthalten, auch wenn dies mit schmerzhaften Einschnitten verbunden ist.
  • Zusammen mit der Wirtschaftsförderung sollen Strategien entwickelt werden, um bestehende Unternehmen in Wedel zu halten und neue Investoren zu gewinnen.

2️⃣ Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger

  • „Kein Mensch sollte Angst haben, nachts durch Wedel zu gehen.“
  • Verweise auf jüngste Gewaltvorfälle, darunter der Angriff an der Volkshochschule.
  • Forderung nach:
    • Besserem Schutz für Verwaltungsmitarbeitende vor Übergriffen.
    • Präventiven Maßnahmen wie Förderung sozialer Projekte.
    • Einrichtung einer Task Force, die alle sicherheitsrelevanten Akteure der Stadt zusammenbringt.
  • „Bei allen Einsparungen müssen wir an diesen wichtigen Leistungen festhalten.“

3️⃣ Bildung und Kinder stehen an erster Stelle

  • Wedel muss in die Schulinfrastruktur investieren:
    • Keine Pfützen in den Fluren.
    • Sanierte Toiletten in Schulen.
    • Eine moderne Steinberghalle als Lern- und Sportort.
  • Digitale und mediale Bildung sind essenziell:
    • „Unsere Kinder müssen wissen, wie sie Fake-News erkennen, damit sie Populisten entlarven und unsere Demokratie sichern können.“

4️⃣ Wedel braucht eine neue Diskussionskultur und mehr Zusammenhalt

  • Kritik an der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung.
  • Hass und Hetze in sozialen Medien müssen eingedämmt werden.
  • „Ich werde den Dialog suchen, den Austausch fördern und sicherstellen, dass die Stimmen aller gehört werden – persönlich, in Veranstaltungen, digital und in Printmedien.“
  • „Wir müssen Brücken bauen, anstatt Mauern zu errichten.“

5️⃣ Umgang mit persönlichen Angriffen und Verantwortung als Bürgermeisterin

  • Erste 10 Monate als ehrenamtliche Bürgermeisterin:
    • „Eigentlich könnte man sagen, es war ein Hobby in meiner Freizeit – jedoch als Vollzeithobby.“
  • Erfahrungen mit persönlichen Angriffen, Unterstellungen und Diffamierungen.
  • Kritik an der Verbreitung falscher Behauptungen über die Verwaltung, insbesondere im Fall einer Kita-Schließung.
  • „Ich werde mir diesen Schuh nicht anziehen, der mir immer wieder hingestellt wird. Aber ich bin bereit, jegliche Verfehlungen aus früheren Jahren lückenlos aufzuarbeiten.“
  • Klare Positionierung gegen Desinformation: „Ich will kämpfen. Für das Gute. Das Richtige. Und ich werde nicht aufgeben!“

6️⃣ Appell an den Stadtrat: Zusammenarbeit und Kompromisse

  • Wertschätzung für das Engagement der Ratsmitglieder: „Auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind, ticken wir in einer Sache alle gleich: Wir wollen diese Stadt voranbringen.“
  • Forderung nach konstruktiven Debatten und echtem Dialog.
  • Politische Verantwortung für Wedel muss über Parteiinteressen stehen.

📌 Abschluss: Ein optimistischer Blick in die Zukunft

„Ich stehe hier, um Wedel wieder in das richtige Fahrwasser zu bringen und um zu heilen, was in den letzten Jahren zerbrochen ist.“
„Ein neues Jahr mit vielen Möglichkeiten liegt vor uns. Machen wir uns auf den Weg. Auf geht’s 2025!“

18. Sitzung des Rates - Zusammenfassung der Einladung

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung

Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 28. Februar 2025, 19:00 Uhr

Ort: Rathaus, Sitzungssaal

Tagesordnungspunkt 4: Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters

Der Rat der Stadt Wedel wird über die Neuwahl der zweiten Stellvertretung der Bürgermeisterin entscheiden.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Neuwahl ist erforderlich, da das bisherige Ehrenamt durch das Ausscheiden von Frau Julia Fisauli-Aalto aus dem Rat freigeworden ist. Die Wahl erfolgt gemäß § 62 Abs. 3 GO.

Vorgeschlagene Person

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Torben Wunderlich als Kandidaten vor.

Wahlverfahren

  • Die Wahl erfolgt durch den Rat für die Dauer der Wahlperiode.
  • Die gewählte Person wird zur Ehrenbeamtin bzw. zum Ehrenbeamten ernannt.
  • Fraktionen können das Vorschlagsrecht einfordern.
  • Es gilt die allgemeine Beschlussfassungsvorschrift mit Stimmenmehrheit.
 

Tagesordnungspunkt 5: 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät über die zweite Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein. Diese Änderung ist erforderlich, um die Organisation und Aufgaben des Zweckverbandes an neue gesetzliche und technische Rahmenbedingungen anzupassen.

