15. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

📍 Ort: Rathaus Wedel, Sitzungssaal

🕖 Zeit: 13. März 2025, 19:00 Uhr

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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Zu den Tagesordnungspunkten:

  • TOP 6: Vorstellung der neuen Fachbereichsleitung 2 für Bauen und Umwelt.
  • TOP 7: Ein Gastvortrag der Hamburger Energiewerke GmbH zum aktuellen und zukünftigen Stand des Kohlekraftwerks in Wedel.
  • TOP 8: Ein Überblick zur kommunalen Überflutungsvorsorge und Klimaanpassungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre.

liegen noch keine weiteren Unterlagen vor.


Tagesordnungspunkt 9: Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses zur Carsharing-Ausschreibung

📌 Hintergrund:

Die CDU-Fraktion beantragte die Aufhebung des Beschlusses zur Beauftragung einer Ausschreibung für Carsharing in Wedel (ANT/2024/029). Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses (UBF) am 05.12.2024 gefasst.

📌 Begründung der CDU:

  • Nachweislich fehlerhafte Informationen im UBF durch Vertreter der Grünen.
  • Die Beteiligung der Stadtwerke Wedel und der Stadtsparkasse Wedel ist nicht ohne Verpflichtungen seitens der Stadt möglich.
  • Erforderlich wäre eine Bürgschaft und Kostenübernahme für ein Fahrzeug sowie die Schaffung eines Organs (z. B. eines Vereins), das Bürgschaftsverpflichtungen übernimmt.
  • Die CDU fordert eine gründliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen der Stadtwerke und der Stadtsparkasse. 
  • Ziel ist es sicherzustellen, dass der Stadt Wedel durch das Carsharing-Projekt kein finanzieller Schaden entsteht.

14. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

Datum: 16. Januar 2025

Ort: Rathaus Wedel

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Tagesordnung: PDF-Link zur Tagesordnung


Tagesordnungspunkt 5.1: Umbau und Sanierung der Steinberghalle

Hintergrund:

Die Steinberghalle, eine 3-Feld-Sporthalle aus den Jahren 1980-1981, wird für Schulsport, Vereinsaktivitäten (insbesondere SC Rist Wedel) und Großveranstaltungen mit bis zu 500 Zuschauern genutzt. Trotz regelmäßiger Bauunterhaltungsmaßnahmen sind umfassende Sanierungen notwendig geworden.

Notwendigkeit der Maßnahme:

Die Halle weist erhebliche Mängel auf, insbesondere in den Bereichen:

  • Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Brandschutz
  • Lüftung und Beleuchtung
  • Hallenboden, Tribüne und Prallschutz

Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022 hatte bereits die Notwendigkeit einer Sanierung festgestellt.

Umsetzungsplan:

Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten:

  1. Erster Bauabschnitt (ca. 12 Monate):
    • Sanierung von Halle, Foyer, Technik und Brandschutz.
    • Renovierung des Umkleidetrakts und der Besucher-WCs.
    • Kosten: 3.793.000 €
  2. Zweiter Bauabschnitt (ca. 6 Monate):
    • Sanierung des Hallenbodens, der Tribüne und Akustik der Wände.
    • Kosten: 840.000 €

Kosten:

  • Gesamtkosten: 4.733.000 €
  • Die Aufteilung in zwei Bauabschnitte führt zu Mehrkosten von 100.000 €:
    • Preissteigerungen durch zeitliche Verschiebung.
    • Zusätzlicher Aufwand für den Brandschutz.

Zeitplan:

Beginn der Maßnahme nach dem Saisonende der Pro B-Herrenmannschaft des SC Rist, voraussichtlich Mitte April 2026/2027.

Alternativen:

  • Sanierung in einem Bauabschnitt:
    • Gesamtkosten: 4.633.000 € (ohne die zusätzlichen 100.000 €).
    • Bauzeit: ca. 12 Monate.
    • Nachteil: Deutlich größere Einschränkungen für den Schulsport und Vereinsbetrieb.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Sanierung in zwei Bauabschnitten, um die Belastungen für Schulen und Vereine zu reduzieren. Schulsport und Amateursport können während der Bauzeit in anderen städtischen Sporthallen eingeschränkt stattfinden.

Fazit:

Die Sanierung der Steinberghalle ist eine dringend notwendige Maßnahme zur Sicherstellung eines attraktiven und sicheren Sportangebots in Wedel. Die Entscheidung für zwei Bauabschnitte stellt sicher, dass die Einschränkungen für die Nutzer minimiert werden, verursacht jedoch zusätzliche Kosten.


Tagesordnungspunkt 5.2: Umbau und Sanierung der Steinbergehalle – Schenkung Beleuchtungsanlage durch den Sportclub Rist Wedel e.V. (SC Rist)

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Unterlagen nachgereicht.


