Stellenplanänderungen 2025

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UPDATE 23.03.2025: Die Verwaltung hat die Änderungen zum Stellenplan aktualisiert.

Die finanzielle Lage der Stadt Wedel ist angespannt. Der Haushaltsentwurf für 2025 weist ein Defizit von rund 17 Millionen Euro auf, und die Konsolidierungsmöglichkeiten sind begrenzt. Trotzdem plant die Verwaltung, neue Stellen zu schaffen und bestehende aufzustocken – mit einem Kostenvolumen von rund 600.000 Euro. Doch sind diese Ausgaben in der aktuellen Situation gerechtfertigt? Eine Analyse der einzelnen Änderungen zeigt: Nicht jede Maßnahme ist gleichermaßen notwendig.

Überblick über die geplanten Änderungen

Insgesamt 18 Stellenplanänderungen sollen in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Diese umfassen:

  • Neue Stellen: u. a. im Bereich Gebäudemanagement, Personalentwicklung und Verkehrsüberwachung.
  • Aufstockungen: etwa in der Kinderbetreuung und Jugendhilfe.
  • Kosten: insgesamt ca. 600.000 Euro.

Die Begründungen der Verwaltung reichen von gestiegenen Fallzahlen über neue gesetzliche Verpflichtungen bis hin zu Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation.

Analyse der Notwendigkeit

Der Fachdienst 3-10 hat jede geplante Änderung detailliert geprüft und bewertet. Hier ein Einblick in die Ergebnisse:

  • Dringend notwendig: Einige Maßnahmen, wie die Schaffung einer Stelle für die Ganztagskoordination an der GHS, sind gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich.
  • Diskutabel: Die Ausweitung der Verkehrsüberwachung um 0,5 Stellen wird teilweise kritisch gesehen, da der tatsächliche Bedarf nicht eindeutig nachgewiesen wurde.
  • Verschiebbar: Stellen im Bereich Gebäudemanagement oder Personalentwicklung könnten durch eine Organisationsuntersuchung effizienter geplant werden, bevor neue Kosten entstehen.

Alternativen

Um das Defizit zu reduzieren, könnten folgende Maßnahmen helfen:

  • Befristete Stellen: Anpassung an den kurzfristigen Bedarf.
  • Organisationsuntersuchungen: Langfristige Planung auf Basis klarer Daten.
  • Priorisierung: Fokus auf gesetzliche Verpflichtungen und dringende Maßnahmen.

Fazit

Die geplanten Änderungen im Stellenplan werfen die Frage auf, wie sinnvoll zusätzliche Ausgaben angesichts der angespannten Haushaltslage sind. Politik und Verwaltung stehen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen Notwendigkeit und Sparmaßnahmen zu finden. Klar ist: Jede Entscheidung sollte gut begründet und langfristig tragfähig sein.

Was ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit uns und teilen Sie Ihre Ansichten zu den geplanten Änderungen! 

Dies sind die Stellenplanänderungen im Detail auf Basis der Fachdienstanmeldungen inklusive Einschätzung und Bewertung der Verwaltung. Eine politische Diskussion hat noch nicht stattgefunden:

Stellenplanänderung: Fachbereichsleitung FBL x

Die neue Stelle ist als Leitungsfunktion in der Verwaltung vorgesehen und soll die strategische Führung verbessern. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Notwendigkeit jedoch kritisch zu hinterfragen.

Stellenplanänderung - Verkehrsüberwachung (1-301-06)

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit bei der Verkehrsüberwachung zu erhöhen, insbesondere bei Abenddiensten. Laut Verwaltung führt die zusätzliche Stelle zu mehr Bußgeldern und erhöht damit die Einnahmen. Dennoch bleibt unklar, ob die prognostizierten Einnahmen die Mehrkosten langfristig rechtfertigen.

Stellenplanänderung: Gewerbeangelegenheiten (1-302-09)

Diese Position soll helfen, Rückstände in der Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten abzubauen. Angesichts der Überlastungsanzeige des bestehenden Mitarbeiters erscheint die Maßnahme gerechtfertigt. Eine endgültige Entscheidung soll jedoch erst nach einer Personalbedarfsanalyse getroffen werden.