Hintergrund:

Der Kommunit IT-Zweckverband wurde gegründet, um die Digitalisierung und IT-Dienstleistungen für Kommunen in Schleswig-Holstein zu bündeln. Durch technologische Weiterentwicklungen und veränderte Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit ist eine Aktualisierung der Satzung notwendig.

Geplante Änderungen:

  • Erweiterung des Aufgabenbereichs: Die Satzung soll um zusätzliche IT-Dienstleistungen ergänzt werden, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit und Cloud-Computing.
  • Strukturreform: Einführung neuer Gremien zur besseren Steuerung und Überwachung der IT-Projekte.
  • Datenschutz: Anpassung an die aktuellen Datenschutzrichtlinien gemäß DSGVO, einschließlich klarer Verantwortlichkeiten für Datenschutzbeauftragte.
  • Videokonferenzen: Aufnahme einer Regelung zur Durchführung von Verbandsversammlungen und Ausschusssitzungen per Videokonferenz.
  • Kooperationen: Öffnung der Satzung für zukünftige Kooperationen mit anderen IT-Dienstleistern und öffentlichen Institutionen.

Rechtliche Grundlage:

Die Änderungen erfolgen auf Basis der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des Gesetzes über kommunale Zweckverbände. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass alle vorgeschlagenen Änderungen mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.

Auswirkungen der Änderung:

Die Anpassung der Verbandssatzung wird dazu beitragen, dass der IT-Zweckverband leistungsfähiger wird und den Kommunen moderne, sichere und wirtschaftliche IT-Dienstleistungen anbieten kann. Insbesondere die Einführung klarer Datenschutzvorgaben wird den Schutz sensibler Daten verbessern.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, der 2. Änderungssatzung zuzustimmen. Die Neuregelungen sorgen für eine bessere Anpassung des Zweckverbandes an aktuelle Herausforderungen und ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit der Kommunen in der Digitalisierung.


Tagesordnungspunkt 6: Aufgabe des Kita-Standortes im Fährenkamp

Sachverhalt

Seit Ende der 1990er Jahre besteht eine Kindertagesstätte im Bereich Fährenkamp. Diese Einrichtung, zuletzt unter dem Namen „Lütt Hütt“ geführt, hatte in der Vergangenheit mehrfach mit Insolvenzen zu kämpfen. Der aktuell verantwortliche Träger informierte die Stadt Wedel im Oktober 2024 darüber, dass der Betrieb zum 31. März 2025 aus persönlichen Gründen eingestellt werde. Aufgrund eines beantragten Insolvenzverfahrens wird die Schließung jedoch bereits zum 31. Januar 2025 umgesetzt.

Reaktionen und Maßnahmen

Der AWO Ortsverein Wedel e. V. erklärte sich bereit, allen betroffenen Kindern Plätze in seiner neuen Kita an der Rissener Straße anzubieten. Weitere freie Plätze wurden auch von anderen Kitas in Wedel sowie bei Tagespflegepersonen gemeldet, sodass alle betroffenen Kinder versorgt werden können.

Bedarfsplanung und Standortprüfung

Ein externer Sachverständiger überprüfte die Gebäudesubstanz, und der Kreis Pinneberg wurde hinsichtlich der Bedarfsplanung konsultiert. Die schriftliche Rückmeldung des Kreises vom 14. Januar 2025 ergab, dass durch die Schließung der Kita „Lütt Hütt“ kein Mangel an Elementarplätzen entstehen wird. Vielmehr wird perspektivisch ein Überangebot erwartet, weshalb ein neuer Träger für diesen Standort keine Fördermittel nach dem Kita-Gesetz (SQKM-Mittel) erhalten würde.

Empfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, den Kita-Standort im Fährenkamp aufzugeben. Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Bedarfs und der ausbleibenden Förderung durch den Kreis ist der Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht sinnvoll. Alternativen, wie die Einrichtung eines reinen Krippenhauses, würden umfangreiche bauliche Maßnahmen erfordern und zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt bedeuten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Schließung wird sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge der Stadt Wedel beeinflussen. Für das Jahr 2025 war ein Betriebskostenzuschuss von 799.400 € eingeplant, von dem nach der Schließung keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen. Die Einnahmen aus SQKM-Mitteln in Höhe von 560.300 € werden ebenfalls nicht mehr fließen.


Tagesordnungspunkt 7: Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB) an der Altstadtschule

Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, die Realisierung einer weiteren Schulkindbetreuungs-Gruppe (SKB) an der Altstadtschule zu beschließen. Dies beinhaltet:

  • Aufnahme des entsprechenden Personalbedarfs (Erzieher*in und SPA) in den Stellenplan 2025.
  • Beschaffung der notwendigen Ausstattung (Mobiliar, Technik, pädagogisches Material) für den Betrieb der SKB-Gruppe.