Tagesordnungspunkt 6: Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025

Alles zum Haushaltsbegleitbeschluss


Tagesordnungspunkt 7.1: Antrag zur Aufstellung von Trinkwasserspendern

Hintergrund des Antrags

Der Seniorenbeirat der Stadt Wedel beantragte im März 2024 die Prüfung zur Aufstellung von Trinkwasserspendern in öffentlichen Außenanlagen. Ziel ist es, besonders in den heißen Sommermonaten eine einfache und kostenfreie Möglichkeit der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung bereitzustellen. Dies dient vor allem dem Schutz der Gesundheit, insbesondere für ältere Menschen.

Zentrale Inhalte des Antrags

  • Standorte: Vorgeschlagene Plätze umfassen den Rathausplatz, den Marktplatz Spitzerdorf, die Doppeleiche, Sportanlagen an der Schulauer Straße sowie den Hafenbereich.
  • Begründung:
    • Klimatische Veränderungen erhöhen die Bedeutung einer zugänglichen Trinkwasserversorgung.
    • Beispiele aus Städten wie Hamburg und Norderstedt zeigen, dass solche Initiativen erfolgreich umgesetzt werden können.
    • Refill Deutschland als ergänzender Gedanke: Förderung kostenfreier Wasserabfüllung durch lokale Geschäfte.

Kostenschätzung der Verwaltung

  • Einmalige Kosten pro Trinkwasserspender: ca. 18.530 €.
  • Jährliche Betriebskosten pro Spender: ca. 4.000 €.

Stellungnahmen der politischen Fraktionen und Ausschüsse

  • Sozialausschuss:
    • Grundsätzlich positiv gestimmt, aber Bedenken wegen der Haushaltslage und Hygieneanforderungen.
    • Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Kosten- und Standortprüfung durchzuführen.
  • Verwaltung:
    • Berichtete Ergebnisse der Stadtwerke Wedel zur Kostenschätzung.
    • Weiterleitung des Antrags an den Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss (UBF).
  • Rat der Stadt Wedel:
    • Der Seniorenbeirat erneuerte den Antrag im Juli 2024 und bat um zeitnahe Umsetzung, um Trinkwasserspender schon in der kommenden wärmeren Jahreszeit zu realisieren.

Bedeutung und Empfehlungen

Der Antrag stellt eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels dar und unterstreicht die soziale Verantwortung der Stadt, eine Basisversorgung für alle zu gewährleisten. Neben den Kosten bleibt die Frage der technischen Machbarkeit sowie der langfristigen Finanzierung zentral.


Stand der Durchführung und Kostenentwicklung wichtiger Hochbauprojekte sowie Außenanlagen

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Unterlagen nachgereicht. 

13. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

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Am Donnerstag, den 5. Dezember 2024, findet um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Wedel die Sitzung des UBF-Ausschusses statt. Die Tagesordnung umfasst wichtige Themen aus den Bereichen Umwelt, Bau und Verkehr.


Tagesordnungspunkt 1.3: Fragen des Jugendbeirates zur Umweltbelastung durch Zigarettenkippen

Antragsteller: Jugendbeirat Wedel.

Hintergrund und Ziel: Der Jugendbeirat Wedel setzt sich für den Nichtraucherschutz und den Umweltschutz ein. Er möchte die negativen Auswirkungen von Zigarettenkippen auf die Umwelt reduzieren, ohne dabei das Rauchen in der Öffentlichkeit zu fördern. Auf Basis ihrer Erfahrungen aus sechs Müllsammelaktionen, bei denen insgesamt ca. 3.200 Zigarettenstummel gesammelt wurden, hat der Jugendbeirat Maßnahmen vorgeschlagen.

Vorschläge zur Prüfung durch die Verwaltung:

  • Zigarettenmülleimer: Aufstellung von Zigarettenmülleimern an Bushaltestellen, auf Bänken und neben normalen Mülleimern in stark frequentierten Bereichen, insbesondere am Strandbad und um den Roland. Kosten- und Bedarfsanalyse für die Installation solcher Mülleimer durch die Verwaltung.
  • Aschenbecher „to go“: Testweise Bereitstellung von Aschenbechern „to go“ in ausgewählten Bereichen, wie am Strandbad. Diese könnten in einem Regal, z. B. aus einer Palette, angeboten werden. Die regelmäßige Leerung und Wartung durch den Bauhof soll geprüft werden.
  • Fördermittel: Prüfung möglicher Fördermöglichkeiten für die Finanzierung von Zigarettenmülleimern.
  • Integrierte Lösungen bei Austausch: Sicherstellung, dass bei zukünftigen Ersatzanschaffungen von Mülleimern Modelle mit integrierten Zigarettenkippen-Lösungen beschafft werden.

Begründung: Die Müllsammelaktionen zeigten eine signifikante Belastung durch Zigarettenstummel in Bereichen, in denen Menschen länger verweilen. Zigarettenkippen enthalten Schadstoffe wie Arsen, Blei, Kupfer und Cadmium, die eine erhebliche Umweltbelastung darstellen.