4. 1-401-02 Schule, Kultur und Sport: Ausweitung um 0,1 Stellen A8

Die geringe Erhöhung zielt darauf ab, zusätzliche Aufgaben im Bereich Schule und Kultur zu bewältigen. Die Maßnahme ist vergleichsweise kostengünstig, und die Notwendigkeit wurde bestätigt.

Stellenplanänderung: Ganztagskoordination GHS (1-401-64)

Die Maßnahme ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen im Ganztagsbereich gerecht zu werden. Der Bedarf ist durch gestiegene Anforderungen an die Koordination nachvollziehbar.

Stellenplanänderung: BAMF-Integrationskurse – Beratung und Verwaltung (1-43-15)

Die Verwaltung argumentiert, dass steigende Teilnehmerzahlen bei Integrationskursen diese Stelle notwendig machen. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Aufgabe, deren Ausweitung kritisch zu bewerten ist.

Stellenplanänderung: Villa – Erhöhung um 0,102 Stellen (1-507-01)

Die Villa leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur. Die Stundenerhöhung erscheint moderat und wurde als Maßnahme zur Mitarbeiterbindung empfohlen.

1-601-05 Allgemeine Kinder- und Jugendangelegenheiten

Steigende Nutzerzahlen im Jugendbereich machen die Ausweitung nachvollziehbar. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme umzusetzen.

Stellenplanänderung: 1-604-906 Erzieher*in

Die neue Gruppe, die aufgrund wachsender Schülerzahlen eröffnet werden muss, macht die zusätzliche Stelle notwendig.

Stellenplanänderung: 1-604-907 Assistenz

Zusätzliche Assistenzstelle zur Unterstützung der Betreuung. Der Bedarf wurde nachvollziehbar begründet.

Stellenplanänderung: 1-604-908 bis 913 Assistenzen

Die Maßnahme wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da die Notwendigkeit teilweise unklar bleibt. Eine genauere Analyse des Bedarfs ist erforderlich.

Stellenplanänderung: 2-101-09 Haustechniker*in

Die stark gestiegene Anzahl zu betreuender Objekte sowie gesetzliche Anforderungen wie das GEG-Gesetz rechtfertigen die Maßnahme. Der Bedarf wurde von der Verwaltung bestätigt.

Stellenplanänderung: 2-102-05 Kaufmännisches Gebäudemanagement

Die Verwaltung argumentiert mit einer steigenden Anzahl von Miet- und Pachtverträgen sowie einer wachsenden Zahl von Liegenschaften. Der Bedarf wurde als nachvollziehbar eingestuft.

Stellenplanänderung - 2-102-06 Kaufmännisches Gebäudemanagement

Die Stelle soll neue Aufgaben wie die Einführung eines Fachprogramms übernehmen. Eine Organisationsuntersuchung wird jedoch erst für 2026 empfohlen, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden.

15. 2-13-03 Klimaanpassungsmanagement: Schaffung befristet für 4 Jahre 1,0 Stellen EG 11

Die Maßnahme dient der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und ist vorerst auf vier Jahre befristet. Der Bedarf wurde als gegeben bestätigt.

Stellenplanänderung - 2-63-07 Baustellenkontrolleur*in

Die Stelle soll die Bauaufsicht unterstützen und Verstöße konsequenter verfolgen. Eine quantitative Feststellung des Personalmehrbedarfs wird jedoch empfohlen.

Stellenplanänderung - 3-111-06 NEU – Personalentwicklung

Die Maßnahme zielt auf eine Professionalisierung der Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung ab. Eine Organisationsuntersuchung wird empfohlen, bevor eine dauerhafte Stelle geschaffen wird.

Stellenplanänderung: Entfristung der Stelle für Personalangelegenheiten (3-111-05)

Die Entfristung soll den gestiegenen Aufgaben im Bereich Personal gerecht werden. Der Bedarf wurde durch die Verwaltung ausführlich begründet.