Hintergrund und Begründung der Verwaltung:

  1. Ziele:
    • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Sicherstellung, dass alle Anträge auf Schulkindbetreuungsplätze bewilligt werden können.
  2. Rechtsanspruch:
    • Ab 2026 besteht ein aufsteigender Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Klasse 1, der spätestens bis zum Schuljahr 2029/2030 umgesetzt sein muss.
    • Bereits jetzt können nicht alle Betreuungsanfragen bedient werden (11 Kinder auf der Warteliste). Es wird erwartet, dass die Nachfrage steigt.
  3. Finanzielle Details:
    • Gesamtkosten für die Ausstattungsinvestitionen: ca. 23.000 €.
    • Personalkosten für eine Erzieher*in (SUE S08a): 54.000 €/Jahr.
    • Personalkosten für eine SPA (SUE S03): 44.000 €/Jahr.
    • Jährlicher Aufwand insgesamt: 98.000 €, bei Einnahmen von 42.000 € (Saldo: -56.000 €/Jahr).
  4. Fördermöglichkeiten:

    Es besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau II bis zum 31.12.2025 zu beantragen.

  5. Alternativen:
    • Keine zusätzliche Gruppe einzurichten. Dies würde bedeuten:
      • Längere Wartelisten.
      • Potenziell Kompensationszahlungen der Stadt bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs ab 2026.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung der zusätzlichen SKB-Gruppe, da diese erforderlich ist, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten und den steigenden Bedarf zu decken. Ohne die Erweiterung drohen längere Wartelisten und mögliche Kompensationszahlungen.


Tagesordnungspunkt 8: Kündigung der Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kitas

Der Rat der Stadt Wedel wird über die Kündigung der Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den städtischen Kindertagesstätten zum 31. Dezember 2025 entscheiden.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Entscheidung basiert auf einem Antrag der CDU-Fraktion, welcher am 12. Februar 2025 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport diskutiert und mehrheitlich angenommen wurde.

Alternativen und Auswirkungen

  • Kündigung der Vereinbarung: Potenzielle finanzielle Entlastung, aber Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung.
  • Beibehaltung der Vereinbarung: Bestehende Struktur bleibt erhalten, jedoch bleibt auch die finanzielle Belastung für die Stadt bestehen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten für 2025: 52.000 €

Keine weiteren geplanten Kosten ab 2026 – Einsparungen durch Kündigung.

Beschlussvorschlag

„Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Leistungsvereinbarung zur sozialpädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten zum 31.12.2025 zu kündigen.“

Zusätzliche Unterlagen

Mitteilungsvorlage MV 2024 103 BKS (Januar 2025) – Enthält weitere Details zur bisherigen Umsetzung.


Tagesordnungspunkt 16 – Kita "Bekstraße" der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH; Refinanzierung der Personalkosten

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Aufgrund vertraulicher Vertragsinhalte wird dieser Punkt nichtöffentlich behandelt.

17. Ratssitzung - Zusammenfassung

Datum: 30. Januar 2025

Ort: Rathaus Wedel

Hier geht es zu den Informationen aus dem Bürgerinformationssystem: Sitzungseinladung und Protokolle

Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Tagesordnungspunkt 1: Ernennung und Amtseinführung der Bürgermeisterin

📌 Ereignis:

  • Julia Fisauli-Aalto wurde offiziell zur Bürgermeisterin der Stadt Wedel ernannt.
  • Die Ernennung erfolgte durch Aushändigung der Urkunde durch den 3. Stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Kiwitt.
  • Während der Vereidigung wurden die Anwesenden gebeten, sich zu erheben.

📌 Symbolische Amtseinführung:

  • Herr Julian Fresch überreichte die Bürgermeisterinnen-Kette mit den Worten, dass diese schwerer sei als gedacht – eine Anspielung darauf, dass sie nun die „Last der Stadt“ trägt.
  • Frau Fisauli-Aalto hielt anschließend ihre Antrittsrede.

📌 Kernaussagen der Antrittsrede:

  • Sie betonte ihre Vision für ein finanziell stabiles Wedel bis 2031 mit soliden Haushaltszahlen und nachhaltigen Investitionen.
  • Sicherheit war ein zentrales Thema – Wedel müsse ein sicherer Ort für alle bleiben, sowohl für Bürger*innen als auch für Verwaltungsmitarbeitende.
  • Besondere Bedeutung legte sie auf die Zukunft der Kinder mit einer besseren Schulinfrastruktur und digitaler Bildung.
  • Sie forderte einen respektvollen Umgang miteinander und eine neue politische Diskussionskultur im Stadtrat.
  • Sie sprach sich für eine engere Zusammenarbeit im Rat aus und bat um Unterstützung, um Wedel gemeinsam voranzubringen.