Tagesordnungspunkt 10: Sanierung der Steinberghalle

Anfragen und Anträge verschiedener Fraktionen:

1. Anfrage der SPD-Fraktion:

  • Unterschiede in der Kostenkalkulation: Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass der SC Rist in seiner Stellungnahme wesentlich geringere Mehrkosten für die Bauabschnitte berechnet hat als der beauftragte Architekt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Diskrepanz zu erläutern.
  • Berücksichtigung von Einnahmeverlusten: Es wird gefragt, ob die voraussichtlichen Einnahmeverluste der Vereine durch die temporäre Schließung der Halle in der Kalkulation berücksichtigt wurden.
  • Umbauten in alternativen Hallen: Es wird angefragt, ob bei einer zeitweisen Verlagerung des Sportbetriebs in andere Hallen dort Umbaumaßnahmen erforderlich wären.

2. Anfrage der FDP-Fraktion:

  • Sanierungsbedarf für Schule und Breitensport: Die Fraktion fordert eine klare Auflistung der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Steinberghalle als Schulsporthalle und für den Breitensport funktionsfähig zu halten.
  • Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga: Die Maßnahmen, die für die Lizenzvergabe erforderlich sind, sollen detailliert aufgeführt werden, insbesondere welche Maßnahmen vom SC Rist gefordert wurden und welche darüber hinausgehen (z. B. Zuschauerkapazität von 750 Plätzen).
  • Finanzielle Auswirkungen und Zeitplan: Die Fraktion fordert eine Gegenüberstellung der Kosten und der zeitlichen Auswirkungen zwischen einer Sanierung nur für Schule und Breitensport und einer Sanierung, die auch die Anforderungen der Basketball-Bundesliga berücksichtigt.

3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

  • Kostenübernahme durch den SC Rist: Der SC Rist soll alle Kosten übernehmen, die über die Anforderungen von Schule und Breitensport hinausgehen (z. B. Kosten für die Erweiterung der Zuschauerkapazität auf 750 Plätze).
  • Verfahren und Haftung: Die Sanierung soll in einem geschlossenen Verfahren durchgeführt werden, um Risiken und Verzögerungen zu minimieren. Reparaturkosten für Schäden an der Lichtanlage sollen vom SC Rist getragen werden.

Vorziehen der Beleuchtungsanlage und Sanierung der Steinberghalle

Die Stadt Wedel plant, die Beleuchtungsanlage der Steinberghalle mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux vor dem Beginn der umfassenden Sanierungsarbeiten in den Jahren 2026/2027 vorzuziehen. Dies ist notwendig, um die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B zu erfüllen und Strafzahlungen zu vermeiden, da ab September 2025 keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden.

Kosten und Maßnahmen für die Beleuchtungsanlage:

  • Leuchtenlieferung und Montage: 66.566,45 €
  • Demontage und Lagerung während der Bauphase: 8.600,00 €
  • Wiedermontage nach Bauzeit: 6.000,00 €
  • Planung und Bauüberwachung Elektrotechnik: 14.097,59 €
  • Planung Heizstrahlplatten und Lüftung: 6.500,00 €
  • Architektenhonorar für Unterkonstruktion: 10.000,00 €
  • Statischer Nachweis: 2.000,00 €

Gesamtkosten: 113.764,04 €

Mehrkosten der vorgezogenen Maßnahme: 45.197,59 €

Die Maßnahme ist teilweise förderfähig, eine Beantragung von Fördermitteln ist vorgesehen.

Erweiterung der Zuschauerkapazität:

Ziel ist die dauerhafte Erhöhung der Zuschauerkapazität von 500 auf 750 Personen, um Großveranstaltungen und Bundesliga-Spiele langfristig in Wedel zu ermöglichen.

Gesamtkosten für die Sanierung und Kapazitätserweiterung: 4.739.250,00 €

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Umbau und die Sanierung in einem Bauabschnitt von ca. 12 Monaten durchzuführen, um finanzielle und zeitliche Vorteile zu nutzen. Der Verein SC Rist wird aufgefordert, sich an den Mehrkosten für die spezifischen Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga zu beteiligen.

Alternative Szenarien:

  • Umbau mit einer Kapazität von 500 Personen und in einem Bauabschnitt: Kosten: 4.633.000,00 €
  • Umbau mit 750 Personen in mehreren Bauabschnitten: Kosten: 5.344.250,00 €
  • Umbau mit 500 Personen in mehreren Bauabschnitten: Kosten: 5.232.700,00 €

 


Tagesordnungspunkt 11.2: Wirtschaftsplan 2025 der Stadtentwässerung Wedel

Erfolgsplan: Geplante Erträge von 6.678.000,00 €, Aufwendungen von 6.641.000,00 €, Jahresgewinn von 37.000,00 €.

Vermögensplan: Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.461.643,00 €.

Verwaltungsempfehlung: Zustimmung zum Wirtschaftsplan, da keine Leistungserweiterungen enthalten sind und die finanzielle Stabilität gesichert ist.