Änderungen durch Neubewertungen und Überprüfungen im Stellenplan 2025

Neben den geplanten Stellenaufstockungen und -reduzierungen umfasst der Stellenplan 2025 auch Anpassungen durch Neubewertungen und Überprüfungen. Diese Änderungen resultieren aus tariflichen Verpflichtungen oder notwendigen Anpassungen an veränderte Aufgaben und Anforderungen. Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass es aus politischen Beschlüssen heraus keine neuen Stellen gegeben hat. Dies verdeutlicht die Bemühungen, zusätzliche Belastungen für den Haushalt zu vermeiden.

Keine neuen Stellen durch politische Beschlüsse

Für den Stellenplan 2025 sind keine neuen Stellen geschaffen worden, die direkt auf politische Beschlüsse zurückzuführen sind. Diese Zurückhaltung unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der politischen Entscheidungsträger angesichts der angespannten finanziellen Lage der Stadt.

Änderungen durch Neubewertungen und Überprüfungen

Einige Stellen wurden aufgrund von tariflichen Verpflichtungen, internen Neubewertungen oder organisatorischen Anforderungen in ihrer Eingruppierung angepasst. Diese Veränderungen waren notwendig, um den tarifrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und sicherzustellen, dass die Stellen den tatsächlichen Aufgaben und Verantwortungen gerecht werden. Hier sind die wesentlichen Änderungen:

  • Justiziariat (0-11-02): Die Stelle wurde von A 13 auf A 12 herabgestuft, was zu einer Einsparung von 13.000 € führt.
  • Gleichstellungsbeauftragte (0-12-01): Die Stelle wurde von EG 10 auf EG 11 hochgestuft, was Mehrkosten von 6.950 € verursacht.
  • Fachdienst Ordnung – Gerätewarte FFW (1-302-05): Die Bewertung von fünf Stellen führte zu einer Erhöhung der Eingruppierung, was zusätzliche Kosten von 22.100 € bedeutet.
  • Büro für Einwohnerservice (1-303-02): Zwei Stellen wurden von EG 6 auf A 7 angehoben, wobei die Mehrkosten durch Versorgungsaufwendungen (VAK) nicht genau beziffert werden können.
  • Fachdienstleitung Bauaufsicht (2-63-01): Die Eingruppierung wurde von A 12 auf A 13 erhöht, was Mehrkosten von 7.200 € verursacht.
  • Anlagenbuchhaltung (3-206-04): Die Stelle wurde von EG 9a auf EG 9c hochgestuft, was Mehrkosten von 3.300 € zur Folge hat.

Gesamtauswirkung der Neubewertungen

Die Neubewertungen und Überprüfungen verursachen insgesamt zusätzliche Kosten von 55.210 €. Ein Großteil dieser Anpassungen war unvermeidbar, da die Stadt tariflich verpflichtet ist, Stellen gemäß den tatsächlichen Aufgaben und Verantwortungen einzustufen. Ein Betrag von 18.510 € dieser Summe war bereits in der Planungstabelle berücksichtigt.

Zusammenfassung der Gesamtauswirkungen

  • Summe der Anträge ohne Sperrvermerk: 593.867 €
  • Summe der Anträge mit Sperrvermerk: 975.217 €
  • Einsparungen durch Stellenreduktionen: -404.727 €
  • Neubewertungen und Überprüfungen: 55.210 €
  • Gesamtsumme ohne Sperrvermerk: 244.350 €
  • Gesamtsumme mit Sperrvermerk: 625.700 €

Diese Änderungen zeigen, dass der Stellenplan 2025 nicht nur neue Anforderungen berücksichtigt, sondern auch gezielte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle beinhaltet. Die klare Differenzierung zwischen unverzichtbaren und freiwilligen Leistungen soll die Grundlage für eine nachhaltige Personalplanung und Haushaltsführung schaffen.

Gesamtfazit zum Stellenplan 2025

Der Stellenplan 2025 der Stadt Wedel spiegelt eine angespannte Gratwanderung zwischen notwendigen Anpassungen und der ernüchternden Realität eines defizitären Haushalts wider. Es zeigt sich, dass die Stadtverwaltung einerseits versucht, den gestiegenen Anforderungen in verschiedenen Bereichen gerecht zu werden, andererseits aber auch gezielt Einsparungen und Optimierungen sucht.