📌 Abschluss:

Die Bürgermeisterin schloss mit einem optimistischen Ausblick:

„Ein neues Jahr mit vielen Möglichkeiten liegt vor uns. Machen wir uns auf den Weg. Auf geht’s 2025!“
Mehr zur Rede

Tagesordnungspunkt 3 - Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde umfasste mehrere Themenbereiche, darunter Stadtentwicklung, Haushaltsfragen und politische Grundsatzfragen.

3.1 Antworten der Verwaltung zu vorangegangenen Fragen

📌 Hogschlag:

  • Ein Bürger forderte die Verwaltung auf, mehr Transparenz in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
  • Es wurde konkret nach zeitnahen Informationen über die eingegangenen Einwendungen im Bebauungsplanverfahren gefragt.
  • Die 2. stellvertretende Bürgermeisterin sagte eine Klärung zu.

📌 Erhalt der Kita Fährenkamp:

  • Eine schriftliche Antwort der Verwaltung lag vor und wurde im Protokoll hinterlegt.

3.2 Aktuelle Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

1️⃣ Frage zu den Bauhofkosten für Veranstaltungen:

  • Eine Bürgerin fragte, ob die Bauhofkosten für städtische Veranstaltungen weiterhin regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgelegt werden.
  • Die Verwaltung konnte dies nicht sofort beantworten und kündigte eine Prüfung und ggf. Aktualisierung der Berichte an.

2️⃣ Kritik an der Privilegierung von Veranstaltungen:

  • Eine Bürgerin stellte infrage, warum Einzelanträge zu Veranstaltungen nicht separat abgestimmt werden.
  • Sie kritisierte die en bloc-Behandlung der Veranstaltungen und stellte infrage, ob das Bikefest aufgrund seiner Verkehrsbeeinträchtigung sinnvoll sei.
  • Weiterhin fragte sie, warum der Haushaltskonsolidierungserlass aus dem August 2024 für andere Vereine und Zuschüsse streng angewandt werde, aber nicht für Wedel Marketing.
  • Sie forderte mehr Transparenz darüber, wofür Wedel Marketing genau Geld erhält und ob ein Haushaltsplan für 2025 vorliegt.
  • Die Verwaltung sagte eine Antwort zu und stellte klar, dass bislang kein Antrag auf Einzelabstimmung der Veranstaltungen vorliege.

3️⃣ Politische Frage zu Wedels Haltung gegenüber der AfD:

  • Ein Bürger äußerte seine Enttäuschung über die politischen Entwicklungen im Bundestag und fragte, ob die Ratsparteien in Wedel weiterhin keine Zusammenarbeit mit der AfD planen.
  • Herr Jan Lüchau (CDU) antwortete, dass das nichts mit Wedel zu tun habe und er in der Ratsversammlung keine AfD sehe.
  • Weitere Stellungnahmen dazu gab es nicht.

4️⃣ Weitere Fragen zu kommunalen Abläufen:

  • Ein Bürger äußerte Unmut über die Ratsentscheidung zur Privilegierung bestimmter Veranstaltungen und stellte fest, dass die Stadt Wedel kaum Geld habe, aber trotzdem neue finanzielle Verpflichtungen eingehe.
  • Eine Bürgerin fragte nach der Rechtmäßigkeit von Grundsteuerbescheiden, die an beide Ehepartner einzeln verschickt werden, was unnötige Kosten verursache.
  • Die Justiziarin erklärte, dass dies gesetzlich vorgeschrieben sei, da beide Eigentümer gesamtschuldnerisch haften.

Die Einwohnerfragestunde zeigte insbesondere ein großes Interesse an Themen wie Bürgerbeteiligung, Transparenz in der Haushaltsplanung und politische Grundsatzfragen. Die Verwaltung sagte zu, offene Fragen in den zuständigen Ausschüssen oder schriftlich nachzureichen.


Tagesordnungspunkt 6: Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses zur Carsharing-Ausschreibung

📌 Hintergrund:

Die CDU-Fraktion beantragte die Aufhebung des Beschlusses zur Beauftragung einer Ausschreibung für Carsharing in Wedel (ANT/2024/029). Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses (UBF) am 05.12.2024 gefasst.

📌 Begründung der CDU:

  • Nachweislich fehlerhafte Informationen im UBF durch Vertreter der Grünen.
  • Die Beteiligung der Stadtwerke Wedel und der Stadtsparkasse Wedel ist nicht ohne Verpflichtungen seitens der Stadt möglich.
  • Erforderlich wäre eine Bürgschaft und Kostenübernahme für ein Fahrzeug sowie die Schaffung eines Organs (z. B. eines Vereins), das Bürgschaftsverpflichtungen übernimmt.
  • Die CDU fordert eine gründliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen der Stadtwerke und der Stadtsparkasse.
  • Ziel ist es sicherzustellen, dass der Stadt Wedel durch das Carsharing-Projekt kein finanzieller Schaden entsteht.