Tagesordnungspunkt 12.2: Antrag zur Ausschreibung für Carsharing in Wedel

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung für stationsgebundene Carsharing-Stellplätze durchzuführen. Zwei Stellplätze mit 22-kW-Ladesäulen sollen bis Frühjahr/Sommer 2025 bereitgestellt werden.

Begründung: Carsharing ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität. Erfahrungen aus Harsefeld dienen als Grundlage für die Ausschreibung.


Tagesordnungspunkt 12.3: Anfrage zur Schadstoffbelastung der P+R-Anlage

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Grünen-Fraktion fordert eine Klärung der Schadstoffbelastung des Bodens und des Grundwassers auf der P+R-Anlage. Hohe Konzentrationen organischer Kohlenwasserstoffe und ungelöster Eisenstoffe wurden festgestellt. Die Verwaltung wird um Antworten zu Art der Schadstoffe, Gefährdungspotenzial, Ausmaß der Belastung und möglichen Sanierungskosten gebeten.


Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen und sich über die aktuellen Themen zu informieren, die Wedels Umwelt-, Bau- und Verkehrspolitik betreffen.

12. Sitzung des UBF - Zusammenfassung der Einladung

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Datum: Donnerstag, 07. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal, Rathaus Wedel

 

5. Beschlussvorlage zur vorzeitigen Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle

Überblick

Die Beschlussvorlage BV/2024/109 sieht die vorzeitige Planung und Installation einer neuen Beleuchtungsanlage in der Steinberghalle vor. Ziel ist es, eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux zu erreichen, um den Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B zu genügen, die der SC Rist in Wedel austrägt. Ohne diese Anpassungen riskiert der SC Rist ab September 2025 die Zulassung zur Austragung der Heimspiele in der Steinberghalle zu verlieren.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel wird gebeten, die Planung und Ausführung der neuen Beleuchtungsanlage mit einer Beleuchtungsstärke von 750 Lux vor dem geplanten Umbau und der Sanierung der Steinberghalle vorzuziehen. Die Durchführung soll 2024/2025 erfolgen, während die umfassende Sanierung der Halle für 2026/2027 angesetzt ist.

Darstellung des Sachverhalts

Die 2. Basketball-Bundesliga Pro B fordert eine Beleuchtungsstärke von 750 Lux. Aktuell wird eine Ausnahmegenehmigung für die Steinberghalle erteilt, die jedoch im August 2025 ausläuft. Die Halle müsste ab September 2025 die Beleuchtungsanforderungen vollständig erfüllen, um Strafzahlungen zu vermeiden und die Heimspiele des SC Rist weiterhin auszutragen. Diese neue Beleuchtungsanlage umfasst ebenfalls die notwendige technische Abstimmung mit den Gewerken Elektrotechnik, Heizung und Lüftung.

Finanzierung und Kostenschätzung

Die Kosten für die Beleuchtungsanlage und die vorgezogenen Arbeiten sind wie folgt aufgegliedert:

Position Kosten Bemerkungen
Lieferung und Montage der Leuchten inkl. Leitungsnetz, Verteilungsumbau und Steuerung 66.566,45 € Standardkosten für Beleuchtung
Demontage und Lagerung während der Bauphase 8.600,00 € Temporäre Einlagerung erforderlich
Wiedermontage nach Bauende 6.000,00 € Endmontage nach Abschluss der Sanierungsarbeiten
Honorar für Elektrotechnik-Planung und Bauüberwachung 14.097,59 € Leistungsphasen 3-8
Honorar für Abstimmung Heizstrahlplatten und Lüftung mit Leuchtenpositionen 6.500,00 € Leistungsphasen 3-5
Architektenhonorar für Unterkonstruktion und statische Änderungen 10.000,00 € Für neue Aufhängung und evtl. statische Anpassungen
Statischer Nachweis der neuen Aufhängung 2.000,00 € Prüfung der Statik für Leuchtenaufhängung
Gesamtsumme 113.764,04 €  

Hinweis: Ein Großteil der Kosten (66.566,45 €) würde auch ohne Vorziehen der Maßnahme anfallen und wird daher nicht zu den Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten der vorgezogenen Maßnahme belaufen sich auf 45.197,59 €.

Fördermöglichkeiten

Es ist vorgesehen, Fördermittel für die Beleuchtungsanlage zu beantragen, um die städtischen Kosten zu reduzieren.

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die Beleuchtung frühzeitig zu installieren, um eine technisch geprüfte Lösung mit Gewährleistung zu erhalten. Da es sich um spezifische Anforderungen der 2. Bundesliga Pro B handelt, wird angeregt, dass der Verein SC Rist sich an den Mehrkosten beteiligt.

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen

Alternativ könnte auf die vorgezogene Maßnahme verzichtet werden, was jedoch zur Folge hätte, dass der SC Rist die Zulassung zur 2. Bundesliga Pro B verlieren würde. Eine provisorische Zwischenlösung wurde geprüft, erwies sich jedoch als technisch nicht realisierbar und wirtschaftlich unrentabel.