Positive Aspekte

  • Bedarfsorientierte Stellenschaffung: Viele der 18 beantragten Stellenerweiterungen zielen darauf ab, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen oder steigenden Arbeitsaufwand in zentralen Bereichen wie Kinderbetreuung, Bauüberwachung und Verwaltungsdiensten zu bewältigen. Dies zeigt, dass die Verwaltung die dringendsten Probleme erkannt hat und sich bemüht, diese gezielt anzugehen. Besonders in Bereichen wie der Kinderbetreuung und Bauüberwachung sind die zusätzlichen Stellen nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig, um grundlegende Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
  • Keine politisch motivierten Stellenschaffungen: Positiv hervorzuheben ist, dass keine neuen Stellen aus rein politischen Beschlüssen heraus entstanden sind. Dies zeigt eine verantwortungsvolle Herangehensweise der politischen Entscheidungsträger in einer Zeit knapper Kassen.
  • Reduzierung von Stellen: Mit dem Wegfall von über sechs Stellenanteilen durch Umschichtungen, externe Vergaben oder geringeren Bedarf hat die Stadt gezeigt, dass sie auch Möglichkeiten zur Einsparung aktiv nutzt. Einsparungen von insgesamt über 400.000 € entlasten den Haushalt spürbar.
  • Anpassungen durch Neubewertungen: Die tariflich bedingten Neubewertungen wurden sachgerecht umgesetzt. Auch wenn dies zusätzliche Kosten in Höhe von 55.210 € verursacht, ist dies ein notwendiger Schritt, um die Stellen entsprechend ihrer tatsächlichen Aufgaben und Verantwortungen zu bewerten.

Kritische Punkte

  • Desolate Haushaltslage: Mit einem prognostizierten Defizit von 17 Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025 steht die Stadt Wedel vor einer finanziellen Herausforderung, die jede neue Belastung kritisch erscheinen lässt. Während viele der geplanten Stellen gerechtfertigt sind, muss sichergestellt werden, dass diese auch langfristig finanzierbar bleiben.
  • Hohe Zahl von Stellenerweiterungen: 18 beantragte Stellenerweiterungen – auch wenn nicht alle ohne Sperrvermerk umgesetzt werden – sind angesichts der finanziellen Lage schwer zu rechtfertigen. Zwar handelt es sich oft um notwendige Maßnahmen, doch bleibt unklar, ob alle Alternativen wie Prozessoptimierung, Umstrukturierungen oder temporäre Lösungen vollständig geprüft wurden.
  • Freiwillige Aufgaben: Ein Teil der beantragten Stellen entfällt auf freiwillige Leistungen wie Integrationskurse oder soziale Angebote. Diese sind gesellschaftlich wertvoll, aber in der aktuellen Lage müsste diskutiert werden, ob sie gegenüber Pflichtaufgaben priorisiert werden können.

Ein Appell an die Zukunft

Der Stellenplan 2025 ist ein notwendiger Schritt, um die Stadtverwaltung arbeitsfähig zu halten und den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Dienstleistungen anzubieten. Dennoch sollte die Stadt Wedel künftig stärker auf Prozessoptimierungen, Digitalisierung und temporäre Lösungen setzen, um die finanziellen Belastungen zu minimieren.

Zudem ist es wichtig, bei der Umsetzung der Stellen mit Sperrvermerk besonders kritisch zu prüfen, ob sich der Bedarf zwischenzeitlich verändert hat oder durch alternative Maßnahmen gedeckt werden kann. Es sollte ein klarer Fokus auf Effizienz und Priorisierung liegen, um die Haushaltslage mittelfristig zu stabilisieren.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Stellenplan 2025 weder ein reines Sparpaket noch eine blinde Expansion darstellt. Er ist ein Versuch, die Balance zwischen Pflichtaufgaben, notwendigen Anpassungen und den finanziellen Realitäten zu finden – ein Kraftakt, der Mut zu weiteren Reformen und kluger Planung erfordert.