📌 Diskussion:

  • Die SPD beantragte eine Rücküberweisung in den Ausschuss, um offene Fragen zur Finanzierung und Umsetzung zu klären.
  • FDP und DIE LINKE hielten weitere Beratungen für notwendig.
  • Die Grünen befürworteten die Ausschreibung und sahen keine Notwendigkeit für eine Aufhebung.
  • Die CDU unterstützte die Rücküberweisung, um eine umfassendere Bewertung der Finanzierung vorzunehmen.
  • Es wurde diskutiert, wer die technische und organisatorische Umsetzung übernehmen könnte (z. B. Dorfstromer).
  • Einige Ratsmitglieder hinterfragten die Notwendigkeit einer städtischen Beteiligung.

📌 Ergebnis:

Der Rat entschied sich einstimmig für eine Vertagung. Der Punkt wird erneut im Ausschuss behandelt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

📌 Weitere Informationen:

Stellungnahmen der Stadtwerke und der Stadtsparkasse sowie die Begründung der Grünen wurden im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Zusätzliche Details zum Carsharing-Projekt und der Diskussion finden Sie hier:  Carsharing in Wedel – Kritik an Transparenz .


Tagesordnungspunkt 7: Bebauungsplan Nr. 76 „Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand“ (Teilbereich 2)

📌 Hintergrund:

Im Jahr 2003 wurde die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufgegeben. Dadurch entstand die Möglichkeit, die festgesetzte Straßentrasse neu zu überplanen. Ziel ist die Schaffung einer durchgängigen Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Holmer Straße und der Gorch-Fock-Straße.

Die Maßnahme soll den Radverkehr vom stark frequentierten Altstadtbereich wegführen, Verkehrskonflikte reduzieren und eine sichere Verbindung für Schüler*innen zur Altstadtschule bieten.

📌 Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschloss einstimmig:

  • Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die von Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Verwaltungsvorschlag berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.
  • Der Bebauungsplan Nr. 76 „Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand“, Teilbereich 2, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), wird als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung des Bebauungsplans wird gebilligt.

📌 Ziele der Maßnahme:

  • Verkehrspolitisch: Förderung eines ausgewogenen Verkehrsmixes in Wedel.
  • Sicherheit: Reduktion von Konflikten zwischen motorisiertem Individualverkehr und Rad-/Fußverkehr.
  • Umwelt: Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsformen.

📌 Alternativen und Konsequenzen:

Ohne den Satzungsbeschluss kann der geplante Rad- und Fußweg nicht realisiert werden, was bestehende Verkehrsprobleme im Altstadtbereich weiter verschärfen würde.

📌 Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussfassung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

📌 Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfahl die Beschlussfassung, da der Rad- und Fußweg entlang des Geestrandes eine wichtige Maßnahme für die städtische Verkehrsinfrastruktur darstellt.


Tagesordnungspunkt 8: Erweiterung der Schulkindbetreuung (SKB) an der Altstadtschule

📌 Hintergrund:

Der Rat der Stadt Wedel wurde gebeten, die Realisierung einer weiteren Schulkindbetreuungs-Gruppe (SKB) an der Altstadtschule zu beschließen. Dies umfasst:

  • Die Aufnahme des erforderlichen Personalbedarfs (Erzieher*in und Sozialpädagogische Assistent*in) in den Stellenplan 2025.
  • Die Beschaffung notwendiger Ausstattung (Mobiliar, Technik, pädagogisches Material) für den Betrieb der SKB-Gruppe.

📌 Ziele der Maßnahme:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausbau der Betreuungsangebote für Grundschulkinder.
  • Rechtsanspruch: Ab 2026 besteht ein aufsteigender Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Klasse 1, der bis zum Schuljahr 2029/2030 umgesetzt sein muss.
  • Deckung der Nachfrage: Bereits jetzt können nicht alle Betreuungsanfragen bedient werden (11 Kinder auf der Warteliste), und es wird mit steigender Nachfrage gerechnet.

📌 Diskussion:

  • Die SPD beantragte eine Vertagung, da ein Konzept für die Raumdoppelnutzung bislang nicht abschließend geklärt sei.
  • Die Verwaltung betonte, dass eine frühzeitige Entscheidung nötig sei, um die notwendigen Ressourcen einzuplanen.
  • Einige Ratsmitglieder wiesen darauf hin, dass die Entscheidung nicht ohne vorherige Beratung im Fachausschuss getroffen werden sollte.
  • Es wurde vorgeschlagen, dass die Verwaltung und Schulleitung bis zur nächsten Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses (BKS) ein grobes Konzept vorstellen.
  • Einige Fraktionen äußerten Bedenken über die Haushaltslage und forderten eine genauere Prüfung der Kosten.