 

5.1 Hauptsanierung und Ausbau der Steinberghalle

Die Steinberghalle benötigt eine umfassende Hauptsanierung, um den sportlichen Anforderungen und modernen Standards gerecht zu werden. Die Verwaltung stellt der Politik vier unterschiedliche Optionen zur Sanierung und Kapazitätserweiterung der Halle vor. Ziel ist es, eine Kapazität von entweder 500 oder 750 Zuschauern zu schaffen und die Halle langfristig für Ligaspiele des SC Rist und andere Veranstaltungen nutzbar zu machen.

Details der Sanierungsoptionen:
Option Zuschauerzahl Bauzeit Bauabschnitte Kosten Besonderheiten
Option 1 750 Personen 12 Monate 1 Abschnitt 4.739.250,00 € Erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga Pro B; multifunktional nutzbar
Option 2 500 Personen 12 Monate 1 Abschnitt 4.633.000,00 € Mittelfristig könnten keine Ligaspiele mehr stattfinden; weniger multifunktional
Option 3 750 Personen 36 Monate 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) 5.344.250,00 € Erhöhte Kosten und Verzögerungsrisiken durch Bauabschnitte
Option 4 500 Personen 36 Monate 3–4 Abschnitte (nach Saisonzeiten) 5.232.700,00 € Mehraufwand durch gestaffelte Ausschreibungen und mögliche Preissteigerungen

Option 1: Diese Option sieht eine Kapazität von 750 Personen und eine zusammenhängende Bauzeit von 12 Monaten vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.739.250,00 €. Diese Sanierung erfüllt langfristig die Anforderungen der 2. Basketball-Bundesliga und sichert somit eine multifunktionale Nutzung.

Option 2: Die zweite Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen bei einer Bauzeit von 12 Monaten und einem Kostenrahmen von 4.633.000,00 €. Diese Option bedeutet, dass der SC Rist mittelfristig keine Ligaspiele mehr in der Halle austragen könnte, und die Nutzbarkeit der Halle für andere Veranstaltungen wäre eingeschränkt.

Option 3: Diese Variante plant eine Kapazität von 750 Personen, aber die Bauzeit wird auf 36 Monate in 3 bis 4 Bauabschnitten gestreckt, um die Spielsaisonzeiten des SC Rist (Oktober bis April) zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten betragen aufgrund der Mehrkosten durch Bauabschnitte ca. 5.344.250,00 €. Risiken bestehen durch mögliche Verzögerungen und höhere Kosten.

Option 4: Die vierte Option beschränkt die Kapazität auf 500 Personen und verteilt die Sanierung ebenfalls auf 36 Monate und mehrere Bauabschnitte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.232.700,00 €, wobei durch die gestaffelte Ausschreibung höhere Aufwände und mögliche Preissteigerungen anfallen könnten.

Verwaltungsempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, Option 1 zu wählen. Sie bietet eine Kapazität von 750 Personen und sichert langfristig die Nutzung für Ligaspiele des SC Rist sowie eine flexible Nutzung für andere Veranstaltungen. Die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt innerhalb von 12 Monaten ist dabei wirtschaftlich sinnvoller und vermeidet die hohen Zusatzkosten und Verzögerungsrisiken, die bei den abschnittsweisen Bauoptionen bestehen.

 

6. Beschlussvorlagen

6.1 Marktsatzung

Die neue Marktsatzung dient der Festlegung von Regelungen und Standgeldern für die Wochenmärkte in Wedel. Ziel ist es, den Marktbetrieb kostendeckend zu gestalten und die Standards für Hygiene, Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Die Satzung betrifft alle Marktbeschicker und soll klare Vorschriften zur Marktordnung und den Standgeldtarifen geben, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Wichtige Details der neuen Marktsatzung:

  • Standgeldstruktur: Die Standgelder werden angepasst, um eine Kostendeckung für die Marktbewirtschaftung zu erreichen. Eine Staffelung nach Standgröße und Standort ist vorgesehen, sodass die Gebühren flexibel nach Art und Umfang des Angebots variieren.
  • Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Für Lebensmittelstände werden besondere Hygieneanforderungen definiert, wie z. B. die Ausstattung mit Handwaschmöglichkeiten und gekühlter Lagerung von Waren. Sicherheitsvorgaben umfassen Feuerlöscher und Schutzvorkehrungen gegen Wetterbedingungen.
  • Qualitätssicherung: Die Satzung legt fest, dass die angebotenen Waren den geltenden Lebensmittelvorschriften und Qualitätsstandards entsprechen müssen. Regelmäßige Kontrollen durch die Marktverwaltung sollen die Einhaltung sicherstellen.

Die Verwaltung empfiehlt die Verabschiedung der neuen Marktsatzung, da sie zur finanziellen Stabilität des Marktbetriebs beiträgt und einheitliche Standards schafft.