📌 Finanzielle Details:

  • Gesamtkosten für die Ausstattung: ca. 23.000 €.
  • Personalkosten für eine Erzieher*in (SUE S08a): 54.000 €/Jahr.
  • Personalkosten für eine Sozialpädagogische Assistent*in (SUE S03): 44.000 €/Jahr.
  • Jährlicher Netto-Aufwand (nach Abzug von Einnahmen): -56.000 €/Jahr.

📌 Ergebnis:

Der Rat stimmte einstimmig für eine Vertagung. Die endgültige Entscheidung soll nach weiteren Beratungen im Ausschuss getroffen werden.

📌 Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfahl die Einrichtung der zusätzlichen SKB-Gruppe, da sie erforderlich ist, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten und den steigenden Bedarf zu decken. Ohne die Erweiterung drohen längere Wartelisten und mögliche Kompensationszahlungen.


Tagesordnungspunkt 9: Privilegierung von Veranstaltungen in Wedel 2025

📌 Hintergrund:

Der Rat der Stadt Wedel wurde gebeten, folgende Veranstaltungen im Jahr 2025 zusätzlich zum Hafenfest zu privilegieren:

  • Landestrachtenfest (13. Juli 2025)
  • Bikefest am Roland (16./17. August 2025)
  • Mittelaltermarkt (Termin noch offen)
  • Weihnachtsmarkt am Roland (29./30. November 2025)

📌 Bedeutung der Privilegierung:

  • Die Veranstaltungen erhalten kostenlose städtische Leistungen wie Müllentsorgung, Verkehrsmanagement oder Gebührenbefreiung für Genehmigungen.
  • Die Veranstalter erhalten Planungssicherheit, indem sie frühzeitig die Unterstützung der Stadt zugesichert bekommen.

📌 Ziele des Beschlusses:

  • Steigerung der Attraktivität Wedels: Die Veranstaltungen sollen Wedel als Kultur-, Sport- und Tourismusstandort etablieren.
  • Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit: Viele der Veranstaltungen werden durch ehrenamtliches Engagement getragen, das Planungssicherheit benötigt.

📌 Diskussion:

  • Einige Ratsmitglieder hinterfragten, warum die Veranstaltungen nicht einzeln abgestimmt wurden.
  • Die Verwaltung sagte eine Berechnung zu, wie sich eine Kürzung der Anzahl der Veranstaltungen finanziell auswirken würde.
  • Es gab kritische Stimmen, ob Veranstaltungen wie das Bikefest tatsächlich für alle Bürger von Wedel von Vorteil sind.
  • Fragen zur finanziellen Transparenz von Wedel Marketing wurden gestellt.

📌 Finanzielle Auswirkungen:

Die Privilegierung könnte zusätzliche Kosten von rund 10.000 € jährlich verursachen, insbesondere durch Leistungen des Bauhofs. Ohne Privilegierung müssten die Veranstalter diese Kosten selbst tragen oder durch Drittmittel finanzieren.

📌 Ergebnis:

Der Rat der Stadt Wedel beschloss einstimmig (35 Stimmen), die genannten Veranstaltungen für 2025 zu privilegieren.

Persönliche Meinung:

Diese Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und sozialen Lebens in Wedel. Sie schaffen Begegnungsräume, fördern die Gemeinschaft und setzen positive Impulse für unsere Stadt. Besonders hervorzuheben ist das starke ehrenamtliche Engagement, das diese Events erst möglich macht. Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand können wir als Stadt dafür sorgen, dass Wedel lebendig und attraktiv bleibt.

Auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung sollten wir uns solche Veranstaltungen leisten können. Sie sind Investitionen in das Gemeinschaftsgefühl und die Lebensqualität unserer Stadt. Der kulturelle und soziale Mehrwert, den diese Veranstaltungen bieten, ist von unschätzbarem Wert. Durch ihre Unterstützung setzen wir ein klares Zeichen, dass Wedel trotz finanzieller Herausforderungen ein Ort bleibt, an dem Menschen gerne leben, arbeiten und feiern. 

siehe auch: Begründung für die Privilegierung der Veranstaltungen in Wedel 2025


Tagesordnungspunkt 10: Umbau und Sanierung der Steinberghalle

📌 Hintergrund:

Die Steinberghalle, eine 3-Feld-Sporthalle aus den Jahren 1980-1981, wird für den Schul- und Vereinssport sowie für Veranstaltungen mit bis zu 500 Zuschauern genutzt. Trotz regelmäßiger Bauunterhaltungsmaßnahmen sind umfassende Sanierungen notwendig geworden.