 

6.2 V. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung

Die Nachtragssatzung sieht eine Anpassung der Abwassergebühren für das kommende Jahr vor. Aufgrund gestiegener Kosten im Abwasserbereich und höherer Aufwendungen für die Instandhaltung und Modernisierung der Abwassersysteme müssen die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser angepasst werden, um eine finanzielle Deckung zu gewährleisten.

Gebührenanpassung im Detail:

  • Schmutzwassergebühren: Der neue Tarif für Schmutzwasser beträgt 3,22 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung soll die Kostensteigerungen durch die Wartung und den Ausbau der Kanalisation abdecken und eine angemessene Rücklagenbildung ermöglichen.
  • Niederschlagswassergebühren: Die Gebühren für Niederschlagswasser bleiben unverändert bei 0,57 Euro pro Quadratmeter. Die Stadtverwaltung begründet dies damit, dass die aktuellen Einnahmen im Bereich Niederschlagswasser ausreichend sind, um die Kosten zu decken.

Begründung für die Erhöhung: Die Anpassung ist erforderlich, da sich die Ausgaben für den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasseranlagen erhöht haben. Dies umfasst die regelmäßige Reinigung und Sanierung der Kanalisation sowie die Investitionen in neue Technologien zur Wasseraufbereitung. Die Gebührenanpassung stellt sicher, dass der Abwasserbetrieb langfristig finanziell abgesichert ist.

 

6.3 Haushaltssatzung 2025

(Die Haushaltssatzung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt vertiefen)

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 steht im Zeichen erheblicher finanzieller Herausforderungen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Gewerbesteuereinnahmen: – Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben hinter den Erwartungen zurück. Für 2025 werden nur 19 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 4,6 Millionen Euro gegenüber den ursprünglich geplanten 23,6 Millionen Euro bedeutet.
  • Unterhaltung städtischer Gebäude: – Die Unterhaltungskosten städtischer Gebäude sind drastisch gestiegen. Für das Jahr 2025 werden 8,4 Millionen Euro erwartet, was eine Steigerung um 467 % im Vergleich zu den Vorjahren darstellt.
  • Defizit: – Insgesamt wird für 2025 ein Defizit von 17,536 Millionen Euro erwartet, was eine Verschlechterung um 19,1 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Die Verwaltung empfiehlt, die geplante Haushaltssatzung zu beraten und über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits zu diskutieren. Aufgrund der Pflichtaufgaben der Stadt, wie die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, bleibt nur begrenzter Spielraum zur Einsparung.

Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss soll die Haushaltssatzung 2025 beraten und über mögliche Anpassungen zur Reduzierung des Defizits entscheiden.

Entwurf Haushalt 2025

Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung

 

7. Anträge

7.1 Antrag des Seniorenbeirats – Trinkwasserspender in öffentlichen Außenanlagen

Der Seniorenbeirat stellt den Antrag, in öffentlichen Außenanlagen und Naherholungsgebieten Trinkwasserspender zu installieren. Ziel ist es, den Bürger*innen einen kostenfreien Zugang zu Trinkwasser zu bieten und den ökologischen Fußabdruck zu senken, indem die Nutzung von Einwegflaschen reduziert wird.

Hintergrund und Begründung: Der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser in öffentlichen Außenanlagen unterstützt eine gesunde Lebensweise und erhöht die Attraktivität der Erholungsbereiche in Wedel. Besonders in den Sommermonaten wird erwartet, dass die Wasserspender stark genutzt werden.

Standorte: Vorgeschlagen werden Standorte wie der Stadtpark, das Freibad und zentrale Plätze in Wohngebieten. Die Verwaltung soll die Kosten und den Wartungsaufwand prüfen und gegebenenfalls Fördermittel beantragen.

 

7.2 Antrag des Seniorenbeirats – Verbesserung der Barrierefreiheit und Reduzierung von Behinderungen im Geh- und Radverkehr durch Baustellen

Der Seniorenbeirat weist auf häufige Behinderungen durch Baustellen im Geh- und Radverkehr hin und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ziel ist es, dass Gehwege und Radwege während der Bauphasen weiterhin sicher genutzt werden können.

Vorgeschlagene Maßnahmen:

  • Eine bessere Ausschilderung von Umleitungen für Fußgänger und Radfahrer.
  • Absicherungen und alternative Routen während der Bauzeit, die auch für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind.
  • Stärkere Kontrollen, um sicherzustellen, dass Baustellenbetreiber die Barrierefreiheitsvorgaben einhalten.

Der Ausschuss wird den Antrag des Seniorenbeirats diskutieren und über Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Baustellen beraten.

 

8.6 Anfrage des Jugendbeirats – Zigarettenabfallbehälter

Der Jugendbeirat hat eine Anfrage zur Aufstellung von Abfallbehältern für Zigaretten gestellt. Ziel ist es, die Entsorgung von Zigarettenstummeln in öffentlichen Bereichen zu verbessern und die Verschmutzung durch Zigarettenabfälle zu reduzieren. Der Jugendbeirat regt an, speziell gestaltete Abfallbehälter an stark frequentierten Plätzen wie Bushaltestellen, Parks und Schulhöfen aufzustellen.