📌 Notwendigkeit der Maßnahme:

Die Halle weist erhebliche Mängel auf, insbesondere in den Bereichen:

  • Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Brandschutz
  • Lüftung und Beleuchtung
  • Hallenboden, Tribüne und Prallschutz

📌 Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschloss einstimmig, die Sanierung der Steinberghalle in zwei Bauabschnitten durchzuführen:

  • 1. Bauabschnitt (ca. 12 Monate): Sanierung von Halle, Foyer, Technik und Brandschutz. Renovierung des Umkleidetrakts und der Besucher-WCs.
  • 2. Bauabschnitt (ca. 6 Monate): Sanierung des Hallenbodens, der Tribüne und der Akustik der Wände.

📌 Kosten:

  • Gesamtkosten: 4.733.000 €
  • Die Aufteilung in zwei Bauabschnitte führt zu Mehrkosten von 100.000 € durch Preissteigerungen und zusätzlichen Aufwand für den Brandschutz.

📌 Diskussion:

  • Der Jugendbeirat kritisierte fehlende Alternativen für Sportvereine während der Bauphase.
  • Die Verwaltung betonte, dass durch die zweistufige Sanierung die Einschränkungen für den Schul- und Vereinssport möglichst gering gehalten werden.
  • Mehrere Ratsmitglieder äußerten Bedenken über mögliche unvorhergesehene Kostensteigerungen.

📌 Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfahl die Sanierung in zwei Bauabschnitten, um die Belastungen für Schulen und Vereine zu reduzieren. Schulsport und Amateursport können während der Bauzeit in anderen städtischen Sporthallen eingeschränkt stattfinden.


Tagesordnungspunkt 11: Umbau und Sanierung der Steinberghalle – Schenkung Beleuchtungsanlage durch den Sportclub Rist Wedel e.V. (SC Rist)

📌 Hintergrund:

Der Sportclub Rist Wedel e.V. (SC Rist) bot der Stadt eine neue Beleuchtungsanlage als Schenkung an, um die Modernisierung der Steinberghalle zu unterstützen. Die Stadt Wedel ist für den Einbau verantwortlich.

📌 Diskussion:

  • Die Grünen brachten weitere Fragen zur Schenkung ein, die durch die Verwaltung beantwortet wurden.
  • Die Gewährleistungsfrist für die Beleuchtungsanlage wurde im Zuge der Verhandlungen verlängert.
  • Die Verwaltung betonte, dass die Schenkung eine finanzielle Entlastung für die Stadt darstellt.

📌 Beschluss:

Der Rat beschloss einstimmig, die Schenkung der Beleuchtungsanlage anzunehmen und den Schenkungsvertrag mit dem SC Rist Wedel e.V. abzuschließen.

📌 Vorteile der Maßnahme:

  • Kosteneinsparung für die Stadt Wedel, da die Anschaffungskosten durch den SC Rist getragen werden.
  • Verbesserte Beleuchtung der Halle für Schul- und Vereinssport.
  • Modernisierung der Halle im Zuge der geplanten Sanierungsmaßnahmen.

📌 Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfahl die Annahme der Schenkung, da diese einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur der Steinberghalle leistet und die Stadt finanziell entlastet.


Tagesordnungspunkt 12: Erweiterung des Gesellschaftszwecks der wechselstrom und wechselgas GmbH

📌 Hintergrund:

Die Stadt Wedel plant eine Erweiterung des Gesellschaftszwecks der wechselstrom und wechselgas GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Wedel. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung, die es vertikal integrierten Energieversorgern untersagt, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge zu betreiben.

Durch die Anpassung des Gesellschaftszwecks soll die bestehende und profitable Ladeinfrastruktur erhalten und ausgebaut werden.

📌 Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschloss:

  • Die Bürgermeisterin wird beauftragt, als Gesellschaftsvertreterin der Stadtwerke Wedel GmbH die Geschäftsführung anzuweisen, den Gesellschaftszweck der wechselstrom und wechselgas GmbH zu erweitern.
  • Der neue Gesellschaftszweck umfasst zusätzlich:
    • Den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
    • Die Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb des Netzgebietes.

📌 Ziele und Vorteile:

  • Sicherung der Ladeinfrastruktur: Die Erweiterung ermöglicht den Fortbestand und Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wedel.
  • Zugang zu Fördermitteln: Die Anpassung schafft Zugang zu Fördermitteln, die bisher aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht in Anspruch genommen werden konnten.
  • Stärkung der Energiewende: Der Ausbau nachhaltiger Mobilitätsangebote ist ein Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Der profitable Geschäftszweig bleibt erhalten und trägt langfristig zum Erfolg der Stadtwerke Wedel bei.

📌 Diskussion:

  • Einige Ratsmitglieder enthielten sich, da Fragen zur genauen Umsetzung offenblieben.
  • Die Verwaltung betonte die wirtschaftlichen Vorteile und die Bedeutung für die Elektromobilität in Wedel.