11. Sitzung des UBF - kurze Zusammenfassung der Einladung

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Datum der Sitzung: 07.10.2024

Antrag des Seniorenbeirats: Aufstellung von Trinkwasserspendern in Außenanlagen

Hauptthemen: Aufstellung von Trinkwasserspendern, Kosten- und Standortprüfung, mögliche Sponsoringoptionen

Kernaussagen:

  • Trinkwasserspender sollen an viel frequentierten öffentlichen Plätzen aufgestellt werden, um bei hohen Temperaturen den Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
  • Die Stadtwerke Wedel haben eine Kostenschätzung abgegeben: ca. 18.530 EUR pro Trinkwasserspender und ca. 4

 

Antrag des Seniorenbeirats: Öffentliche Toiletten in der Stadt Wedel - Nutzungszeiten

Hauptthemen: Verlängerung der Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten, verlässliche und regelmäßige Nutzung

Kernaussagen:

  • Die öffentlichen Toiletten sollen längere Öffnungszeiten haben, um den Bedürfnissen der Bevölkerung, Besuchern und Touristen gerecht zu werden.
  • Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass Toiletten in der Abendzeit oft nicht genutzt werden konnten, da sie bereits geschlossen waren.
  • Es besteht das Bedürfnis, auch nach 19 Uhr öffentliche Toiletten nutzen zu können.

 

Stand der Durchführungen und Kostenentwicklungen wichtiger Hochbauprojekte sowie Außenanlagen

Hauptthemen: Überblick über den aktuellen Stand der Hochbauprojekte und Außenanlagen, Kostenentwicklungen und Meilensteine

Kernaussagen:

  • Diverse Hochbauprojekte und Außenanlagen sind in unterschiedlichen Stadien der Durchführung und Planung.
  • Die Kosten für die Hochbauprojekte und Außenanlagen variieren je nach Projekt und umfassen sowohl die Vorplanung als auch die laufenden Beauftragungen.
  • Einige Projekte haben bereits Fördermittel erhalten, während andere Projekte aufgrund fehlender Mittel verschoben wurden.
  • Projekte und deren Status:
    • JRG – Außenanlagen: Ursprüngliche Kostenschätzung 4.521.018 €, aktuelle Kosten 5.370.000 €, Baubeginn Juli 2024.
    • JRG – Ersatzneubau Unterstufentrakt: Ursprüngliche Kostenschätzung 2.100.000 €, Planungsbeginn 2024.
    • ASS – Ersatzneubau für Klassentrakt 1962: Ursprüngliche Kostenschätzung 10.000.000 €, aktuelle Kosten 12.800.000 €, Baubeginn 2019-2023, Eröffnung November 2024, Fördermittel 3.000.000 €.
    • ASS – Außenanlagen Erneuerung Außen- und Spielbereiche: Ursprüngliche Kostenschätzung 1.393.000 €, Baubeginn September-Oktober 2024.
    • JRG – Sanierung Kleinspielfeld und Sportanlage: Ursprüngliche Kostenschätzung 230.000 €, Baubeginn 2024, Projekt verschoben.
    • JRG – Neugestaltung Mittelstufenhof: Ursprüngliche Kostenschätzung 961.000 €, Baubeginn 2025.
    • GHS – Ersatzneubau Südflügel / sog. 68er Anbau: Ursprüngliche Kostenschätzung 3.046.000 €, aktuelle Kosten 4.700.000 €, Baubeginn 2023, Fördermittelantrag abgelehnt.
    • Steinberghalle – Modernisierung: Ursprüngliche Kostenschätzung 5.747.030 €, aktuelle Kosten 6.499.577,78 €, Baubeginn 2022, Abschluss Q4 2024, Fördermittel 681.590 €.
    • UK Schulauer Straße – Ersatzneubau: Ursprüngliche Kostenschätzung 1.140.000 €, aktuelle Kosten 1.510.000 €, Baubeginn August 2024.
    • UK Steinberg – Neubau: Ursprüngliche Kostenschätzung 2.118.000 €, aktuelle Kosten 5.474.000 €, Baubeginn 2024-2025, Fördermittel 544.621,50 €.
    • GHS – Außenanlagen 1. BA: Ursprüngliche Kostenschätzung 3.000.000 €, aktuelle Kosten 4.400.000 €, Baubeginn 2023-2024.
    • Erweiterung Parkplatz Feuerwache: Kosten noch nicht bekannt, Projekt in Planung.