📌 Abstimmungsergebnis:

Der Rat stimmte der Erweiterung des Gesellschaftszwecks mit 29 Stimmen zu.

📌 Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfahl die Erweiterung des Gesellschaftszwecks, um die Ladeinfrastruktur in Wedel langfristig zu sichern und die Stadtwerke wirtschaftlich zu stärken.


Tagesordnungspunkt 13.1 - Öffentliche Mitteilungen der Verwaltung

📌 1️⃣ Anfechtung der Bürgermeisterwahl

  • Die Anfechtung gegen die Wahl von Julia Fisauli-Aalto zur Bürgermeisterin wurde vollumfänglich abgewiesen.
  • Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Wahl.

📌 2️⃣ Geheimnisverrat und Leaks aus nichtöffentlichen Sitzungen

  • Die Bürgermeisterin äußerte große Besorgnis über die wiederholte Weitergabe vertraulicher Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse.
  • Sie betonte, dass solche Leaks Unruhe stiften, Steuergelder kosten und das Vertrauen in die Verwaltung untergraben.
  • Besonders problematisch sei die Weitergabe von Informationen aus dem Ältestenrat und vertraulichen Protokollen.
  • Trotz mehrfacher Mahnungen werde die Verwaltung erneut Strafanzeige stellen, auch wenn ein Ermittlungserfolg fraglich sei.
  • Sie appellierte an alle Ratsmitglieder, sich an die Verschwiegenheitspflicht zu halten, da sonst die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und das Vertrauen der Mitarbeitenden gefährdet seien.

📌 3️⃣ Stellungnahme zur Kita „Lütt Hütt“ und Insolvenzverfahren

  • Die Bürgermeisterin reagierte auf Vorwürfe in der Presse, dass die Verwaltung die Insolvenz der Kita Lütt Hütt verschleiert oder verzögert habe.
  • Sie stellte klar, dass die Stadt seit Dezember 2023 den Ablauf der Vertragsangelegenheit prüft.
  • Vertragsinhalte unterliegen dem Datenschutz und können nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen behandelt werden.
  • „Es kann zu keinem Zeitpunkt von Geheimhaltung oder Verzögerung gesprochen werden – die zuständigen Gremien sind stets eingebunden gewesen.“
  • Es seien bereits juristische Schritte eingeleitet worden, und weitere Prüfungen zu Kitaverträgen laufen.

📌 4️⃣ Konsequenzen für die Verwaltung und den Rat

  • Die Verwaltung sieht sich durch andauernde Falschinformationen und Geheimnisverrat belastet.
  • Mitarbeitende hätten mittlerweile Angst, sich in nichtöffentlichen Sitzungen zu äußern, da sie befürchten, dass ihre Aussagen an die Presse weitergegeben werden.
  • Die Bürgermeisterin betonte, dass das Vertrauen in die Vertraulichkeit von Sitzungen geschützt werden muss, um sachliche und rechtssichere Entscheidungen zu ermöglichen.

📌 5️⃣ Appell an Ratsmitglieder zur Wahrung der Vertraulichkeit

  • „Was nicht-öffentlich ist, bleibt nicht-öffentlich!“ – mit dieser klaren Aussage rief die Bürgermeisterin dazu auf, sich an die Gemeindeordnung zu halten.
  • Sie erinnerte daran, dass die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und strafrechtliche Folgen haben kann.

Tagesordnungspunkt 15: Grundstücksangelegenheit im Bereich Lindenstraße

📌 Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Gemäß §§ 35 Abs. 1 und 46 Abs. 8 der Gemeindeordnung sind die Sitzungen der Ausschüsse und Gemeindevertretungen grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist jedoch auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind.

In diesem Fall wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung persönliche Daten der Käufer, Details der Verkaufsverhandlungen sowie Inhalte der Vertragsregelungen besprochen.

📌 Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschloss einstimmig:

  • Den Verkauf eines mit einem Doppelhaus bebauten Grundstücks an den Erbbauberechtigten.
  • Sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung, Vermessung und dem Rückbau der Garagen entstehenden Kosten trägt der Käufer.

Tagesordnungspunkt 16: Kita „Bekstraße“ der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH – Refinanzierung der Personalkosten

📌 Begründung der Nichtöffentlichkeit:

In der Vorlage wurden vertragsrechtliche Inhalte behandelt, die vertraulich sind und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Daher wurde die Beratung dieses Tagesordnungspunktes nichtöffentlich durchgeführt.

📌 Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel entschied über die Refinanzierung der Personalkosten für die Kita „Bekstraße“:

Abstimmungsergebnis:

  • 19 Ja-Stimmen (CDU, WSI, FDP, Eichberger)
  • 17 Nein-Stimmen (Grüne, Weidenbach, SPD, Dr. Murphy)
  • 0 Enthaltungen

Der Beschluss wurde vertagt.