 

Stadtentwässerung Wedel: Jahresabschluss 2023 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023

Hauptthemen: Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Ergebnisverwendung

Kernaussagen:

  • Der Jahresabschluss 2023 der Stadtentwässerung Wedel wird festgestellt.
  • Die Bilanzsumme beträgt 33.285.126,15 EUR, die Erträge 6.056.268,57 EUR, die Aufwendungen 6.262.214,23 EUR.
  • Es ergibt sich ein Bilanzverlust von 205.945,66 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
  • Der Landesrechnungshof hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss zu prüfen, und der Abschlussprüfer wird voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
  • Aufgrund regenreicher Wetterbedingungen und einer niedrigeren Schmutzwassermenge ist ein Fehlbetrag entstanden.
  • Für das Geschäftsjahr 2024 wird ebenfalls eine Unterdeckung erwartet, die durch eine Gebührenanpassung für 2025 ausgeglichen werden muss.

 

Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel

Hauptthemen: Zustimmung zur Wahl der 2. Stellvertretenden Wehrführung, Sicherstellung des Brandschutzes

Kernaussagen:

  • Der Rat der Stadt Wedel soll der Wahl des Brandmeisters Sebastian Meisel zur 2. Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zustimmen.
  • Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel am 17.09.2024.
  • Gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein ist für die Wahl die Zustimmung des Trägers der Feuerwehr erforderlich.
  • Die Sicherstellung des Brandschutzes in Wedel wird durch die Wahl gewährleistet.

 

Widerspruch gegen den Beschluss des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses (UBF) BV/2024/067 - Ausbau der SKB am Standort „Highlight“

 Hauptthemen: Widerspruch gegen den Beschluss des UBF, Rechtswidrigkeit des Beschlusses, Notwendigkeit der Aufhebung

 Kernaussagen:

  • Der UBF hat am 05.09.2024 beschlossen, dass die Schulkindbetreuung der Altstadtschule am Standort „Highlight“/ Bekstraße 22 um eine zusätzliche Gruppe erweitert wird und die erforderlichen Mittel zum Umbau der Räumlichkeiten von ca. 40.000 € vom Gebäudemanagement eingeworben werden.
  • Die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin hat diesem Beschluss am 16.09.2024 widersprochen, da er rechtswidrig ist.
  • Die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung nicht beim UBF liegt, sondern beim Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.
  • Der UBF wird empfohlen, den Beschluss vom 05.09.2024 aufzuheben.

 

Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt - Sachstand und Präsentation

Hauptthemen: Sachstand und Präsentation zur Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt, Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung

Kernaussagen:

  • Die strategischen Ziele der Stadt Wedel für 2020-2024 und 2024-2028 im Handlungsfeld "Umwelt und Klimaschutz" beinhalten den Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt.
  • Die Leitstelle Umweltschutz hat im Sommer 2021 mit der Ausarbeitung der Strategie begonnen und führt die Arbeit in einem dynamischen Prozess fort.
  • Ein erster Überblick der Strategie wurde 2022 und 2023 im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss präsentiert.
  • Der Zwischenstand 2024 enthält einen Aktualisierungsindex zum Bericht von 2023.
  • Aktionsfelder:
    • Aktionsfeld 1: (Natur-) Lebensräume: Grundlagen, Konzepte und Maßnahmen für die unterschiedlichen Lebensräume in Wedel werden erarbeitet. Untersuchungen zum Lebensraum Moor und potenziellen CO2-Speichern werden durchgeführt. Die Ergebnisse werden im ersten Quartal 2025 erwartet.
    • Aktionsfeld 2: Bildung für nachhaltige Entwicklung/ Umweltbildung: Integration des Themas biologische Vielfalt in den Bildungsweg durch Vorträge, Informationsveranstaltungen, Führungen und Aktionstage. Kooperation mit verschiedenen Akteuren zur Weiterführung und Ausbau der Arbeit.
    • Aktionsfeld 3: Netzwerk: Pflege und Ausbau bestehender Kontakte und Netzwerke. Beitritt der Stadt Wedel zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“. Zusammenarbeit mit Klimaschutzmanagement Wedel, Schulen, Kindergärten, Naturschutzbund Wedel, und weiteren Akteuren.

 

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur rechtlichen Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Straße Breiter Weg

Hauptthemen: Rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Beantwortung spezifischer Fragen zur Erschließung und den damit verbundenen Kosten

Kernaussagen:

  • Eine rechtliche Würdigung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird normalerweise erst vorgenommen, wenn ein Bauprogramm beschlossen und die Baumaßnahme durchgeführt wurde.
  • Für die Straße Breiter Weg gibt es derzeit Unsicherheiten, die eine abschließende rechtliche Würdigung zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich machen.
  • Erschließungsbeiträge sind gegenüber Straßenbaubeiträgen vorrangig und können erhoben werden, wenn die Anlage einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung insgesamt erstmalig hergestellt wurde.
  • Der Geh- und Radweg des Breiten Weges ist bisher nicht vollständig und endgültig hergestellt, weshalb bisher keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden.
  • Ein Bauprogramm, das die Herstellung des gesamten Geh- und Radweges und der Nebenflächen vorsieht, muss beschlossen und umgesetzt werden, um Erschließungsbeiträge abrechnen zu können.
  • Die Beleuchtungseinrichtung und Entwässerung sind vorhanden und deren Kosten können als Erschließungsbeiträge